GRÜNE JUGEND von A-Z

Zweite Auflage vom August 2004

AG: Kurzform für Arbeitsgemeinschaft. Siehe auch LAG.

AK: Kurzform für Arbeitskreis.

Arbeitskreis (AK): Ein Zusammenschluss von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND, die zu einem bestimmten Thema oder Themenkomplex arbeiten möchten. Arbeitskreise der GRÜNEN JUGEND sind in der Regel von der Landesmitgliederversammlung anerkannt wurden. Jeder AK wird von mindestens einer Ansprechperson koordiniert. Arbeitskreise können sich in Absprache mit dem LaVo zu ihrem Thema in der Öffentlichkeit äußern und werden vom Landesverband organisatorisch und finanziell unterstützt. Die Arbeitskreisreffen sind öffentlich, jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND kann auch Mitglied eines oder mehrere Arbeitskreise werden.

BAG: Abkürzung für Bundesarbeitsgemeinschaft, Arbeitskreise bei Bündnis 90/Die Grünen auf Bundesebene.

BGS: Kurzform für Bundesgeschäftsstelle.

Bundesausschuss: Zweithöchstes Gremium des Bundesverbandes. Jedes Bundesland entsendet über die lokale Landesstruktur zwei Delegierte in den Bundesausschuss. Diese treffen sich viermal im Jahr, um gemeinsam mit dem Bundesvorstand politische, organisatorische und finanzielle Fragen zu diskutieren und teilweise auch zu entscheiden.

Bundesgeschäftsstelle (BGS): Das Büro der GRÜNEN JUGEND Bundesverband: Dort sitzend das Geschäftsstellen-Team, das Mitglieder betreut, Adressen und Finanzen verwaltet, Auskünfte erteilt, dem Bundesvorstand zuarbeitet, Bundesgremientreffen organisiert, an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitwirkt und so weiter.

Bundeskongress: Manchmal auch Bundesjugendkongress genannt. Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Bundesverband, besteht meist aus einem inhaltlichen Schwerpunktteil und der eigentlichen Mitgliederversammlung. Wählt den Bundesvorstand, entscheidet über die Politik und Organisation der GRÜNEN JUGEND Bundesverband, wählt die SPUNK-Redaktion, FYEG-Delegierte, das Schiedsgericht usw... Ein Bundeskongress ist genau das Richtige für alle, die mal mehr als 150 junggrüne auf einmal sehen wollen, welche die Turnhallen der Republik erkunden wollen, die viel Inhalte mit viel Spaß verbinden wollen und für alle, welche die Geschicke unseres Bundesverbandes mitbestimmen wollen. Also eigentlich für alle.

Bundesverband GRÜNE JUGEND: 1994 in Hannover nach langen Strukturdebatten als GAJB gegründeter bundesweiter Jugendverband. Zweimal jährlich findet der GRÜNE JUGEND - Bundeskongress statt, auf dem u. a. der Bundesvorstand gewählt wird. Neben den Landesstrukturen der GRÜNE JUGEND existieren bundesweite Fachforen zu bestimmten Themen. Der Bundesverband veranstaltet bundesweite Seminare und den Austausch mit grünnahen Jugendverbänden in anderen Ländern. Der Bundesverband gibt die Zeitschrift SPUNK heraus. Alle Mitglieder der Landesverband der GRÜNEN JUGEND sind automatisch auch Mitglieder des Bundesverbandes.

Weitere Informationen und Links zu vielen Abkürzungen hier auf der Homepage www.gruene-jugend.de

Bundesvorstand (BuVo): Der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND (oder kurz BuVo) wird auf dem Bundeskongress auf ein Jahr gewählt und besteht aus zwei SprecherInnen, einer SchatzmeisterIn und der Politischen Geschäftsführung (diese bilden zusammen den geschäftsführenden Vorstand) und weiteren sechs BeisitzerInnen. Der geschäftsführende und der gesamte BuVo ist quotiert (siehe Quote). Es ist nur eine einmalige direkte Wiederwahl möglich. Der BuVo koordiniert und organisiert die Arbeit der GRÜNEN JUGEND.

