Weltweit selbstbestimmte Sexarbeit für alle, die wollen – Zwangsprostitution für niemanden
28.05.2010: Beschluss des 34. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND vom 21.-24. Mai 2010 in Göttingen
Sexarbeit ist ein gesellschaftliches Phänomen. Herausstechend dabei ist, dass zumeist Männer von Frauen, selten jedoch Frauen von Männern sexuelle Dienstleistungen kaufen. Zahlen von 2002 gehen davon aus, dass in Deutschland jeden Tag mindestens eine Million Männer zu SexworkerInnen gehen. Ca. 400.000 Frauen und Männer arbeiten Schätzungen zufolge in Deutschland als SexarbeiterInnen.[1]
Ein weiteres Charakteristikum der Sexarbeit ist, dass in Deutschland ca. 60-75 Prozent der SexarbeiterInnen MigrantInnen sind[2]. Es sind zum einen viele Frauen und Männer aus Osteuropa, doch auch aus anderen Regionen der Welt, vornehmlich aus dem Globalen Süden, die in Deutschland als SexarbeiterInnen arbeiten. Geschätzt wird, dass ca. 80% dieser hauptsächlich weiblichen SexarbeiterInnen, die nach Deutschland kommen und sexuelle Dienstleistungen anbieten, dies schon in ihrem Heimatland taten.
Immer noch allerdings ist Sexarbeit ein großes Tabuthema. Während mittlerweile sexualisierte Werbungen an jeder Straßenecke frohlocken, haftet SexarbeiterInnen noch immer ein dreckiges, armes, sie zu Opfern reduzierendes Stigma an. Das greift darum zu kurz, weil SexarbeiterInnen sich oftmals nicht als Opfer betrachten. Zu unterscheiden ist allerdings zwischen Menschen, die sich freiwillig dafür entscheiden, sexuelle Dienstleistungen anzubieten und denjenigen, die dazu gezwungen werden. Aufgrund enormer Machtasymmetrien in unserer Gesellschaft ist davon auszugehen, dass viele SexarbeiterInnen ihrer Tätigkeit unter verschieden gearteten Drucksituationen nachgehen. Die GRÜNE JUGEND steht für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte, tolerante und freie Gesellschaft – nicht für eine der Unterdrückung, des Zwangs und der Stigmatisierung.
Die GRÜNE JUGEND fordert darum eine weitere Legalisierung von selbstbestimmter Sexarbeit und eine Anerkennung von SexarbeiterInnen. Gleichzeitig kämpft die GRÜNE JUGEND gegen jegliche Art von erzwungener Sexarbeit!
Im Folgenden soll zunächst die derzeitige Situation unter der aktuellen Gesetzeslage von selbstbestimmter Sexarbeit und Zwangsprostitution in Deutschland aufgezeigt werden. Daran anschließend wird analysiert, wieso es in unserem System zu Sexarbeit und Zwangsprostitution kommt. Schließlich werden daraus die Forderungen der GRÜNEN JUGEND abgeleitet.
Derzeitige Situation
Mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG) 2002 fand ein radikaler Wandel im rechtlichen Bereich der Sexarbeit statt. Es zielt auf die Verbesserung der Situation von selbstbestimmten SexworkerInnen ab: Was zuvor als sittenwidrig galt, wird nun als eine Tätigkeit anerkannt. Der größte Effekt des Gesetzes liegt darin, dass SexworkerInnen zum ersten Mal Rechte zugesprochen bekommen.
Nicht nur haben die SexworkerInnen das Recht erhalten, FreierInnen zu verklagen, wenn diese nicht zahlen wollen. Sie haben nun auch die rechtliche Grundlage dafür, einseitige Verträge mit BordellbetreiberInnen zu schließen, FreierInnen sowie auch Praktiken, die ihnen missfallen, abzulehnen und sich gesetzlich krankenzuversichern.
Als eine wichtige Neuerung des ProstG ist die Einführung von Arbeitsverträgen zu nennen, in denen die BordellbetreiberInnen einzig Ort und Zeit festlegen, die SexworkerInnen jedoch täglich kündigen können. Dieser Vertrag bietet u.A. eine Grundlage für die Krankenversicherung und klärt eventuelle Unklarheiten bzgl. der Abgaben an das Bordell (Tagespauschale oder prozentualer Anteil des Verdienstes für Zimmer und Zimmerservice).
