Die größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte
31.12.2007: Ab dem 1. Januar sollen die Telekommunikationsdaten aller in Deutschland lebenden Menschen im Auftrage des Staates für sechs Monate gespeichert werden. Im Namen der Terrorismusbekämpfung wird damit ein vorsätzlicher Verfassungsbruch begangen. GRÜNE JUGEND-Sprecher Jan Philipp Albrecht umreißt den Sachverhalt.
| Dieser Artikel erscheint im Rahmen einer Artikelserie der GRÜNEN JUGEND zum Thema "Datenschutz". Ziel ist es, einen facettenreichen Überblick zu Entwicklungen der vergangenen Jahre sowie aktuelle Tendenzen unter der Großen Koalition zu verschaffen, um die Frage zu klären: Wie sicher sind unsere Daten wirklich? Die Texte beinhalten dabei lediglich die Positionen der jeweiligen AutorInnen. |
Über 25.000 BürgerInnen werden nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Beschwerde gegen die neuen Bestimmungen zur Datenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Es ist die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Warum dieser Sturm der Entrüstung? Um es in wenigen Worten zusammenzufassen: Mit der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung wird in Zukunft jeder Mensch vom Staat verdächtigt.
War es bisher ein rechtsstaatlicher Grundsatz, dass der Staat personenbezogene Daten nur erhebt und speichert, wenn ein ausreichender Gefahrengrund oder Verdacht besteht, so will er in Zukunft alle Kommunikationsdaten - also wann wir von wo mit wem wie lange telefonieren, mailen, simsen oder chatten - in zentralen Dateien für ein halbes Jahr speichern lassen, um "im Fall der Fälle" darauf zurückgreifen zu können. Denn in Zeiten des internationalen Terrorismus kann der Staat niemandem mehr trauen und wer weiß, ob nicht auch du morgen einE böseR Al-Kaida-KämpferIn bist. Dass diese Totalspeicherung an sich ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in das gewichtige Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist, scheint die gesammelte Riege der SicherheitspolitikerInnen keinen Deut mehr zu interessieren. Was ist schon der Rechtsstaat in Zeiten des Terrors?
Alle Warnungen und Hinweise wurden ignoriert
Dabei ist nicht mal klar definiert, unter welchen Vorraussetzungen auf diese Daten zugegriffen werden darf. Just nach der Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat kommen schon die ersten Begehrlichkeiten auf, die Datensammlungen über unschuldige BürgerInnen auch für die Verfolgung von Musik-FilesharerInnen zu verwenden - bekanntlich ein äußerst verwerflicher und die Gesellschaft als ganzes bedrohender Terrorakt. Nein, aber all das interessiert die Große Koalition nicht. Schließlich wurde das Gesetz ja in Europa entschieden und die werden das schon nicht falsch machen. DIE, das war eben jene große Koalition der TerrorbekämpferInnen - die InnenministerInnen der EU-Mitgliedstaaten -, die auf Initiative von Toni Blair als Reaktion auf die Anschläge von London gegen den Sachverstand der gesammelten ParlamentarierInnen und Datenschutzorganisationen - ja sogar, gegen den Bundestag und das Bundesverfassungsgericht - im schnellsten EU-Gesetzgebungsverfahren aller Zeiten die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht haben. Logisch, dass Schäuble und Zypries da keine Schuld trifft, die gegen das klare Votum des Bundestags im MinisterInnenrat eine Regelung verabschiedet haben, von der ihnen mehr als klar sein musste, dass sie mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
Das belegte ihnen im August 2006 dann auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit einem Gutachten. Sie stimmten damit den zahlreichen Warnungen von Datenschutzbeauftragten zu, die von einem verfassungswidrigem Paradigmenwechsel sprachen. Doch ebenso wie die Hinweise, dass diese Art der Terrorismusbekämpfung bei einem hinreichenden Verdacht auch bereits nach geltendem Recht möglich ist (Quick-Freeze-Verfahren), wurde das alles schlichtweg überhört.
Der Eintritt in den digitalen Überwachungsstaat
Abgesehen davon, dass eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung offensichtlich nicht gegeben ist, erscheint sie zur Verbesserung der Sicherheit noch nicht mal geeignet. Immer wieder wurde von ExpertInnen ausgeführt, dass es nahezu unmöglich ist, die Menge an gesammelten Verbindungsdaten sinnvoll und sicher zu verwerten. Nach Zahlen von BITKOM, die unwidersprochen geblieben sind, würden allein für Deutschland pro Tag 639.000 CDs voll geschrieben. Eine solche Datenmenge könnte unmöglich binnen kurzer Zeit nach einer speziellen Information durchsucht werden - das gab auch das BKA selbst unlängst zu. Die bezweckte Wirkung ist damit gleich null. Was als präventive Terrorismusbekämpfung beschlossen wurde, ist offensichtlich nichts anderes als die Bekämpfung der freien Kommunikation. Mit den Worten von Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: "Wenn über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden kann, wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail kommuniziert hat, dann wird die Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten". Doch außer einer Handvoll Abgeordneten und MitarbeiterInnen in den zuständigen Gremien und Ausschüssen, hatte das Gros der Politik offenbar nur begrenzt Einblick in die Bestimmungen und deren Auswirkungen. Ein Blankoschein für sinnlose Sicherheitsträumereien auf Kosten der Grundrechte.
Verfassungskonforme Auslegung nicht möglich
Wenn das Bundesverfassungsgericht an seiner bisherige Rechtsprechung, die es zuletzt in der Rasterfahndungsentscheidung aus dem April 2006 bekräftigt hat, festhalten will, wird es das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnen müssen. Seit dem Volkszählungsurteil von 1983 gilt ein striktes Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat außerhalb statistischer Zwecke. Bei der Lektüre des Rasterfahndungsurteils entsteht nahezu der Eindruck, als sei er gerade auch in Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung formuliert worden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Großen Lauschangriff vom März 2004 ist der Kernbereich privater Lebensführung absolut geschützt, was der systematischen Erfassung von Verkehrsdaten widerspricht. Und wie soll ohne inhaltliche Analyse der Kommunikation festgestellt werden, ob gerade ein InformantInnen-, PatientInnen- oder MandantInnenverhältnis besteht? Damit steuern wir unabänderlich auf einen Konflikt zwischen Europarecht und deutschem Verfassungsrecht zu. Stets hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass es für sich die Aufgabe des Grundrechtsschutz proklamiert, solange auf europäischer Ebene ein solcher noch nicht gewährleistet ist. Angesichts der vorangegangenen Argumente ist es daher Aufgabe der Bundesverfassungsrichter, den Schutz der informationellen Selbsbestimmung gegenüber unverhältnismäßigen Maßnahmen zumindest in Deutschland sicherzustellen.
Deshalb wird bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in diesen Tagen die größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte eingelegt. Ob diese Erfolg haben wird, liegt zu großen Teilen nicht in der inhaltlichen, sondern vor allem in prozessualen Fragen. Dennoch wird hat diese Beschwerde schon jetzt eines geschafft: Der Datenschutz ist trotz vehementer Terrorismusrhetorik von Schäuble und Co noch nicht dem Tode geweiht, sondern wird - ganz im Gegenteil - von einer breiten Mehrheit zu Felde gegen die BefürworterInnen des Präventions- und Überwachungsstaates verteidigt. Es ist zu hoffen, dass das dies der Anfang einer Bewegung für den Erhalt von BürgerInnenrechten und Rechtsstaat ist.
Jan Philipp Albrecht, Jahrgang 1982, ist Bundessprecher der GRÜNEN JUGEND.


