Änderungsanträge zum Leitantrag L-01
30.10.2007: Alle Änderungsanträge zum Leitantrag "L-01 gemeinsam frei leben"
- ÄL-01/10:
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- ÄL-01/164:
- ÄL-01/193:
- ÄL-01/206:
- ÄL-01/216:
- ÄL-01/219:
- ÄL-01/239:
- ÄL-01/268:
- ÄL-01/319:
- ÄL-01/328 Neu:
- ÄL-01/343:
- ÄL-01/358:
- ÄL-01/392:
- ÄL-01/419:
- ÄL-01/461:
- ÄL-01/486:
- ÄL-01/548:
- ÄL-01/581:
- ÄL-01/644:
- ÄL-01/655:
- ÄL-01/675:
ÄL-01/10:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel EichlerZeile 10
Streichen von „Innerhalb.“
-> Ersetzen durch „Mit“
Begründung: Mit dem Staat zu leben geht von einem positiveren wie freieren Verständnis vom Verhältnis von Individuum und Staat aus. „Innerhalb“ wirkt hier einschränkend und beengend.
ÄL-01/101:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Laura Appeltshauser, Gwendolyn ButtersackZeile 101
„Deshalb setzen wir uns weiterhin für ein elternunabhängiges BaFöG ein.“
Ändern in:
„Deshalb setzen wir uns weiterhin für ein elternunabhängiges BaFöG und dessen sukzessive Erhöhung zur Deckung der realen Kosten ein.“
ÄL-01/116:
AntragstellerInnen: Ulrike Bürgel, GRÜNE JUGEND ChemnitzZeile 116
1) Einfügen: Z. 116: „inklusiv“
Alt: ...Kinder mit Behinderung als auch Kinder nicht- deutscher Herkunft...
Neu: ...Kinder mit Behinderung inklusiv als auch Kinder nicht- deutscher Herkunft...
ÄL-01/140:
AntragstellerInnen: Ulrike Bürgel, GRÜNE JUGEND ChemnitzÄndern: Z. 140 - 144 ab „Eine Stigmatisierung ... betrachten.“ Absatz ab Z. 139 - 152
Die Grüne Jugend lehnen Pflegeheime als reine Verwahranstalten ab. Pflegeeinrichtungen, 5 egal ob in privater, konfessioneller, staatlicher oder karitativer Trägerschaft müssen unterstützt werden in der Entwicklung neuer Konzepte wie „Alters-“ Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser für ein würdiges Leben im Alter. Pflege gehört in die Mitte der Gesellschaft und darf nicht in abgeschlossenen Einrichtungen stattfinden.
ÄL-01/164:
AntragstellerInnen: Katharina SpielZeile 164 ff.
Bei Nichtannahme von A-01: Streichen von:
„Zudem treten wir für ein Konzept ein, das Zwischennutzungen von Häusern – also Besetzungen – unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.“
ÄL-01/193:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 193
„Für eine menschliche Arbeitsgesellschaft“ Ändern in:
„Für eine menschliche Gesellschaft“
ÄL-01/206:
AntragstellerInnen: Rasmus Andresen (GRÜNE JUGEND Skandinavien), Sven- Christian Kindler (GRÜNE JUGEND Niedersachsen), Maximilian Pichl (GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz), Vincent Müller (GRÜNE JUGEND Thüringen), Tobias Edling (GRÜNE JUGEND Brandenburg), Katharina Spiel (GRÜNE JUGEND Weimar), Korbinian Deuchler (GRÜNE JUGEND Bremen)Zeile 206-207 ersetzen
Alte Fassung: Die GRÜNE JUGEND sieht die Erfolge rot-grüner Regierungspolitik bei der nachhaltigen Reduzierung der Arbeitslosigkeit.
Neue Fassung: Auch wenn die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe 10 grundsätzlich richtig war, sehen wir insgesamt die Bilanz der rot-grünen Arbeitsmarktpolitik kritisch.