Es blieben bei der Gesetzgebung allerdings viele Punkte unberücksichtigt – oder aber die Bundesländer verweigern ihre Umsetzung. So wird in Bayern komplett auf Arbeitsverträge verzichtet. Unterschiedlich wird gehandhabt, was ein Gewerbe ist – in manchen Bundesländern ist einE SexworkerIn, die oder der bei sich zu Hause sexuelle Dienstleistungen anbietet, schon ein Gewerbe und darf somit nicht in reinen Wohngebieten arbeiten.
Auch die Frage nach der Versteuerung ist nicht vereinheitlicht. SexarbeiterInnen müssen sowohl Umsatz- als auch Einkommenssteuern zahlen. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeiten soll das Düsseldorfer Verfahren in einigen Bundesländern die Steuerberechnung vereinfachen, indem die SexarbeiterInnen pauschal pro Tag 30 Euro (in Berlin) zahlen sollen[3]. Problematisch daran ist unter anderem, dass es auf Schätzungen beruht, also nicht auf alle individuellen Situationen der SexarbeiterInnen zutrifft. Diese werden so diskriminiert.
Probleme bringt oftmals zudem die Sperrbezirksverordnung mit sich: In allen Bundesländern außer Berlin werden sogenannte Sperrbezirke bestimmt, in denen SexworkerInnen ihre Dienstleistungen nicht anbieten dürfen. Damit werden SexworkerInnen häufig in unsichere Gegenden gedrängt.
Ein weiteres verfehltes Ziel des ProstGs ist es, SexworkerInnen vermehrt Umstiegsangebote zuzusichern. Wenn jemand also nicht mehr länger als SexworkerIn arbeiten will, soll er/sie die Möglichkeit haben, einen anderen Job zu bekommen. Zum einen wurde dieses Ziel kaum realisiert, da wenig finanzielle Mittel bereit gestellt werden, um Umstiegsberatung zu finanzieren.
Zum anderen greift hier ein weiteres Phänomen der Sexarbeit: Die Stigmatisierung. ArbeitgeberInnen sind selten bereit, eineN ehemaligeN SexworkerIn zu beschäftigen. Lässt er/sie eine Lücke in seinem/ihrem Lebenslauf für die Zeit, wo er/sie sexuelle Dienstleistungen angeboten hat, ist er/sie für eineN ArbeitgeberIn uninteressant.
Aufgrund des Opferstigmas, was SexworkerInnen zugeschrieben wird, gibt es staatliche Mittel einzig zur Opferhilfe. Dabei mangelt es oft an vielen anderen Ecken und Enden: Neben der mangelnden Umstiegsberatung gibt es, auf Grund des Fehlens finanzieller Förderung durch den Staat, kaum Einstiegsberatung. Diese unterstützt Menschen, die sich überlegen, Sexwork anzubieten, dabei, herauszufinden, ob sie diese Tätigkeit wirklich ausführen wollen. Oft stellen die Beratungssuchenden fest, dass ihnen die Arbeitsbedingungen nicht liegen oder ihnen bestimmte Fähigkeiten (z.B. ein mögliches Doppelleben zu führen, kaufmännisches Wissen bei selbstständiger Arbeit, Buchführung oder soziale Kompetenzen) fehlen.
Das beschriebene Stigma wird schon deutlich, wenn sich jemand als selbstständigeR SexarbeiterIn anmeldet und sich daraufhin krankenversichern möchte: In der Annahme, dass SexworkerInnen öfter zu ÄrztInnen gingen als andere Bevölkerungsgruppen, verweigern Krankenkassen teilweise SexarbeiterInnen die Aufnahme.
Doch auch gesellschaftlich werden Menschen, die als SexworkerInnen arbeiten, nicht anerkannt. Viele führen darum ein Doppelleben, was für manche äußerst belastend ist. Das ProstG hat SexworkerInnen also bürgerrechtlich einen besseren Status gegeben, gesellschaftlich aber kämpfen sie noch immer um Anerkennung.
