Das Grüne Grundeinkommen
27.05.2008: Beschluss der GRÜNEN JUGEND auf dem 30. Bundeskongress in Bonn.
Vorwort
Mit dem Beschluss "Der Ermutigende Sozialstaat" hat sich die GRÜNE JUGEND auf ihrem 26. Bundeskongress in Jena im Mai 2006 für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen. In diesem Beschluss hatten wir uns ausdrücklich noch nicht auf irgendein Grundeinkommensmodell festgelegt, um die Ausgestaltung im anzustoßenden gesellschaftlichen und politischen Diskussionsprozess nicht vorweg zu nehmen.
Inzwischen hat diese Debatte auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht und fand auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg im November. 2007 ihren vorläufigen Höhepunkt. Bereits in ihrem Vorfeld wurde in der Breite der Partei über das Ob und Wie von Grundsicherung und Grundeinkommen diskutiert.
Durchgesetzt hat sich schließlich ein Grundsicherungsmodell, in das einzelne Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgenommen wurden, etwa die bedingungslose, aber befristete "Brückengrundsicherung".[1]
Das ist uns aber nicht genug! die GRÜNE JUGEND streitet nach wie vor für ein gerechtes und ermutigendes Grundeinkommen, das sich an dem in Jena vorgegenenen Rahmen orientiert, und für das wir mit diesem Konzept eine Idee vorlegen:
1.Das Grundeinkommen steht allen BürgerInnnen individuell und garantiert zu.
2.Die Höhe des Grundeinkommens muss gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Nach unserer Auffassung muss ein Grundeinkommen deswegen auf jeden Fall oberhalb der Armutsgrenze liegen.
3.Für das Grundeinkommen gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung.
4.Das Grundeinkommen verpflichtet weder zur Arbeit, noch zu anderen Tätigkeiten.
Grundideen des Grünen Grundeinkommens
Der Sozialstaat muss den Menschen Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Auch Menschen ohne Arbeit dürfen nicht ausgegrenzt und kriminalisiert werden. Daher muss der mit dem ALG II verbundene Zwang zur Arbeitsbereitschaft unter Androhung der Kürzung der Transfers abgeschafft werden. Außerdem muss es einen individuellen Anspruch für jedeN einzelneN geben, denn nur so kann wirklich jede und jeder gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben - es darf also keine weitere Verrechnung der Sozialleistung mit dem Haushalts- oder PartnerInneneinkommen geben.
Diese beiden Ziele werden am besten durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) verwirklicht. Damit Teilhabe verwirklicht werden kann, ist ein BGE in ausreichender Höhe nötig, um neben dem bürokratischen auch den ökonomischen Arbeitszwang aufzuheben. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine Modernisierung des Sozialstaats, die Chancen ermöglicht statt Arbeit zu erzwingen.
Klar ist, das Grüne Grundeinkommen löst nicht alle Probleme und es ersetzt auch nicht die Leistungen des Sozialstaates. Die Möglichkeit zur sozio-kulturellen Teilhabe an der Gesellschaft hängt natürlich zum Einem von der finanziellen Höhe des Grundeinkommens ab. Doch mindestens genauso entscheidend ist ein einfacher Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Es geht nicht um die Entscheidung für ein Grundeinkommen oder den Ausbau öffentlicher Institutionen. Beides muss konsequent zusammen gedacht werden, um Teilhabe zu ermöglichen. Wir wollen deshalb den öffentlichen Sektor insbesondere im Bereich der Gesundheit, des öffentlichen Nahverkehrs und beim Bildungssystem ausbauen und für jeden zugänglich machen. Der skandinavische Sozialstaat gibt hier mit seiner vorbildhaften öffentlichen Infrastruktur die Richtung vor. Besonders im Bildungssystem besteht besonderer Handlungsbedarf. Der aktuellen Ökonomisierung der Bildung durch z.B. KiTa- und Studiengebühren stellen wir unser Ideal der Bildung als demokratisches und öffentliches Gut entgegen. Wir machen uns stark für eine kostenlose Kinderbetreuung, eine gemeinsame Schule bis zur zehnten Klasse, das Recht auf Ausbildung und eine kostenfreie Hochschule.