ÄL-01/216:
AntragstellerInnen: Sven-Christian Kindler, Rasmus Andresen, Maximilian Pichl (GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz), Vincent Müller, Tobias Edling (GRÜNE JUGEND Brandenburg), Katharina Spiel (GRÜNE JUGEND Weimar), Korbinian Deuchler (GRÜNE JUGEND Bremen)Zeile 216 ersetzen
Alte Fassung: Wir fordern daher einen einheitlichen Mindestlohn für alle Branchen.
Neue Fassung: Wir fordern daher wie in fast allen anderen EU-Mitgliedsstaaten üblich einen einheitlichen Mindestlohn für alle Branchen von mindestens 7,50 Euro, der perspektivisch in den nächsten Jahren auf 9,00 Euro steigen muss.
ÄL-01/219:
AntragstellerInnen: Sven-Christian Kindler (GRÜNE JUGEND Niedersachsen), Rasmus Andresen (GJ Skandinavien), Stefan Ziller (GJ Berlin), Sebastian Nagel (GJ Oberfranken), Matthias Rampke (GJ Leipzig), Bertram Fischer (GJ Mannheim), Djamila Danz (GJ Berlin), Danny Michelsen (GJ Mittleres Mecklenburg), Maximilian Pichl (GJ Rheinland-Pfalz), Vincent Müller (GJ Erfurt), Fabian Kaske (GJ NRW), Kathrin Henneberger (GJ NRW)Zeile 219-221 und Zeile 260-268 streichen und nach Zeile 219 neue Fassung einfügen
Alte Fassung:
219-221: Wir lehnen daher einen Arbeitszwang im Sozialsystem ab und treten stattdessen für deutlich höhere Regelsätze beim ALG II ein. Niemand darf in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze leben!
260-268: In der Debatte um die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme steht für uns die Stärkung staatlicher Daseinsvorsorge absolut im Vordergrund. Trotzdem sehen wir im Bereich der verbliebenen individuellen Sozialtransfers Gründe, die für mehr bedingungslose Leistungen im Sozialsystem sprechen. Gerade für Zeiten der Aus- und Weiterbildung, für Übergangsphasen und solche der privaten Lebensgestaltung sehen wir es als absolut notwendig an, dass der Sozialstaat bedingungslose Leistungen zur Verfügung stellt, die jedem Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Als GRÜNE JUGEND halten wir die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens für eine Möglichkeit in der Zukunft die Arbeitsgesellschaft an den neuen Herausforderungen auszurichten.
Neue Fassung:
Dazu gehört nach Auffassung der GRÜNEN JUGEND, dass Ängste und Zwänge auch in solchen Lebensphasen außen vor bleiben müssen, in denen aufgrund von Erwerbslosigkeit, Neuorientierung oder sozialen Engagements das Erwerbseinkommen entfällt. Wir lehnen daher einen Arbeitszwang im Sozialsystem ab und orientieren uns stattdessen an der Idee des bedingungslosen und existensichernden Grundeinkommens. Niemand darf in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze leben! Langfristig muss ein bedingungsloses Grundeinkommen armutsfest sein, jedem Menschen zu stehen, ohne Bedarfsprüfung gewährt werden und ohne Pflicht zur Gegenleistung ausgezahlt werden. Gerade für Zeiten der Aus- und Weiterbildung, für Übergangsphasen und solche der privaten Lebensgestaltung sehen wir es als absolut notwendig an, dass der Sozialstaat bedingungslose Leistungen zur Verfügung stellt, die jedem Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Als ersten Schritt wollen wir deshalb ein partielles einkommenssteuerfreies Grundeinkommen von zunächst monatlich 420 Euro und 300 Euro für Kinder bis 16 Jahre einführen. 