BuVo: Kurzform für Bundesvorstand.

Delegierte: Von einer Versammlung gewählte VertreterIn. Wird of falsch mit zwei "i" geschrieben. Ein Beispiel für Delegierte bei der GRÜNEN JUGEND sind die von der Landesmitgliederversammlung oder den Fachforen gewählten Delegierten zum Bundesausschuss. Bei anderen Jugendverbänden (und auch bei Bündnis 90/Die GRÜNEN) ist das oberste Beschlussorgan häufig keine Mitgliederversammlung wie bei uns, sondern eine Delegiertenkonferenz.

Die GRÜNEN: Bezeichnung für die 1979 als sonstige politische Vereinigung Die Grünen ins Leben gerufene und 1980 auf Bundesebene gegründete ökologisch-basisdemokratisch-emanzipatorisch-gewaltfrei orientierte Partei. Vereinigte sich 1993 mit dem in der ehemaligen DDR entstandenen bürgerrechtlich orientierten Bündnis 90 zur neuen Partei Bündnis 90/die GRÜNEN.

Fachforum (FF / FaFo): Das bundesweite Gegenstück zu einem Arbeitskreis. Die Fachforen der GRÜNEN JUGEND werden vom Bundesausschuss anerkannt und jährlich bestätigt. Sie arbeiten zu bestimmten Themenschwerpunkten und es gibt regelmäßige bundesweite Treffen.

Federation of Young European Green (FYEG): Europäischer Dachverband grüner Jugendorganisationen. Tritt als Seminarveranstalterin auf, wird von einem Executive Comittee (Vorstand) geleitet und durch eine Delegiertenversammlung (der Bundesverband der GRÜNEN JUGEND hat 2 Delegierte) kontrolliert. Der FYEG ist die einfachste Möglichkeit für junge Grüne, die auf europäischer Ebene aktiv werden wollen. www.fyeg.org

FaFo: Kurzform für Fachforum. Sie arbeiten ähnlich wie die Arbeitskreise auf den Landesebenen. Aktuelle Fachforen, siehe Homepage.

Finanzordnung: Findet ihr bei eurem Landesverband und beim Bundesverband, dort werden die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Fahrtkostenerstattung usw. geregelt.

FYEG: Kurzform für die Federation of Young European Greens.

GAJB: Die GRÜNE JUGEND hieß früher Grün-Alternatives Jugendbündnis. Einige Strukturen haben den Namen Grüne alternative Jugend (GAJ) beibehalten.

GJ: Abkürzung für GRÜNE JUGEND- wir versuchen aber, diese Abkürzung in der Öffentlichkeit zu vermeiden, da niemand weiß, was gemeint ist...

Geschäftsordnung: Die meisten Gremien wie Bundesvorstände und Landesvorstände geben sich eine Geschäftsordnung, in der die internen Aufgabenverteilungen und Abstimmungsverfahren geregelt sind. Auch für die Mitgliederversammlungen gibt es Geschäftsordnungen, in der Verfahren wie die Art der Sitzungsleitung, die Art und Weise, wie Anträge zu stellen sind, die Zulässigkeit von Geschäftsordnungsanträgen geregelt sind.

Geschäftsordnungsantrag (GO-Antrag): Ein Antrag, der durch das Heben beider Arme auf einer Gremiensitzung gestellt wird und nicht den Inhalt, sondern die Form der Debatte zum Thema hat. Beantragt werden können unter anderem der Schluss der Redeliste, sofortige Abstimmung, Vertagung, Vorschläge zum Verfahren oder auch Einfügung eines weiteren Tagesordnungspunktes. Das Gegenstück zum GO-Antrag bildet der Antrag zur Sache, der sich auf die diskutierten Inhalte bezieht. Im einfachsten Fall wird ein Antrag zur Sache durch Heben einer Hand gestellt, manchmal bedarf es auch der schriftlichen Form. Es gibt Leute, die GO-Anträge und Sachanträge verwechseln und versuchen, mit Hilfe von GO-Anträgen die Richtung der Debatte zu beeinflussen.