Doch auch wenn wir einen Zwang zur Erwerbsarbeit ablehnen, so verkennen wir dennoch nicht die bedeutende Rolle, die die Erwerbsarbeit als gesellschaftlicher Integrationsfaktor derzeit inne hat. Deswegen ist es für uns unerlässlich, dass der Staat weiterhin eine aktive Arbeitsmarktpolitk betreibt. Durch den Wegfall der Repressionsmechanismen im Rahmen von Hartz IV wird es dann auch wieder möglich sein, den Menschen eine für sie und die Gesellschaft sinnvolle Tätigkeit anzubieten, anstatt nur ihre Arbeitslosigkeit zu verwalten. Wir sehen trotz der Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens mit der die Machtverhältnisse zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn aufgebrochen werden sollen, die Gefahr, dass das Grundeinkommen als Türöffner für ein Kombilohnmodell fungiert. Um Unternehmen nicht zu entlasten, führen wir gleichzeitig mit dem Grundeinkommen einen einheitlichen Mindestlohn ein, der jedoch branchenspezifisch und regional höher angesetzt werden kann. Für ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit kann eine niedrigere Mindestvergütung angesetzt werden, um soziales Engagement in dem Bereich nicht durch zu hohe Lohnkosten zu behindern. Zusätzlich muss das Ehrenamt aber weiterhin gestärkt werden, indem Ehrenämter besser vermittelt und freiwilliges Engagement angemessen gewürdigt wird. Ein Grünes Grundeinkommen verbessert ebenso die Situation von freien Kulturschaffenden, JournalistInnen und Kreativen, indem es ihnen die Last der Existenzsicherung nimmt und ihnen so Freiraum für Innovationen bietet.
Jedem Menschen wird ein bedingungsloses, armutsfestes Grundeinkommen zur Verfügung gestellt. Die Notwendigkeit, schlecht bezahlte und unbefriedigende Arbeiten anzunehmen entfällt, wodurch Ausbeutung und Erpressbarkeit der abhängig Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor abnehmen. Das führt zu einer veränderten Lohn-ausgestaltung, so dass jede Arbeit ihrer Attraktivität und Notwendigkeit entsprechend bezahlt wird. Lohndifferenzen sollen nicht grundsätzlich verschwinden, in einer Veränderung der Lohngestaltung mit Hilfe des BGE sehen wir jedoch eine wünschenswerte Entwicklung.
Das Grüne Grundeinkommen wird bedingungslos ausgezahlt
Die Auszahlung des Grünen Grundeinkommens erfolgt ohne Bedürftigkeitsprüfung an alle Bezugsberechtigten.
Die BürgerInnen entscheiden selbst, ob die Auszahlung als negative Einkommenssteuer erfolgt, bei der das Grüne Grundeinkommen mit der zu erwartenden Steuerschuld verrechnet wird, oder aber als monatliche Auszahlung des Grünen Grundeinkommens mit einer davon unabhängigen Steuerzahlung. Dabei muss gewährleistet sein, dass der Wechsel bei Bedarf schnell durchgeführt werden kann.
Über das Grundeinkommen hinausgehende individuelle Bedarfe (für chronisch Kranke, behinderte Menschen, Alleinerziehende, ...) werden genauso bedürftigkeitsgeprüft ausgezahlt wie eine Grundsicherung für Nicht-Bezugsberechtigte.
Das Grüne Grundeinkommen erhalten alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens vier Jahren in Deutschland haben. Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben erhalten ein Grundeinkommen in halber Höhe. Umgekehrt reduziert sich der Anspruch einer/eines zuvor Bezugsberechtigten nach zwei Jahren Aufenthalt im Ausland auf die Hälfte und erlischt nach weiteren zwei Jahren.
Nicht-Bezugsberechtigte erhalten einen Steuerfreibetrag in Höhe des BGE sowie eine bedarfsgeprüfte Transferleistung.
Die Höhe des Grünen Grundeinkommens verhindert Armut und ermöglicht Teilhabe
Die Höhe des Grünen Grundeinkommens liegt nach der Einführungsphase bei 800 Euro monatlich und wird im Zeitverlauf dynamisch an die Entwicklung des Medianeinkommens gekoppelt. Alle Gesundheitsleistungen und Pflegeleistungen werden durch eine BürgerInnenversicherung auf zusätzliche Einkommen finanziert. Langfristig wird das Grüne Grundeinkommen pauschal ausgezahlt, also ohne regional differenziertes Wohngeld. Kurz- und mittelfristig kann diese regionale Differenzierung des Wohngeldes erhalten bleiben, wie es auch verschiedene andere Modelle grüner Grundeinkommen vorsehen.
Das Grundeinkommen steht jedem/jeder individuell zu
Das Grundeinkommen wird individuell an jede bezugsberechtigte Person und unabhängig von der Lebenssituation ausgezahlt. Es findet keine Verrechnung mit dem Einkommen der Wohn- bzw. LebenspartnerInnen statt. Ausnahmen von dieser Regelung bilden Kinder.
