Ministerium will Rechte im Internet einschränken

11.06.2006: Das Gesundheitsministerium führt sich als Gesetzgeber auf und glaubt, eigenhändig neue Internet-Regeln einführen zu können: Wer einen Link auf die Webseite des Ministeriums setzen oder gar dessen Logo zeigen will, soll das nur mit Genehmigung dürfen. Wer - wie die GRÜNE JUGEND - gegen die Regeln verstößt, bekommt einen Rechtsstreit angedroht. Wir werden diesen Rechtsstreit ausfechten und die Rechte im Internet verteidigen. Inzwischen machen dutzende Blogs den Fall bekannt. Das Ministerium verteidigt seinen Vorstoß.

Was macht das Ordnungsamt, wenn ein Auto zwar falsch geparkt hat, aber ein Aufkleber an der Frontscheibe verkündet: "Alle an diesem Fahrzeug angebrachten Knöllchen sind ungültig"? Und wer hat Schuld an einem Unfall, wenn einer der Autofahrer zwar bei rot über die Ampel gefahren ist, aber an seinem Auto klar und deutlich steht: "In einem Umkreis von 100 Metern um dieses Fahrzeug gilt die Straßenverkehrsordnung nicht"?

Beim Autofahren käme niemand auf die Idee, man könne selbst die Gesetze umdefinieren. Anders im Internet. So glauben etwa viele Menschen, sie müssten sich von Links distanzieren oder könnten das Lesen von E-Mails verbieten, wenn sie diese Mails versehentlich an den falschen Empfänger schicken.

Besonders ärgerlich ist, wenn Bundesministerien versuchen, eigenhändig das Recht zu ändern und dadurch Freiheiten im Internet einzuschränken. Das Bundesgesundheitsministerium führt so etwa auf seiner als "Verlinkungsregeln" bezeichneten Unterseite neue Internetregeln ein: Wer auf die Webseite des Ministeriums einen Link setzt, werde dadurch "Vertragspartner" des Ministeriums und müsse das Miniserium innerhalb von 24 Stunden über den Link informieren. Auf Wunsch des Ministeriums müsse man den Link wieder entfernen. Und wer das Logo des Ministeriums zeigen möchte, brauche dafür eine gesonderte Genehmigung.

"Rechtliche Schritte" angedroht

Aber wird das Ministerium tatsächlich bei Verstoßen gegen die selbst aufgestellten "Verlinkungsregeln" vorgehen? Vielleicht hat ja auch nur ein Praktikant vor langer Zeit den Text mal online gestellt und dann wurde das da vergessen... Wir wollten es genau wissen. Daher haben wir auf zwei Unterseiten, auf denen wir die Drogenbeauftragte des Ministeriums kritisieren, Link und Logo angebracht und den E-Mail-Verkehr mit dem Ministerium begonnen.

Das Rechtsreferat des Hauses zieht die selbst aufgestellten Regeln tatsächlich durch. Zur Begründung heißt es, bei flüchtiger Lektüre der Seite könne der Eindruck entstehen, als stehe das Ministerium inhaltlich hinter der auf unserer Webseite getroffenen Aussage oder sei sogar Mitherausgeber dieser Webseite. Doch diese Begründung ist nicht nachzuvollziehen, da wir auf beiden Seiten die Drogenbeauftragte des Ministeriums, Sabine Bätzing, scharf kritisieren. Kann beim flüchtigen Lesen wirklich der Eindruck entstehen, das Ministerium selbst halte die Aussagen der eigenen Drogenbeauftragten für "Lippenbekenntnisse" und sehe in ihr eine "Komplizin der Tabakindustrie"? Auch das Layout der Seite mit dem großen "GRÜNE JUGEND"-Schriftzug im Seitenkopf lässt keine Zweifel an der Urheberschaft unserer Webseite offen. Dennoch fordert die Rechtsabteilung die Logo-Löschung und droht: "Sollten Sie dem nicht Folge leisten, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten."

FIFA ist einsichtig - Ministerium bleibt hart

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Natürlich darf eine Firma niemals Werbung mit dem Logo einer anderen Firma machen. Aber im Rahmen redaktioneller Berichterstattung dürfen auch geschützte Logos gezeigt werden. Das zeigt sich aktuell etwa im Fall der FIFA: Der Fußballverband wollte vorschreiben, unter welchen Bedingungen das WM-Logo oder Fotos vom WM-Pokal in redaktionellen Beiträgen verwendet werden können. Verleger und Journalisten protestierten massiv gegen diesen versuchten Eingriff in ihre Rechte. Schließlich rückte die FIFA von ihrer unhaltbaren Position ab und erklärte, dass die zuvor verkündeten Bestimmungen zur Verwendung von Wortmarken im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung hinfällig seien. Auch das Logo zur Fußball-WM dürfe frei und ungehindert abgedruckt werden, so lange damit keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.

