Änderungsanträge zum Leitantrag L-01

14.05.2008: Alle Änderungsanträge zum Leitantrag "L-01 Wem gehört die Welt?"

ÄL-01/41:

Antragsteller: GRÜNE JUGEND Köln

Z. 41 – 42

„Wir ...“ bis „ ... vereinfacht werden“

Ersatzlos streichen.

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ÄL-01/62:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 62-63 ersetzen durch:

„Der Schutz der Biodiversität ist eine der großen Herausforderungen für den Menschen im 21. Jahrhundert. Wer die Biodiversität schützen will, muß wirksame Maßnahmen für den Schutz der Lebensräume, insbesondere der Meere, Ozeane und Wälder, sowie des Bodens, der Luft und des Wassers und der Stabilität des Klimas ergreifen.“ [weiter mit „Auch bei der Umsetzung...“]

Begründung: Alle Handlungsfelder des Umweltschutzes sind miteinander verzahnt. Klimaschutz ist ein wichtiger Aspekt, über dessen Wichtigkeit und Popularität wir nicht vergessen sollten, daß wir für viele der Dinge, die wir darunter fassen unter anderen Blickwinkeln schon seit Jahrzehnten kämpfen. Gentechnik bleibt außen vor, davon ist unten genug.

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ÄL-01/67:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 67- 70 verändern:

Den Satz „Wir Menschen ... auszurotten.“ streichen und ersetzen durch den Satz „Das durch den Menschen verursachte Artensterben muß so schnell wie möglich aufgehalten werden.“ am Ende des Absatzes.

Begründung: Der Absatz ist so weniger pathetisch.

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ÄL-01/85:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 85-94 ersetzen durch:

„Auch die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft ist stark rückläufig. Die Ernährung der Weltbevölkerung hängt an immer weniger Arten, Sorten und Rassen. Die rein auf hohen Ertrag ausgerichtete Landwirtschaft hat ihre Nebenwirkungen zu lange ausgeblendet. Sie ist weder ökologisch, noch ökonomisch und sozial nachhaltig. Die Grüne Jugend fordert daher eine ökologische Landwirtschaft, in der die LandwirtInnen ihre handwerklichen Fähigkeiten, die Vielzahl der Kultursorten und -rassen, die moderne Technik und Wissen über ökologische Zusammenhänge nutzen, um standortangepaßt mit den Abläufen in der Natur zu wirtschaften, anstatt gegen sie zu kämpfen. Wir betrachten die Vielfalt der Produkte, die so entstehen als Luxus. In der Landwirtschaft müssen wir außerdem die Gerechtigkeitsfrage stellen, sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene. Die Agrarsubventionen der EU müssen so umgebaut werden eine ökologische Wirtschaftsweise fördern und das Einkommensproblem der LandwirtInnen entschärfen, statt Ungleichheiten zu verstärken. Mittelfristig müssen Betriebe, die weiterhin nicht nach Bio-Richtlinie arbeiten wollen, den Abgrenzungsaufwand zu Biobetrieben tragen müssen. Europa muß fähig bleiben, sich aus eigener Kraft mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen, da es nicht sein darf, daß wir Lebensmittel aus Ländern, in denen mit Gentechnik gewirtschaftet, Wald abgeholzt wird oder womöglich sogar Menschen verhungern, importieren, um bei uns extensivieren zu können.“

Begründungen:
– Industrielle Landwirtschaft ist nicht der richtige Gegenbegriff zu ökloogischer Landwirtschaft, da auch Bio-Betriebe sehr groß, technisiert und wirtschaftlich organisiert sein können.

– Daß die Landwirtschaft auch zerstörerische Einflüsse hat ist keine neue Erfindung des 20. Jahrhunderts. Gerade die Unwissenheit der Menschen bezüglich ökologischer Zusammenhänge hat schon im Mittelalter zu vielen Problemen geführt. Umgekehrt gilt, daß wissenschaftlich fundierter ökologischer Landbau etwas neues ist, das nicht überall Anleihen aus der Vergangenheit nimmt, sondern auch viele Neuheiten einführt. Die „handwerklichen Fähigkeiten“ der BÄuerInnen, aus Erfahrung mit Boden, Pflanzen, Tieren ect. umzugehen und die Agrobiodiverität müssen wiederbelebt werden, aber mit Verbindung mit unserem heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen über ökologische Zusammenhänge.