420 bzw. 300 Euro entsprechen der Regelleistung, die Sozialverbände für ALG II-EmpfängerInnen fordern. Diese Leistung gibt es aber für alle, bedingungslos, ohne Bedürftigkeitsprüfung und individualisiert. Leistungen für Menschen in besonderen Lebenslagen sowie die Kosten der Unterkunft gibt es weiter bedarfsorientiert auf Antrag. Ab 16 Jahren -und nicht wie bisher 25 Jahren - besteht grundsätzlich ein eigenständiger Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Alle bisherigen ALG II-EmpfängerInnen sind damit materiell besser gestellt. Für sie entfällt insbesondere die unwürdige ALG II-Regelsatzprüfung, bei der auch das PartnerInneneinkommen offen gelegt werden muss. Personen ohne eigenes Einkommen müssen somit durch das Grundeinkommen lediglich bei Bedarf Wohngeld beantragen. Diese Verbesserung gilt besonders für diejenigen,die heute trotz eigenem Einkommen auf ergänzende ALG II-Leistungen angewiesen sind. Materiell erheblich besser gestellt werden zudem fast drei Millionen Menschen, die im heutigen System verdeckt arm sind. Finanziert wird das partielle Grundeinkommen über einen Finanzierungsmix aus eingesparten zu ersetzenden Transferleistungen, einer Weiterentwicklung der ökologischen Finanzeform, einer konsequenten Bekämpfung von Steuerbetrug und einer grundlegenden Reform der progressiven Einkommenssteuer, wobei der Grundeinkommenssockel von 420 Euro bzw. 300 Euro als Grundfreibetrag in Form einer „negativen Einkommenssteuer“ ausgezahlt wird. Die Progression im Einkommenssteuerbereich wollen wir aus Gerechtigkeitsgründen beibehalten. Durch weitere Einnahmesteigerungen durch den Umbau der Sozialversicherungssysteme zu einer BürgerInnenversicherung soll das partielle Grundeinkommen in einem überschaubaren Zeitraum auf 500 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder ansteigen.
Begründung:
In unserem Beschluss von Jena aus dem Mai 2006 fordern wir bereits die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das sich an vier Kriterien orientiert. Es muss bedingungslos an alle gezahlt werden, ohne die Pflicht zur Gegenleistung, ohne Prüfung der Bedürftigkeit und muss in der Höhe armutsfest sein. Dieses langfristige Ziel sollten wir auch weiterhin verfolgen, müssen aber auch Wege benennen, wie wir dieses Ziel erreichen können. Das partielle Grundeinkommen ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auf ein partielles Grundeinkommen hat zwar jedeR einen individuellen Anspruch, wird ohne Prüfung der Bedürftigkeit gewährt und der Erhalt verpflichtet nicht zu einer Gegenleistung. Jedoch ist es in der Höhe nicht armutsfest. Die Situation für die EmpfängerInnen von Sozialleistungen würde sich trotzdem erheblich verbessern. Zum einen würde sich zusammen mit dem Wohngeld und weiteren bedarfsgeprüften Leistungen die materielle Situation von Menschen in Armut verbessern. Andererseits würden die erniedrigenden Repressionsmaßnahmen im Rahmen von Hartz IV, die Wohnungsdurchsuchungen, die Offenlegung des Einkommens des/ der Partners/in und die Annahme von Dumpingjobs umfassen, wegfallen. Für die Betroffenen wäre das ein erheblicher Freiheitsgewinn. Der Text des Änderungsantrags ist zu großen Teilen aus dem Beschluss der Grünen Baden-Württemberg „Armut bekämpfen, Bildung verbessern, Chancen eröffnen „ übernommen, die sich auf ihrem Parteitag am 13.10. für ein partielles Grundeinkommen ausgesprochen haben. In dem beschlossenen Antrag wird weiterhin erläutert, welche Konsequenzen sich aus der Einführung des partiellen Grundeinkommens ergeben:
- Die Situation von den heutigen Hartz IV-EmpfängerInnen wird deutlich verbessert.
- Das Grundeinkommen hilft nicht nur bei verdeckter Armut, sondern es wirkt zudem ge-sellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen entgegen.
- Der Bürokratieaufwand wird deutlich reduziert.
- Die Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert. Da nur zusätzliches Einkommen solidarisch versteuert wird, bietet es zugleich Leistungsanreize, wo heute Fehlanreize bestehen: Das Lohnabstandsgebot wird optimal erfüllt.
- Unstete Erwerbsverläufe werden abgesichert.