Kinder erhalten ein Grundeinkommen in Höhe von 400 Euro, das bis zum 10. Lebensjahr an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird und danach in progressiver Staffelung bis zum 16. Lebensjahr ausgezahlt (ab 10 Jahre: 50 Euro, ab 12 Jahre 150, ab 14 Jahre 250 Euro). So soll den jungen Leuten das verantwortungsvolle Erlernen mit Geld beigebracht werden. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres besteht der Anspruch auf den vollen Betrag.
Die Differenz zum vollen BGE wird für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die vor allem Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen soll, verwendet. Dies umfasst insbesondere den kostenfreien Anspruch auf einen Kitaplatz einschließlich ökologischem und gesundem Essen, Anspruch auf eine gemeinsame Ganztagsschule, eine gute Finanzierung von öffentlichen Büchereien, kostenloser ÖPNV für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie eine qualitative Verbesserung des Bildungssystems durch individuelle Förderung und Gemeinschaftsschulen.
Nach dem Abschluss der Schule erhält jedeR Jugendliche einmalig 2400 Euro (den dreifachen Satz des vollen BGE) für den Start in die weitere Ausbildung; also beispielsweise für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung am Studien- oder Ausbildungsort.
Bezugsberechtigte RentnerInnen erhalten das Grundeinkommen und können sich auf eine angemessene Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich verlassen, die durch die BürgerInnenversicherung gesichert wird.
Die Genderperspektive im Grünen Grundeinkommen
Das Grüne Grundeinkommen muss sich an seiner Geschlechtergerechtigkeit messen lassen. Zentral ist dabei die Individualisierung des Anspruchs auf ein Grundeinkommen, mit der Frauen aus der Abhängigkeit der/des PartnerIn gelöst werden und endlich als eigenständige Personen angesehen werden. In dieser längst überfälligen zumindest weitergehenden, finanziellen Unabhängigkeit sehen wir Chancen zum Aufbrechen von Geschlechterrollen, der Aufwertung von bisher unterbezahlter, von Frauen geleisteter Arbeit und einer geringen Abhängigkeit von einer Bedarfs- oder Lebensgemeinschaft.
Gleichzeitig kann ein gegenteiliger Effekt erzielt werden, da v.a. Mütter genötigt werden könnten zu Hause zu bleiben, wenn ein Einkommen durch Erwerbsarbeit nicht gebraucht wird. Um das zu verhindern, braucht es Zusatzleistungen zum BGE, wie eine kostenlose flächendeckende Kinderbetreuung und eine Pflicht beider Elternteile erzieherische Aufgaben zu übernehmen. Eine weitere Privatisierung des Pflege- und Erziehungsbereichs darf nicht erfolgen. Grundsätzlich soll das Grüne Grundeinkommen eine echte Entscheidung aller Menschen für die von ihnen gewünschte Lebensform ermöglichen.
Um die bestehende Ungerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt abzuschaffen, bedarf es weiterhin gezielter Maßnahmen, um Frauen auch die bisher männerdominierten Arbeitsbereiche und Führungsetagen zu öffnen, sowie endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erreichen. Nur so ist für Frauen eine wirklich freie Entscheidung für oder gegen Erwerbsarbeit möglich.
Das BGE löst keine Probleme der Geschlechtergerechtigkeit - konsequentes Gender Mainstreaming und konsequente Frauenpolitik in allen Bereichen ist trotz der hier vorgeschlagenen Maßnahmen weiterhin unerlässlich.
Die Internationale Perspektive des Grünen Grundeinkommens
Für einen international ausgerichteten Jugendverband wie die Grüne Jugend muss klar sein, dass ein nationales BGE nur ein Zwischenschritt sein kann.
Die Diskussion um das BGE kann hervorragend in die Diskussion um ein gemeinsames europäisches Sozialsystem mit einfließen. Auch aus entwicklungspolitischer Perspektive kann ein Grundeinkommen auf zunächst niedrigem Niveau gekoppelt mit nachhaltigen Infrastrukturmaßnahmen ein Erfolg versprechender Ansatz sein.
