Tipps und Tricks für Azubis

03.08.2005: Was Azubis wissen müssen: Wir beantworten alle Fragen rund um Pflichten, Geld, Versicherungen, Recht, Vorsorge und Zuschüsse vom Staat.

Teil 1: Rechte und Pflichten, Streit mit dem Chef

  1. Muss ich mit dem Hund vom Chef Gassi gehen?
  2. Im Betrieb bringt man mir nichts bei. Ist das zulässig?
  3. Darf ich neben der Ausbildung einen Nebenjob haben?
  4. Was tun bei Problemen im Betrieb?
  5. Was ist eine Abmahnung?
  6. Bis wann dauert meine Probezeit?
  7. Was tun bei einer Kündigung?
  8. Wie hilft mir die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
  9. Was machen Gewerkschaften? Sollte ich dort Mitglied werden?
  10. Welchen Schutz habe ich, wenn ich schwanger werde?

Teil 2: Lohn, Arbeitszeit und Urlaub

  1. Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
  2. Wie viel Ausbildungsvergütung steht mir zu?
  3. Was heißt beim Gehalt „Brutto“ und „Netto“?
  4. Bei welcher Bank sollte ich mein Bankkonto eröffnen?
  5. Darf der Chef ein Teil der Ausbildungsvergütung einbehalten, wenn ich krank bin?
  6. Wie lang ist meine Arbeitszeit?
  7. Muss ich vor Beginn der Berufsschule am Morgen noch in die Ausbildungsstelle?
  8. Zählt die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit?
  9. Muss ich Überstunden machen?
  10. Wieviel Urlaub steht mir zu?
  11. Wieviele Tage Urlaub bekomme ich im ersten Jahr?

Teil 3: Zuschüsse vom Staat

  1. Mein Ausbildungslohn reicht nicht zum Leben! Wo gibt es Geld?
  2. Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?
  3. Warum bekommen meine Eltern das Kindergeld und nicht ich?

Teil 4: Steuern

  1. Muss ich Lohnsteuer zahlen?
  2. Wie viel Ausbildungsvergütung bekomme ich nach dem Abzug von Steuern und Abgaben auf mein Konto?
  3. Wie viel Kirchensteuer muss ich zahlen?
  4. Muss ich eine Steuererklärung machen?

Teil 5: Versicherungen

  1. Muss ich mich krankenversichern?
  2. Für welche Krankenkasse sollte ich mich entscheiden?
  3. Wie werde ich Mitglied einer Krankenkasse?
  4. Ich war bisher privat krankenversichert. Muss auch ich wechseln?
  5. Muss ich mich auch um Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung kümmern?
  6. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine, wenn ich wenig verdiene?
  7. Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
  8. Lohnt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
  9. Von welchen Versicherungen sollte ich die Finger lassen?

Teil 6: Zuschüsse für Vorsorge

  1. Lohnt es sich, jetzt schon einen Vertrag für die Riester-Rente abzuschließen?
  2. Was sind Vermögenswirksame Leistungen und wie kann ich davon profitieren?

Teil 1: Rechte und Pflichten, Streit mit dem Chef

Muss ich mit dem Hund vom Chef Gassi gehen?

Nein. Die Ausbildung ist dazu da, dass Du das Aubildungsziel erreichst. Arbeiten, die mit der Ausbildung nichts zu tun haben, sind laut Berufsbildungsgesetz ausdrücklich verboten. Das heißt: Du muss nicht für die Kollegen Bier holen gehen oder Botengänge für den Chef erledigen. Genauso wenig erlaubt ist auch, wenn Du nur am Anfang Deiner Ausbildung einfache Arbeiten lernst und dann den Rest der Ausbildung lang nichts anderes machst.

Im Betrieb bringt man mir nichts bei. Ist das zulässig?

Nein. Dein Ausbilder hat sich im Ausbildungsvertrag verpflichtet, Dir die grundlegenden für den Beruf nötigen Fähigkeiten beizubringen. Ohne dieses Wissen hast Du ja auch keine Chance, durch die Abschlussprüfung zu kommen. Was Dir der Betrieb wann beibringt, ist im Ausbildungsplan geregelt, den Du zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bekommst. Der Ausbildungsplan folgt den Vorgaben der Kammer, die die Abschlussprüfung abnimmt. Wenn Dir im Betrieb dauerhaft nichts beigebracht wird, findest Du Hilfe beim Ausbildungsberater der Kammern (je nach Beruf andere Kammer, z.B. Industrie- und Handelskammer) oder dem Berufsberater im Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes.

In besonders krassen Fällen haben Gericht auch schon Azubis einen Schadenersatz zugesprochen: Ein werdender Kfz-Mechaniker musste immer Autos putzen statt reparieren und rasselte durch die Prüfung. Die Richter entschieden: Der Betrieb muss dem Azubi die Differenz zwischen Ausbildungsgehalt und dem Gehalt eines fertig ausgebildeten Kfz-Mechaniker zahlen – und zwar so lange, bis er die Abschlussprüfung bestanden hat.

Darf ich neben der Ausbildung einen Nebenjob haben?

Ja – aber am besten holst Du Dir dafür die Erlaubnis vom Chef. Er kann die Erlaubnis verweigern, wenn negative Auswirkungen auf die Ausbildung zu befürchten sind. Wenn Du zum Beispiel abends in einem Kino Eis verkaufen willst, aber am nächsten Morgen wieder um fünf Uhr in der Bäckerei sein musst.

