Grundsatzprogramm Recht und Sicherheit
03.10.1999: beschlossen in Weimar, Oktober 1999
Das Grundsatzprogramm des GAJB zum Thema "Recht und Sicherheit" wurde im Oktober 1999 in Weimar beschlossen.
Recht und Sicherheit
1. Kriminalitätsursachen bekämpfen, Straftaten verhindern
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe der Gesellschaft und keine alleinige Domäne der Polizei und Justiz. Straftaten oder Handlungen, die Menschen in ihrer Würde oder ihrer körperlichen Unversehrtheit einschränken, lassen sich alleine durch Polizei und Strafrecht nicht in den Griff bekommen.
Das GAJB wehrt sich gegen die von konservativen Kräften verbreitete Behauptung und dadurch geschürte Angst, dass die Kriminalität in den letzten Jahren gestiegen sei. Dies ist durch die veröffentlichten Kriminalitätsstatistiken in keinster Weise zu belegen. Wir fordern einen Rückbau des seit Mitte der 70er Jahre aufgerüsteten staatlichen Polizei- und Überwachungsapparates. Auch lehnen wir die erweiterten Befugnisse der Polizei, des BGS und die Aufweichung der Grenze zwischen Polizei und Geheimdiensten ab. Befugnisse wie die verdachtsunabhängige Personenkontrolle widersprechen in elementarer Form unserem Verständnis einer BürgerInnengesellschaft.
Statt die Opfer von verfehlter Arbeits-, Sozial- und Drogenpolitik zu bekämpfen, muss die Bekämpfung von Kriminalitätsursachen im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen. Denn jede Straftat, die verfolgt wird, ist bereits geschehen. Deshalb muss die Verhinderung von Straftaten im Vorfeld kriminalpolitisches Hauptziel sein.
Das beste Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung ist eine gute Sozialpolitik. Die Bekämpfung von Armut und Perspektivlosigkeit muss oberste Priorität haben. Dieses setzt besonders verstärktes Engagement in der Jugendpolitik voraus. So müssen z.B. mehr Freizeitangebote für Jugendliche geschaffen werden.
Die Verhinderung von Straftaten muss von allen Bürgerinnen und Bürgern betrieben werden. Durch eine Kultur der Zivilcourage entsteht ein Klima öffentlicher Sicherheit. Prävention kann auch vor Ort unter Einbeziehung aller Beteiligten passieren.
2. Strafverfolgung mit Augenmaß
Trotzdem wird es auch in Zukunft vor allem Aufgabe von Polizei und Justiz sein, begangene Straftaten zu verfolgen und zu bestrafen. Dabei ist für uns wichtig, dass die Strafverfolgung mit Augenmaß betrieben wird. Es kann nicht sein, dass Wirtschafts- und Steuerkriminelle mit Nachsicht behandelt werden und auf der anderen Seite die "Null-Toleranz"-Strategie ausgerufen wird und Gefahrenabwehrverord-nungen erlassen werden, wenn beispielsweise Jugendliche sich auf dem Marktplatz einer Kleinstadt zum Biertrinken treffen und dabei vielleicht auch einmal etwas lauter sind. Solange das Verhalten einzelner nicht andere in ihrer Entfaltung real behindert, solange sollte der Staat sie gewähren lassen, denn eine Gesellschaft ohne Toleranz ist für uns ein Alptraum.
3. Die Polizei reformieren
Im föderalen System der BRD ist Polizei Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Eine Entwicklung einer Bundespolizei lehnen wir ab. Deshalb fordern wir die Abschaffung des Bundesgrenzschutz und die Eingliederung seiner BeamtInnen in die Polizeien der Länder. Gleichzeitig wollen wir bundeseinheitliche Standards bei der Polizeiarbeit, um eine Trennung in "harte" und "weiche" Länder zu vermeiden. Reformen bei der Ausbildung und Struktur der Polizei sind unbedingt notwendig. So sollen Po-lizistInnen nicht mehr kaserniert werden und Sondereinheiten wie das USK, SEK u.ä. aufgelöst werden. Stattdessen sind wir für dezentrale Wachen, in denen PolizistInnen über längere Zeiträume eingesetzt werden. So ist ein enger Kontakt mit der Bevölkerung und der Aufbau eines Sicherheitsgefühles möglich.
