Wer für die Verfassung ist, muss gegen den Verfassungsschutz sein
09.12.2011: Beim BA in Würzburg vom 02.-04.12.2011 reagiert die Grüne Jugend auf die Verflechtungen von Verfassungsschutz und Rechtsterrorimus und bekräftigt ihre Haltung zum Verfassungsschutz.
Die Erkenntnisse über Verstrickungen des Verfassungsschutzes (VS) in den Aktivitäten der rechtsterroristischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ haben eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über Sinn und Zweck der Verfassungsschutzbehörden ausgelöst. Sie nähren die Zweifel daran, ob der VS in seiner derzeitigen Form dazu beiträgt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
Ein Blick zurück oder: Aus dem Nationalsozialismus lernen?
Die Idee, einen Inlandsgeheimdienst zum Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzurichten, ist im Wesentlichen als Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Republik und die Machtergreifung durch die NationalsozialistInnen zu verstehen. Polizei und Gerichtswesen waren zu dieser Zeit von den Nazis überwacht und infiltriert, politische Justiz war an der Tagesordnung und nicht zuletzt PolizistInnen überwachten die BürgerInnen, anstatt sie zu schützen. Die mit der Gründung der BRD eingesetzt Behörde sollte deshalb unabhängig von Polizei und Justiz verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten und darüber berichten. Doch die Geschichte ist eine listige Gesellin: War das Ziel anfangs, staatliche Eingriffe in die politische, Presse- und Meinungsfreiheit zu verhindern und den Rechtsstaat zu schützen, entwickelte sich mit den Verfassungsschutzbehörden und ihren geheimen Aktivitäten selbst ein System, das mit den Prinzipien des Rechtsstaats unvereinbar ist.
Wer ist eigentlich dieser Verfassungsschutz und was macht er die ganze Zeit?
Der VS hat die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sicherzustellen und über Bestrebungen, diese zu bekämpfen, aufzuklären. Dabei ist im Bundesverfassungsschutzgesetz (BverfSchG) festgelegt, auf welchem Wege Informationen zu erlangen sind und unter welchen Bedingungen diese an Staatsanwaltschaft und Polizei zur Strafverfolgung weitergegeben werden können. Die Arbeitsweise des der Verfasssungsschutzämter beschränkt sich jedoch nicht darauf, öffentlich zugängliche Dokumente wie Flugblätter zu sammeln und zu bewerten. Stattdessen greifen sie in hohem Maße auf geheimdienstliche Aktivitäten zurück, indem sie V-Leute rekrutieren und installieren und Verdächtige über Telefon- und Internetüberwachung ausspionieren. Dabei sind V-Leute keine Angestellten des Staates, sondern für Informationen bezahlte AnhängerInnen von beobachteten Grupen, also oft selber TäterInnen. Dies ist nicht nur aus verfassungstheoretischer Sicht, sondern auch in Bezug auf die konkreten Auswirkungen problematisch. Der massive Einsatz von V-Leuten in der NPD und der rechten Szene allgemein bringt wenig Erfolg – ganz im Gegenteil ist es nicht unwahrscheinlich, dass relevante Strukturen durch diese Praxis gestützt oder gar deren Bildung erst ermöglicht wurden.
Hey, Verfassungsschutz, raus aus meinem Rechtsstaat!
Die Grundlage, auf der die Beobachtung durch den Verfassungsschutz aufbaut, ist äußerst dünn. Während Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Observation von Verdächtigen von richterlichen Vorbehalten abhängig sind, genügen den Verfassungsschutzbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte“, dass jemand Handlungen, die den Bestand des Staates oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, ausübt oder unterstützt. Was „tatsächliche Anhaltspunkte“ sind hängt dabei von einer „Betrachtung insgesamt“ und „nachrichtendienstlicher Erfahrung“ ab. Auf diese Weise werden rechtsstaatliche Prinzipien –unter dem Vorwand, sie zu schützen –massiv verletzt. Geheimdienste sind in einer Demokratie grundsätzlich Fremdkörper, da sie sich einer parlamentarischen oder gerichtlichen Kontrolle der BürgerInnen weitgehend entziehen. Die GRÜNE JUGEND fordert deshalb ein Ende der Intransparenz und spricht sich dafür auf, die Beobachtung krimineller Vereinigungen auf andere Füße zu stellen: demokratisch, rechtsstaatskompatibel und transparent!
Antikapitalismus ist legal - Politik zurück in die Parlamente!
Nicht nur die Art und Weise der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist gefährlich. Auch eine Beobachtungspraxis, die auf der Kriminalisierung von Kritik am bestehenden Wirtschaftssystem oder der derzeitigen Ausgestaltung von Demokratie beruht, lehnt die GRÜNE JUGEND entschieden ab. Im Internetauftritt der Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es zur Begründung, warum sogenannter Linksextremismus beobachtet wird: „Linksextremisten richten ihr politisches Handeln an revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Vorstellungen aus und streben anstelle der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung ein sozialistisches bzw. kommunistisches System oder eine "herrschaftsfreie" anarchistische Gesellschaft an. Hierzu bringen sie sich in gesellschaftliche Proteste ein und versuchen, diese in ihrem Sinne zu instrumentalisieren.“ Entgegen den Auffassungen des VS ist in der bundesrepublikanischen Verfassung explizit kein Wirtschaftssystem vorgegeben, gegen welches eine Agitation dann verfassungsfeindlich, totalitär oder menschenrechtsgefährdend wäre. Es ist demnach völlig unverständlich, warum kapitalismuskritische bzw. antikapitalistische Organisationen vom Verfassungsschutz beobachtet und durch V-Leute unterlaufen werden.
Die Verfassungsschutzberichte, die die Landesämter für Verfassungsschutz erstellen, unterscheiden nicht zwischen Verdachtsfällen und Organisationen, die nachweislich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung arbeiten. Einen solchen Nachweis kann letztendlich jedoch nur ein Gerichtsbeschluss bringen. Die Verfassungsschutzberichte sind so eine Ansammlung von Verdachtsmomenten. Zusammen mit der Beobachtungspraxis gegen sogenannte Linksextreme wird daraus eine gefährliche Mischung, die Menschen aufgrund ihrer Gesinnung zu Kriminellen macht. Der langjährige Rechtsstreit zwischen dem bayerischen Innenministerium und dem Münchner Verein a.i.d.a., der Informationen über rechtsextreme Umtriebe sammelt, ist dafür das beste Beispiel. Die aus politischen Gründen jedes Jahr wieder erfolgende Einstufung von a.i.d.a. als linksextrem hat vor Gericht keinen Bestand und behindert die antifaschistische Arbeit, da viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit staatlichen - und in Kombination mit der unsäglichen Extremismusklausel - staatlich geförderten zivilgesellschaftlichen Stellen gekappt werden und zerstört ihre Reputation.
Folgerung: Hau weg den Scheiß!
Die Landes- und Bundesämter für Verfassungsschutz sind unkontrollierbar. Entgegen nicht nur der realen Lage, sondern auch verfassungsmäßiger Grundsätze sehen sie den Feind immer links. V-Leute aus kriminellen oder radikalen Gruppen sind staatlich gekaufte Spitzel, die selbst TäterInnen sind. Die GRÜNE JUGEND fordert daher die Abschaffung der Verfassungsschutzämter. Es braucht eine offene Diskussion darüber, mit welchen Mitteln welche Organe gegen welche verfassungsfeindlichen Handlungen vorgehen. Gegen organisierte Kriminalität, bewaffnete Nazis und Terrorismus kämpft im Rahmen des Rechtsstaats die Polizei.