Menschen mit Behinderung integrieren
13.05.2006: Aus dem Abseits in die Mitte: Für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Beschluss der GRÜNEN JUGEND auf dem Bundeskongress in Jena.
Zur Verbesserung bzw. Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beantragen wir hiermit die nachfolgenden Forderungen als Grüne Jugend zu vertreten und in (Alt-)Partei und Fraktionen weiterzutragen.
Mobilität und Alltag
- Erhöhung der kostenlosen Einzelfahrten von bisher 4 pro Monat auf mindestens zwei Hin- und Rückfahrten pro Woche, damit z.B. die Möglichkeit an Selbsthilfegruppen teilzunehmen, Behördentermine wahrzunehmen, kulturelle Veranstaltungen zu besuchen und soziale Kontakte zu pflegen gewährleistet ist.
- Elektronische Hinweistafeln für Gehörlose auf Bahnsteigen und in den Wagen der U-, S-Bahnen und Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie Fernverkehrzügen, auf denen z.B. die nächste Haltestelle, die benutzte Linie und vor allem mögliche Fahrplanänderungen angezeigt werden.
- Durchsagen von einfahrenden Linien auf Bahnsteigen für sehbehinderte Menschen.
- Die Installierung von allen Verkehrsschildern an Fußwegen im gesamten Stadtgebiet in einer Höhe von mindestens zwei Metern und eine kontrastreiche Markierungen der zugehörigen Stangen. Dieses muss insbesondere im Bereich der Fußwege erfolgen, um blinde oder stark sehbehinderte Menschen vor Verletzungen zu schützen.
- Höhere Bußgelder und Wiedereinführung von Pollern, um eine klare Trennung von Fußweg und Strasse bzw. Radweg zu erwirken, damit keine Behinderungen auf dem Fußweg durch parkende Kraftfahrzeuge entstehen.
- Die Radwege müssen fühlbar von den Fußwegen getrennt werden.
- Die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Dies gilt insbesondere für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
- Entwicklung eines Lehrbuchs und Fragebögen in Deutscher Gebärden Sprache (DGS) für die Autofahrausbildung von Personen mit Hörschädigung.
- Bessere Fortbildungsmöglichkeiten für Fahrlehrer auf dem Gebiet der Autofahrausbildung für Menschen mit Behinderung.
Wohnen und Betreuung
- Ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung auf dem Weg zum selbstständigen Wohnen und der Arbeitssuche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Keine Festlegung eines bestimmten Prozentsatzes von Personen, die in Zukunft ambulant betreut werden sollen, sondern gemeinsame Beratung und Entscheidung mit der betroffenen Person im Einzelfall.
- Keinen zu leistenden Eigenanteil an den Wohn- und Betreuungskosten für Menschen, die in stationären Einrichtungen wohnen und keine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
- Einen höheren Betreuungsschlüssel im Bereich des betreuten Wohnens und Arbeitens und mehr speziell qualifizierte Betreuungstellen. In einem ersten Schritt muss die pro Patient zur Verfügung stehende Zeit um 25% steigen.
- Es sollen Regelungen für gesetzliche BetreuerInnen erlassen werden, die eine Maximalzahl an betreuten Personen festschreibt (7) und ein Minimum an persönlichen Kontakten der BetreuerInnen zu den KlientInnen gewährleisten (1/Woche).
- Mehr barrierefreie Gestaltung von Wohnraum ist nötig. Deshalb ist bei allen Neu- und Umbauten von kommerziell genutztem Wohnraum eine Quote von 33% zu erfüllen. Bei öffentlich gefördertem Wohnraum muss darüber hinaus gegangen werden.
Behörden und öffentlicher Raum
- Zahlreicheres, umfangreicheres und besser zugängliches, und vor allem aktuelles Informationsmaterial für Menschen mit Behinderung bzgl. Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Behörden und anderer Beratungsstellen, kultureller und touristischer Veranstaltungen etc.
- Mehr qualifizierte, kompetente Ansprechpartner in den Behörden.
- Entbürokratisierung der Beschaffung von alltäglichen Hilfsmitteln und deren bessere Finanzierung.
- Mehr Gebärdensprachdolmetscher bei Behördengesprächen, durch Internet und Webcam umsetzbar.
- Öffentlich Toiletten in den Kommunen sollen nach Möglichkeit behindertengerecht gestaltet werden. Bei Neu- und Umbauten von öffentlichen Plätzen oder kulturellen bzw. touristischen Veranstaltungen müssen behindertengerechte Toiletten vorhanden sein.
Schule und Ausbildung
- Beibehaltung und Ausbau von Integrativen Klassen und Kindergärten.
- Einführung des Wahlfaches Deutsche Gebärdensprache an allen Schulen mit integrativer Beschulung.
- Erhöhung der Anreize für junge Menschen, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu leisten (höhere finanzielle Entlohnung, Anrechnung von mehr Wartesemestern, kostenfreies Wohnen, kostenfreies breit gefächertes Qualifizierungsangebot).
- In den Lernplänen soll schriftlich fixiert werden, dass der Themenaspekt Sexualität und Behinderung im Rahmen des Sexualkundeunterrichts zur Sprache kommt.
