Das Gesundheitssystem gesund machen!
07.12.2003: Beschlossen auf dem Bundesausschuss am 07. Dezember 2003 in Hannover.
Unser Gesundheitssystem benötigt Reformen auf der Leistungs- wie auf der Finanzierungsseite. Auf der Leistungsseite müssen die Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen u.a. durch mehr Transparenz und mehr Wettbewerb zwischen den Leistungsbringern genutzt werden. Die GRÜNE JUGEND möchte daher durch Strukturveränderungen das deutsche Gesundheitssystem effizienter und gerechter gestalten. Versicherte müssen mehr und bessere Leistungen für ihre Einzahlungen erhalten. Die GRÜNE JUGEND sieht durch eine Kostenverlagerung auf die Versicherten nicht irgendein Problem des Systems gelöst. Da die Finanzierung unseres Gesundheitssystems weder nachhaltig noch gerecht ist, begrüßt die GRÜNE JUGEND die aktuelle Diskussion über die Bürgerversicherung. Die Bürgerversicherung bezieht alle BürgerInnen und alle Einkommensarten in die solidarische Krankenversicherung ein. Die Bürgerversicherung schafft einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Senkung der Beiträge statt Deckelung
Der Beschluss des Parteirats zur Bürgerversicherung stellt eine gute Grundlage für eine tiefgreifende Diskussion innerhalb und außerhalb der Partei dar. Den Vorschlag der Deckelung des Arbeitgeberanteils betrachtet die GRÜNE JUGEND als falsch. Bei einem Systemwechsel zur Bürgerversicherung verbunden mit dem notwendigen Wettbewerb unter den Leistungserbringern würden die Beiträge zur Krankenversicherung mittelfristig sinken. So profitieren die Arbeitgeber von der Bürgerversicherung - auch ohne Deckelung des Arbeitgeberanteils.
Mehr Gerechtigkeit wagen!
Die GRÜNE JUGEND hält weiterhin die Einbeziehung aller BürgerInnen und aller Einkunftsarten für erforderlich. Der Anteil anderer Einkommensarten am Volkseinkommen wird in Zukunft weiter zunehmen. Eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage ist für eine nachhaltige und ökonomisch verträgliche Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme unerlässlich. Bei einer Beibehaltung der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 3450 EURO wird der derzeitige Systemfehler, dass gerade die Einkommen der besonders Leistungsfähigen nicht in den solidarischen Ausgleich einbezogen werden, beibehalten. Der signifikante Anteil von Kapitaleinkünften würde z.B. nicht zur Finanzierung herangezogen. Ein wichtiger Spielraum für dringend erforderliche Beitragssatzsenkungen würde damit verschenkt. Daher ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für uns ein unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden und sozial gerechten Reform des Gesundheitswesens. Das jetzige System der beitragsfreien Mitversicherung von nichterwerbstätigen Ehepartnern, fördert die Nichterwerbstätigkeit der Frau und ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Als einen ersten Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Sozialversicherung schlägt die GRÜNE JUGEND die Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze im Falle der beitragsfreien Mitversicherung vor.
Mehr Effizienz im Gesundheitswesen
Die Beitragssatzsteigerungen in der GKV der vergangenen Jahrzehnte sind größtenteils auf die gestiegene Arbeitslosigkeit und die gesunkene Lohnquote zurückzuführen. Deutschland weist aber im internationalen Vergleich eine durchschnittliche Gesundheitsquote bei überdurchschnittlichen Kosten auf. Des Weiteren liegt die Preissteigerung für Gesundheitsleistungen seit langem deutlich über der gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate. Diese Tatsachen deuten darauf hin, dass im deutschen Gesundheitswesen erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven vorhanden sind. Die Aufgabe der Politik ist es, durch eine geeignete Gesundheitsreform Über,- Unter- und Fehlversorgung abzubauen und damit die Effizienz des Gesundheitswesens zu erhöhen. Nur so wird es möglich sein, eine hohe Qualität der Gesundheitsversorgung trotz des demographischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts bei gleichzeitig stabilen Beitragssätzen zu gewährleisten.