Das ProstG widmete sich nicht der Zwangsprostitution – diese ist bereits im Strafgesetzbuch §180a „Ausbeutung von Prostituierten“, §181a Zuhälterei und §232 „Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung“ rechtlich verboten. Trotzdem gibt es sie. Die Abschaffung der Sittenwidrigkeit von freiwilliger Sexarbeit unterstützt diejenigen, die sie selbstbestimmt ausüben. Denjenigen aber, die durch ZuhälterInnen dazu gebracht werden, sexuelle Dienstleistungen anzubieten, hilft es nicht, daraus auszubrechen. Aus Angst davor, gegen die ZuhälterInnen auszusagen, geben sie oft an, das freiwillig zu tun. In diesem Fall kann hier dann nicht rechtlich eingegriffen werden.
Zwangsprostitution geht oft einher mit Menschenhandel. Die EU-Kommission schätzt die Zahl der in die EU geschleusten Menschen auf ca. 100.000 pro Jahr[4], wobei die Dunkelziffer vermutlich weitaus höher liegt. Wie Menschen in ein solches Netzwerk geraten, kann sehr unterschiedlich sein. Beispielhaft wird hier ein möglicher Weg dargestellt, um auf die damit einhergehenden Probleme hinzuweisen. Es kann vorkommen, dass einE SexarbeiterIn in seinem/ihrem Heimatland davon überzeugt wird, dass es für sie/ihn vorteilhaft wäre in der EU zu arbeiten. Indem mit viel Geld geworben und oft auch die konkrete Arbeit an sich verschwiegen wird, werden Frauen und Männer mit falschen Pässen in die EU gelockt. Kaum dort angekommen, werden ihnen die Pässe entzogen; sie halten sich also illegal in der EU auf und haben damit so gut wie keine Rechte. Sie sind daher abhängig von den Menschen, die sie in die EU gebracht haben. Mit der Begründung, sie müssten bis zu 60.000-80.000 Euro für ihre Reise abzahlen, werden sie dazu gezwungen, sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Oft leben diese Menschen eingesperrt und unter schlechten Bedingungen. Wenden sie sich an eine Organisation, gar an die Polizei oder wird ihr Fall aufgedeckt, kann es zu einem Prozess kommen. Während des Prozesses dürfen die Zwangsprostituierten in der EU bleiben. Nach dem Prozessabschluss werden sie jedoch zurückgeschickt. Daher sind Aussagen der Opfer gegen die Menschenhandels-Netzwerke eher selten, da diese ihre Familien zu Hause bedrohen. Aufgrund der wenigen Zeugen ist es schwierig, Netzwerke des Menschenhandels aufzudecken. Werden die Zwangsprostituierten zurückgeschickt, müssen sie meistens ihre eigenen Abschiebekosten übernehmen (also Flug, Flug der Begleitperson(en), sowie deren Unterkunft), was zusätzliche 60.000 Euro an Schulden bedeuten kann. Außerdem werden sie in ihrem Heimatland häufig von den Menschenhandels-NetzwerkerInnen aufgesucht. Diese behaupten, dass die in der EU zur Sexarbeit Gezwungenen ihre Schulden nicht abbezahlt hätten und zwingen sie indirekt zur weiteren Sexarbeit.
Schlussfolgerungen
Sexarbeit ist komplex. Wichtig ist der Unterschied zwischen der selbstbestimmten Form von Sexwork und der erzwungenen. Doch inwieweit ist in unserem Gesellschaftssystem etwas selbstbestimmt oder erzwungen? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten und führt unweigerlich zu einer umfassenden Gesellschaftskritik. Dabei sind unser kapitalistisches Wirtschaftssystem, das Patriarchat, Sexualität, soziale Ungleichheit sowie Rassismus stark miteinander verwoben.
Kapitalismus
Unsere Gesellschaft ist vom Prinzip der Leistung durchdrungen. Wer Anerkennung will, muss Leistung erbringen. Diese muss messbar sein und wird zumeist in Form von Geld anerkannt. Was als Leistung zählt, legt die Wirtschaft fest. Arbeitende im Niedriglohnsektor, Hartz IV-EmpfängerInnen, Hausmänner und -frauen, die gar kein Geld verdienen, bürgerschaftliches Engagement – der Leistungsgedanke ist oft nicht sozial gerecht.