Was tun bei Problemen im Betrieb?

Tipps und Tricks für Azubis

Die beste Lösung ist immer, wenn Du direkt mit den Kollegen oder dem Ausbilder sprichst und ihm von Deinen Problemen erzählst. Scheue Dich nicht, das offen anzusprechen: Es ist besser, an Problemen zu arbeiten als den Frust in sich hineinzugraben. Manchen älteren Kollegen ist Deine besondere Situation gar nicht klar und sie helfen Dir gerne. Häufig lässt sich so ein Problem direkt lösen.

Wenn das nicht klappt, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung vermitteln, genau wie der Personalrat (in öffentlichen Verwaltungen) beziehungsweise Betriebsrat (in Unternehmen).

Eine erste Anlaufstelle ist auch das Forum von Dr. Azubi, angeboten vom Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dort kannst Du online und anonym Dein konkretes Problem schildern und bekommst dann eine schnelle Einzelfallberatung inklusive Ansprechpartnern bei Dir vor Ort.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist quasi eine gelbe Karte vom Chef. Er rügt damit ein bestimmtes Fehlverhalten von Dir und fordert Dich auf, dies zu unterlassen. Im Wiederholungsfall kann der Betrieb Dir kündigen.

Aber: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wenn sie inhaltlich falsch ist, solltest Du Dich an Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebs- beziehungsweise Personalrat wenden. Wenn es das bei Euch im Betrieb nicht gibt, bleibt noch Deine Gewerkschaft als Ansprechpartnerin.

Bis wann dauert meine Probezeit?

Das regelt Dein Ausbildungsvertrag. Maximal dürfen es vier Monate sein. In dieser Zeit kann der Chef Dir ohne weitere Begründung kündigen. Wenn Du später nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wirst, dann ist eine erneute Probezeit nicht möglich.

Was tun bei einer Kündigung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist meist nur bei wiederholtem Fehlverhalten von Dir möglich, das heißt: es muss eine Abmahnung vorangegangen sein. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich bei sehr krassen Fällen, etwa wenn Du Betriebseinrichtung klaust oder Kollegen körperlich angreifst.

Bei einer Kündigung solltest Du Dich auf jeden Fall an die Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebs- beziehungsweise Personalrat wenden oder direkt an Deine Gewerkschaft wenden. Wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist werden die Dir helfen, dagegen vorzugehen und etwa vor einem Arbeitsgericht Klage einzureichen. Wenn Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, bekommst Du kostenlosen Rechtsschutz. Das heißt: Die Gewerkschaft zahlt Dir einen Anwalt und übernimmt auch alle Gerichtskosten.

Wie hilft mir die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung von allen Angestellten unter 18 Jahren und von allen Auszubildenden bis zu 25 Jahren. Eine JAV kann es nur geben, wenn ein Betrieb mindestens fünf Personen aus dieser Gruppe hat. Darüber hinaus muss ein Betrieb auch einen Betriebs- oder Personalrat haben, damit es eine JAV geben kann. Sie sind die Ansprechpartner für Dich, wenn es Probleme im Betrieb gibt. Wenn es keine JAV gibt, dann ist der Betriebsrat (in Unternehmen) beziehungsweise der Personalrat (in Behörden) für Dich da. Wenn es auch die nicht gibt, wende Dich direkt an Deine Gewerkschaft.

Was machen Gewerkschaften? Sollte ich dort Mitglied werden?

Gewerkschaften sind die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer. Gegenüber der Politik und den Arbeitgebern treten sie für die Belange von Angestellten und Auszubildenden ein. Mit den Arbeitgebern handeln sie die Tarifverträge aus, also die Bezahlung auch der Azubis. Im Betrieb helfen sie bei Problemen. Die Mitglieder in den Betriebs- oder Personalräte sind meist Gewerkschaftsmitglieder und werden von der Gewerkschaft geschult. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, umso kraftvoller kann sie die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Daneben gibt es auch sehr konkrete Vorteile für alle Mitglieder: Kostenlose Beratung und bei einem Streit vor Gericht mit dem Arbeitgeber kostenlosen Rechtsschutz.

Um Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu werden zahlst, Du etwa ein Prozent des Bruttolohnes. Wie hoch dieser Satz genau ist, hängt von der Gewerkschaft ab, die für Dich zuständig ist, und das richtet sich nach der Branche, in der Du Deine Ausbildung machst. Ob es sich für Dich lohnt, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen? Da gibt es keine pauschale Antwort, das hängt davon ab, wie wichtig Dir die Vorteile von Gewerkschaften sind.

Je nachdem, in welcher Branche Du die Ausbildung machst, ist eine andere Gewerkschaft für Dich zustängig. Hier die Übersicht: Deutscher Gewerkschaftsbund

Welchen Schutz habe ich, wenn ich schwanger werde?

Als Schwangere darfst Du keine Arbeiten machen, die Dich oder Dein werdendes Kind in Gefahr bringen. Das heißt: Du darfst am Tag nicht mehr als neun Stunden arbeiten und keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten. Außerdem darf Dir der Betrieb nicht kündigen. Das gilt sogar rückwirkend: Wenn der Betrieb Dir kündigt und Du dann ein Attest über die Schwangerschaft vorlegst, dann ist die Kündigung unwirksam.