Um Menschen vor Übergriffen und Machtmißbrauch durch PolizistInnen zu schützen, bedarf es mehr Kontrolle der Polizei, z.B. durch unabhängige Stellen, die Beschwerden über das Vorgehen der Polizei nachgehen. Bedienstete der Europol müssen denselben demokratischen Kontrollmechanismen unterliegen wie die der nationalen Behörden anderer europäischer Staaten und der Länderpolizeibehörden. Alle Waffen, mit denen die Polizei ausgerüstet ist, also auch Schlagstöcke und Wasserwerfer, dürfen nur zum Schutz von Leben und Gesundheit eingesetzt werden. Der Einsatz von CS-Kampfstoffen muss verboten werden.
In Deutschland gibt es mittlerweile mehr private Sicherheitsleute als PolizistInnen. Diese Entwicklung ist problematisch, da diese im Gegensatz zur Polizei nur die Interessen ihrer Auftraggeber vertreten. Es steht zu befürchten, dass hier das staatliche Gewaltmonopol aufgegeben wird. Um wenigstens minimale Standards zu schaffen, müssen Sicherheitsleute eine Ausbildung durchlaufen. Die Vergabe von Schusswaffen und die Erteilung von Sonderrechten für sie lehnen wir ab.
4. Das Strafrecht reformieren
Das Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik stammt aus dem vorigen Jahrhundert. Wir wollen eine Reform des Strafrechts, die endlich dem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und sexueller Selbstbestimmung einen höheren Rang als dem Recht auf Eigentum einräumt. Wir wissen aber, dass das Strafrecht zwar ein hartes Mittel gegen Straftäter ist, an den gesellschaftlichen Ursachen von Kriminalität aber nichts ändern kann. Unser oberstes Motiv bei der Bestrafung von Kriminalität ist deshalb nicht Rache und Sühne für Fehlverhalten, sondern die Verhinderung von neuen Straftaten und, wenn möglich, die Wiedergutmachung des angerichteten Schaden. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass in möglichst vielen Fällen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird und vermehrt gemeinnützige Arbeiten als Alternative zur Haft- oder Geldstrafe auferlegt werden.
Es kommt in der Justiz nicht darauf an, möglichst hart zu bestrafen, es kommt vor allem darauf an, die richtigen, intelligenten Antworten auf Gesetzesverletzungen zu geben, wenn Kriminalität langfristig verhindert werden soll. Dazu gehört allerdings auch, dass die Reaktion der Justiz möglichst schnell erfolgt. Das bedeutet nicht den "kurzen Prozess", sondern Verfahren, die rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, aber trotzdem möglichst schnell nach der Tat stattfinden. Eine schnelle Reaktion der Justiz ist meistens wirkungsvoller als eine besonders harte Strafe in einem Verfahren, dass etliche Monate oder gar Jahre nach der Tat stattfindet. In Bereichen wie zum Beispiel Ladendiebstahl oder Schwarzfahren setzen wir vor allem auf Schadenswiedergutmachung vor Strafe.
Die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehnen wir ab, da wir es für die falsche Antwort auf das Fehlverhalten von Kindern halten.
5. Grundrechte stärken
Wir wollen dem permanenten Trend zum Abbau von BürgerInnenrechten entgegentreten. Beispielsweise müssen der große Lauschangriff und die Schleierfahndung abgeschafft werden. Wir wehren uns gegen die immer weiter fortschreitende Sammlung personenbezogener Daten, die mit dem Ziel des gläsernen Menschen verfolgt wird.
Für das GAJB ist ein umfassender Datenschutz konstitutiver Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Wir fordern die Löschung aller personenbezogenen Daten, die nicht zu Verwaltungszwecken benötigt werden und die Auflösung aller polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken. Betroffenen muss ein Akteneinsichtsrecht geschaffen werden, und die Möglichkeit, auch nachträglich Klage gegen Verstöße einzureichen.
Wir fordern die sofortige Schließung der Ämter für Verfassungsschutz und die Rücknahme der Terrorismussondergesetze (§129, §129a).
In Fällen, in denen Organe der Bundesrepublik Deutschland gegen das Grundgesetz oder gegen die Menschenrechte verstoßen, sehen wir ein Recht auf Widerstand und zivilen Ungehorsam als gegeben an