Im derzeitigen System ist ein Leben ohne Geld nicht denkbar, genauso wenig, wie ein Leben ohne jegliche Anerkennung und soziale Teilhabe. Menschen sind darum angehalten, Geld zu verdienen; meist in Form von Lohnarbeit – ob ihnen die Arbeit Spaß macht, ist dabei eine untergeordnete Frage. Oft werden sie – wie mit den Hartz IV-Sanktionsmaßnahmen – zu bestimmten Jobs gezwungen. Im Sinne dieses Systems ist Sexarbeit ein Mittel, um schnell zum lebensnotwendigen Geld zu kommen. Außer bei Zwangsprostituierten und illegalisierten SexarbeiterInnen ist Sexarbeit nicht weniger freiwillig oder erzwungen als jede andere Art von Arbeit auch.
Patriarchat
Die Tatsache, dass hauptsächlich Frauen als Sexarbeiterinnen arbeiten und vor allem Männer deren Dienstleistungen kaufen, zeigt den Einfluss von Geschlechterverhältnissen sehr deutlich. Der, stereotypisch gesehen, finanziell unabhängige und immerwährend unter sexuellem Drang stehende Mann kauft sexuelle Dienste von der finanziell abhängigen, immer zur Verfügung stehenden Frau. Dieses Bild ist zu einfach. Doch muss festgestellt werden, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger Lohn als Männer bekommen. Zudem sind es zumeist Frauen, die in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten: Teilzeitjobs, befristete Verträge und gering qualifizierte Beschäftigungen werden vor allem von Frauen ausgeführt. Außerdem führen politische Instrumente wie das Ehegattensplitting oder das Einernährermodell dazu, dass Frauen sich von ihren Partnern finanziell abhängig machen. Problematisch wird dies oft im Fall einer Trennung oder Scheidung, vor allem, wenn der Partner Schulden hinterlässt.
Sexualität
Nicht nur geschlechtliche Rollenbilder, auch Stereotype von weiblicher und männlicher Sexualität prägen die Frage nach der Selbstbestimmtheit beim Anbieten sexueller Dienstleistungen. Das Bild vom Mann, „der immer kann“ und der seinen Sexualtrieb immer ausleben muss, von seiner Ehefrau aber nicht befriedigt wird, ist nicht überwunden. Das Bild von der Frau, die unterwürfig ist, wenig sexuellen Drang verspürt und sich ihrem Mann hingibt, ist ebenso verbreitet. Als anstößig wird dabei häufig empfunden, dass vor allem Frauen sexuelle Dienstleistungen anbieten, anstatt treu bei ihrem Ehemann zu bleiben. Besonders von Männern wird dieses negative Bild von Sexworkerinnen reproduziert. Dabei kann Sexwork für Frauen ein Ausbruch aus der sexuellen Unterdrückung bedeuten. Selbstbestimmte Sexarbeit kann das Ausleben der eigenen Sexualität ermöglichen.
Soziale Ungleichheit und Ausschluss
In Deutschland sind Frauen noch immer häufig von Armut betroffen[5]. Dies ist besonders bei alleinerziehenden (gerade mit mehreren Kindern) und arbeitslosen Frauen zu beobachten. Hartz IV, das Bildungssystem und andere Mechanismen führen dazu, dass ein Ausbruch aus Armut eher unwahrscheinlich wird. Mit Hartz IV ist eine soziale Teilhabe kaum möglich – Kinobesuche, Treffen mit FreundInnen in einer Bar oder andere Unternehmungen sind oft nicht bezahlbar. Ebenso tragen menschenunwürdige Sanktionsmaßnahmen der Hartz IV-Gesetzgebung und mangelnde Perspektiven durch geringe Qualifikation zu sozialer Exklusion bei. Wenn man nicht das „Arbeitslosen-Stigma“ mit sich tragen möchte, stellt Sexarbeit für manche eine Alternative dar.
Nicht nur innerhalb Deutschlands, auch innerhalb der EU gibt es ein große soziale Ungleichheit. So ist es für viele (gut gebildete) Frauen und Männer in einigen osteuropäischen Ländern kaum möglich, sich selbst und eine Familie zu ernähren. Hohe Arbeitslosigkeit und schlechte Bezahlung veranlassen viele unter anderem in Deutschland nach besseren Verdienstmöglichkeiten zu suchen. Eine davon ist das Anbieten sexueller Dienstleistungen.