In der Mutterschutzzeit musst Du nicht arbeiten. Diese Zeit beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen dann nach der Geburt. Wenn Dein Kind vor bereits vor dem errechneten Termin auf die Welt und Du bisher weniger als sechs Wochen Mutterschutz hattest, dann wird die Differenzzeit hinten draufgeschlagen, so dass Du auf jeden Fall 99 Tage Mutterschutz hast. Wenn Dein Kind erst nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzzeit noch bis acht Wochen nach der Geburt, damit kommst Du insgesamt auf mehr als 99 Tage.

Während des Mutterschutzes zahlen Deine Krankenkasse und der Betrieb weiterhin Dein normales Gehalt weiter. Danach kannst Du in Elternzeit gehen oder die Ausbildung fortführen. Wenn Du die Ausbildung fortführst, aber zu viel Unterrichtsstoff verpasst hast, dann kann die Ausbildung auf Deinen Wunsch hin entsprechend verlängert werden.

Siehe auch: Informationen des Bundesfamilienministeriums zu Schwangerschaft und Mutterschutz

Teil 2: Lohn, Arbeitszeit und Urlaub

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

Der Ausbildungsvertrag regelt die Grundlagen Deines Arbeitsverhältnisses. Den Ausbildungsvertrag musst Du spätestens mit Beginn der Ausbildung bekommen, er wird von Dir und vom Chef unterzeichnet und Du bekommst ein Exemplar zum mitnehmen. Im Vertrag muss enthalten sein:

  • Beginn der Ausbildung
  • Dauer der Ausbildung
  • Beruf, den Du in der Ausbildung lernst
  • Arbeitszeit
  • Ausbildungsorte
  • Probezeit
  • Länge des Urlaubs
  • Wieviel Geld Du verdienst

Bei vielen Punkten gibt es einen Mindestschutz durch Gesetz. Zum Beispiel gibt es einen Mindesturlaub und eine Höchstarbeitszeit. Wenn im Vertrag eine schlechtere Regelung steht, dann ist dieser Teil ungültig und es gilt der gesetzliche Mindestschutz.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht mir zu?

Das steht im Arbeitsvertrag. Wenn für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt, dann ist das Einkommen für Azubis im Tarifvertrag festgeschrieben. Der Tarifvertrag gilt aber für Unternehmen, die sich in einem der Arbeitgeberverbände angeschlossen haben, die mit den Gewerkschaften die Tarife aushandeln.

Wenn Dein Betrieb dort nicht Mitglied ist, dann bestimmt Dein Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung. Laut Berufsbildungsgesetz muss sie aber „angemessen“ sein. Die Gerichte interpretieren das so, dass Deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der ortsüblichen Vergütung für Azubis in Deinem Beruf betragen muss.

Das heißt:

  • Grundsätzlich gilt, was im Ausbildungsvertrag steht.
  • Wenn für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und dort mehr Ausbildungsentgelt vereinbart ist, dann zählt das, was im Tarifvertrag steht.
  • Auf jeden Fall muss Dein Lohn „angemessen“ sein, also 80 Prozent des vor Ort üblichen betragen. Wenn Du weniger bekommst, erhältst Du Beratung und Rechtshilfe bei der für Deine Branche zuständigen Gewerkschaft.

Was heißt beim Gehalt „Brutto“ und „Netto“?

Dein Bruttogehalt ist Deine Ausbildungsvergütung vor dem Abzug von Steuer und Sozialversicherung. Das im Ausbildungsvertrag vereinbarte Gehalt ist immer das Bruttogehalt. Das bekommst Du aber nicht ausgezahlt, denn vorher werden noch die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung) und die Lohnsteuer abgezogen. Das Geld, was dann übrig bleibt und was Du auf Dein Konto überwiesen bekommst, ist Dein Nettogehalt.

Siehe auch diese Frage weiter unten: Wie viel Ausbildungsvergütung bekomme ich nach dem Abzug von Steuern und Abgaben auf mein Konto?

Bei welcher Bank sollte ich mein Bankkonto eröffnen?

Deinen Ausbildungslohn bekommst Du nicht in bar, sondern Dein Arbeitgeber überweist ihn auf ein Bankkonto. Im Prinzip kann das zwar auch das Bankkonto Deiner Eltern sein, aber spätestens mit Beginn der Ausbildung ist es wirklich Zeit, unabhängiger zu werden und Dein Geld selbst zu verwalten. Aber Vorsicht: Die meisten Banken locken Azubis mit Sonderkonditionen an – das böse Erwachen folgt später. Denn nach der Ausbildung werden die vollen Gebühren fürs Konto fällig, und die können ganz schön happig sein. Die Stiftung Warentest nahm Mitte des Jahres 2005 viele Konten unter die Lupe, ein Durchschnittskunde zahlte dabei zwischen null Euro bei der PSD Bank Berlin-Brandenburg und 172,50 Euro bei der Bremer Landesbank. Also wähle schon jetzt das Konto danach aus, was es Dich später kostet!

Stiftung Warentest:

Darf der Chef ein Teil der Ausbildungsvergütung einbehalten, wenn ich krank bin?

