Endlich Rechtsklarheit für AntifaschistInnen
08.03.2007: Zum beantragten Freispruch der Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen den Nix-Gut-Versandhandel erklärt der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND:
"Die Bundesanwaltschaft setzt damit ein klares Zeichen gegen juristische Willkür zwischen einzelnen Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg. Nach dem hin und her zwischen dem OLG Tübingen und Stuttgart können antifaschistische Symbole auch im Raum Stuttgart wieder offen getragen werden. Gerade unter zivilgesellschaftlich engagierten Jugendlichen sorgte die unklare Rechtssprechung für Verwirrung und Angst. Damit wurde durch die Justiz bei vielen Jugendlichen und Erwachsenen eine hohe Unsicherheit erzeugt. Das Tragen antifaschistischer Symbole ist ein Zeichen gegen Intoleranz und rechtsextreme Gewalt - für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diesem Anspruch wird nun auch die Bundesanwaltschaft gerecht.
Die GRÜNE JUGEND fordert nun die Länder auf, ihren Polizeieinheiten dieses Urteil zu erklären. Denn gerade in ländlichen Regionen werden alternative und linke Jugendliche häufig zu Opfern der Willkür um die "Verwendung verfassungswidriger Symbole".
Auch die Bundestagsverwaltung muss das Urteil nun akzeptieren und darf an den Einlasskontrollen keine Symbolzensur mehr durchführen.
Das Tragen antifaschistischer Symbole ist nicht nur das freie und individuelle Recht eines jeden Einzelnen sondern auch ein Zeichen zivilgesellschaftlichen Engagements."
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