Haushalt: Die SchatzmeisterIn legt Anfang des Jahres der Mitgliederversammlung einen Haushaltsplan vor, in dem versucht wird, die Einnahmen und die Verteilung der Ausgaben abzuschätzen. Eine ziemlich komplizierte Arbeit, da nicht nur viele unbekannte Zahlen (Mitgliederentwicklung, Spendenaufkommen,...) abgeschätzt werden müssen, sondern auch die nur für bestimmte Dinge ausgebbaren RpJ-Mittel miteinberechnet werden müssen. Insbesondere legt ein Haushalt auch fest, wie viel Geld der Vorstand ausgeben darf, wie teuer die Mitgliederzeitung werden darf, wie viel Geld für spontane Aktionen und Materialien da ist usw.

JU: Abkürzung für Junge Union. Jugendverband der CDU/CSU.

Julis: Abkürzung für Junge Liberale, Jugendverband der FDP.

Jusos: Abkürzung für JungsozialistInnen in der SPD, Jugendverband der SPD.

KassenprüferInnen: Die Mitgliederversammlung wählt quotiert zwei KassenprüferInnen, die dafür zuständig sind, die Arbeit der SchatzmeisterIn zu kontrollieren. Dabei geht es nicht nur um die Handkasse, sondern vor Allem um die Nachvollziehbarkeit und Korrektheit der Haushaltsführung und der Buchhaltung.

Kooptiertes Mitglied: Ein zwar teilnahme- und redeberechtigtes Mitglied eines Gremiums, das dort aber nicht mit abstimmen darf. Der Bundesverband stellt ein kooptiertes Mitglied für den Parteirat von Bündnis 90/Die GRÜNEN.

KV: Abkürzung für Kreisverband, insbesondere bei Bündnis 90/Die GRÜNEN, teilweise auch der GRÜNE JUGEND.

LAG: Kurzform für Landesarbeitsgemeinschaft. Arbeitskreise bei Bündnis 90/die GRÜNEN auf Landesebene.

Landesgeschäftsstelle (LGS): In fast allen Landesverbänden der GRÜNEN JUGEND gibt es Landesgeschäftsstellen. Siehe Homepage

Landesmitgliederversammlung (LMV): Meistens Oberstes Gremium der Landesverbände. Gleichzeitig das Treffen, auf dem mensch am meisten andere grünnahe Jugendliche aus dem eigenen Bundesland kennen lernen kann. Die LMV tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Alle Mitglieder des Landesverbandes werden dazu mindestens drei bis vier Wochen (geregelt in den Ländersatzungen) vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung und der vorliegenden Anträge eingeladen. Zu den offiziellen Aufgaben der LMV gehört die Wahl des Landesvorstandes, die Wahl der KassenprüferInnnen und die Wahl der Delegierten zum Bundesausschuss. Neben diesen Wahlen legt die LMV den Haushalt fest und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Ganz wichtig: natürlich ist die LMV auch politisch das oberste Organ: Sie entscheidet über das Programm des Landesverbandes und über unsere politischen Positionen. Und schließlich kann die LMV die Satzung und die Plattform ändern. Wie hier vielleicht schon zu erkennen ist, liegen den Tagungen der LMV meinst umfangreiche Antragspakete zugrunde. Oft wird die LMV zusätzlich mit inhaltlichen Arbeitskreisen und Referaten und Debatten zu den Themen der Hauptanträge verbunden.

Landesverband (LV): In allen Bundesländern gibt es Landesverbände der GRÜNEN JUGEND. Diese sind autonom, müssen aber z.B. die Regelungen in der Bundessatzung akzep-tieren. Wer Mitglied in einem Landesverband wird, ist damit automatisch Mitglied im Bundesverband.