- Individualisierte, nicht an die/ den PartnerIn oder Haushalt gekoppelte, Ansprüche kommen besonders Frauen zugute.
- Das Steuersystem wird einfacher, übersichtlicher und Ungerechtigkeiten werden korrigiert. In der Fortsetzung der rot-grünen Steuerpolitik wird der derzeitige Grundfreibetrag durch das grüne Grundeinkommen in der Einkommensteuer deutlich erhöht.
- Mit dem Energiegeld entsteht ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Verhalten, ohne ärmere Menschen zu belasten. (Quelle: Siehe Beschluss der Grünen Ba-Wü zum partiellen Grundeinkommen)
Das partielle Grundeinkommen ist gleichzeitig auch der Vorschlag der AG Grundeinkommen in der Grünen Kommission zur Zukunft der sozialen Sicherungssystem und wird in der Debatte auf der BDK höchstwahrscheinlich gegen das Grundsicherungsmodell abgestimmt werden. Auch wenn das partielle Grundeinkommen nicht alle Anforderungen der GRÜNEN JUGEND an Grundeinkommen erfüllt, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung und eine realistische Forderung und Möglichkeit, die auch politisch und finanziell in kürzerer Zeit umgesetzt werden kann.
ÄL-01/239:
AntragstellerInnen: Rasmus Andresen, Sven-Christian Kindler, Maximilian Pichl (GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz), Vincent Müller, Tobias Edling (GRÜNE JUGEND Brandenburg), Katharina Spiel (GRÜNE JUGEND Weimar)Zeile 239-243
Alte Fassung: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – langfristig auch auf über 67 Jahre- halten wir für den richtigen Weg. Doch gilt es die Erhöhung des Renteneintrittsalters so zu gestalten, dass daraus nicht faktisch eine Politik der Rentenkürzung wird und genügend Arbeitsplätze für ältere ArbeitnehmerInnen vorhanden sind.
Neue Fassung: Eine starre Erhöhung des Renteneintrittsalters wird den unterschiedlichen Arbeitsumständen und Erwerbsbiographien nicht gerecht. Die faktische Rentenkürzung durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre lehnen wir ab. Wir fordern statt dessen eine flexibelere Regelung bei der Festsetzung des Renteneintrittsalters, die sich an den gesundheitlichen Arbeitsbelastungen orientieren soll und weitere arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, um älteren ArbeitsnehmerInnen genügend Arbeitsplätze anzubieten. Wer später in Rente gehen möchte, sollte finanziell gefördert werden.
ÄL-01/268:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 268
"Zukunft die Arbeitsgesellschaft“ -> ändern in: „Zukunft die Gesellschaft"
ÄL-01/319:
AntragstellerInnen: Rasmus Andresen, Sven-Christian Kindler, Maximilian Pichl (GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz), Vincent Müller, Tobias Edling (GRÜNE JUGEND Brandenburg), Katharina Spiel (GRÜNE JUGEND Weimar)Zeile 319-320
Alte Fassung: Zeile 319-320 ersetzen
Eine starke zivilgesellschaftlich organisierte Gesellschaft ist eine starke Antwort gegen Extreme.
Neue Fassung:
Eine starke zivilgesellschaftlich organisierte Gesellschaft ist eine starke Antwort gegen menschenfeindliches Gedankengut.
ÄL-01/328 Neu:
AntragstellerInnen: Ulrike Bürgel, GRÜNE JUGEND ChemnitzEinfügen: Hürden, Barrieren und Vorbehalte abbauen, Z. 328 oder Z. 459
Menschen mit Behinderungen werden auch im 21. Jahrhundert von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen –in allen Bereichen. Der Ausschluss findet bereits vor der Schule statt, wenn Kinder auf Sonder-, Förderschulen geschickt werden mit der Begründung, dass sie dort so gut gefördert werden. Studien widerlegen jedoch diese These: Kinder in Fördereinrichtungen lernen weniger als Gleichaltrige an Regelschulen und werden eher dumm gehalten. Kinder mit Behinderung sollen jedoch die gleichen Chancen erhalten und mit „gesunden“ Gleichaltrigen an Regelschulen lernen. Im Austausch und der Auseinandersetzung lernen Kinder gegenseitigen Respekt und mit körperlichen und / oder geistigen Unterschieden umzugehen. Auftretende Diskriminierungen müssen von den LehrerInnen angesprochen und aufgeklärt werden. Daher müssen Gemeinschaftsschulen endlich Realität werden, in denen jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert wird und Unterstützung erhält.