– Es gibt in der EU ca. 14,5 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, davon bewirtschaften 72% weniger als 5ha. Zugleich laufen die Agrarsubventionen der EU überdurschnittlich an die größten Betriebe. Als Beispiel England, wo diese Transparenz schon besteht: Nestlé und das Königshaus empfangen die meisten Subventionen (je über 2 Million€ pro Jahr). Gegenbeispiel: In Bayern bekommen über die Hälfte der Betriebe weniger als 5.000€ im Jahr. → Wir brauchen eine Gerechtigkeitsdiskussion in der Landwirtschaft.

– Eine genaue Beschreibung der Sache mit dem Abgrenzungsaufwand ist absichtlich nicht da, das müßte komplex ausgearbeitet werden und der Absatz ist so schon lang. Momentan ist der Abgrenzungsaufwand bei den Biobetrieben allein. Sie müssen beweisen, daß sie Biobetriebe sind und all die Dinge nicht tun, die Biobetrieben verboten sind. Das bedingt viel Bürokratie und Aufwand. Andere Modelle könnten zum Beispiel so aussehen, daß LandwirtInnen bestimmte Chemikalien und Arzneimittel für Vieh nurnoch auf Rezept bekommen.

– Es wäre heuchlerisch, würden wir Lebensmittel importieren müssen, weil wir hier die Umwelt schützen wollen und zugleich darüber klagen, daß woanders anders gehandelt wird. Denkt zum Beispiel an das „virtuelle Wasser“: Gemüse aus anderen Ländern zu kaufen, in denen diese Felder bewässert werden, sonst aber Wassermangel herrscht, ist, als würde man von dort Wasser importieren.

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ÄL-01/103:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 103 streichen:

„...aus unserer Sicht...“

Begründung: Der ganze Antrag beschreibt unsere Sicht.

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ÄL-01/123:

Antragsteller: Mike Brüggemann

Antrag bezieht sich auf Zeile 123 nach " dürfen dieses Siegel erhalten" zusätzlich einfügen " Die GRÜNE JUGEND lehnt die Beimischung von Biokraftstoffen aus energiepflanzen die nicht über dieses Siegel verfügen ab!

Begründung:
Klarstellung zur Position der GRÜNEN JUGEND!

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ÄL-01/129:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 129 einfügen:

„Um unser Energieproblem zu lösen, die Umwelt zu schützen und die Stabilität des Klimas zu erhalten müssen wir den Energieverbrauch senken – weltweit, aber am stärksten und als erstes in den Industrieländern.“

Begründung: Der Antrag kritisiert zurecht die Agrospritpolitik. Wir müssen dazu aber auch die Konsequenz nennen: Unser Energieverbrauch muß sinken. Effizienzgewinne nützen der Umwelt auch nicht viel, wenn der Verbrauch steigt und das so wettgemacht wird.

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ÄL-01/145:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 145 ändern in:

„... geistiger Eigentumsrechte auf Tiere und Pflanzen, ihre Gene und das Wissen um...“

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ÄL-01/176:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 176-177 streichen:

„...von dem im Gegensatz zu Patenten vor allem kleine und mittelständische Betriebe profitieren.“

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ÄL-01/192

AntragstellerInnen: Patrick Urbanke (FF Wirtschaft & Soziales), Carolin Vöckler (GJ München), Jakob Ache (GJ Berlin)