Das Gesundheitsministerium dagegen möchte für das Internet noch schärfere Regeln aufstellen: Während die FIFA ursprünglich die Verwendung des Logos wenigstens unter bestimmten Bedingungen erlauben wollte, will das Gesundheitsministerium ein komplettes Abbildungsverbot durchsetzen und jede einzelne Veröffentlichung nur mit vorheriger Genehmigung erlauben. Und anders als die FIFA bleibt das Ministerium bislang uneinsichtig.

Die GRÜNE JUGEND fordert, dass das Gesundheitsministerium seine absurden "Verlinkungsregeln" offline nimmt. Das Ministerium sollte sich darauf beschränken, die geltende Rechtslage vorzustellen, anstatt eigenhändig neues Recht schaffen zu wollen. Die GRÜNE JUGEND wird es nicht hinnehmen, wenn die Freiheiten im Internet einseitig beschnitten werden sollen - wir werden das Logo auf den beiden Seiten nicht löschen und den Rechtsstreit mit dem Ministerium ausfechten.

Reaktionen auf diesen Fall

Dutzende Blogs nehmen den Fall zum Anlass, die "Verlinkungsregeln" vorzustellen, dabei gibt es durchweg Kritik am Gesundheitsministerium. Eine kreative Idee hat andere-ansicht.de: Wer einen Link auf das Gesundheitsministerium setzt und dadurch laut "Verlinkungsregeln" zum "Vertragspartner" wird, kann damit natürlich auch gut Werbung mit dem nebenstehenden Button machen. Und das Farliblog hofft: "Als Vertragspartner des BmG habe ich doch demnächst bestimmt sichtliche Vorteile beim Arztbesuch."

Netzpolitik.org schreibt über die "Verlinkungsregeln": "Rechtlich ist das kompletter Unsinn und einer Regierungsseite mehr als unwürdig". Zu diesem Ergebnis kommt auch Statler & Waldorf bei einer rechtlichen Analyse. Nachdem Lawblogger Udo Vetter auf diesen Fall aufmerksam wird, spricht er in seinem offenen Brief an Ulla Schmidt von "ausgemachtem Blödsinn". FalsePositive erkennt "abstruse Bedingungen". Fuckup spricht von "Kontrollfreaks vom Gesundheitsministerium" und "Leuten, die das Internet nicht verstanden haben". XSBlog2.0beta kritisiert die "unsinnige Meinung" des Ministeriums und weist außerdem darauf hin, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gleichen "Verlinkungsregeln" aufgestellt hat. Rechtsanwalt Hänsch findet das "recht skurril" und meint, das Ministerium sollte besser mehr über die Gesundheitsreform nachdenken. Christian schreibt in seinem offenen Brief an das Ministerium: "Es ist erstaunlich, daß sich eine Bundesbehörde, mithin ein Organ der vollziehenden Gewalt, die gem. Art 20 III GG an Gesetz und Rechtsprechung gebunden ist, so waghalsig darüber hinwegsetzt." DPMS Info: "In Zukunft werden nur staatlich konzessionierte Verlinker das Internet aktiv nutzen können." Mein unprivates Tagebuch: "Realsatire". Weimo.de spricht von "Blödsinn" und meint: "So etwas schafft mehr Bürokratie, treibt die Kosten hoch und nimmt dem Bürger Freiheiten."

Industrial Technology & Witchcraft vergibt den Armleuchter der Woche ("einflammig, Weichholz, Hand aus Wolke ragend, teilweise vergoldet. Österreich Mitte 18. Jhdt"). Rauthorim vergreift sich im Ton: "Um die geistigen Gesundheit im Bundesministerium für Gesundheit scheint es nicht so gut bestellt zu sein." F!XMBR: "Unglaublich, was für ein Rechtsverständnis ein deutsches Ministerium da zur Schau trägt." Das RA-Blog glaubt, dass Ulla Schmidt "offenbar einen Stab juristischer Laien beschäftig". Telegehirn sieht die Verantwortung in gleich zwei Beiträgen bei der Ministerin und wird unverschämt: "Bei Dir hakt es wohl Ulla?" Das Compyblog bittet "um Übersendung der vollständigen Vertragsunterlagen". The CliX: "grenzt an moderne Schildbürgerstreiche". Danny: "nee, klar". LastOutPost geht unter die Gürtellinie und sieht eine Kombination von "Skrupelosigkeit mit Blödheit und Selbstgefälligkeit". fhu's Weblog: "dies führt doch die Stärken des Internets ad absurdum". Henning Schüring: "ziemlich absurd". Andreas Streim meint, die Beamten hätten "etwas die Bodenhaftung verloren". Fiete Stegers: "Gesundheitsministerium macht sich vollends lächerlich". Webmaster Blog: "Schon kurios". Gerhard Schoolmann spricht von "bescheuerten Verlinkungsregeln" und macht darauf aufmerksam, dass in Ulla Schmidts Lebenslauf ihr Engagement für den verfassungsfeindlichen Kommunistischen Bund Westdeutschland in den Siebzigerjahren fehlt. Peruns weblog: "wieder mal eine öffentliche Einrichtung die sich bis auf die Knochen blamiert". Boocompany meint, das Ministerium versuche "doch tatsächlich, sich das Internet so hinzubiegen, wie man es gern haben möchte". Damaschke.de: "dumme Regeln". Runken Blog: "Leute, werdet endlich erwachsen und legt euren Kontrollzwang ab! Es ist eine EHRE und ein PRIVILEG, verlinkt zu werden, und keine Bürde! Eure Regeln sind der Anfang vom Ende des Netzes!" Webmasterfind: "Das deutsche Gesundheitsministerium will anscheinend unentdeckt bleiben." Larko: "unvoluntarily funny". Da pete Blog: "peinlicher Versuch, neue Rechte am 'verlinken geistigen Eigentum' zu schaffen". Max’ Webmaster/SEO Blog: "ausgemachter Schwachsinn". irulan.net: "wundervoll realitätsfremd". The Secret HNC: "totaler Quatsch". Oliver Liebchen: "Irrsinn".

