Cross-Border-Leasing
05.10.2003: Beschluss der 21. Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND am 05. Oktober 2003 in Leipzig
Die GRÜNE JUGEND spricht sich gegen Cross-Border-Leasing (CBL) aus. Das Haushaltsloch der Kommunen hat zu neuen, riskanten Methoden geführt, mit denen die Kämmerer mehr Geld in die Kassen bringen wollen. Die Geschäfte werden gezielt konstruiert, um Steuervorteile zu nutzen, die eigentlich nicht für diesen Zweck gedacht waren (z.B. auch "Sale and Lease Back"). Finanziell leidtragender ist der US-amerikanische Fiskus. Zudem beinhalten Cross-Border-Leasing-Geschäfte erhebliche Risiken, für die alleine die deutschen Leasingpartner - Kommunen oder Bundesländer - eintreten müssten. Diese sind aufgrund der Geheimhaltung der in englisch verfassten Verträge von den EntscheidungsträgerInnen in den Parlamenten nicht wirklich einzuschätzen, können im schlimmsten Falle aber ein Mehrfaches der erwünschten Einnahmen betragen.
Seit Mitte/Ende der 90er Jahre schließen Kommunen auch Cross-Border-Leasing-Verträge ab. Seit der rot-grünen Steuerreform im Jahr 2000, welche die Finanzlage der Kommunen verschärfte, hat die Risikobereitschaft der Kommunen und damit die Anzahl der CBL-Verträge deutlich zugenommen. Deutsche Städte verleasen Straßenbahnwagen (Dresden), Messehallen (Essen), Kläranlagen (Wittenberg), Müllverbrennungsanlagen (Wuppertal, Aachen) oder ihr Kanalnetz (Köln, Bochum) für mehrere Jahrzehnte an US-Firmen und gleich wieder zurück.
Das Geschäft ist recht kompliziert, aber vielleicht an einem realen Beispiel einigermaßen zu erklären: Berlin vermietet seine Messehallen 1-7 an eine Firma in den USA. Dafür bekommt Berlin bei Vertragsabschluss 680 Millionen Euro. Formal läuft der Vertrag über 99 Jahre, er kann (und soll) aber nach 29 Jahren vom Land Berlin einseitig gekündigt werden, alle Rechte und Pflichten enden dann. Die Stadt mietet die Hallen sofort wieder zurück. Berlin zahlt dafür 646 Millionen Euro an eine Bank, die Bank übernimmt dann die jährlichen Mietüberweisungen an die US-Bank. Berlin bekommt also 34 Millionen mehr, als es ausgibt, und kann diesen Betrag sofort als Gewinn im Haushalt verbuchen. Die US-Firma hat ansonsten keine Rechte an dem Gelände: Die landeseigene Messe GmbH ist unverändert Pächter und Betreiber der Hallen, ohne dass die Bedingungen sich verändern.
Aber warum schenkt eine US-Firma Berlin 34 Millionen Euro? Wegen der langen Mietdauer gilt die Firma in den USA als Eigentümerin der Hallen. Sie kann so die 680 Millionen Euro als Kosten abschreiben und von ihrem Gewinn abziehen. Und weniger Gewinn heißt, weniger Steuern zahlen zu müssen. Verlierer ist also der US-amerikanische Fiskus. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln schätzt, dass US-Firmen bei solchen Geschäften über die Laufzeit des Vertrages eine Steuerersparnis von 20 bis 35 Prozent der Gesamtsumme haben. Davon gehen rund 5 Prozent der Gesamtsumme - die besagten 34 Millionen Euro - an die Stadt, den Rest teilen sich die Geldgeber der US-Firma mit den beteiligten Banken.
Wer hinter der US-Firma steckt und wer die mitverdienenden Banken sind, ist in diesem Fall (wie immer) nicht zu ermitteln. Die US-Firma wurde im Jahr 2000 eigens zu dem Zweck gegründet. Wer hinter dem "Berlin 2000 Leasing Trust" steckt, ist unklar. Laut der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (siehe Literaturliste) gehören zu den bekannten Firmen im Hintergrund Philip Morris, Chrystler Capital, John Hancock, Bank of America oder ABN Amro. Die Messe-Transaktion wurde auch nicht publik gemacht, sondern lediglich im vertraulich tagenden Unterausschuss "Vermögensverwaltung und Beteiligungen" des Hauptausschusses besprochen. In einem anderen Fall in Berlin (CBL von U-Bahnen) kam die Transaktion erst sechs Jahre nach Vertragsabschluss durch die kleine Anfrage eines Abgeordneten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Politik und Verwaltung geben wenig Informationen über die CBL-Verträge: die 680 Millionen Euro Miete und die 646 Millionen Euro Rückmiete mussten an Hand von Erfahrungswerten mit CBL geschätzt werden, die anderen Zahlen sind offizielle Zahlen der Verwaltung.
Nachteil an CBL: Die Grundlage des Geschäftes ist, dass die US-Firma in den USA steuerlich als Eigentümerin des CBL-Objektes gilt. Daher muss das Objekt über die gesamte Dauer des Vertrages betriebsbereit gehalten werden. Selbst wenn es in zwei Jahrzehnten keine Messen im heutigen Stil mehr gibt, müssen die Messehallen weiter erhalten werden, um den Vertrag zu erfüllen. Die Städte legen sich also auf Jahrzehnte fest und berauben sich ihrer Handlungsmöglichkeiten. Auch eine neue Mehrheit nach der nächsten Wahl muss sich an die einmal abgeschlossenen Verträge halten.