Zeilen 192-235 ersetzen durch:
"Die GRÜNE JUGEND stellt sich in der Frage der Privatisierung gegen pauschale Lösungsansätze. Weder ist Privatisierung als "Diebstahl öffentlichen Eigentums" prinzipiell abzulehnen noch sind private Unternehmen immer und überall effizienter und günstiger als öffentliche. Inkompetenz ist keinesfalls auf den öffentlichen Sektor beschränkt, wie so manche Wirtschaftsliberale glauben machen wollen. Auf der anderen Seite können private Unternehmen einen Beitrag zu einer besseren oder günstigeren Versorgung leisten, wenn sie die notwendige Erfahrung haben und Wettbewerb gewährleistet ist. In jedem Falle lehnen wir private Monopole ab. Hier müssen, beispielsweise wie im Telefonsektor, die NutzerInnen eine Auswahl verschiedener AnbieterInnen haben.
Wir denken nicht, dass bestimmte Aufgaben auf Grund ihrer Wichtigkeit für die öffentliche Daseinsvorsorge prinzipiell nur dem Staat überlassen werden dürfen. So ist die Agrarwirtschaft ohne Zweifel einer der wichtigsten Sektoren für die Daseinsvorsorge, jedoch käme niemand auf die Idee, eine Verstaatlichung zu fordern!
Maßstab sollte vielmehr sein, ob ein funktionierender Wettbewerb und niedrige Marktzutrittsbarrieren technisch und praktisch machbar sind. Ein Beispiel, wo dies nicht der Fall ist, wäre die Wasserversorgung. Deswegen stehen wir einer Privatisierung der Wasserversorgung ablehnend gegenüber. Darüber hinaus muss verstärkt darauf geachtet werden, dass die UnternehmerInnen, welche die einst kommunal erfüllten Aufgaben übernehmen, die notwendige Seriosität aufweisen. Allzuoft scheiterten Privatisierungen auf kommunaler Ebene an der Inkompetenz der Beteiligten!
Ein besonders heikles Thema ist die Privatisierung in der Gesundheitsversorgung. Es ist keinesfalls so und naiv zu glauben, dass finanzielle Interessen in kommunalen Krankenhäusern komplett ausgeblendet würden, jedoch spielen diese bei gewinnorientierten Anbietern zweifelsohne eine größere Rolle. PatientInnen können aber die Qualität der Behandlung kaum beurteilen. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen, welche die große Mehrheit der Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Deswegen sieht die GRÜNE JUGEND den Verkauf an gewinnorientierte Anbieter sehr kritisch. Prinzipiell sehen wir jedoch auch das Problem, dass Krankenhäuser oftmals logistisch sehr ineffizient organisiert sind. Gegen eine Minderheitsbeteiligung von Anbietern, die auf diesem Gebiet Erfahrung aufweisen, ist daher weniger einzuwenden."

Begründung:
Die derzeitige Version des Leitantrages ist tendenziell zu starr und unflexibel. Wie bereits im Antragstext formuliert, ist die Frage der Wichtigkeit einer Aufgabe für die öffentliche Daseinsvorsorge kein guter Maßstab für eine Privatisierungsentscheidung, wie das Beispiel der Agrarwirtschaft leicht vor Augen führt. Aufgabe des Staates ist es, jene Aufgaben zu erfüllen, bei denen aus technischen oder praktischen Gründen eine privatwirtschaftliche Lösung nicht zielführend ist, wie z.B. die Wasser- oder Gesundheitsversorgung. Keinesfalls ist es so, dass private Unternehmen ihre Kostenvorteile nur durch Lohndumping erreichen und Effizienzgewinne vollkommen ausgeschlossen sind, wie in der derzeitigen Version Leitantrages behauptet wird. ("Denn Unternehmen können hier nur durch Dumpinglöhne oder qualitativ schlechtes Essen günstiger als staatliche Dienstleistung sein.") Um Lohndumping zu umgehen, können bei Privatisierungen oder Inanspruchnahme von Drittanbietern vertragliche Regelungen vereinbart werden, die dies verhindern.
Darüber hinaus sind einige weitere Formulierungen nicht unterstützenswert. So wird zum Beispiel gefordert, dass die Deutsche Bahn sich auf ihre "Kernaufgabe" zu konzentrieren habe, die im Personalverkehr bestehe. Dies impliziert, dass die GRÜNE JUGEND eine wesentliche Zielsetzung ökologischer Verkehrspolitik, nämlich die Stärkung des Güterverkehrs auf Schienen, geradeheraus ablehnt! Auch eine etwas schwächere denkbare Interpretation dieser Formulierung ist wenig zielführend: Es könnte auch gemeint sein, dass die Deutsche Bahn den Güterverkehr dazu nutzen sollte, den Personalverkehr zu subventionieren, dies steht jedoch ebenfalls dem Ziel einer Stärkung des Güterverkehrs auf Schienen entgegen. (Im Übrigen ist die Deutsche Bahn auch nicht privatwirtschaftlich organisiert, sie ist eine Aktiengesellschaft und somit eine dem Aktienrecht entspringende Rechtsform, privatwirtschaftlich organisiert wäre sie jedoch erst wenn sie zu über 50% in privatem Besitz wäre.)