Thomas Knüver vom "Indiskretion Ehrensache"-Blog des Handelsblattes nennt die "Verlinkungsregeln" einen "verstandbefreiten Text" und hat per Mail seine Fragen an das Gesundheitsministerium geschickt: "Welche Rechte und Pflichten entstehen einem 'Vertragspartner'? Welche rechtliche Handhabe glauben Sie gegenüber einer unfreiwilligen Verlinkung zu haben? Wieviele Seiten sind bisher 'Vertragspartner' geworden? Wer ist in Ihrem Haus für diesen Text verantwortlich?" 18 Stunden später die erste Reaktion: Die Mail sei inzwischen zur Bearbeitung an das zuständige Fachreferat weitergeleitet (die Antwort des Ministeriums steht weiter unten).

gulli.com berichtet über einen Anruf beim Gesundheitsministerium: Die Link-Beschränkung habe man eingeführt, nachdem Scientology die Webseite verlinkt habe und dadurch der Eindruck entstanden sei, das Ministerium würde mit der Sekte zusammenarbeiten. Wer keine illegalen Seiten betreibt oder Sekteninhalte verbreite, müsse jedoch wegen eines Links auf die Webseite des Ministeriums "keine Sorge haben", so die telefonische Auskunft. Auch gulli.com wurde nicht erlaubt, im Rahmen seiner Berichterstattung über das Thema das Logo des Ministeriums zu zeigen. Der Hinweis von gulli.com, dass Texte zu Konzernen regelmäßig mit deren Logos illustriert würden, sei vom Ministerium mit dem Hinweis gekontert worden, dass es sich hier eben nicht um eine Firma, sondern um die Bundesregierung handele. Wenn dieses Zitat gegenüber gulli.com tatsächlich so gefallen ist, würde es erneut belegen, dass das Ministerium sich in der Logo-Frage nicht an den für die Allgemeinheit geltenden Gesetzen orientiert, sondern ein besonderes, für Webseiten der Bundesregierung geltendes Internet-Recht durchsetzen möchte.

Andy69 hat analysiert, wie das Rudelverhalten von Blogs funktioniert und wie Institutionen zum geballten Ziel von Kritik werden: Zumeist hätten es sich "diese Säue selbst zuzuschreiben, durch das Dorf der veröffentlichten Meinungen gejagt zu werden".

Weitere Blogs, die auf das Thema verweisen: Elbelaw, Schockwellenreiter, J!Blawg Rechtsanwalt Grübner, Kamikaze Demokratie, 24stunden.de, Dimension 2k, Wasserstandsmeldung, Otti's Blog, Basic Thinking, Statler & Waldorf, Arbytslog, Arno Klein, Kolja Hebenstreit, Injela, Brainscan, Webmaster & SEO Blog, Mentalschnupfen, netbib, Sascha Kremer, unkreativ, Affenfein, Mainis Space.

Ministerium verteidigt Vorstoß

In einer Antwort auf eine Anfrage des Handelsblatt-Blogs "Indiskretion Ehrensache" verteidigte das Ministerium die Verlinkungsregeln. Unter anderem schreibt die Pressestelle: "Seit dem Neuauftritt des www.bmg.bund.de im Januar 2006 sind ca. 40 Mails eingegangen, die uns über die Setzung eines Links informieren. Es sind bisher keinerlei Probleme aufgetreten. Für den Text ist grundsätzlich das Referat Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich; dieser wurde mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abgestimmt."