Soziale Ungleichheit ist allerdings nicht nur auf den deutschen oder europäischen Raum zu beschränken. Im internationalen Vergleich ist die absolute Armut[6] in der EU so gut wie nicht vorhanden. Die europäischen Wohlfahrtsstaaten bieten Staatsangehörigen eine soziale Sicherung, die größtenteils vor der Existenzbedrohung schützt. Für viele Menschen außerhalb der EU ist die absolute Armut Alltag. Zu wenig Berufe werden so bezahlt, dass eine Familie ernährt werden kann. In anderen Regionen werden Menschen durch Kriege oder Umweltkatastrophen vertrieben. Gleichzeitig werden viele immer wieder mit einem vermeintlichen Europa der Chancen konfrontiert. Versprechungen von MenschenhändlerInnen, dass in der EU viel Geld zu verdienen sei, entsprechen dem oft verbreiteten Bild der EU. Einige versuchen ihr Glück und geben sehr viel dafür, um in die EU zu kommen. Erst einmal in der EU angekommen, sieht zumeist alles ganz anders aus. Einer der wenigen Auswege, um zu überleben, ist die illegale Sexarbeit.
Rassismus
Die EU schützt sich aus Angst vor Migrationsströmen mittels restriktiver Asylpolitik. Die europäische Asylgesetzgebung versucht Menschen, die nicht in der EU geboren wurden, den Zutritt zu verweigern. Die BürgerInnen europäischer Staaten sollen eine privilegierte Stellung innehaben, indem zuerst sie vom europäischen Lebensstandard profitieren. Nur dort, wo Arbeitsplätze unbesetzt bleiben, sollen sie an sogenannte „EU-AusländerInnen“ im Gegensatz zu „EU-InländerInnen“ vergeben werden. Der Reiz, Teil an dem Lebensstandard zu haben, ist groß. Meistens bleibt es ein Reiz. Illegale Sexwork stellt für manche eine Möglichkeit dar, schwierig zu erlangenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen zu entgehen. Selbst diejenigen, die es geschafft haben, eine europäische Staatsbürgerschaft zu bekommen, werden oft als „Fremde“ wahrgenommen und strukturell sowie sozial diskriminiert. Unter MigrantInnen ist Armut weit verbreitet, weil es oft sehr schwierig ist, eine feste Anstellung zu bekommen[7]. Dabei bietet für manche das Anbieten sexueller Dienstleistungen einen Ausweg.
Weltweit selbstbestimmte Sexarbeit, für alle die wollen! – Zwangsprostitution für niemanden!
Die GRÜNE JUGEND ist der Überzeugung, dass Sexualität zu geistigem Wohlbefinden beitragen kann. Sie setzt sich für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ein. Dabei akzeptiert sie den Kauf sexueller Dienstleistungen als ein Mittel zur Befriedigung der eigenen Sexualität.
Das ProstG war ein erster Schritt in die richtige Richtung: Selbstbestimmte Prostitution soll ermöglicht werden, und das ohne Diskriminierung der SexworkerInnen. Zugleich müssen Mittel und Wege gefunden werden, damit alle SexworkerInnen ihre Rechte kennen und umsetzen können. Ziel der GRÜNEN JUGEND ist es, dass alle Geschlechter gleichermaßen sexuelle Dienstleistungen anbieten und kaufen können. Sowohl die Rollenbilder von Männern und Frauen, als auch die Vorstellungen von stereotypisch geschlechtlichem Sexualverhalten müssen sich dafür ändern. Zwangsprostitution lehnen wir grundsätzlich ab und fordern alle Ebenen dazu auf, mit allen Mitteln gegen Menschenhandels-Netzwerke vorzugehen. FreierInnen müssen Zugang zu Informationen haben – auch sie müssen zum Schutz der Menschenwürde von SexarbeiterInnen beitragen!
Ist Prostitution menschenwürdig?
GegnerInnen der Sexarbeit sind der Überzeugung, Sexarbeit verstoße gegen die Menschenwürde. Diese wird zum einen definiert als ein unveräußerliches Abwehrrecht, das einem mit der Geburt zusteht. Zum anderen stellt die Menschenwürde einen Gestaltungsauftrag dar – in gewissem Sinne also eine Selbstbestimmung. Von daher ist selbstbestimmte Sexarbeit im Sinne des Gestaltungsauftrags menschenwürdig. Jedoch ist jeglicher Zwang, auch z.B. durch das Arbeitsamt, menschenunwürdig.