Nein. Wenn Du krank wirst und ein Arzt Dir bescheinigt, dass Du nicht arbeiten kannst, dann bekommst Du sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiter den vollen Lohn. Teile das dem Betrieb gleich am ersten Krankheitstag mit und lege spätestens am dritten Tag die Bescheinigung vom Arzt vor, wenn Dein Betrieb dies verlangt auch schon am ersten Tag. Wenn Du länger als sechs Wochen krank sein solltest, dann bekommst Du nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers anschließend von Deiner Krankenkasse in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens (aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens).

Wie lang ist meine Arbeitszeit?

Das steht im Ausbildungsvertrag. Die Arbeitszeit beginnt, wenn Du den Betrieb betrittst – die Mittagspause zählt nicht dazu. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, dann darfst Du maximal 8 Stunden am Tag arbeiten und maximal 40 Stunden in einer Woche. Ausnahme: Wenn es an einem Nachmittag frei gibt, darf bis zu achteinhalb Stunden gearbeitet werden. Das nutzen viele Betriebe, die dann zum Beispiel am Freitag früher dicht machen. Wenn Du über 18 bist, dann musst Du maximal 10 Stunden pro Tag arbeiten – unter der Voraussetzung, dass Du durch weniger Arbeit in anderen Zeiten auf einen Durchschnitt von acht Stunden pro Tag kommst.

Muss ich vor Beginn der Berufsschule am Morgen noch in die Ausbildungsstelle?

Nur dann, wenn die Berufsschule erst um neun Uhr oder später beginnt. Beginnt die Berufsschule früher, dann musst Du vorher nicht mehr in den Betrieb.

Zählt die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit?

Grundsätzlich ja. Dabei gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen für Jugendliche bis 17 Jahren und für Erwachsene ab 18. Für Jugendliche gilt: Dauert die Berufsschule länger als fünf Schulstunden, dann zählt der erste Tag mit Berufsschule innerhalb einer Woche wie ein ganzer Arbeitstag. Beim zweiten Tag Berufsschule in einer Woche gilt: Nur die tatsächliche Unterrichtszeit (plus Pausen, aber ohne die Zeit für die Anfahrt zur Schule und die Rückfahrt von der Schule) gilt als Arbeitszeit, danach musst Du noch im Betrieb arbeiten.

Für Erwachsene gilt: Arbeitszeit ist grundsätzlich die Unterrichtszeit (plus Pausen und auch plus der Zeit für die Anfahrt und Rückfahrt). Das gilt aber nur dann, wenn der Unterricht dann stattfindet, wenn Du ansonsten Arbeitszeit hättest.

Dazu ein Beispiel: Du bist 18 Jahre alt und hast Berufsschule am Dienstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und am Freitag von 8.30 Uhr bis 17 Uhr. Laut Ausbildungsvertrag hast Du eine 38-Stunden-Woche. Deine Arbeitszeit im Betrieb: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr (mit einer Stunde Pause) und am Freitag von 8 bis 14 Uhr. Du brauchst 45 Minuten von zu Hause zur Schule. Vor der Berufsschule musst Du nicht mehr zum Betrieb, weil die Schule vor 9 Uhr beginnt. An den beiden Berufsschultagen steigst Du um 7.45 in den Bus. Ab 8 Uhr würde auch die Arbeit im Betrieb beginnen, also zählt die Anreise ab 8 Uhr zur Arbeitszeit.

Dienstag: Am Dienstagmittag fährst Du nach der Berufsschule in den Betrieb und arbeitest hier normal bis 17 Uhr weiter. Die Fahrtzeit von der Schule zum Betrieb zählt als Arbeitszeit, dieser Tag zählt wie ein normaler Arbeitstag.

Donnerstag: Bis 14 Uhr wäre Arbeitszeit im Betrieb, also zählt der Unterricht bis 14 Uhr als Arbeitszeit, die drei Stunden danach und die Rückfahrt nach Hause zählt nicht mehr als Arbeitszeit.

Muss ich Überstunden machen?

Nein. Die Unternehmen können nur fertig ausgebildete Arbeitnehmer verpflichten, Überstunden zu machen. Bei Azubis ist es anders: Ziel der Ausbildung ist es, den Beruf zu lernen. Dazu reicht die normale Zeit völlig aus, Überstunden müssen Azubis nicht machen. Aber: Du kannst Überstunden machen, wenn Du willst und so lange, bis Du an die gesetzlich vorgegebene maximale Arbeitsgrenze stößt. Die Überstunden kannst Du entweder durch Freizeit an einem anderen Tag ausgleichen oder Dir zusätzlich zum Ausbildungsgehalt auszahlen lassen. Aber letzteres lohnt sich in den meisten Fällen nicht, obwohl es einen Überstundenzuschlag gibt. Denn als Azubi hast Du meist einen Stundenlohn von 1-4 Euro. Da lohnt es sich auf jeden Fall mehr, einen Nebenjob in der Zeit auszuüben.

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Das steht im Arbeitsvertrag. Dabei ist ein Mindestmaß an Urlaub jedoch gesetzlich vorgeschrieben: Auszubildende bis 15 Jahren erhalten 30 Werktage Urlaub, für 16-Jährige sind es 27 Werktage, für 17-Jährige 25 Werktage und Volljährige bekommen 24 Werktage Urlaub. Wenn Du eine Woche Urlaub machst, werden immer sechs Werktage abgezogen – der ohnehin arbeitsfreie Sonntag zählt nicht mit, der Samstag zählt dagegen auch mit, wenn normalerweise in Deinem Betrieb am Samstag nicht gearbeitet wird.