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ÄL-01/196:

AntragstellerIn: GRÜNE JUGEND Köln

Z. 198:

„Kultur“ streichen

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ÄL-01/198:

AntragstellerInnen: Patrick Urbanke (FF Wirtschaft & Soziales), Carolin Vöckler (GJ München), Alexander Salomon (FF Demokratie & Recht)

Z. 94/95: „Als GRÜNE JUGEND setzen wir uns deswegen für eine Digitalisierung der südlichen Welthalbkugel, die Abschaffung von TRIPS und für freie Software ein.“

ersetzen durch: „Als GRÜNE JUGEND setzen wir uns deswegen für eine Digitalisierung der südlichen Welthalbkugel und für freie Software ein.

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ÄL-01/209:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 209 anfügen:

„... in staatlicher Hand bleiben, bis Armeen und Gefängnisse endlich abgeschafft werden.“

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ÄL-01/223:

Antragsteller: Stefan Lange

Streichen des folgenden satzes in Zeilen 223 und 224:

„Hier müssen, beispielsweise wie im Post- und Telefonsektor, die NutzerInnen eine Auswahl verschiedener AnbieterInnen haben."

Begründung:

Dieser Satz rechtfertigt die Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge unter der Bedingung von ausreichender Marktkonkurrenz. Das widerspricht insgesamt dem Grundtenor des Antrages. Begründungen warum die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge nicht in unserem Sinne ist liefert der Antrag genug.

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ÄL-01/232:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 232-235 streichen:

„Denn Unternehmen können ... Dienstleistungen sein.“ Außerdem redaktionelle Änderungen im nächstens Satz, da die kausale Verknüpfung wegfallen muß.

Begründung: Entweder private Unternehmen machen immer alles schlechter, dann müßten wir konsequenterweise die Ausschreibung dieser Dienste an Dritte prinzipiell ablehnen. Oder aber es gibt Fälle, in denen es tatsächlich sinnvoll ist. Nur dann ist auch die im Antrag angesprochene gründliche Prüfung und Formulierung hoher Ansprüche sinnvoll.

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ÄL-01/237:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 237 neuen Satz einfügen:

„In unserem Modell der Grünen BürgerInnenversicherung werden Einkommensarten gleich behandelt, egal ob sie aus Erwerbseinkommen, Kapitaleinkünften oder Renten stammen. Damit wollen wir die jetzige Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensarten und damit Personen beenden und einen solidarischen Ausgleich ermöglichen. Mit der Grünen BürgerInnenversicherung wollen wir Transparenz schaffen, fairen Wettbewerb unter den Krankenkassen vorantreiben und effiziente umfangreiche Versorgung für Alle garantieren.“

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ÄL-01/251:

AntragstellerIn: GRÜNE JUGEND Köln

Z. 251

„Private InvestorInnen“ ersetzen durch „Private“

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ÄL-01/252:

AntragstellerIn: GRÜNE JUGEND Köln

Z. 252

Nach „im Kinobereich“ einfügen: „zum Beispiel“

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ÄL-01/252-02:

AntragstellerIn: GRÜNE JUGEND Köln

Z. 255
„Philharmonieorchestern und Staatsopern“ ersetzen durch „der klassischen Hochkultur wie Oper, Orchester, Theater und Museen in öffentlicher Trägerschaft“

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ÄL-01/255:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 255f streichen:

„Neben Philharmonieorchestern ... Hilfe bekommen.“

Begründung: Lassen wir doch den Hip-Hoppern ihren Underground! Eine konsequente Umstellung der Förderung, so daß auf alle Altersgruppen, Geschlechter und Schichten achtet, würde Veränderung genug bringen.

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ÄL-01/290:

Antragsteller: Karl Bär

Zeile 290 anfügen:

„Die Autonomie der Hochschulen muß aber an deren demokratische Organisation im Inneren gebunden sein. Die Studierenden und MitarbeiterInnen müssen in Relation zu ihrem zahlenmäßigen Anteil in den entscheidenden Gremien vertreten sein.“

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ÄL-01/318:

Antragsteller:Patrick Urbanke (FF Wirtschaft & Soziales)