Landesvorstand (LaVo): Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Aufgabe des Landesvorstandes ist es, den Landesverband nach außen hin zu vertreten und die laufenden Geschäfte zu führen. Nach außen vertreten umfasst so unterschiedliche Dinge wie Kontakte zu Bündnis 90/die GRÜNEN, zu den anderen grünnahen Jugendverbänden im Bundesverband, aber auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Führung der laufenden Geschäfte zählt die Verwaltung der Finanzen und der Mitgliederadressen, die Vorbereitung und Durchführung von Kampagnen, der Kontakt zu den einzelnen Ortsgruppen, die Vorbereitung der Landesmitgliederversammlungen, die Organisation der politischen Auseinandersetzung innerhalb des Verbandes und viele mehr, was eben sonst noch so anfällt. Der Landesvorstand besteht je nach Ländersatzung aus 4 - 8 Personen und ist in der Regel quotiert.

LDK: Landesdelegiertenkonferenz - Landesparteitag von Bündnis 90/Die GRÜNEN.

LGS: Kurzform für Landesgeschäftsstelle.

LJK, LaJuKo: Kurzform für Landesjugendkongress. Wird auch als Bezeichnung für Landesmitgliederversammlungen verwendet.

LMV: Kurzform für Landesmitgliederversammlung.

LaVo: Kurzform für Landesvorstand.

MdB: Mitglied des Bundestages.

MdEP, MEP: Kurzformen für Mitglied des Europäischen Parlaments.

MdL: Kurzform für Mitglied des Landtages.

Mitglied: Mitglied der GRÜNEN JUGEND kann jeder Mensch werden, der oder die ihren Wohnsitz, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Deutschland hat und noch keine 28 Jahre alt ist und sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND bekennt. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Landesmitgliederversammlungen seines Landes oder des Bundesverbandes teilzunehmen. Jedes Mitglied muss den Mitgliedsbeitrag zahlen. Menschen ab 28, die trotzdem etwas mit der GRÜNEN JUGEND zu tun haben möchten, können Patentanten und Patenonkels werden.

Mitgliederrundbrief: Gibt es in einigen Landesverbänden und ist ein regelmäßig erscheinender Rundbrief an alle Mitglieder. Schwerpunkt liegt auf aktuellen Terminhinweisen, kurzen und knappen Informationen, Gremieneinladungen, Mitteilungen des LaVos.

Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag muss von jedem Mitglied bezahlt werden, entweder per Einzug oder per Rechnung und wird in der Regel jährlich erhoben. Die Höhe des Beitrages legt die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes in der Finanzordnung fest, zur Zeit 20 Euro pro Jahr für jedes Mitglied. Allerdings kann sich jedeR auf schriftlichen Antrag beim Landes- oder Bundesvorstand von dem Beitrag teilweise oder ganz befreien lassen.

MV: Kurzform für Mitgliederversammlung. Siehe auch LMV.

NGO, NRO: Kurzform für Non-governmental Organisation bzw. Nicht-Regierungs-Organisationen. So werden Organisationen wie z.B. Greenpeace oder auch BUNDjugend genannt, die nicht-gewinnorientiert und auf freiwilliger Arbeit basieren und unabhängig von der Regierung arbeiten.

Ortsgruppe (OG): Unterste Gliederungsebene bei der GRÜNEN JUGEND und gleichzeitig "Kern der Arbeit". Eine Ortsgruppe besteht aus mindestens drei Mitgliedern, ist für einen bestimmten geographischen Bereich zuständig und entscheidet selbständig über ihre Finanzen, Strukturen und sonstige Angelegenheiten. Daraus folgen auch vielfältige Unterschiede in der Art der Ortsgruppen und der Schwerpunktsetzung in ihrer Arbeit. Manche Ortsgruppen treffen sich wöchentlich, andere monatlich. Einige sind für große geographische Räume zuständig, andere nur für einzelne Orte. Einige Ortsgruppen arbeiten sehr eng mit den örtlichen Gliederungen von Bündnis 90/die GRÜNEN zusammen, andere sehen sich selbst eher als Teil de links-autonomen Spektrums.

Ortsgruppenordner: Sammlung von Material zur politischen Arbeit der Ortsgruppen.

OV: Abkürzung für Ortsverband - kleinste Untergliederung von Bündnis 90/die GRÜNEN.

Patentante, Patenonkel: Fördermitglied der GRÜNEN JUGEND. Hat kein Stimmrecht, muss sich dafür aber auch nicht an die Altergrenze halten. Der Patenbeitrag beträgt mindestens 99 Euro/Jahr.

