Wie frei ist die Presse wirklich?

01.06.2006: Noch im Konflikt um die Mohammed-Karikaturen stand die Pressefreiheit hierzulande ganz hoch im Kurs. Doch wie ernst meinen wir es im ach so aufgeklärten Europa wirklich mit der Pressefreiheit? Ein Blick hinter die Kulissen journalistischer Unabhängigkeit lässt einen Angst und Bange werden.

Mit beachtlicher Empörung haben sich Anfang des Jahres viele meist konservative PolitikerInnen gegen jegliche Entschuldigung des Jylands Posten für die veröffentlichten Mohammed-Karikaturen geäußert. Ob eine gleiche Reaktion auch gekommen wäre, wenn eine arabische Zeitung auf gleiche Weise den Papst dargestellt hätte, mag dahin gestellt sein. Doch auch ich war und bin der Ansicht, dass Pressefreiheit unabdingbar ist. Wobei Pressefreiheit nicht Hirnlosigkeit, sondern vor allem auch Verantwortung bedeutet. Als eines der höchsten Verfassungsgüter müsste sie vielmehr auf einem ganz anderen Niveau diskutiert werden.

Eine Mitgliederbefragung der IG Medien unter Zeitungsjournalisten hat schon vor zehn Jahren ergeben, dass sich drei Viertel der Redakteure Eingriffen von Verlegern ausgesetzt sehen, weit über die Hälfte außerdem aggressiver Einflussnahmen durch InserentInnen, Verbände und PolitikerInnen. (Markt-)kritische Texte werden in den meisten Redaktionen nicht gern gesehen, da die Verlage sich ihren WerbekundInnen verpflichtet fühlen. InserentInnen wählen ihre Werbeflächen oftmals nach Gesinnung des Blattes und schwingen sich somit zum eigentlichen Zensor auf.

Aber auch dem Staate sind kritische BerichterstatterInnen oft ein Dorn im Auge und werden nicht zuletzt auch demonstrativ eingeschüchtert. Die Fälle von polizeilichen Durchsuchungen bei JournalistInnen, die Beschlagnahmungen ihres Materials und das Ausspähen ihrer Telefonkontakte nehmen deutlich zu. Und nun ist auch das klar, was jahrelang vermutet wurde: Selbst die Bespitzelung kritischer JournalistInnen durch den BND, wie die von Jo Angerer, Redakteur beim ARD-Magazin Monitor, ist offensichtlich die Regel.

Kriminalisierung der Recherche

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes wird die Meinungs- und Pressefreiheit gewährleistet. Auf demselben Artikel beruht auch der so genannte InformantInnenschutz. In der Konsequenz bedeutet dies eigentlich, dass die jeweilige journalistische Quelle geschützt ist und die JournalistInnen diesbezüglich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 der Strafprozessordnung haben. Selbst die Abfrage von Telefonverbindungsdaten ist hiernach nur unter definierten Voraussetzungen gestattet. So weit zur rechtlichen Theorie.

Was aber, wenn einE JournalistIn ein wenig mehr zu wissen scheint als andere, zudem noch durchaus brisante Informationen? Weil angeblich immer wieder interne Informationen der Polizei in der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung (WAZ) zu lesen waren, verdächtigte die Polizei ihre eigenen BeamtInnen des Verrats von Dienstgeheimnissen und WAZ-Redakteure der Bestechung. Für die anschließenden Ermittlungen in den Jahren 2003 und 2004 wurden neben der Zentralnummer der WAZ auch Handys und Diensttelefone angezapft. Bereits zuvor waren Wohn- und Redaktionsräume eines Journalisten des Magazins Cicero überwacht und durchsucht worden. Dieser hatte aus Papieren des Bundeskriminalamtes zitiert. Eine endgültige gerichtliche Klärung des Falls steht noch aus, wobei das Landgericht Potsdam bereits die Rechtswidrigkeit der Telefonüberwachung festgestellt hat.

Noch im Mai 2005 wurde die dienstliche und private Telefonnummer eines Redakteurs der Dresdner Morgenpost überwacht, weil auch seinen Veröffentlichungen die Herausgabe interner Informationen vorausgegangen und der Tippgeber auf diese Weise überführt werden soll. Dass dabei allerdings massiv die Pressefreiheit verletzt wird, wie es Journalistenverbände und DatenschützerInnen immer wieder hervorheben, ist den Behörden vollkommen egal. Eine journalistische und investigative Recherche wird zunehmend unmöglich gemacht. Der Mitte Mai im Kontrollausschuss vorgestellte BND-Bericht lässt an dieser Tendenz keinen Zweifel mehr: Der ehemalige Bundesrichter Gerhard Schäfer hatte als Sonderermittler zur Kontrolle der Geheimdienste festgestellt, dass die Praktiken des BND unverhältnismäßig und meistens eindeutig rechtswidrig seien. Der ehemalige BND-Chef August Hanning hatte bereits öffentlich zugegeben, dass seine Behörde 1993 und 1994 JournalistInnen bespitzelt hatte, um undichte Stellen im eigenen Apparat aufzudecken.