Die GRÜNE JUGEND lehnt den durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeschlagenen Weg zu mehr Eigenbeteiligung, Ausgliederungen aus dem Leistungskatalog der GKV und verstärkter privater Absicherung der Versicherten entschieden ab. Auf medizinische Maßnahmen kann im Krankheitsfall nicht verzichtet werden; Art und Umfang werden durch den behandelten Arzt, als medizinisch Fachkundigen, festgelegt. Durch Eigenbeteiligung und Ausgliederung aus dem Leistungskatalog wird die Versorgung insgesamt verschlechtert, eine Erschließung von Wirtschaftlichkeitspotentialen unterbleibt aber. Die Kosten der Gesundheitsversorgung müssen solidarisch getragen werden. PatientInnenquittungen sollen ermöglichen, dass die PatientInnen überprüfen können, welche Behandlungen durchgeführt und mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Selbstverwaltung für Ärzte
Bei der Zulassung für Ärzte wollen wir die Zuständigkeit der Selbstverwaltung im Grundsatz beibehalten. Der Ausgleich zwischen Regionen mit unterschiedlichem Versorgungsstand muss verstärkt werden.
Die Beschränkung einer Praxis auf 1 max. 2 angestellte Ärzte wollen wir aufgeben um ärztliche Versorgungszentren zu ermöglichen. Dafür ist es unerlässlich die Gesamtzahl der Ärzte zur Grundlage der Bedarfsplanung zu machen. Die Berücksichtigung von Ärzten auf Zulassung zu einer eigenen Praxis erfolgt nicht mehr nach nur nach dem Kriterium "Wartezeit", sondern auch nach Indikatoren der fachlichen Qualifikation wie Abschlüssen und Sonderqualifikationen, die entsprechend nachgewiesen werden müssen.
Positivliste mit natürlicher Wirkung
Bei der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln können durch verschiedene Maßnahmen deutliche Preissenkungen erreicht werden, ohne die Leistungen zu rationieren. Zu diesem Zweck müssen Festbetragsregelungen auf so viele Wirkstoffe wie möglich ausgedehnt werden und die Festbeträge, wenn möglich, gesenkt werden. Um dies zu erreichen, sollen die Festbeträge in Zukunft durch ein Gesetz auf der Grundlage einer pharmaökonomischen Bewertung erfolgen. Wir sehen darin einen Anreiz für Preissenkungen und einem Qualitätswettbewerb der Hersteller von Arzneimitteln. Die Positivliste muss zügig und verbindlich umgesetzt werden. Die zukünftige Aktualisierung der Positivliste erfolgt durch das Institut für Qualität in der Medizin, das über klassische Medizin hinaus einen Schwerpunkt im Bereich alternative Heilquellen setzen soll. Eine generelle Nichterstattung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten lehnen wir hingegen ab. Stattdessen wollen wir für diese Medikamente die vertikale Preisbindung aufheben. Der Reimport von Medikamenten aus kostengünstigeren Ländern muss erlaubt sein. Auf Seiten der Apotheken wollen wir das Fremd- und Mehrbesitzverbot an Apotheken ersatzlos aufheben und den Versandhandel mit Arzneimitteln erlauben. Weiterhin erscheint uns eine Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung dringend geboten, die den Apotheken ökonomische Anreize setzt das jeweils kostengünstigste Medikament auszugeben.