Position: Längere politische Erklärung zu einem Thema. Positionen werden bei der GRÜNE JUGEND meist von den Mitgliederversammlungen auf Landes- oder Bundesebene beschlossen.

Präsidium: Der Mensch oder die Menschen, die eine Versammlung leiten. Spielen insbesondere auf dem Bundeskongress und auf der Landesmitgliederversammlung eine große Rolle. Das Präsidium wird jeweils vom Vorstand vorgeschlagen und von der entsprechenden Versammlung gewählt. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört neben der Versammlungsleitung das Einhalten der Tagesordnung, die Sortierung von Anträgen, die Durchführung von Wahlen und das Führen der Redelist. Kleinere Gremiensitzungen (LaVo, AK) kommen ohne Präsidium aus, manchmal auch ohne festgelegte VersammlungsleiterIn, größere Versammlungen wie die LMV`en würden ohne gut arbeitendes Präsidium schnell im Chaos versinken.

Protokoll: Über die Sitzungen aller Organe der GRÜNE JUGEND werden Protokolle angefertigt. Jedes Mitglied hat das Recht, diese Protokolle einzusehen.

Quote, Quotierung: Die Satzung der GRÜNEN JUGEND legt fest, dass alle Ämter quotiert sein müssen, d.h., dass mindestens die Hälfte aller Plätze eines Gremiums von Frauen besetzt sein müssen. Bei einem dreiköpfigen Gremium sind das zwei Frauen, bei einem achtköpfigen, wie den meisten Landesvorständen vier. Ausnahmen von der Quotierung sind nur durch ein Frauenvotum möglich, d.h., die auf der wählenden Versammlung anwesenden Frauen entscheiden mit Mehrheit, einem Bruch der Quotierung zuzustimmen.

Reader: Zusammenstellung von Materialien zu einem Thema oder zu einer Veranstaltung.

Redeliste: Bei größeren Veranstaltungen und Gremiensitzungen führt das Präsidium eine Redeliste, d.h., wer sich meldet, wird erstmal aufgeschrieben und kommt erst nach einiger Zeit zu Wort, immerhin jedoch in der Reihenfolge der Meldungen. Redelisten sind der GRÜNEN JUGEND generell quotiert, d.h., das abwechselnd eine Frau und ein Mann reden sollen. Wenn sich nicht genügend Frauen melden, kommen Frauen später zuerst dran.

Ring politischer Jugend (RPJ): Organisationen auf Bundesebene, auf Landesebene und kommunaler Ebene (dort teilweise identisch mit dem Stadtjugendring). Im RPJ sitzen VertreterInnen der (partei)politischen Jugendorganisationen. Neben hehren Zielen wie der überparteilichen Zusammenarbeit, der Förderung der Mitwirkung Jugendlicher an politischen Entscheidungen u.ä. geht es vor allem darum, staatliche Gelder an die einzelnen Jugendorganisationen zu verteilen. RPJ-Gelder dürfen nur für die politische Bildungsarbeit der Jugendorganisationen verwendet werden und auch hier nur in Form von Zuschüssen.

RPJ: Kurzform für Ring Politischer Jugend

Satzung: Die Satzung legt den formalen Aufbau der GRÜNEN JUGEND und die Aufgaben der einzelnen Gremien fest. Fast alle Ortsgruppen haben eine eigene Satzung. Die Ortsgruppen sind frei darin, ob und was für eine Satzung sie sich geben. Ergänzt wird die Satzung durch verschiedene Ordnungen, etwa die Finanzordnung oder die Geschäftsordnung.

SchatzmeisterIn: Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und zuständig für alles, was mit Finanzen zu tun hat, von der Aufstellung des Haushaltsplanes über den Kontakt zum RPJ bis hin zum für viele wichtigsten Aufgabenfeld: der Rückerstattung von Spesen. Die richtige AnsprechpartnerIn für alle Fragen, die mit Geld zu tun haben: Vom Mitgliederbeitrag bis hin zur Frage, wie eine Ortsgruppe ein Seminar finanziert.