In Tarifverträgen ist oft mehr Urlaub festgeschrieben. Es kann auch sein, dass dort eine andere Regelung steht, wie viele Urlaubstagen Du in Anspruch nehmen musst, um eine komplette Woche Urlaub zu machen. Der Tarifvertrag gilt aber nur in Unternehmen, die sich in einem der Arbeitgeberverbände angeschlossen haben, die mit den Gewerkschaften die Tarife aushandeln. Wenn Dein Betrieb dort nicht Mitglied ist, dann kann Dein Arbeitgeber den Urlaub festlegen, muss sich dabei an den gesetzlichen Mindesturlaub halten.

Das heißt:

  • Grundsätzlich gilt, was im Ausbildungsvertrag steht.
  • Wenn für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und dort mehr Urlaub vereinbart ist, dann zählt das, was im Tarifvertrag steht.
  • Auf jeden Fall steht Dir der gesetzliche Mindesturlaub zu. Wenn im Ausbildungsvertrag weniger steht, dann ist diese eine Klausel ungültig und stattdessen bekommst Du den gesetzlichen Mindesturlaub.

Wieviele Tage Urlaub bekomme ich im ersten Jahr?

Wenn Du vor dem Juli mit der Ausbildung beginnst, also mehr als ein halbes Jahr im Betrieb arbeitest, dann steht Dir schon im ersten Jahr der komplette Jahresurlaub zu. Wenn Du erst später beginnst, steht Dir der Urlaub nur anteilig zu. Ein Beispiel: Du beginnst am 1. September Deine Ausbildung. Im ersten Jahr arbeitest Du also vier Monate im Betrieb und hast daher Anspruch auf vier Zwölftel des kompletten Jahresurlaubes.

Die zweite Frage ist, wann Du zum ersten Mal auch tatsächlich in Urlaub gehen kannst. Denn in den ersten sechs Monaten nach Ausbildungsbeginn muss der Betrieb Dir keinen Urlaub gewähren. Der Betrieb kann Dir Urlaub erlauben, muss es aber nicht. Dennoch wächst auch in dieser Zeit schon Dein Anspruch auf Urlaub an. Wenn der Urlaubsstopp in den ersten sechs Monaten dazu führt, dass Du im ersten Jahr gar keinen Urlaub nehmen kannst, dann wird Dein Anspruch auf Urlaub aus dem ersten Jahr in das zweite Jahr übertragen. Dazu zwei Beispiele:

Fall 1: Du bist 15 Jahre alt und beginnst am 1. Februar eine Ausbildung, Du bekommst lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von 30 Werktagen. Da Du im ersten Jahr mehr als sechs Monat im Betrieb arbeitest, hast Du auch im ersten Jahr schon Anspruch auf den kompletten Urlaub. Du kannst ihn nach Ablauf von sechs Monaten, also ab 1. August, erstmals nehmen.

Fall 2: Du bist 18 Jahre alt und beginnst am 1. September eine Ausbildung, laut Ausbildungsvertrag stehen Dir 27 Werktage Urlaub zu. Da Du im ersten Jahr vier von zwölf Monaten arbeitest, bekommst Du vier Zwölftel des Jahresurlaubes, also 9 Werktage. Den Urlaub kannst Du erstmals sechs Monate nach Ausbildungsbeginn nehmen, also ab dem 1. März. Im nächsten Jahr hast Du dann Anspruch auf 9 Werktage Urlaub aus diesem Jahr plus die vollen 27 Werktage Urlaub aus dem nächsten Jahr.

Teil 3: Zuschüsse vom Staat

Mein Ausbildungslohn reicht nicht zum Leben! Wo gibt es Geld?

Du kannst Berufsausbildungsbeihilfe vom Staat bekommen. Wichtigste Voraussetzung: Du wohnst nicht mehr zu Hause. Außerdem musst Du über 18 sein oder verheiratet oder ein Kind haben. Auch unter 18 kannst Du die Beihilfe bekommen, wenn Du von zu Hause über eine Stunde bis zur Ausbildungsstelle unterwegs bist und deshalb von zu Hause ausgezogen bist. Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es von Deiner Zweigstelle der Agentur für Arbeit, dort gibt es auch Beratung.

Die Agentur für Arbeit berechnet zuerst Deinen Bedarf und zieht dann Dein Einkommen ab und zum Teil auch das Deiner Eltern. Wenn Dein Einkommen geringer ist als der Bedarf, gibt es Geld. Im Detail sieht die Rechnung so aus: Die Agentur geht pauschal davon aus, dass Du einen Grundbedarf von 443 Euro im Monat hast. Dazu kommen jedoch noch Zuschläge für Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, für eine hohe Miete, die Busfahrten zur Ausbildungsstelle und die Fahrten nach Hause. Dies zusammen ist Dein Gesamtbedarf.