Umbau des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem muss grundsätzlich umgestellt werden. Die Zwischenschaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist zu beenden und der ambulant versorgende Arzt soll in Zukunft direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Wie in der stationären Versorgung wollen wir auch im ambulanten Bereich verstärkt auf den Einsatz von diagnosebezogenen Fallpauschalen setzen. Diese sollen vom Institut für Qualität in der Medizin auf Basis der Behandlungsrichtlinien festgesetzt werden. Die Fallpauschalen könnten dann, wie bisher schon die Einzelleistungen laut Gebührenordnung, vom Arzt mit einem Multiplikator angewendet werden. Das alte Prinzip der Leistungserstattung ist für einen erheblichen Teil der medizinisch nicht-notwendigen Angebotsausweitung verantwortlich. Soweit wie das möglich und sinnvoll ist wollen wir das Vergütungssystem der Fallpauschalen mit Modellen einer erfolgsorientierten Vergütung ergänzen. Der durch die Globalbudgets entstandene kollektive Regress der Ärzteschaft ist eine unglückliche Lösung. Der Ausweg für den Arzt besteht darin sein Angebot an Gesundheitsleistungen noch weiter auszudehnen. Das Fallpauschalensystem ist ein Ausweg aus diesem Dilemma. Um eine Fehlsteuerung durch die Fallpauschalen zu verhindern, müssen die Krankenkassen die Möglichkeit haben die Leistungsanbieter zu kontrollieren. Unser Ziel ist es, den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben derartige Kontrollen und Prüfungen der Qualität der Versorgung durchzuführen und diese Ergebnisse auch zu veröffentlichen, sowie Empfehlungen an die Patienten hinsichtlich der Arztwahl auszusprechen.
Ein geeigneter Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen darf nicht zu Lasten der Solidarität über die Risikostruktur ausgetragen werden. Seit der Einführung der freien Arztwahl 1993 ist eine beachtliche Tendenz zur Risikoselektion der Krankenkassen festzustellen. Durch Risikoselektion schwankt der Beitragssatz zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen von knapp über 8 % bis zu fast 16%. Auf diesem Weg findet eine schleichende Aushöhlung der wichtigsten Verteilungsaufgabe der GKV statt: Der soziale Ausgleich zwischen gesunden und kranken, sowie zwischen jungen und alten Menschen. Der Risikostrukturausgleich der nur Alters- und Geschlechtsdifferenzen ausgleicht, hat sich hier als nicht ausreichend gezeigt. Deshalb brauchen wir einen RSA, der morbiditätsorientiert ist. Dieser wiederum erfordert eine bessere Verfügbarkeit der Patientendaten, die künftig von den Ärzten an die Krankenkasse weitergegeben werden müssen. Die Krankenkassen dürfen diese Daten nur in dem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen verwenden.
Chronische Krankheiten wirksam behandeln
Ein großes Defizit in der medizinischen Versorgung in Deutschland ist, dass in vielen Fällen nicht die nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Forschung optimale Behandlung eines bestimmten Krankheitsbildes erfolgt. Besonders in der Behandlung von chronischen Krankheiten, die für einen Grossteil der Kosten im Gesundheitswesen verantwortlich sind, existieren hier große Defizite. Aus diesem Grund setzen wir verstärkt auf evidenzbasierte Behandlungsrichtlinien und Disease-Management-Programme. In Zukunft soll das neue Institut für Qualität in der Medizin die Behandlungsrichtlinien nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnis festlegen und dabei auch Kosten-Nutzen-Erwägungen in die Erstellung einfließen lassen. Diese Behandlungsrichtlinien für Krankheitsbilder sollen dem behandelten Arzt ausreichend Freiraum für eine individuell abgestimmte Behandlung lassen, aber einen verbindlichen Rahmen für die Behandlung abstecken.
Naturheilmittel spielen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle, da sie speziell im Preis-Leistungsverhältnis und auf Grund ihrer geringen Nebenwirkungen konventionellen Arzneimitteln überlegen sind. Der mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeschlagene Weg, setzt dabei einseitige und negative Anreize für konventionelle Arzneimittel. Aus diesem Grund sollen in Zukunft Naturheilverfahren in dem Leistungskatalog aller GKV enthalten sein.
Weiterbildung und Ärztezentren
Bei der Ausbildung der Ärzte wollen wir entsprechende Weiterbildungen und den damit verbundenen Erwerb von Zertifikaten zur Pflicht machen.