Selbstbestimmte Sexarbeit
Sexwork ist dann selbstbestimmt, wenn die freiwillige Entscheidung für das Angebot sexueller Dienstleistungen unter Abwägung verschiedener Alternativen stattfindet und die Arbeitsbedingungen zulassen, dass alle den SexarbeiterInnen zugesprochenen Rechte umgesetzt werden können. Dafür bedarf es zunächst einer bundesweit einheitlichen Gesetzgebung. Viele SexworkerInnen arbeiten im gesamten Bundesgebiet. Unterschiedliche Verfahren in den einzelnen Bundesländern schwächen die rechtliche Position der SexworkerInnen. Dabei sollte Sexarbeit im Arbeitsministerium angesiedelt werden. Sexwork ist zwar kein Beruf sondern eine Tätigkeit, da hierfür keine Ausbildung benötigt wird. Dennoch hat das Familien- im Gegensatz zum Arbeitsministerium nichts mit Arbeitsschutz und -recht zu tun. Wie bereits aufgezeigt liegen hier aber die meisten Mängel der derzeitigen Situation selbstbestimmter Sexarbeit. Damit einher geht die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Um die Rechte der SexworkerInnen mit mehr Druck umzusetzen, muss die gewerkschaftliche Organisation von SexworkerInnen unterstützt werden. Die GRÜNE JUGEND setzt sich für sogenannte runde Tische auf allen Ebenen ein: Es sollen sich mindestens einmal pro Jahr PolizistInnen, SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen und PolitikerInnen zusammensetzen, um über die Situation von SexarbeiterInnen zu beraten und gemeinsam Instrumente zur Verbesserung zu entwickeln.
Arbeitsbedingungen
Die Opferperspektive auf SexarbeiterInnen ist zu einseitig. Ziel muss sein, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen und sie einhalten. Bei Verstößen müssen sich vor allem die SexarbeiterInnen in der Lage sehen, Anzeige zu erstatten und zu klagen. Opfer sind einzig diejenigen, die unter ihren Arbeitsbedingungen leiden und aus unterschiedlichen Gründen nichts dagegen unternehmen können. (Mehr dazu siehe „Aufklärung und Beratung“).
Die Vorteile der Arbeitsverträge müssen deutlich an SexworkerInnen und BordellbetreiberInnen kommuniziert werden. Ohne Frage sind die Bundesländer dazu angehalten, das ProstG umzusetzen und insofern Arbeitsverträge zu bewerben und anzuerkennen. Hierfür muss juristisch geklärt werden, wie zwischen einer gewünschten und einer erzwungenen Anstellung unterschieden werden kann. Es ist mit der bisherigen Rechtsordnung nicht eindeutig, was als Zuhälterei und was als legaler Arbeitsvertrag zu verstehen ist[8]. Die Sperrbezirksverordnungen lehnt die GRÜNE JUGEND ab. Die Befürchtung, dass ohne diese SexarbeiterInnen ihre Dienstleistungen vor Kindergärten anbieten, ist in Berlin nicht eingetreten.
Zertifikate
Bei organisierter Sexarbeit, d.h. in einem Gewerbe, spricht sich die GRÜNE JUGEND für eine Zertifizierung aus. Diese hilft zum einen bei der Einhaltung von gewissen Standards, zum anderen ist sie eine Orientierungshilfe für FreierInnen. Vergeben und kontrolliert werden soll das Zertifizierungssystem von Organisationen, die hierfür ein Mandat von staatlicher Seite errungen haben. Zertifikate sollen dann vergeben werden, wenn Bordelle und Kleingewerbe Einstiegsberatung anbieten, die Arbeits- und Hygienestandards eingehalten werden, sowie psychologische Beratung garantiert wird.
Kondompflicht
Die GRÜNE JUGEND befürwortet die Einführung einer Kondompflicht. Die HIV/AIDS-Problematik wird von großen Teilen der Bevölkerung unterschätzt. Immer wieder fordern FreierInnen Sex ohne Kondom. Speziell Frauen und Männer, die unter großen ökonomischem Zwang stehen, lassen sich darauf ein, wenn sie mehr Geld dafür bekommen. Zwar ist die Kontrolle nicht leicht, dennoch sorgt eine Kondompflicht für eine bessere Bewusstwerdung des Problems und geben den SexworkerInnen ein weiteres juristisches Mittel zur Wehr gegen die Aufforderung zum ungeschützten Verkehr. Die GRÜNE JUGEND lehnt dabei das bayrische Kontrollmodell ab: SexworkerInnen dürfen durch diese Regelung keinen Nachteil bekommen! Die GRÜNE JUGEND setzt sich für den verstärkten Verkauf von Frauenkondomen in Deutschland ein.
