Für eine Europäische Union, die junge Menschen so früh wie möglich einbindet

01.06.2010: Beschluss des 34. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND vom 21.-24. Mai 2010 in Göttingen

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) bietet den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Möglichkeit, ihre Belange an die Institutionen der EU heranzutragen und sich grenzüberschreitend an Debatten zur Politikgestaltung zu beteiligen. Als GRÜNE JUGEND begrüßen wir dieses mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon umzusetzende direktdemokratische Element (Artikel 11 Absatz 4 EUV).

Die Europäische Kommission hat am 31.03.2010 ihren „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bürgerinitiative“ vorgelegt (ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm, (SEK(2010) 370), abgerufen: 18.04.2010, 11:00 Uhr). In diesem schlägt sie als Mindestalter „das Alter (...), mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben“ vor. Außer in Österreich wird das Mindestalter für die Unterstützung sowie Initiierung einer EBI also bei 18 Jahren liegen.

Eine Koppelung des Mindestalters an das Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament halten wir für nicht gerechtfertigt: Das Instrument der Bürgerinitiative besitzt einen auffordernden Charakter, der die Stimme der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an die Institutionen der EU heranträgt. Die EBI ist nicht verbindlich. Die Beteiligung an der EBI ist daher keineswegs mit dem Wahlakt gleichzusetzen.

Wir fordern daher, das Mindestalter für die Beteiligung an der EBI keinesfalls höher als 16 Jahre anzusetzen - bestenfalls niedriger. Nur so können Jugendliche in die direkte Demokratie eingebunden werden.

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