Z. 318-320 ab "Durch die fehlenden..." ersatzlos streichen.

Begründung:
Sachlich falsch. Der Hintergrund ist ein Deal den der Vorstandsvorsitzende von e.on, Wulf Bernotat, mit Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes geschlossen hat, wonach e.on einer Kartellstrafe entgeht, wenn sie einem Verkauf der Netze zustimmen. Auch ist der Verschleiß der Netze nicht das wesentliche Problem der derzeitigen Struktur, sondern vielmehr die Tatsache, dass die einzelnen Anbieter Kapazitäten bewusst zurückhalten und so die Durchleitung des Stroms der Konkurrenz verhindern. Vielmehr sind mangelnde Investitionen in Netze ein wesentliches Argument der Gegner einer Trennung von Netz und Erzeugung, da integrierte Konzerne eines größeres Interesse daran haben, dass ihr Strom (die Betonung liegt auf "ihr") beim Endkunden ankommt.

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ÄL-01/325

AntragstellerInnen: Patrick Urbanke (FF Wirtschaft & Soziales), Carolin Vöckler (GJ München), Jakob Ache (GJ Berlin)

Z. 325-332 "In einem weiteren Schritt muss über eine Rekommunalisierung und Vergellschaftung der gesamten Energieerzeugung...." ersatzlos streichen.
Begründung:
Die Notwendigkeit einer komplett staatlichen Energieversorgung ist nicht erkennbar. Erneuerbare Energien werden derzeit durch das EEG ausreichend gefördert und alleine aus der Wichtigkeit einer Branche für die Volkswirtschaft lässt sich nicht ableiten, dass sie verstaatlicht werden sollte. (Ansonsten sollten wir, wie bereits in obigem Antrag festgestellt, auf der Stelle die Verstaatlichung der Agrarwirtschaft fordern.)

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ÄL-01/338:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 338:

„...Teil von Bildung und Wissen zu ermöglichen.“ ersetzen durch: „...Teil von Wissen und damit Bildung zu ermöglichen."

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ÄL-01/343:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 343/344: ersetzen durch:

In einer Welt, in der bisher maßgeblich Knappheit verwaltet wird, stellt die Möglichkeit, Informationen in Datenform verlustfrei beliebig oft zu vervielfältigen, enorme Chancen für den Wissenstransfer dar.

[nach oben]

ÄL-01/348:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 348:

„...die die EndnutzerInnen einschränken.“ ersetzen durch: „die die Rechte der EndnutzerInnen massiv einschränken.“

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ÄL-01/359:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 359-361 ersetzen durch:

„Nicht einmal die Erstellung einer Sicherheitskopie einer eigenen CD ist mehr möglich, ohne möglicherweise in einen Konflikt mit dem Gesetz zu geraten!“

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ÄL-01/361:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 361-363 ersetzen durch:

„Statt zunehmender Verfolgung von so genannten „RaubkopiererInnen“ brauchen wir einen grundlegenden Wandel der aktuellen Politik.“

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ÄL-01/365:

Antragsteller: Malte Spitz

Zeile 365-381 ersetzen durch:

„Die Rechte von VerbraucherInnen müssen gestärkt werden und die vielseitige individuelle Nutzung von digitalen Gütern, sei es Musik, Software oder Filmen muss durchsetzbar sein und darf technisch nicht unterbunden werden. Einige NutzerInnen vertreten die Position alle Güter, die digital verfügbar sind, müssen kostenlos sein. Die Verwerterindustrie auf der anderen Seite überzieht TauschbörsennutzerInnen mit Abmahnwellen. Diesen beiden Polen stellen wir die Idee der Kulturflatrate gegenüber. Nicht nur zur Anerkennung von KünstlerInnen, EntwicklerInnen und sonstigen Kreativschaffenden soll die Kulturflatrate dienen, sondern durch gerechte Verteilung auch finanzielle Entlohnung für kreative und technische Arbeit ermöglichen. Die Kulturflatrate soll die Nutzung digitaler Kulturgüter für den privaten nicht-kommerziellen Gebrauch ermöglichen. Internationale Berechnungen gehen davon aus, dass eine Höhe von fünf Euro pro Monat für jeden Breitbandanschluss ausreicht, um eine finanzielle Kompensation zu gewährleisten. Die Aufteilung der Einnahmen findet transparent und gleichberechtigt statt, am besten direkt an die Kreativen, ohne monströse Apparate wie die GEMA zu gründen. Damit soll dem Einsatz von Digitalem-Rechte-Management (DRM) endlich das längst überfällige Aus bereitet werden und unbegrenztes sanktionsfreies Tauschen und Herunterladen möglich sein. Damit stellen wir uns auch gegen die Verteufelung von Tauschbörsen, die einseitig an den Pranger gestellt werden. Tauschbörsen dienen schon heute wesentlich einem sicheren, gleichberechtigten und schnellen Austausch von Dateien. Die Einführung einer Kulturflatrate schafft nicht nur einen fairen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten sondern beendet auch unnötige Sanktionen gegen Millionen InternetnutzerInnen und macht Überlegungen wie Internetsperrungen oder den Einsatz von Filtertechniken obsolet. Grundsätzlich bedarf es aber einer Diskussion, ob Regeln wie das Urheberrecht noch auf das digitale Zeitalter anwendbar sind.“