Dann berechnet die Agentur für Arbeit Dein Einkommen und berücksichtig zuerst Dein Ausbildungsgehalt. Dann wird auch das Einkommen Deiner Eltern, das über bestimmten Freigrenzen liegt, zum Teil als Dein Einkommen angerechnet – völlig unabhängig davon, ob Deine Eltern Dich auch wirklich unterstützen oder nicht. Diese Freigrenzen für das Elterneinkommen sind jedoch relativ hoch. Wenn Deine Eltern zwei Kinder haben, dann kann es zum Beispiel auch dann noch Berufsausbildungsbeihilfe für Dich geben, wenn sie zusammen bis zu etwa 4.000 Euro im Monat verdienen. Am besten lässt Du Dich bei Deiner Arbeitsagentur beraten, ob Du eine Chance hast, die Beihilfe zu bekommen. Es lohnt sich, die Anfrage auf die Beihilfe schnell zu stellen, denn sie wird erst ab dem Monat des Antrages gezahlt, auch wenn sie Dir schon vorher zugestanden hätte. Die Beihilfe kannst Du – anders als das Bafög – komplett behalten und musst später nichts mehr an den Staat zurückzahlen.

Siehe auch: Faltblatt der Bundesagentur für Arbeit (PDF)

Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?

Kommt darauf an. Wenn Du unter 18 bist, bekommen Deine Eltern auf jeden Fall Kindergeld. Wenn Du über 18 bist, dann kommt es auf Dein Jahreseinkommen an: bei unter 7.680 Euro netto gibt es Kindergeld für Deine Eltern, darüber nicht. Zu Deinem Einkommen zählt der Ausbildungslohn inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auch das Einkommen aus einem Ferienjob, Zinsen oder Krankengeld. Taschengeld Deiner Eltern zählt jedoch nicht zu Deinem Einkommen. Von Deinem Gesamteinkommen wird noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abgezogen und dann entscheidet sich, ob Du über oder unter 7.680 Euro liegst. Achtung: Wenn Du auch nur einen Euro mehr Einkommen hast, wird Deinen Eltern das Kindergeld komplett gestrichen. Wenn Deine Eltern weiter Anspruch auf Kindergeld haben, müssen sie dies bei der Familienkasse vor Ort beantragen. Ach ja: Auch in der Zeit zwischen Deinem Schulabschluss (bzw dem Ende des Wehr- oder Zivildienstes) und dem Start der Ausbildung haben Deine Eltern Anspruch auf Kindergeld.

Siehe auch: Bundesfamilienministerium zum Thema

Warum bekommen meine Eltern das Kindergeld und nicht ich?

Deine Eltern bekommen das Kindergeld, so lange Du bei ihnen lebst und sie für Dich aufkommen. Du hast keinen Anspruch darauf, das Kindergeld als Taschengeld ausbezahlt zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn Du eine Ausbildung machst und von zu Hause ausziehst. So lange Du nicht genug Geld verdienst, müssen Deine Eltern Dich finanziell unterstützen. Wenn sie das nachhaltig nicht machen, kannst Du beantragen, dass das Kindergeld direkt an Dich gezahlt wird - dies nennt man Abzweigung des Kindergeldes.

Siehe dazu: Unterhalt für volljährige Kinder
Abzweigung des Kindergeldes

Teil 4: Steuern

Muss ich Lohnsteuer zahlen?

Im Prinzip schon. Aber es gibt hohe Freibeträge, so dass Du in der Regel keine Steuer zahlen musst. Alleinstehende mit Kindern dürfen knapp 900 Euro brutto im Monat verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete oder Eltern sind die Freibeträge noch höher. Wenn Du Lohnsteuer zahlen musst, dann zieht der Ausbildungsbetrieb sie Dir direkt vom Lohn ab und überweist die Steuer ans Finanzamt.

Wie viel Ausbildungsvergütung bekomme ich nach dem Abzug von Steuern und Abgaben auf mein Konto?

Kommt drauf an. Die meisten Azubis verdienen so wenig, dass sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Auch sie müssen jedoch die Abgaben für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen. Dies macht der Arbeitgeber automatisch und überweist nur den Restbetrag aufs Konto. Wie viel das ist, schätzt dieser Brutto-Netto-Rechner. Einfach im ersten Feld das monatliche Brutto-Einkommen angeben. Die restlichen Felder können ausgefüllt werden, muss aber nicht. Für eine erste Schätzung kommt man auch so zu einem guten Ergebnis.

Wie viel Kirchensteuer muss ich zahlen?

Neun Prozent der Lohnsteuer (in den meisten Bundesländern, in Bayern und Baden-Württemberg sind es acht). Wenn Du Dir diesen Betrag sparen möchtest, kannst Du aus der Kirche austreten.

Siehe auch: Kirchenaustritt

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Meistens nicht. Du musst keine Steuererklärung machen, wenn Dein Einkommen lediglich besteht aus:

  • Ausbildungslohn
  • Taschengeld von den Eltern
  • Ein (!) Minijob mit bis zu 400 Euro Einkommen im Monat

Wenn Du dagegen weitere Einkünfte hast (mehrere Minijobs, größere Zinseinnahmen, ein Nebenjob über 400 Euro etc), dann bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Unabhängig von dieser Frage und unabhängig von der Höhe Deines Ausbildungslohnes musst Du auf jeden Fall eine Lohnsteuerkarte im Betrieb abgeben. Die Lohnsteuerkarte erhältst Du bei Deiner Stadtverwaltung.

Teil 5: Versicherungen

Muss ich mich krankenversichern?

Ja, Du musst Dich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden und Dich dort anmelden. Denn mit Beginn der Ausbildung bist Du nicht mehr – wie als Schüler noch – über Deine Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenversichert mitversichert. Auch eine private Krankenversicherung kommt für Dich nicht in Betracht, weil nur Besserverdienende und Beamte sich privat krankenversichern können (eine private Krankenversicherung wäre auch viel zu teuer bei einem recht bescheidenen Ausbildungsgehalt).

