Gegen Repression und Kriminalisierung!

28.04.2009:

Für Freiheit und Demokratie!

Die GRÜNE JUGEND versteht sich als Teil einer politischen Bewegung, die für den gesellschaftlichen Fortschritt und für eine freiheitlich-progressive Demokratisierung der Gesellschaft kämpft. Im antifaschistischen Widerstand engagieren wir uns gegen rechtsextreme Tendenzen, die einen zivilisatorischen Rollback anstreben. Gerade in den letzten Jahren ist dieser Einsatz aber immer schwieriger geworden. Die linken Bewegungen werden immer stärker durch einen präventiven Sicherheitsstaat in ihrer Arbeit behindert und kriminalisiert. Die Polizei ist auf Demonstrationen immer wieder für erhebliche Rechtsverstöße verantwortlich, doch die Politik zieht daraus keine Konsequenzen. Als GRÜNE JUGEND stellen wir uns einer solchen defakto Repressionspolitik entschieden entgegen. Auf der Straße, in den Gerichtssälen und durch die Mitwirkung in der parlamentarischen Arbeit wollen wir auf diesen Missstand aufmerksam machen.

Wir demonstrieren!

Für die GRÜNE JUGEND ist der Besuch bzw. die Organisation von Demonstrationen ein wichtiger Teil ihrer politischen Arbeit. Sie beteiligt sich unter anderem an Demonstrationen für Tierrechte, für eine friedliche Welt, für eine gerechtere Globalisierung, für mehr Umweltschutz und gegen Castortransporte und Atomkraftwerke, für ein menschenwürdiges Asylrecht und gegen Abschiebeknäste, für ein solidarisches Bildungssystem, mehr Hochschulmittel und gegen Studiengebühren sowie an Gegendemonstrationen bei Neonaziaufmärschen. Wir sehen auch Aktionen des zivilen Ungehorsams als Bestandteil unserer Politik an, z.B. Blockaden und Besetzungen. Diese Aktionsformen sind für uns ein legitimes Mittel, um unsere Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Gerade bei Neonaziaufmärschen versuchen wir diese durch Blockaden zu verhindern. Dabei hält die GRÜNE JUGEND am Prinzip der Gewaltfreiheit fest und lehnt insbesondere die aktive Gewaltanwendung gegen Menschen klar ab. Wir erkennen auch die Relevanz der Antifa-Gruppen für die antifaschistische Arbeit an. Dies betrifft insbesondere das Mobilisierungspotential solcher Gruppierungen. Die GRÜNE JUGEND tritt für einen gemeinsamen Protest gegen die Feinde der Menschlichkeit ein und fordert alle anderen Organisation, die sich gegen Nazis engagieren, dazu auf, Demonstrationen nicht wegen einer Teilnahme von Antifas zu boykottieren. Gerade auf Demonstrationen erleben wir die Repressionspolitik hautnah. Friedliche Demonstrationen werden von der Polizei ohne Angaben von Gründen aufgelöst, Demonstrierende werden präventiv kriminalisiert und Zivilpolizisten provozieren in Demonstrationszügen. Eine Strategie der Deeskalation ist bei der Polizei nur selten zu erkennen. Die immer wieder auftretenden Gewalttätigkeiten am Rande von Demonstrationen stehen in keinem Verhältnis zu den massiven Grundrechtseinschränkungen durch die Polizei. Kritische BürgerInnen in Deutschland können oft gar nicht mehr auf Demonstrationen gehen ohne polizeilicher Willkür ausgesetzt zu sein. Gerade die Polizei hat sich an die Grenzen klar umschriebener Ermächtigungsbefugnisse zu halten und überschreitet diese dennoch immer wieder. Dies bestätigen zahllose Urteile von Gerichten, die Maßnahmen der Polizei im Nachhinein wiederholt für rechtswidrig erklären. Damit die Demonstrationsfreiheit gewahrt wird und politisches Engagement möglich bleibt, fordern wir als GRÜNE JUGEND einen Kurswechsel in der derzeitigen Strategie der Polizei und der Innenministerien ein. Dazu gehört zuvorderst die Rücknahme der