Grüne Jugend fordert Verbot von Alkoholwerbung
18.10.2009: Die GRÜNE JUGEND fordert angesichts der jüngstem Kontroversen rund um angeblichen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ein flächendeckendes Verbot von Alkoholwerbung.
Die GRÜNE JUGEND fordert angesichts der jüngstem Kontroversen rund um angeblichen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ein flächendeckendes Verbot von Alkoholwerbung. Generelle Einschränkungen des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen lehnen wir ab. Solche Maßnahmen dienen den Kommunen oftmals nur als Vorwand, unliebsame Jugendkultur oder unerwünschte Personengruppen wie Obdachlose oder Punks aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben. Ein flächendeckendes Werbeverbot von Alkohol ist drogenpolitisch effektiver als diese fehlgeleitete Symbolpolitik.. Die GRÜNE JUGEND möchte schließlich die Werbung und nicht die Menschen aus dem öffentlichen Raum verdrängen Den Jugend- und Verbraucherschutz ernst nehmen bedeutet für uns, neben der klassischen Werbung auch das Sponsoring von Jugend und Sportevents durch Brauereien und Alkoholproduzenten zu untersagen. Viele Menschen scheinen nicht verinnerlicht zu haben, dass auch Erwachsene von Alkoholwerbung betroffen sind. Zusätzlich fordern wir, die Präventionsarbeit im Umgang mit Drogen wie Alkohol, Nikotin und Cannabis zu intensivieren. Die Mehrheit der Menschen mit einem problematischen Alkoholkonsum sind Erwachsene. Menschen jeden Alters müssen daher die Möglichkeit haben, sich über Wirkung und Risiken übermäßigen Alkoholkonsums aufklären zu lassen. Hierzu müssen auch gesundheitspolitische Weichen gestellt werden. Ein breites Netz von niedrigschwelligen Beratungsangeboten kann helfen, professionelle Unterstützung im Umgang mit Alkohol wahrzunehmen. Finanziert werden können höhere Ausaben für Aufklärungs- und Beratungsangebote durch eine Anhebung der Branntwein-, Bier- und Schaumweinsteuer. Mittelfristig soll der Verkauf aller Drogen wie Alkohol, Nikotin und Cannabis nur noch in lizensierten Drogenfachgeschäften mit professionell geschultem Personal möglich sein.