Schrägstrich: Bundesweite Zeitschrift von Bündnis 90/die GRÜNEN

Seminar: Eine ein- oder mehrtägige Veranstaltung zu einem Thema. Seminare finden meist am Wochenende statt. Neben dem Hauptzweck, sich über ein Thema zu informieren oder neue Fähigkeiten zu erwerben, lernt mensch auf GRÜNE JUGEND - Seminaren meist auch viele neue Leute kennen. Wer selber ein Seminar organisieren möchte, sollte sich an den Vorstand wenden. Seminare sind Maßnahmen der politischen Bildung und werden als solche vom RpJ bezuschusst. Deswegen hat die GRÜNE JUGEND die Möglichkeit, für Unterkunft und Verpflegung nur relativ geringe Teilnahmegebühren zu verlangen und einen grüßen Teil der Fahrtkosten (Spesen) zurückzuerstatten.

Seminarprogramm: Gesamtheit der Seminare der GRÜNEN JUGEND in einem bestimmten Zeitraum, meist eine bunte Mischung. Sollte auch als jährliche oder halbjährliche Seminarübersicht existieren.

Spesen: Ausgaben, die von der GRÜNEN JUGEND erstattet werden. Was das genau ist, regelt die Finanzordnung. Im allgemeinen werden die Fahrtkosten zu Seminaren und für die Gremienmitglieder auch zu Gremiensitzungen auf Antrag erstattet, maximal bis zum BahnCard-Tarif. Mitglieder der Vorstände erhalten darüber hinaus zum Teil auch Porto- Kopier- und Telefonkosten erstattet.

SprecherInnen: Die Sprecherin und der Sprecher sind Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind sowohl für die Außenvertretung der GRÜNEN JUGEND als auch für innere Koordination zuständig. Außerdem sollten sie AnsprechpartnerIn für alle Fragen sein, die einem niemand sonst beantworten kann, die Koordination der täglichen politischen Arbeit übernehmen, für Interviews zur Verfügung stehen, eng mit der Geschäftstelle zusammen arbeiten und bereit sein, gemeinsam die Gesamtverantwortung für die GRÜNE JUGEND zu übernehmen. Auch viele Ortsgruppen haben eineN oder mehrere SprecherInnen.

SPUNK: Politische Zeitschrift des Bundesverbandes. Erscheint vier- bis fünf mal jährlich und wird von der SPUNK-Redaktion erstellt. Diese ist quotiert, besteht aus 7 Personen und wird auf dem Bundeskongress gewählt.

TO: Kurzform für Tagesordnung.

TOP: Kurzform für Tagesordnungspunkt.

TK: Kurzform für Telefonkonferenz. Wird besonders auf Landes- oder Bundesverbandsebene für Absprachen und Beschlüssen zwischen den eigentlichen Sitzungen genutzt. Länderabkürzungen

  • B: Berlin
  • BB: Brandenburg
  • BW oder BaWü: Baden-Württemberg
  • BY oder Bay: Bayern
  • HB: (Hansestadt) Bremen
  • HH: (Hansestadt) Hamburg
  • HE: Hessen
  • MV oder MeckPomm: Mecklenburg-Vorpommern
  • NDS: Niedersachsen
  • NW oder NRW: Nordrhein-Westfalen
  • RP oder Rlp: Rheinland-Pfalz
  • SA, ST oft auch LSA: (Land) Sachsen-Anhalt
  • SH oder SWH: Schleswig-Holstein
  • SL oder Saar: Saarland
  • SN: Sachsen
  • TH: Thüringen

Ein Dank an die Grüne Jugend Baden-Württemberg deren Abkürzungsverzeichnis die Grundlage für diese bundesweite Ausgabe war.

Impressum:

Zusammengestellt von: Julia Burghardt (Webmasterin) und Katrin Schmidberger (war politische Geschäftsführerin).

Erste Ausgabe vom April 2004 wurde im August 2004 von Julia Burghardt überarbeitet.

GRÜNE JUGEND, Hessische Straße 10, 10115 Berlin; www.gruene-jugend.de/abkuerzungen

Zugehörige Dateien:
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