Es lohnt sich, die Preise zu vergleichen, bevor Du Dich für eine gesetzliche Kasse entscheidest. Eine billige Kasse (z.B. BKK A.T.U.) verlangt nur zwölf Prozent des Bruttoeinkommens, im Durchschnitt verlangen die Kassen 13,3 Prozent, teure Kassen gehen bis über 14 Prozent. Den Beitrag für die Krankenkasse zahlen zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber (hinzu kommt neuerdings noch ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den allein der Arbeitnehmer zahlt und der bei allen Kassen gleich hoch ist).

Ein Beispiel: Du verdienst 550 Euro im Monat und wechselst von einer teuren Kasse mit 14,2 Prozent zu einer günstigen mit 12,2 Prozent. Dadurch sparst Du 66 Euro im Jahr, Dein Arbeitgeber spart nochmal den gleichen Betrag.

Für welche Krankenkasse sollte ich mich entscheiden?

Bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen sind die meisten Leistungen gleich. Die Unterschiede liegen nur bei fünf Prozent des Leistungskataloges und betreffen keine zentral wichtigen Leistungen (denn die sind alle gesetzlich vorgeschrieben). Das heißt: In den meisten Fällen ist die gesetzliche Kasse die beste für Dich, die den geringsten Beitrag verlangt. Dabei ist es keineswegs pauschal so, dass die günstigen Kassen keine Zusatzleistungen bieten und die teuren Kassen viele.

Die zusätzlichen Leistungen der einzelnen Kassen sind zum Beispiel: Schulungen gegen einzelne chronische Krankheiten, Naturheilkunde, Akupunktur. Wenn Du häufiger persönliche Gespräche zur Beratung in der Geschäftsstelle Deiner Krankenkasse brauchst, dann solltest Du eine Kasse mit entsprechend vielen Geschäftsstellen wählen. Das heißt: Wenn Du spezielle Anforderungen hast, dann solltest Du erst die Kassen auswählen, die diesen Service bieten und dann die mit dem günstigsten Satz wählen.

Siehe auch: Online-Rechner mit Vergleich der Sätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie werde ich Mitglied einer Krankenkasse?

Dazu schickst Du den entsprechenden Antrag an die Krankenkasse, für die Du Dich entschieden hast. Die Kasse informiert dann den Ausbildungsbetrieb und die Kasse, über die Du bisher (zum Beispiel über Deine Eltern) versichert warst. Achtung, die Zeit eilt: Diese Information der neuen Kasse muss innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Arbeitstag erfolgen, sonst bleibst Du in der bisherigen Kasse Mitglied und bist dort für 18 Monate gebunden. Auch in Deiner neuen Kasse bleibst Du erstmal für 18 Monate gebunden. Du kannst sie aber sofort wechseln, wenn sie ihre Beiträge erhohen sollte.

Ich war bisher privat krankenversichert. Muss auch ich wechseln?

Ja, Du musst in die gesetzliche Krankenversicherung. Bisher warst Du über Deine Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert – etwa weil Deine Eltern Beamte sind, Selbstständige oder gut verdienende Angestellte. Jetzt bist Du als Azubi selbst angestellt - und nur Angestellte mit einem Einkommen von mehr als 46.800 Euro im Jahr können sich privat krankenversichern, Du dagegen musst in eine gesetzliche Krankenkasse.

Die gute Nachricht für Dich: Die Krankenversicherung in der gesetzlichen Kasse kostet deutlich weniger als das, was Deine Eltern bisher in der privaten Krankenversicherung für Dich gezahlt haben. Wenn Du während Deiner Ausbildung auf Extra-Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht verzichten möchtest, dann kannst Du eine private Zusatzversicherung abschließen.

Muss ich mich auch um Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung kümmern?

Nein, denn hier kannst Du nicht auswählen wie bei der Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung zum Beispiel wird automatisch bei Deiner Krankenkasse abgewickelt. Dein Arbeitgeber meldet Dich autmatisch bei der Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung an.

Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine, wenn ich wenig verdiene?

Ja. Normalerweise tragen Arbeitgeber und Du als Auszubildender die Beiträge zwar je ungefähr zur Hälfte. Aber wenn Du weniger als 325 Euro brutto im Monat bekommst, dann zahlt der Arbeitgeber die Beiträge alleine. Achtung: Diese Grenze ist eine harte Grenze. Wenn Du 324 Euro brutto bekommst, dann bekommst Du auch 324 Euro netto ausgezahlt. Wenn Du dagegen zwei Euro mehr verdienst, dann werden Dir alle Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen und auf Deinem Konto landet deutlich weniger Geld.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

Das ist sehr ratsam. Diese Versicherung zahlt, wenn Du – etwa durch einen Unfall – Sachen beschädigst oder andere Personen verletzt. Gerade der Schadensersatz bei Verletzungen kann sehr hoch sein. Du musst alle diese Schäden in voller Höhe zahlen. Die gute Nachricht: In der Regel bist Du noch über Deine Eltern versichert, auch wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst. Nicht mehr mitversichert bist Du in der Regel, wenn Du verheiratet bist. Was genau für Dich gilt, steht im Versicherungsvertrag Deiner Eltern. Wenn Du nicht mitversichert bist oder Deine Eltern keine Haftpflichtversicherung haben, solltest Du selbst aktiv werden. Die Basisversicherung, die Schäden bis zu drei Millionen Euro übernimmt, gibt es ab etwa 40 Euro im Jahr.