neuen Versammlungsgesetze in Bayern und Baden-Württemberg. Durch sie wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit konterkariert. Das so genannte „Militanzverbot“, welches bestimmte Kleidungsstücke oder Verhaltensweisen kriminalisiert, darf nicht zur Anwendung kommen. In den Gesetzen ist dieses Verbot eine leere Worthülse, welches willkürliche Sanktionen der Polizei legitimiert. Außerdem fordern wir höhere Anforderungen für den polizeilichen Einsatz von Filmkameras gegen Demonstrierende. Auch ohne „Gefahr in Verzug“ werden Demonstrationen regelmäßig abgefilmt ohne das klar ist, was mit dem Filmmaterial passiert. Deutschland ist weiterhin eines der einzigen Länder mit einem Vermummungsverbot. Gerichtlich ist inzwischen mehrfach geklärt worden, dass Vermummung nur strafbar ist, wenn man Straftaten begehen und die Feststellung der eigenen Identität dabei erschweren will. Aber die Polizei kriminalisiert in der Regel nur AntifaschistInnen und lässt Nazis weiterhin vermummt demonstrieren. Viele DemonstrantInnen wollen sich vermummen, da sie Diskriminierungen seitens ihres Arbeitsgebers fürchten oder Angst haben vor Übergriffen durch Neonazis. Die so genannte „Anti-Antifa“ fotografiert immer wieder Demonstrationszüge und veröffentlicht Fotos von Demonstrierenden im Internet. Trotz mehrfacher Gerichtsurteile, die Vermummung zum Selbstschutz erlaubt haben, setzt die Polizei das Verbot ausnahmslos durch. Wir setzen uns daher für die Abschaffung des Vermummungsverbots ein. Wir verurteilen jede Polizeistrategie, die nicht zwischen friedlichen Demonstrierenden und GewaltäterInnen differenziert. Dies führt regelmäßig dazu, dass unzählige Unschuldige verhaftet werden, weil auf oder am Rande einer Demonstration wenige Straftaten ausgeübt wurden. Mit einem solchen Vorgehen wird das Demonstrationsrecht faktisch abgeschafft. Gerade in einer Spannungslage zwischen Demonstrierenden die ihre Grundrechte gegen den Staat geltend machen, müssen die Sicherheitskräfte eine hochsensible Strategie der Deeskalation entwickeln und dürfen die Verantwortung nicht auf die GrundrechtsträgerInnen abschieben. Symptomatisch für das Fehlverhalten und die illegetime Kriminalisierung von Protesten sind die Prozesszahlen der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Lediglich 5 Prozent der 1600 Ermittlungsverfahren führten zu einem Urteil. Allein 773 Verfahren wurden eingestellt, weil Straftatbestände schlicht ausgedacht wurden oder Beweise für Straftaten fehlten. Ähnlich sieht es bei den vorübergehenden Gewahrsamnahmen aus. Lediglich 7 Prozent der gut 1000 Gewarsahmnahmen hielten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Die GRÜNE JUGEND fordert deshalb grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Demonstrierenden und Polizei. Gerade BereitschaftspolizistInnen müssen geschult werden, ruhig und besonnen zu reagieren, anstatt jede kleinere Gehorsamsverweigerung mit Gewalt zu beantworten. Zudem müssen alle PolizistInnen klar erkenntlich ihre Dienstnummern auf dem Rücken tragen. Nur so ist es bei Grundrechtsverletzungen den Betroffenen möglich, gegen die verantwortlichen PolizistInnen vorzugehen und gerichtlichen Rechtsschutz einzufordern. Der Einsatz des Agent Provocateur, bei dem ZivilpolizistInnen in eine Demonstration hinein gehen und die TeilnehmerInnen zu Gewalttaten provozieren (etwa beim G8-Gipfel in Heiligendamm), muss endlich wirksam unterbunden werden. Es kann nicht sein, dass die Polizei noch immer auf dieses im Spannungsverhältnis zwischen Staat und BürgerInnen unzulässige Mittel zurückgreift.