Der Weg zum Grünen Grundeinkommen
Der Umbau des Sozialstaates hin zu einem Grünen Grundeinkommen ist ein langfristiger Prozess. Im Laufe dieses Prozesses muss sowohl die Höhe des ausgezahlten Grundeinkommens schrittweise erhöht sowie die Sozial- und Steuersysteme langfristig umgestaltet werden. Zusätzlich muss das derzeitige soziale Sicherungsnetz schrittweise individualisiert und von Repressionen befreit werden, um so den ersten Schritt hin zu einem Grünen Grundeinkommen zu tun. Eine modulare Einführung des Grünen Grundeinkommens ermöglicht die allmähliche Gewöhnung der BürgerInnen an die neue Form sozialer Sicherung. Ebenso können volkswirtschaftliche Auswirkungen der Umstellung beobachtet und frühzeitig auf sie reagiert werden. Zur Einführung kann die Zahlung eines geringeren Grundeinkommens unter Beibehaltung einer bedarfsgeprüften Unterstützung für Wohnkosten erfolgen, wie es Manuel Emmler und Thomas Poreski in ihrem Diskussionspapier "Die Grüne Grundsicherung" vorschlagen. Zusätzlich dazu kann die schrittweise Einführung des vollen Grünen Grundeinkommens für verschiedene Bedarfs- und Bevölkerungsgruppen erfolgen, wie es Gerhard Schick, Christoph Erdmenger u.a. in ihrem Diskussionspapier "Modulares Grundeinkommen - Chance für den deutschen Sozialstaat und für Bündnis 90/Die Grünen" vorschlagen.
Die Finanzierung des Grünen Grundeinkommens
Der Finanzierung des Grünen Grundeinkommens liegen verschiedene Quellen zugrunde.
Zum einen ist dies eine Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 25%. Dieser Satz wird stärker als bisher sozial und ökologisch ausdifferenziert. Ressourcenverbrauch wird im Zuge der ökologischen Steuerreform zusätzlich besteuert.
Die zweite Säule der Finanzierung bildet die stärkere Heranziehung von Vermögen durch Erhöhung der Erbschaftssteuer und Wiedereinführung der Vermögensteuer.
Als dritte Säule wird das Einkommenssteuersystem stark vereinfacht, indem Freibeträge und Vergünstigungen abgeschafft sowie alle Einkommensarten gleichermaßen mit progressiven Steuersätzen zwischen 40% und 60% besteuert werden.
Im Grünen Grundeinkommen werden viele Transferleistungen des bisherigen Sozialsystems zusammengefasst, darunter Kindergeld, BAföG und ALG II. Die Aufwendungen für diese Leistungen stehen dann ebenfalls zur Finanzierung des Grünen Grundeinkommens zur Verfügung.
Grüne Politik für das Grüne Grundeinkommen
Das Grüne Grundeinkommen löst nicht alle Probleme, und es ersetzt auch nicht die Leistungen des Sozialstaates. So ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik auch weiterhin unabdingbar - aber erst diese Reform ermöglicht es den Jobcentern und Arbeitsagenturen wieder, den Menschen zu helfen statt nur Arbeitslosigkeit zu verwalten.
Wir fordern weiterhin aktive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Jungen Frauen und Männern muss der Einstieg ins Erwerbsleben ermöglicht werden. Für Bildung und Ausbildung müssen finanzielle Mittel und Räume geschaffen werden.
Wir wollen diese Forderung mit dem Impetus des gleichberechtigten Lernens und Lebens umsetzen. Ziel darf es nicht sein bloßes Humankapital für den freien Markt zu produzieren, Ziel muss viel eher sein, dem Individuum zu ermöglichen eine selbst bestimmte und freie Lebensweise zu entwickeln, ihm seine Erwerbschancen zu sichern und es zum verantwortungbewussten Umgang mit den Ressourcen unser Gesellschaft anzuhalten. Gegenseitige Anerkennung und die Ermöglichung kultureller über die politische und soziale Teilhabe müssen das Ziel eines Grünen BGE sein. Dies ist gleichzeitig eine Notwendigkeit, um Menschen zum Umgang mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu befähigen. Einer von SkeptikerInnen und KritikerInnen prophezeiten "Hängematten-Gesellschaft" kann so entgegengewirkt werden.
Das Grüne Grundeinkommen ermöglicht es Menschen auch, sich gegen Erwerbsarbeit und für ein Ehrenamt zu entscheiden. Dazu muss dieses aber gestärkt werden, indem Ehrenämter besser vermittelt und freiwilliges Engagement angemessen gewürdigt wird.
Die finanzielle Sicherheit eines Grundeinkommens bietet auch die Möglichkeit, radikalen Klima- und Umweltschutz sozial verträglich zu gestalten. Indem das alte, arbeitszentrierte Gesellschaftsbild abgelöst wird, müssten Wirtschaftszweige nicht mehr nur nach der Anzahl der Arbeitsplätze die sie bieten bewertet werden. Stattdessen ist es möglich, das Augenmerk darauf zu richten, ob diese Arbeit gesellschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.
[1] www.gruene.de/cms/partei/dokbin/207/207470.aufbruch_zu_neuer_gerechtigkeit.pdf ^