Entstigmatisierung
Die GRÜNE JUGEND fordert Krankenkassen und ArbeitgeberInnen dazu auf, das Anti-Diskriminierungsgesetz ernst zu nehmen! SexworkerInnen müssen die Möglichkeit haben, sich krankenzuversichern, wie jedeR andere Selbstständige auch.
ArbeitgeberInnen sollten die sozialen Kompetenzen von SexarbeiterInnen nicht unterschätzen – Prostitution bedeutet neben sexuellen Dienstleistungen eine Menge mehr: Viele FreierInnen suchen auch soziale Nähe und somit leisten SexworkerInnen oft fast therapeutische Dienste. Eine Anerkennung dieser Fähigkeiten ist nötig. ArbeitgeberInnen müssen SexarbeiterInnen bei gleicher Qualifikation gegenüber MitbewerberInnen als ArbeitnehmerInnen akzeptieren. Nur so haben SexarbeiterInnen die Möglichkeit, aus ihrer Tätigkeit auszusteigen.
Aufklärung & Beratung
Die GRÜNE JUGEND fordert mehr staatliche Gelder für die Finanzierung von Beratungsstellen. Ein- und Umstiegsangebote müssen massiv ausgebaut werden. Auch bedarf es psychologischer Betreuung und sichergestellte kostenlose Beratung in Bordellen. Das allein reicht allerdings nicht. Es muss auch konkrete Programme geben, die SexworkerInnen nach der Beratung einen wirklichen Wechsel in einen anderen Beruf ermöglichen.
Um die Situation der SexworkerInnen weiter zu verbessern, setzt sich die GRÜNE JUGEND dafür ein, dass es einmal pro Jahr runde Tische auf allen Ebenen gibt: Alle Beteiligten, PolitikerInnen, PolizistInnen, BordellbetreiberInnen und SexarbeiterInnen sollen gemeinsam Verbesserungsinstrumente entwickeln. Zudem bedarf es mehr Gelder für die aufsuchende Sozialarbeit. Nur so können die Arbeitsbedingungen in Bordellen überprüft werden und nur so können vermehrt Fälle der Zwangsprostitution aufgedeckt werden. Für eine bessere Zusammenarbeit mit der Polizei muss diese gezielt geschult werden. PolizistInnen müssen mögliche AnsprechpartnerInnen für SexarbeiterInnen sein. Dafür benötigen sie Hintergrundwissen über die Situation von SexworkerInnen und darüber, wie sie in Notfällen einschreiten können.
Zudem bedarf es Gelder, um im Internet Aufklärung zu betreiben. Menschen, die nach Deutschland kommen, um Sexwork anzubieten, müssen sich im Vorhinein über ihre Rechte und die Situation an sich informieren können. In vielen osteuropäischen Ländern ist Sexarbeit verboten, sodass ihnen dort keine Möglichkeiten der Beratung offen stehen. Diese Funktion muss von deutscher Seite übernommen werden. Mehrsprachige Internetseiten mit detaillierten Informationen müssen für alle zugänglich sein.
Zwangsprostitution
Der wichtigste Schritt, um Zwangsprostituierte dabei zu unterstützen, ihrem Abhängigkeitsverhältnis zu entkommen, ist es, sie mit Rechten auszustatten. Dafür bedarf es eine Überarbeitung des Asylgesetzes. Die GRÜNE JUGEND hält es für untragbar, Opfer von Menschenhandel gegen ihren Willen zurück in ihre Heimatländer zu senden. Die EU-Opferschutzrichtlinie muss also endlich umgesetzt werden: Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für aussagebereite Opfer ist das Minimum, was geboten werden muss.
Zugleich muss die Polizei besser geschult werden, um organisierten Menschenhandel aufzudecken. Menschenhandels-Netzwerke agieren zumeist international gut verzahnt. Darum muss es zu mehr europäischer sowie internationaler Kooperation kommen, um diese Netzwerke aufzudecken. Zudem sollen Beratungsstellen und PolizistInnen im Bereich der Zwangspostitution besser zusammenarbeiten. Nichtregierungsorganisationen sind oft die erste Anlaufstelle für Zwangsprostituierte. Damit bestmögliche Hilfestellung für diese gewährleistet ist, müssen NGOs feste Ansprechpersonen der Polizei mit entsprechender Ausbildung haben. Zudem bedarf es speziell psychologisch gut ausgebildete Polizistinnen in allen Bundesländern, an die sich FreierInnen und Zwangsprostituierte niedrigschwellig wenden können.
