Good bye, Überwachungsstaat

03.03.2004: Die GRÜNE JUGEND begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum "Großen Lauschangriff".

Überwachungsmaßnahmen sind nun abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden, die nicht als Tatbeteiligte unter Verdacht stehen. Auch bei Gesprächen mit ÄrztInnen, StrafverteidigerInnen oder Geistlichen muss das Mithören eingestellt werden, wenn diese nicht tatverdächtig sind. Damit wird der jahrelangen Praxis, selbst bei nur geringer Strafandrohung für die Tatverdächtigen, Unverdächtige zu belauschen, höchstrichterlich widersprochen. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Absage an Überwachungsfanatiker à là Schily, Beckstein und Schönbohm.", so Benedikt Lux, Bundessprecher der GRÜNEN JUGEND

Die GRÜNE JUGEND fordert nun die rasche Umsetzung des Urteils. Die Befugnisse der Verfolgungsbehörden in einem Rechtsstaat müssen klar begrenzt werden und dürfen nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre der BürgerInnen eingreifen.

Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung:
> Urteil
> Pressemitteilung

> Orginalplakat "Flirten, Lästern, Tratschen" vom Sommer 2002 und Kampagne "Mitmischen" der damaligen Bundesregierung.

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