Risiken an CBL:- Wenn die Bank pleite geht, die für die Stadt die Abwicklung der Leasingzahlungen an die US-Firma übernimmt, dann muss die Stadt wieder selbst einspringen. Dieses Risiko wird minimiert dadurch, dass nur Banken den Auftrag bekommen, die von den Ratingagenturen die besten Bewertungen erhalten. Sobald die Bewertung sich verschlechtert, wird die Bank auch während der Laufzeit des Vertrages gewechselt. Oder es werden gleich deutsche Landesbanken genommen, die können nicht pleite gehen.- Angeblich soll es laut attac Fälle geben, in denen die deutschen Kommunen das Risiko dafür übernehmen, dass die USA ihre Gesetze ändern und der Steuertrick nicht mehr funktioniert. In den meisten Verträgen liegt dieses Risiko aber wohl bei der US-Firma.- Ein weiteres Risiko ist, dass der deutsche Staat die Mieteinnahme der Kommune nachträglich besteuern könnte. Eine solche nachträgliche Änderung ist aber sehr theoretisch, weil auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.- Wenn das hin- und hergemietete Objekt beschädigt wird - zum Beispiel abbrennt - muss es innerhalb einer im Vertrag festgesetzten Frist wieder hergestellt werden. Da es sich meist um für eine Stadt wichtige Infrastrukturanlagen handelt, würden sie nach einer Zerstörung aber ohnehin wieder aufgebaut werden müssen. Die Stadt kann das Investitionsgut, das sie hin- und hergeleast hat, problemlos untervermieten oder die Betriebsgesellschaft privatisieren, aber sie kann das Objekt faktisch nicht verkaufen. Denn der Investor pocht auf einen pleitesicheren Eigentümer wie eine Stadt, bei einer privaten Firma ist dies nicht gegeben. Zwar könnte eine Kommune bei einem Verkauf eine Garantie für den privaten Käufer abgeben, jedoch würde das Beihilferecht der EU dies verbieten. Faktisch ist also ein Verkauf während der Laufzeit des Vertrages nicht möglich. Redlicherweise muss allerdings dazugesagt werden, dass die meisten CBL-Objekte Infrastruktureinrichtungen kommunaler Daseinsvorsorge sind und daher nach derzeitiger Gesetzeslage ohnehin nicht verkauft werden dürften.- Kosten einer vorzeitigen Vertragsauflösung: wenn die Anlage dauerhaft beschädigt bleibt oder bei nicht zu vermeidenden zusätzlichen Besteuerungen der Transaktion gibt es die Möglichkeit, die Tranksaktion zu beenden. Die Stadt muss allerdings dann die Steuerverluste der US-Firma ausgleichen, also bis zu siebenmal so viel Geld zahlen, wie sie als Gewinn zum Vertragsabschluss bekommen hat.- Die Verträge sind dick wie ein Telefonbuch und auf Englisch verfasst. Kommunalpolitiker haben keine Chance, sich da durchzuarbeiten. Daher werden von Anwaltskanzleien Kurzzusammenfassungen erstellt, auf deren Grundlage die Politiker dann über die Verträge, die sich nicht gelesen haben, abstimmen. Das kann sich vor allem deshalb als fatal herausstellen, weil der Gerichtsstand für juristische Auseinandersetzungen stets die USA sind. Deutsche Kommunalpolitiker können kaum seriös einschätzen, wie ein US-Gericht entscheidet.
Was das mit Globalisierung zu tun hat: Der Steuervorteil für CBL in den USA ist eine Subvention an die Finanzkonzerne. Denn tatsächlich könnten die USA ja die Steuervorteile aus CBL-Geschäften durch Gesetzesänderung beenden. So wurden zum Beispiel Ende der 90er Jahre die Regelungen verändert. Die bis dahin üblichen, wie CBL funktionierenden Verträge ("Lease-In/Leaso-Out") konnten dann nicht mehr abgeschlossen werden. Kommune und US-Firma verlängerten darauf die Laufzeit und regelten genauer, was passiert, wenn die Kommune ihre Rückkaufoption (z.B. nach 29 Jahren) nicht wahr nimmt. Dann bekam das Kind einen neuen Namen - Cross-Border-Leasing - und wurde seither vom US-Gesetzgeber nicht mehr behelligt. Durch diese Subvention wird der Standort USA für Finanzkonzerne attraktiver. Das ist genau die Form von Globalisierung, bei der die großen Firmen die Staaten im Rennen um die besten Standortbedingungen gegeneinander ausspielen und bei der die Menschen verlieren.
Die GRÜNE JUGEND appelliert an die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sich dafür einzusetzen, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte von den Bundesländern nicht abgeschlossen und für die Kommunen landesweit verboten werden.
Zum Weiterlesen:
- Birger Scholz, Leih mir mal Berlin
- www.due-finance.de/leasing/kritik.htm Ein Vermittler von CBL-Geschäften antwortet auf Kritik an CBL
- Sozialdemokratische Gemeinschaft für Sozialpolitik NRW, US Cross-Border Lease - ein modernes Finanzinstrument mit Risiken
www.sgk-online.net/servlet/PB/menu/1052233/index.html