Wir wenden uns auch gegen den Einsatz von Tieren bei Demonstrationen. Immer wieder werden Reiterstaffeln oder Kampfhunde eingesetzt. Man handelt wider der Natur der Tiere, wenn man sie als Waffen abrichtet. Es ist ethisch nicht vertretbar, unschuldige Geschöpfe für solche fragwürdigen Zwecke zu instrumentalisieren. Zudem sind Tiere auf Demonstrationen unberechenbar und können zu schweren Verletzungen führen, gerade da einige HundehalterInnen nicht in der Lage sind, ihr scharf gemachtes Tier unter Kontrolle zu halten. Die GRÜNE JUGEND fordert daher, alle Hunde- und Pferdestaffeln sofort aufzulösen.Um Polizeistrategien nachhaltiger zu gestalten, fordern wir die Einsetzung einer unabhängigen, bundesweiten Stelle, die Polizeieinsätze evaluieren soll. Basierend auf diesen Informationen können dann Deeskalationsstrategien weitaus effektiver ausgearbeitet werden.

Repression gegen politische Aktive

Im Vorfeld des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm, wurden am 9. Mai 2007 von knapp 1000 PolizistInnen 40 linke Projekte und Wohnungen durchsucht. Begründet wurden die Durchsuchungen mit §129a StGB (Strafgesetzbuch), dem Verdacht der Gründung von terroristischen Vereinigungen. Es gab jedoch, wie in 98% der Fälle, wenn wegen dieses Paragraphen ermittelt wird, keine Anzeige. Diese Kriminalisierung von politischen Protesten ist untragbar. Der Paragraph 129a wurde infolge der RAF im Jahr 1976 verabschiedet und ahndet die „Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft setzt, mit Verweis auf diesen Paragraphen, immer wieder willkürliche Durchsuchungsbefehle durch und setzt VerteidigerInnenrechte außer Kraft. Im Jahr 2007 wurde auch der Soziologe Andrej Holm, ungerechtfertigter Weise, aufgrund des Paragraphen 129a von der Polizei verhaftet. Seit her wird das Leben von Andrej H., auch als er bereits wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, ständig überwacht und er ist unzähligen Gängelungen ausgesetzt. Die Ermittlungen nach §129a sind ausschließlich politische Repressionsmaßnahmen. Die GRÜNE JUGEND fordert die ersatzlose Streichung des § 129a StGB. Unsere Antwort auf politische Prozesse ist eine politische Skandalisierung.

Am 28. Januar 1972 wurde von der Regierung Willy Brandts, unter dem Eindruck der linken Studentenrevolte von 1968, der Radikalenerlass verabschiedet, wonach die Anstellung von Personen im Öffentlichen Dienst verweigert werden kann, wenn diese unter Verdacht stehen nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Auch dieser Erlass war ein politisches Repressionsmittel und hat sich fast ausschließlich gegen linke Aktivisten gerichtet. Der jüngste Fall der Berufsverbotsgeschichte ereignete sich in Heidelberg. Dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy war aufgrund seines Antifa-Engagements der Schuldienst verweigert worden. Der Lehrer konnte sich jedoch vor den Gerichten gegen das Schulamt durchsetzen. Aus Sicht der GRÜNEN JUGEND ist die Praxis der Berufsverbote demokratiefeindlich. Selbst Willy Brandt bezeichnete dieses Gesetz im Nachhinein als großen Fehler. Die deutsche Geschichte hat unheilvolle Erfahrungen mit Berufsverboten im Dritten Reich gemacht und gerade heutzutage richten sich die Verbote der Schulämter gegen linke Aktive. Die GRÜNE JUGEND fordert die Abschaffung der Berufsverbote. Die Verfassung ist die Grundlage eines jeden demokratischen Rechtsstaates. Sie zu schützen ist das Ziel einer freiheitlichen, demokratischen Bewegung. In Deutschland hat die Verfassung aufgrund Artikel 79 Abs. 3 GG eine Ewigkeitsgarantie. In Deutschland wurde durch den Verfassungsschutz (VS) eine Behörde eingerichtet, die diese Verfassung gegen zerstörerische Elemente schützen soll. Es gibt aber keinen anderen staatlichen Bereich in dem sich Skandale so oft häufen, wie beim VS. Diese Skandale sind systemimmanent. Ein VS, der sein Ziel nicht erreicht und gerade durch Skandale die Verfassung schädigt, ist nicht mehr legitimierbar. Der VS in Deutschland hat es nicht geschafft die rechtsextremen Parteien nachhaltig zu schädigen, konnte im linksextremen Spektrum praktisch keine Erfolge aufweisen und versagte während des RAF-Terrorismus. Eine Geheimorganisation wie der VS obliegt praktisch keiner parlamentarischen Kontrolle und agiert immer wieder rechtswidrig. Die Humanistische Union hat in den 90er Jahren klar gezeigt, dass der VS in seiner derzeitigen Form überflüssig ist, ja sogar die Demokratie nachhaltig gefährdet. In der Geschichte des VS wurden auch immer wieder moderate Organisationen, wie die Deutschen JungdemokratInnen oder verschiedene LandesschülerInnenvertretungen, observiert und in der politischen Arbeit massiv behindert. Der Schutz einer freiheitlichen Verfassung bedarf freiheitlich gesinnter Menschen, aber nicht einer Behörde. Die GRÜNE JUGEND fordert daher die Abschaffung des Verfassungsschutzes und die Auflösung der personenbezogenen Daten.