Neu an dem Bericht ist vor allem die Qualität der Ausforschungen. So habe der BND bis ins Jahr 2005 Informationen von angeheuerten JournalistInnen angenommen, die gegen Bares Infos über die Arbeit ihrer KollegInnen an den BND lieferten. An einen Focus-Redakteur liefen hiernach etwa 600.000 Euro. Zudem wurde bei einer Überprüfung des Telefonanschlusses des BND-kritischen Buchautors Erich Schmidt-Eenboom festgestellt, dass Telefon- und Faxdaten an unbekannte Adressaten abgeflossen sind. Dabei ist vor allem die Telefonüberwachung von JournalistInnen durch den Geheimdienst fern jeglicher Rechtmäßigkeit. In Anbetracht solcher Stasi-Methoden sind starke Zweifel an der ach so geachteten Pressefreiheit angebracht. Der Fall des BND-Berichts zeigt klar und deutlich, wie notwendig eine enorm verstärkte Kontrolle und Transparenz der Geheimdiensttätigkeiten sowie eine Stärkung der Abwehrrechte von JournalistInnen ist. Der zunehmende Entzug der Geheimdienste von parlamentarischem Kontrolleinfluss muss endlich gestoppt werden.

Europa macht's nicht besser

Aber nicht nur der BND, sondern auch die Europäischen Sicherheitsbehörden stellen offenbar eine Gefahr für die freie Presse dar. Als der Brüsseler Stern-Korrespondent Hans-Martin Tillack am 19. März 2004 frühmorgens die Tür seiner Brüsseler Wohnung öffnet, stehen sechs Beamte der belgischen Bundespolizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor ihm. Im Auftrag des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, genannt OLAF, beschlagnahmen die Polizisten Unterlagen, Kontoauszüge, den Computer, die Handys und das Adressbuch des Journalisten. Vorwurf: Der für seine investigativen Geschichten bekannte Journalist habe einen EU-Beamten geschmiert, um vertrauliche Papiere zu bekommen.

Im Februar und März 2002 hatte Tillack im Stern zwei Artikel über ein brisantes Dossier des niederländischen EU-Kommissionsbeamten Paul van Buitenen veröffentlicht, das schwere Missstände in der Brüsseler Politik und Verwaltung auflistete. Auf eine bislang nie verifizierte Aussage eines früheren Stern-Redakteurs hin erhob die EU-Kommission Strafanzeige wegen des Verdachts auf "Begehung einer Korruptionsstraftat". Selbst zwei Jahre später hat OLAF keine handfesten Beweise in der Hand und rätselt sogar, ob es sich bei der angeblichen Schmiergeldzahlung um 8.000 D-Mark oder Euro handelte. Mittlerweile wird immer deutlicher, dass die Polizeirazzia weniger zur Betrugsbekämpfung als zur Offenlegung von Tillacks Informationsquellen gedient habe.

Offensichtlich versuchen die EU-Institutionen vehement, ungünstige Presse über eigenes Missmanagement zu verhindern. "Das Material, welches ich damals gesammelt habe, wäre Sprengstoff für die Ära Prodi gewesen", sagt Tillack und befürchtet, dass nicht nur seine Arbeit, sondern das Prinzip des unabhängigen Journalismus generell gefährdet sei, sollte die auf reinen Vermutungen basierende Vorgehensweise von OLAF akzeptiert werden. Noch ist das vom Stern geführte Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig.

Nach Ansicht des Magazins hat die Behörde durch die Akten-Beschlagnahme bei Tillack gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtscharta verstoßen, der den Schutz von journalistischen Quellen umfasst. Dass die EU mit allen Mitteln an ihrer Außendarstellung arbeitet, ist längst bekannt: Damit die Berichterstattung über die Arbeit des Europäischen Parlaments möglichst positiv ausfällt, finanziert das Parlament seit Jahren reihenweise Flüge, Verpflegung und Unterkünfte für JournalistInnen. Ob diese Einflussnahme den Nebel über Brüssel nicht eher verdichtet als lichtet? Vielleicht sollten wir viel mehr als das Zurückweichen der freien Presse vor anderen Wertvorstellungen ihr Zurückweichen vor Macht und Kapital beklagen. Hier haben wir definitiv einigen Nachholbedarf.

Jan Philipp Albrecht, 23, ist Koordinator des Fachforums Demokratie & Recht der GRÜNEN JUGEND.

Siehe auch

Alle Artikel aus dieser Ausgabe des IGEL, der Mitgliederzeitung der Grünen Jugend Niedersachsen