Die GRÜNE JUGEND setzt sich für die weltweite Legalisierung von Sexarbeit ein. Speziell in Ländern, wo sie illegal ist und die SexworkerInnen für ihre Tätigkeit bestraft werden, müssen SexarbeiterInnen größtmöglich unterstützt werden. Gleichzeitig muss Menschenhandel international als Straftatbestand angesehen und als solches auch rechtlich verankert werden. Die GRÜNE JUGEND wünscht sich eine Unterstützung für den Globalen Süden bei der Finanzierung von Beratungsstellen. So kann dazu beigetragen werden, dass Menschen nicht auf Menschenhandels-Netzwerke hereinfallen. Außerdem kann vor Ort Ein- und Umstiegsberatung dazu führen, SexworkerInnen vor der Abhängigkeit zu bewahren. Die GRÜNE JUGEND begrüßt Mikrokredite und ähnlich wirkenden Instrumente. Wenn es im Globalen Süden möglich ist, seine eigene Existenz zu sichern, verliert die vermeintlich chancenreiche EU an Strahlkraft.
FreierInnen
Eine Bestrafung von FreierInnen lehnt die GRÜNE JUGEND ab. Dies würde zu einer weiteren Stigmatisierung auch der SexarbeiterInnen führen, anstatt zu einer Liberalisierung der Gesellschaft.
Nicht nur SexworkerInnen sollen mehr Möglichkeiten bekommen, um an Informationen zu kommen. Auch FreierInnen müssen Informationsquellen offen stehen – ob im Internet, über eine Telefonhotline, Faltblätter in Bordellen oder in Beratungsstellen. Schon jetzt gibt es FreierInnen, die mit ihrem Besuch keine ausbeuterischen Gewerbe unterstützen wollen. Ihnen muss es möglich sein, zu wissen, welche Bordelle gute Arbeitsbedingungen haben, bzw. was diese überhaupt sind. Doch auch auf gesundheitliche Risiken durch ungeschützten Sex muss verstärkt hingewiesen werden, um der Nachfrage nach ungeschütztem Sex, der SexarbeiterInnen heute häufig ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND das Gesundheitsministerium auf, im Rahmen der Kampagne „Gib AIDS keine Chance“ auch Kampagnen, die sich speziell an SexworkerInnen und FreierInnen wenden, durchzuführen bzw. eine adäquate Kampagne zu initiieren.
Neben Aufklärungsarbeit fordert die GRÜNE JUGEND, nicht nur Studien zur Situation von SexworkerInnen durchzuführen, sondern auch die Motivationen und Erfahrungen der FreierInnen zu erforschen.
Quellen
Neben den in den Fußnoten angegebenen Quellen erschließen sich die Hintergründe für die Forderungen der GRÜNEN JUGEND aus Gesprächen mit Hydra e.V., Solwodi e.V., sowie Irmingard Schewe-Gerigk.
[1] Siehe z.B. Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode: Drucksache 14/5958. Grundsätzlich beruhen die Zahlen auf Schätzungen. Speziell die Anzahl von (illegalen) Prostituierten und FreierInnen, sowie die von Zwangsprostituierten ist schwer zu prüfen. ^
[2] TAMPEP 2009: www.tampep.eu ^
[3] www.donacarmen.de/?p=228 ^
[4] www.sueddeutsche.de/politik/63/505265/text/ ^
[5] Hradil, Stefan 2001: Soziale Ungleichheit in Deutschland, 8. Aufl., Opladen: Leske und Budrich, S. 252ff. ^
[6] „Absolute Armut ist ein Leben am äußersten Rand der Existenz.“ www.armut.de/definition-von-armut_absolute-armut.php Zugriff am 12.02.2010 ^
[7] www.bpb.de/wissen/SNTG6V,0,0,Armutsgef%E4hrdungsquoten_von_Migranten.html Zugriff am 12.02.2010 ^
[8] KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migraztionsprozess e.V. (Hg) 2008: Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes. Anmerkungen und Empfehlungen für den KOK und seine Mitgliedsorganisationen. 26. ^
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