Die GRÜNE JUGEND kämpft gemeinsam mit BürgerInnenrechtsorganisationen und progressiven, gesellschaftlichen Kräften für einen freiheitlichen Fortschritt. Einem nachpräventiven Sicherheitsstaat erteilen wir eine klare Absage. Politische Willküraktionen, gerade gegen Aktive aus linken Bewegungen, sind demokratiegefährdend und führen die Menschen- und Grundrechte ad absurdum. Wir sind solidarisch mit den Aktivisten der linken Bewegung, die immer noch kriminalisiert werden und sich einem allumfassenden Sicherheitsstaat ausgeliefert sehen. Unser Engagement auf der Straße, vor den Gerichten und in den Parlamenten wird weitergehen!

Das Kriminaljustizsystem und seine Fehler

Das Kriminaljustizsystem in Deutschland vernachlässigt zunehmend die BürgerInnenrechte. Die Polizei hat laut der Strafprozessordnung eine zweigeteilte Aufgabe. Sie ist zur Gefahrenabwehr (Prävention) und zur Strafverfolgung (Repression) zuständig. Die Gefahrenabwehr unterliegt dabei dem Verwaltungsrecht. Die Strafverfolgung wird der Aufgabe der Staatsanwaltschaft zugeordnet. In Deutschland erleben wir eine Verpolizeilichung des Kriminaljustizsystems und eine Verwischung zwischen den beiden streng getrennten Aufgabengebieten der Polizei. Dies fällt zu Lasten der Rechte derer, die zu den Objekten der heimlichen Ausforschung werden. Die neuen Polizeigesetze in den Ländern ermöglichen es, dass die Polizei Grundrechtseingriffe ohne Anfangsverdacht vornehmen kann.Durch verschiedene Regelungsbefugnisse in Landes- und Bundesgesetzen verschwindet die klare Abgrenzung ihrer Aufgabengebiete. Diese Verschiebung der Balance im Kriminaljustizsystem wollen wir rückgängig machen. Die Grenzen zwischen repressiver und präventiver Arbeit müssen in einem demokratischen Rechtsstaat transparent gestaltet werden. Die Staatsanwaltschaft (StA) ist die rechtlich legitimierte Anklagebehörde im Staat. Derzeit werden die Staatsanwaltschaften seitens der Legislative und Exekutive mit Kriminalpräventionsaufgaben und der Bewältigung gesellschaftlicher Risikolagen überfrachtet. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollziehen derzeit zudem Selektionsverfahren im Vorfeld von Gerichtsprozessen, die eigentlich den RichterInnen obliegen sollten. Wenn die StA und die Polizei die alleinige Definitionsmacht über die Einstellung von Verfahren zugunsten eines Opportunitätsprinzips haben, dann ist das Legalitätsprinzip der Strafverfolgung konterkariert. Die Staatsanwaltschaft darf auch in Zukunft keine richterlichen Aufgaben übertragen bekommen. Im deutschen Rechtssystem hat sich ein exekutivisches Recht eingebürgert, welches zu Lasten der Grundrechte geht. Die GRÜNE JUGEND richtet den Appell an den Gesetzgeber, dass die Selbstregelungskompetenz der StA systematisch überwacht wird. Zudem fordern wir eine materiell-rechtliche Entkriminalisierung von Bagatelldelikten, gerade im Betäubungsmittelstrafrecht, da