Das aber ist wenig glaubwürdig. Denn im Impressum des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik wird lediglich die geltende Rechtslage erklärt und nicht versucht, neues Recht zu setzen: "Setzen Sie einen Textlink, benachrichtigen Sie uns bitte unter der Adresse 'Oeffentlichkeitsarbeit@bsi.bund.de' mit dem Betreff 'Textlink'." Hier ist völlig korrekt von einer "Bitte" die Rede, kein Wort von Verpflichtung und niemand wird gleich zum "Vertragspartner". Auch zur Logo-Frage vertritt das Bundesamt die gegenteilige Position zum Bundesministerium: Hier muss keine Erlaubnis vorher eingeholt werden, um Gegenteil stellt das Bundesamt extra ein Logo zum Download bereit und schreibt; "Wollen Sie ein BSI-Logo verwenden, benutzen Sie das unten dargestellte Logo." Warum sollte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das selbst alles richtig macht, bei den Ratschlägen für die Webseite des Gesundheitsministeriums alles falsch machen? Wenn das Ministerium seine absurden Verlinkungsregeln also nicht mit dem Bundesamt abgestimmt hat - mit wem dann?

Auch mehrere Blogs, die sich über die Velinkungsregeln beschwerten, erhielten Antwort aus dem Referat Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: "Mit Erstaunen haben wir die Kritik an den Verlinkungsregeln des BMG zur Kenntnis genommen. Solche oder ähnliche Nutzungsbedingungen sind durchaus üblich (siehe zum Beispitel T-Online, Financial Time Deutschland, BMAS, Fraunhofer Institut, FIFA, Sparkasse etc.). Absicht des BMG ist es nicht, zu zensieren, sondern zu vermeiden, dass die Seiten in missverständlichem Zusammenhang verlinkt werden. Es besteht keine Erlaubnispflicht, da die Erlaubnis schon gegeben ist. Diese Erlaubnis kann lediglich widerrufen werden, wenn z.B. der Link als Inline-Link ohne URL oder innerhalb von Frames gesetzt wird, sodass beim durchschnittlich oberflächlichen Lesen die Herkunft des Werkes nicht erkennbar ist oder darauf nicht aufmerksam gemacht wird; in diesem Fall läge eine Verletzung des § 13 UrhG vor. Bei einer Verletzung des UrhG können rechtliche Schritte eingeleitet werden."

Auch diese Auskunft zeugt von Unkenntnis und Abwiegeln. Das Ministerium weist Vorwürfe zurück, die niemand erhoben hat, und nimmt zu den Kernpunkten keine Stellung. Völlig korrekt schreibt die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, dass jedermann einen Link aufs Ministerium setzen könne, ohne vorher Erlaubnis einzuholen. Das ist aber nicht der Kernpunkt. Dieser ist, dass das Ministerium eine Verpflichtung einführen will, eine Verlinkung einer Ministeriums-Seite innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auf welche Grundlage das Ministerium diesen Anspruch stützen möchte, wird nicht angesprochen. Und welche Strafe gibt es für Webseiten-Betreiber, die einen Link auf die Ministeriums-Seite setzen, ohne Bescheid zu sagen? Auch hierzu kein Wort. Die Logo-Frage wird erst gar nicht angeschnitten.

In den Blogs kommt das Ministerium mit dieser mehrfach verschickten Standard-Auskunft nicht gut weg. Insbesondere der Hinweis darauf, dass die Verlinkungsregeln "durchaus üblich" seien, wird aufgegriffen. Rauthorim schreibt: "'Mama, der Martin hat aber auch….', war früher ein beliebter Spruch von mir. Meine Mutter konterte darauf meistens mit: 'Nur weil jemand etwas macht heißt das noch lange nicht, dass du das auch darfst. Wenn Martin aus dem Fenster springt würdest du ihm auch nicht folgen…'". Angels Sin schreibt: "Oder fahren sie mit ihrem Auto auch mal eben gegen eine Wand, weil es die anderen gerade auch so gerne tun - mal angenommen zum Beispiel, weil die Engländer verlieren und dann so deprimiert sind?" problematik.net: "nur weil die anderen von der brücke springen…"

Auch Udo Vetter vom law blog wundert sich, wie die Antwort des Ministeriums mit den eigenen Verlinkungsregeln zusammenpasst: "So lang ist der eigene Regeltext doch nicht, um zu merken, dass es gerade nicht so ist, wie in der Mail beschrieben (...) Insgesamt bestätigt diese Antwort meine Einschätzung, dass in Berlin Nebelkerzen schon reflexartig geworfen werden." Andreas Streim fasst zusammen: "Der Inhalt der Mail erweckt allerdings nicht wirklich den Eindruck, als ob die schreibende Dame auch nur ungefähr eine Ahnung davon hat, was ein Link ist und was in den 'Verlinkungsregeln' ihres Ministeriums verlangt wird:"

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