Lohnt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für Auszubildende nicht. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Dir jeden Monat Geld, wenn Du durch eine Krankheit oder nach einem Unfall einmal Deinem Beruf nicht mehr nachgehen kannst. Es gibt aber aus der Versicherung höchstens den Betrag, den Du jetzt netto als Ausbildungslohn bekommst. Das aber reicht in der Regel nicht aus, so dass Du ohnehin bei Berufsunfähigkeit noch auf Sozialhilfe angewiesen wärst – und dann kannst Du Dir die Beiträge für eine private Vorsorge sparen. Wenn Du später festes Einkommen hast und besser Geld verdienst, kannst Du nochmal über diese Versicherung nachdenken.

Von welchen Versicherungen sollte ich die Finger lassen?

Wenn Du einmal bei der Bank oder Versicherung bist (etwa wegen Riester-Rente oder Haftpflicht), dann wird der Vertreter dort versuchen, Dir weitere Versicherungen zu verkaufen. Dabei übertreiben Versicherungsvertreter oft die Risiken, um Dich zur Unterschrift unter Verträge zu drängen, die Du gar nicht brauchst. Lass Dich nicht über den Tisch ziehen!

Von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung war hier schon die Rede. Eine Hausratversicherung bringt nur etwas, wenn Du teure Einrichtung bei Dir zu Hause stehen hast. Wenig Nutzen hat für Dich in den meisten Fällen auch eine Rechtsschutzversicherung, eine Lebensversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Zumindest gilt das in der Ausbildungszeit, wo Du Dir von Deinem meist eh nur knappen Ausbildungsgehalt nur das Nötigste leisten kannst.

Teil 6: Zuschüsse für Vorsorge

Lohnt es sich, jetzt schon einen Vertrag für die Riester-Rente abzuschließen?

Ja, das ist sehr zu empfehlen: Die kräftigen Zulagen vom Staat machen die so genannte Riester-Rente gerade für Auszubildende zu einem guten Geschäft. Riester-Rente ist der Ausdruck für eine private Vorsorge für später. Du zahlst jetzt regelmäßig einen Teil Deines Lohnes auf ein Sonderkonto bei der Bank. Die legt das Geld sicher an und außerdem bekommst Du noch Zuschüsse vom Staat. Auch als Azubi solltest Du jetzt schon an später denken, schließlich wird es für die Rentner später nicht mehr so viel Geld vom Staat geben wie noch heute.

So funktioniert es im Detail: Zusammen mit der öffentlichen Zulage sparst Du zwei Prozent Deines Brutto-Lohnes an. Die Zulage vom Staat beträgt 76 Euro pro Jahr, Azubis mit Kindern erhalten 92 Euro je Kind obendrauf. Du als Azubi musst zumindest 60 Euro pro Jahr selbst sparen. Einen Riester-Vertrag kannst Du bei allen Sparkassen und Banken abschließen.

Rechnen wir das an einem Beispiel durch: Ein Auszubildender in der Chemieindustrie verdient in Niedersachsen im ersten Ausbildungsjahr laut Tarif 631 Euro im Monat, also 7.572 Euro im Jahr. Von dem Einkommen gehen zwei Prozent in den Riester-Vertrag, also 151,44 Euro pro Jahr. Davon zahlst Du selbst aber nur 75,44 Euro, denn der Staat schießt ja noch 76 Euro dazu. Eine so gute Rendite findet sich ansonsten nirgends für eine sichere Geldanlage!

Siehe auch: Bundessozialministerium zur Riester-Rente

Was sind Vermögenswirksame Leistungen und wie kann ich davon profitieren?

Vermögenswirksame Leistungen zahlen Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer und Auszubildenden, damit die sich langfristig ein Vermögen aufbauen können. Grundlage dafür ist, dass die meisten Tarifverträge die Arbeitgeber dazu verpflichten. Abhängig von der Branche, in der Du die Ausbildung machst, und je nach Tarifvertrag bekommst Du bis zu 480 Euro im Jahr. Auch vom Staat gibt es noch etwas obendrauf. Maximal 115 Euro bekommst Du, wenn Du – zusammen mit den Zulagen von Staat und dem Betrieb – im Jahr mindestens 870 Euro ansparst (davon 470 Euro für einen Bausparvertrag und 400 Euro für Beteiligungen, also etwa für Aktienfonds). Es wäre verschenkt, dieses Geld nicht abzurufen! Beratung und die entsprechenden Verträge bekommst Du bei allen Banken und Sparkassen. Wichtig ist, nicht nur bei der Hausbank anzufragen, sondern Dir Angebote von mehren Banken zu holen.

Siehe auch: Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF, 496 KB)

Keine Beratung in Einzelfall

Bitte beachte, dass wir nur grundsätzlich die Rechtslage hier erklären und allgemeine Tipps geben können, wir können keine Beratung im Einzelfall machen. Wenn Du das brauchst, dann wende Dich an das Forum von Dr. Azubi vom Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dort kannst Du Dich online, anonym und kostenlos hinwenden und bekommst innerhalb kurzer Zeit eine Antwort sowie gegebenenfalls den Kontakt zu Ansprechpartnern bei Dir vor Ort.

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