dann die positive-rechtliche Situation endlich einhergehen würde mit der verfahrensförmigen Situation im deutschen Strafrecht. Die Verteidigung hat im deutschen Justizsytem keine eindeutige prozessuale Stellung. Entweder wird die Verteidigung als ordentliches Organ der Rechtspflege angesehen oder als eigenständige Interessensvertretung der MandatInnen. Durch geheime Ermittlungsverfahren (z.B. im Rahmen der Organisierten Kriminialität) wurden die Aufgaben der Verteidigung an den Rand der Gerichtssäle gedrängt. Als GRÜNE JUGEND streiten wir für eine starke Verteidigerstellung im deutschen Justizsystem. Vor den Gerichten muss eine Waffengleichheit herrschen. In den § 138a und b StPo wird ein Verteidigerausschluss unter bestimmten Bedingungen festgeschrieben. Dieses Gesetz stammt noch aus den Zeiten des RAF-Terrorismus. Dieser Paragraf bewirkt aber vor allem einen Anpassungsdruck der Verteidigung gegenüber den Gerichten und verunmöglichen das Konzept der eigenständigen Interessensvertretung. Die GRÜNE JUGEND fordert daher die Abschaffung der Möglichkeit des Verteidigerausschlusses. Zudem fordern wir die ersatzlose Streichung der Kontaktsperreregelung nach §§31-38 EGGVG (Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gerichte werden in Deutschland immer abhängiger von der Exekutive, eine eindeutige Gewaltenteilung wird immer mehr verwischt. Das Justizministerium, als Teil der Exekutive, hat eine zu große Machtausübung auf die Gerichte. Durch die Berufung der RichterInnen durch die Parteien entsteht eine weitere Abhängigkeit. Die GRÜNE JUGEND erachtet den gesetzlichen Richter als Grundlage eines gerechten Prozesses im Gerichtsaal. Wir sehen die Verwischung zwischen Judikative und Exekutive mit großer Besorgnis. Wir wenden uns gegen geheime Ermittlungsverfahren, die der richterlichen Kontrolle entzogen sind. Außerdem fordert die GRÜNE JUGEND die Einsetzung eines unabhängigen Gremiums, welches über die Berufung von RichterInnen entscheidet, und eine eigene Verwaltung, die unter der Kontrolle der Gerichte steht und die nicht von der Exekutive geleitet wird.

Das faire Verfahren (vgl. § 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) ist das Fundament eines freiheitlichen Rechtsstaates. Die aktuellen Entwicklungen in Deutschland konterkarieren diesen Anspruch. Fundamentale Prinzipien des „fair trial“ werden einer präventiven Sicherheitspolitik geopfert.

Die GRÜNE JUGEND fordert die bedingungslose Einhaltung folgender Leitlinien:

  • die Unschuldsvermutung
  • die Waffengleichheit
  • der gesetzliche Richter/die gesetzliche Richterin
  • die Freiheit vom Selbstbelastungszwang
  • das rechtliche Gehör
  • die Unmittelbarkei, Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Gerichtsprozesses

Nur auf dem Fundament dieser Leitlinien kann ein freiheitlicher Gerichtsprozess vonstatten gehen, der Menschen- und Grundrechte gleichermaßen achtet.