Verfassungsgericht muss sich mit Bundeswehreinsatz beschäftigen
01.06.2010: Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu den Einsätzen der Bundeswehr zur Sicherung des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm erklärt Gesine Agena, Bundessprecherin der GRÜNEN JUGEND:
„Das Bundesverfassungsgericht hat sich vor der inhaltlichen Frage der Zulässigkeit des Bundeswehreinsatzes und des Tornadoeinsatzes im Besonderen gedrückt. Statt über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes im Rahmen des Organstreits zu entscheiden, bügelten sie die Klage der GRÜNEN Bundestagsfraktion als Parteienstreitigkeit ab.
Als GRÜNE JUGEND haben wir damals mit Tausenden anderen DemonstrantInnen gegen den G8-Gipfel demonstriert. Als direkt Betroffene haben unsere damaligen SprecherInnen Paula Riester und Jan Philipp Albrecht (MdEP) deshalb vor dem Verwaltungsgericht Schwerin geklagt. Die Entscheidung über diese Klage steht nach wie vor aus. Der Einsatz der Tornados hat viele Menschen in ihren persönlichen Rechten und der Demonstrationsfreiheit eingeschränkt, das muss auch die Justiz anerkennen!“