Ein weiteres großes Problem der medizinischen Versorgung besteht in Parallelstrukturen und fehlender Integration der Versorgung. Wir wollen daher ärztliche Zentren, die die Versorgung aus einer Hand ermöglichen, aktiv fördern. Außerdem sollen die Ärzte zur Weitergabe der Behandlungsdaten der Patienten, an andere Anbieter die mit der Versorgung des Patienten betraut sind, verpflichtet werden. Eine Abgabe an andere Dritte als Ärzte und die zuständige Kasse soll dagegen unzulässig sein um den Patienten zu schützen.
Verbesserung der stationären Versorgung
Der größte und wichtigste Teil der Gesundheitleistungen wird von den Krankenhäusern erbracht. Mit der Umstellung der Vergütungsysteme und der teilweisen Öffnung für die ambulante Versorgung sind bereits richtige Reformen auf den Weg gebracht worden. Insbesondere bei der Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung können wir uns weitere Schritte vorstellen. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass diese Öffnung bei der Bedarfsberechnung für die ambulante Versorgung angemessen berücksichtigt wird.
In der stationären Versorgung bestehen allerdings erhebliche Investitionsdefizite als Folge der schlechten Lage der Länderhaushalte. Dabei werden sogar notwendige Rationalisierungsinvestitionen, die die Kosten langfristig senken würden, vernachlässigt. Dieser Zustand muss beendet werden. Auch aus Planungs- und Anreizgesichtspunkten halten wir einen Übergang auf die monistische Finanzierung für sinnvoll. Die Länder sollen den durchschnittlich derzeit getätigten Finanzierungsaufwand direkt in den RSA einzahlen. Der zusätzliche Investitionsbedarf darf nicht länger vernachlässigt werden. Die Kassen sollen hierfür, um nicht die Beitragssatzstabilität gefährden, einen Zuschuss vom Bund erhalten. Um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen müssen die Krankenversicherungen die Investitionsplanung gemeinsam und in Kooperation mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft planen und durchführen, und entsprechend kontrolliert werden. Die Tendenz zur weiteren Privatisierung von Krankenhäusern betrachtet die Grüne Jugend mit Sorge. Es besteht die Gefahr, dass Gesundheitsleistungen nur noch unter Gewinnmaximierungsaspekten beurteilt werden und ein Rosinenpicken im großen Umfang stattfindet.
Prävention mit Zukunftsblick
Viele Studien belegen, dass das deutsche Gesundheitswesen zu wenig präventiv wirkt. Durch Prävention können aber Krankheiten ganz verhindert oder ihr Auftreten verzögert und gemindert werden, was erhebliche Kosteneinsparungen und Verbesserungen des allgemeinen Gesundheitszustandes zugleich ermöglichen würden. Schon in der Schule muss Gesundheitserziehung einen zentralen Platz einnehmen. Außerdem soll das Bundesgesundheitsministerium und/oder das Bundesgesundheitsamt Kampagnen für eine gesündere Lebensführung durchführen können. Auch der Unfall- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat eine zentrale Bedeutung für die Prävention. Betriebliche Bündnisse für Unfall- und Gesundheitsschutz müssen aktiv gefördert werden. Bestrebungen die Gesundheits- und Unfallschutzbestimmungen im Arbeitsrecht zu lockern, lehnen wir ab.
Das neue Institut für Qualität in der Medizin soll neben den Krankenversicherungen den Versicherten in der GKV aktiv Hilfestellung und Beratung anbieten. Eine wichtige Aufgabe einer modernen Gesundheitspolitik ist es die Informationskluft zwischen den Anbietern von Gesundheitsleistungen und den Patienten zu verringern. Besonders bei chronisch Kranken ist dies eine Möglichkeit ihre aktive Teilnahme an der eigenen Behandlung zu unterstützen und den Menschen so die Wahl der Anbieter zu erleichtern und Gefühle der Hilflosigkeit durch eigene Beeinflussungsmöglichkeiten abzubauen.