Menschen mit Behinderung wollen arbeiten. Auch in der Wirtschaft. Daher müssen Vorbehalte von Unternehmen abgebaut und Diskrimierungen wie mögliche Hindernisse am Arbeitsort müssen beseitigt werden. Bisher gilt eine Beschäftigungspflicht. Das heißt, ab 20 Mitarbeiter müssen 5% der Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung vergeben werden. Alternativ kann eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, die jedoch lächerlich gering ist: Monatlich 105 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%, 180 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3% und 260 Euro bei einer Beschäftigungsquote unter 2%. Die Grüne Jugend fordert daher eine Erhöhung dieser Ausgleichsabgabe, um mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung anzuregen.
Menschen mit Behinderung wollen auch Eltern werden. Doch noch immer gibt es Vorbehalte in der Gesellschaft. Noch immer werden viele gefragt, ob sie das denn überhaupt schaffen können. Dies ist jedoch die falsche Frage. Eltern mit Behinderung müssen vielmehr gefragt werden, was sie benötigen, um ihre Elternschaft ausleben zu können. Auch hier müssen Hindernisse und Barrieren abgeschafft werden.
Es gilt Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen der Gesellschaft, egal ob Politik, Bildung, Architektur, (Verkehrs-)Infrastruktur, Wirtschaft, etc von Beginn an mitzudenken und einzubeziehen. Behindert ist man nicht, sondern man wird behindert!
ÄL-01/343:
AntragstellerInnen: Sven-Christian Kindler (REFORMER), Rasmus Andresen (REFORMER), Vincent Müller (REFORMER)Zeile 343-345
Alte Fassung: Das Gegenteil ist der Fall! Kinder wollen entscheiden und an der Gesellschaft mitwirken! Dieses Bedürfnis darf Kindern nicht durch ein falsches Verständnis von Verantwortung abgesprochen werden!
Neue Fassung Alternative 1: Das Gegenteil ist der Fall!!! Kinder wollen entscheiden und an der Gesellschaft mitwirken!! Dieses Bedürfnis darf Kindern nicht durch ein falsches Verständnis von Verantwortung abgesprochen werden!
Neue Fassung Alternative 2: Das Gegenteil ist der Fall! Kinder wollen entscheiden und an der Gesellschaft mitwirken!! Dieses Bedürfnis darf Kindern nicht durch ein falsches Verständnis von Verantwortung abgesprochen werden!!!
Neue Fassung Alternative 3: Das Gegenteil ist der Fall. Kinder wollen entscheiden und an der Gesellschaft mitwirken. Dieses Bedürfnis darf Kindern nicht durch ein falsches Verständnis von Verantwortung abgesprochen werden.
ÄL-01/358:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 358
Streichen von:
„aber mehr als 2 Jahre in Deutschland leben.“
ÄL-01/392:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 392
Einfügen nach „weiterhin gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“
„Dahingehend gilt es auch, in der Wertigkeit bestimmter Tätigkeitsfelder umzudenken. Immer noch werden eher männlich dominierte – technische – Berufe in der Lohnausgestaltung bevorzugt. Es ist uns unverständlich, warum der gesellschaftliche Wert einer/s KrankenpflegerIn unter dem einer/s PhysikerIn liegen soll. Diesem Missverhältnis muss durch eine neue Lohnpolitik entgegengewirkt werden.“
ÄL-01/419:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 419
„selbstbestimmt zum Auftraggeber. Aus der Rolle des hilfsbedürftigen Bittstellers .“
Ändern in:
„selbstbestimmt zur/m AuftraggeberIn aus der Rolle der/s hilfsbedürftigen BittstellerIn..“
ÄL-01/461:
AntragstellerInnen: Rasmus Andresen, Sven-Christian Kindler, Maximilian Pichl (GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz), Vincent Müller, Katharina Spiel (GRÜNE JUGEND Weimar)Zeile 461 -462
Alte Fassung: Für uns ist eine lebenswerte Gesellschaft nur eine, die auf Freiheit aufbaut. Die GRÜNE JUGEND steht für eine offene, tolerante und autoritätsarme Gesellschaft, die auf...