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ÄL-01/361:

AntragstellerInnen: Patrick Urbanke (FF Wirtschaft & Soziales), Carolin Vöckler (GJ München), Alexander Salomon (FF Demokratie & Recht)

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ÄL-01/398:

AntragstellerInnen: Patrick Urbanke (FF Wirtschaft & Soziales), Carolin Vöckler (GJ München), Alexander Salomon (FF Demokratie & Recht)

Z. 398/399: „Als GRÜNE JUGEND setzen wir uns deswegen für eine Digitalisierung der südlichen Welthalbkugel, die Abschaffung von TRIPS und für freie Software ein.“

ersetzen durch: „Als GRÜNE JUGEND setzen wir uns deswegen für eine Digitalisierung der südlichen Welthalbkugel und für freie Software ein.

Z. 401-405:

„Das „Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS) soll von allen Seiten aufgekündigt werden. Als Abkommen zwischen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) sorgt es unter anderem dafür, dass UrheberInnenrechte und Patente ohne weitere Prüfung bewilligt werden müssen.“

ersetzen durch: „Die GRÜNE JUGEND möchte UnternehmerInnen, die kreative und innovative Produkte herstellen, stärker fördern, als dies bisher der Fall ist. Dazu ist eine Reform des zu restriktiven „Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO) dringend erforderlich. Insbesondere die Tatsache, dass Computerprogramme juristisch wie literarische Werke behandelt werden müssen, geht an der Praxis in den Betrieben vorbei. Darüber hinaus wollen wir finanzielle Anreize setzen, sich stärker der Erforschung jener Krankheiten zu widmen, von denen hauptsächlich die ärmeren Nationen dieser Erde betroffen sind, wie z.B. Malaria.“

Begründung: Die berechtigte Kritik, die an TRIPS geübt wird, bezieht sich hauptsächlich auf die Problematik der überzogenen Softwarepatentierung und Patente auf Medikamente, beides Bereiche, die nur einen Bruchteil jener Produkte ausmachen, die unter TRIPS fallen. Deswegen besteht kein Anlass, das Übereinkommen insgesamt in Frage zu stellen, insbesondere in Zeit in der Dienstleistungen und geistiges Eigentum eine zunehmend wichtigere Rolle spielen.

TRIPS soll dafür sorgen, dass ein Dumpingwettbewerb bei geistigem Eigentum unter den WTO-Mitgliedsstaaten verhindert wird. Welche Folgen der mangelnde Schutz geistigen Eigentums haben kann, zeigt das Beispiel China, wo die Vorschriften von TRIPS zwar formal implementiert aber nicht in der Praxis umgesetzt sind: Weniger als 1% der Unternehmen betreiben Forschung und Entwicklung. Für UnternehmerInnen, die einen Wettbewerbsvorteil durch innovative Produkte statt durch Lohndumping erreichen wollen, hätte eine Aufkündigung von TRIPS fatale Folgen!

Notwendig ist jedoch auch eine Reform von TRIPS hinsichtlich der beiden genannten Bereiche, die oben skizziert wird.

Des Weiteren befindet sich in der derzeitigen Version des Antrages ein schwerwiegender sachlicher Fehler: Keinesfalls ist es so, dass Patente derzeit „ohne weitere Prüfung“ bewilligt werden müssen! Tatsächlich bezieht sich diese Regelung nur auf Copyrights und bewirkt, dass auch weniger bedeutende AutorInnen und KünstlerInnen einen Schutz ihres geistigen Eigentums erfahren, ohne vorher administrative Prozesse durchlaufen zu müssen.

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