Neue Fassung: "autoritätsarme" durch "freie" ersetzen
ÄL-01/486:
AntragstellerInnen: Sven-Christian Kindler, Rasmus Andresen, Maximilian Pichl (GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz), Vincent Müller, Katharina Spiel (GRÜNE JUGEND Weimar)Zeile 486-489 ersetzen
Alte Fassung: Das gilt nicht nur faktisch an den Landesgrenzen, sondern auch symbolisch bei sozialen Grenzen. Migration muss ebenso ermöglicht werden, wie etwa Resozialisierung von StraftäterInnen oder Obdachlosen.
Neue Fassung: Kurzfristig muss Migration deutlich vereinfacht werden und mittel-und langfristig streben wir eine globale Gesellschaft ohne Nationalstaaten an, in der sich jedeR den Lebensmittelpunkt frei aussuchen kann. Aber auch innerstaatliche soziale Grenzen müssen abgebaut werden, etwa durch die verstärkte die Resozialisierung von StraftäterInnen oder Obdachlosen.
ÄL-01/548:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 546
Einfügen nach „129a und b StGB.“
„Zudem lehnen wir in diesem Zuge natürlich auch eine Erweiterung des Paragraphen zur Schuldhaftigkeit von MitwisserInnen zweiter Ordnung sowie terroristischen Vereinigungen von einer Person vehement ab.“
ÄL-01/581:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 581
Einfügen nach „ist ein Unrechtsstaat.“
„, der versucht alle BürgerInnen durch Beraubung freier Bewegungsräume zu einem disziplinierten Verhalten entlang der gesellschaftlichen Norm zu zwingen.“
ÄL-01/644:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Gwendolyn ButtersackZeile 644
„Für uns ist Wissen nicht nur Macht, sondern auch frei.“
Ändern in:
„Für uns stellt Wissen nicht nur die Möglichkeit zur Teilhabe dar, sondern trägt auch erheblich zu einer freiheitlichen Lebensweise der/s Einzelnen bei.“
ÄL-01/655:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Gwendolyn ButtersackZeile 655 ff.
„Zensur ist für uns kein alltägliches Mittel, sondern lediglich letztes Mittel, um bestimmte Personengruppen vor massiven gesundheitlichen oder psychischen Schäden zu bewahren. Im Übrigen steht die Meinungsfreiheit für die GRÜNE JUGEND an erster Stelle.“
Ändern in:
„Da für die GRÜNE JUGEND die Meinungsfreiheit an erster Stelle steht, sprechen wir uns für Zensur nie als alltägliches, höchstens als letztes Mittel aus, um bestimmte Einzelpersonen wie auch Gruppen vor massiven gesundheitlichen oder psychischen Schäden zu bewahren.“
ÄL-01/675:
AntragstellerInnen: Katharina Spiel, Daniel Eichler, Kevin Sanft, Fabian RenkZeile 675 ff.
"biologische und fleischarme Ernährung"
Ändern in:
"biologische und fleischlose Ernährung"
Begründung: Bis Anfang des 20. Jahrhunderts bildeten Nutztiere und Menschen noch Hausgemeinschaften! Seit Aufkommen der Massentierhaltung wurde das Verhältnis von Mensch und Tier entkoppelt und das Tier lediglich ausgenutzt. Dahingehend ist der erste Weg zum Tierschutz hier, sich fleischlos zu ernähren, um Massentierhaltung zu stoppen. Auch Bio greift hier zu wenig!
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