Kultur und Medien
- Gebärdensprachdolmetscher bei Theater- und Opernaufführungen.
- Deutsche Untertitel bei Kinofilmen Gebärdensprachdolmetscher bei Fernsehsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- Museumsführungen mit Gebärdensprachdolmetschern bzw. Audiogerätenarbeit.
Arbeit
- Eine offensive Informationskampagne der Landesregierungen soll über die Möglichkeiten informieren, Menschen mit Behinderung einzustellen bzw. Außenarbeitsgruppen von "Behindertenwerkstätten” zu engagieren.
- Eine verpflichtende Informationsveranstaltung für Arbeitgeber zu diesem Thema ist einzuführen.
- Aufklärung darüber, dass mögliche Leistungseinschränkungen eines körperlichen Handicaps durch eine von der Behörde finanzierte technische Ausrüstung kompensiert werden können.
- "Behindertenwerkstätten” sollen nicht unter den Druck geraten, gewinnorientiert wirtschaften zu müssen. Vielmehr muss eine finanzielle Unabhängigkeit dahingehend erreicht werden, dass der pädagogische Aspekt für diejenigen, die nicht auf eine Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden können, im Vordergrund steht.
- Deutlich spürbare, einschneidende finanzielle Sanktionen für Betreiber und Behörden bei Nichteinhaltung der Quotenregelung.
- Speziell ausgebildete Ansprechpartner in jedem Standort der Agentur für Arbeit. Diese Mitarbeiter sollen mit viel Zeit ausgestattet sein, um Firmen besuchen zu können. Hier helfen keine Durchsatzquoten, sondern persönlicher Einsatz führt zu Erfolgen.
Eine Gesellschaft, in der sich Menschen mit Behinderung ebenso entfalten und am alltäglichen Leben partizipieren können wie Menschen ohne Behinderung, ist in erster Linie eine barrierefreie, tolerante und solidarische Gesellschaft. Von Barrierefreiheit im Stadtgebiet (ÖPNV, Wohnraum, öffentliche Gebäude und Kulturveranstaltungen) profitiert nicht nur eine verhältnismäßig gering erscheinende Gruppe von Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern sie erleichtert auch Eltern mit Kinderwagen die Nutzung des ÖPNV und das Betreten von öffentlichen Räumen, bietet kleinen Kindern Sicherheit, ermöglicht es alten Menschen sich selbstständiger und unbeschwerlicher zu bewegen sowie am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und macht es attraktiver, sich für die umweltschonenden Reise mit dem Fahrrad und dem ÖPNV zu entscheiden.
Barrierefreiheit als Chance
Es lohnt sich also in vielerlei Hinsicht die Barrierefreiheit zu fordern und zu fördern: Häufig wird von dem Vorhaben gesprochen, den Staat kinderfreundlicher zu gestalten. Diese Umgestaltung muss mit der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum beginnen. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird Barrierefreiheit immer stärker ein wichtiger Aspekt der Städteentwicklung sein müssen. Dass wir alle älter werden, bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir mit fortschreitendem Alter auch alle gesünder sein werden, als es alte Menschen derzeitig sind. Das Risiko zu erkranken und durch eine körperliche Einschränkung in der Bewältigung des Alltags und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert zu werden steigt mit der Höhe der Lebenserwartung. Darum geht uns alle das Thema Barrierefreiheit im Stadtgebiet und gerade auch im Wohnraum etwas an, wenn wir auch im Alter weithin selbstbestimmt und weitestgehend unabhängig von fremder Hilfe leben und wohnen wollen.
Freiwilliges Engagement substanziell stärken
Mit den leeren öffentlichen Kassen werden häufig die inakzeptablen Zustände in z.B. betreuten Wohneinrichtungen sowie mangelnde Qualifizierung und geringe Bezahlung von Betreuungspersonal begründet. Doch dass sich nur ein übermäßig reicher Staat Solidarität leisten kann und Deutschland zu wenig Kapazitäten haben soll, um diese zu gewährleisten, ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb fordern wir eine Ausweitung des freiwilligen Engagements für in der Gesellschaft benachteiligte und schwächere Personengruppen. Als GRÜNE JUGEND, die in der Selbstbestimmung einen ihrer wesentlichen Eckpfeiler sieht, fordern wir die Abschaffung des Wehrdienstes. Hiermit würde allerdings auch der Zivildienst und somit eine nicht zu unterschätzende Stütze für soziale Einrichtungen wegbrechen.
Toleranz stärken
Da niemand um die Einsicht der Notwendigkeit sozialer Dienste herum kommen kann, fordern wir die Erhöhung der Anreize, einen Dienst wie das Freiwillige Soziale Jahr zu leisten. Durch die Absolvierung eines solchen Dienstes wird von jungen Menschen nicht nur ein wichtiger Beitrag für ein konstruktives Miteinander geleistet, sondern auch Toleranz geübt, für die Persönlichkeitsentwicklung wertvolle Erfahrungen gesammelt und praktisch auf das selbstständige Leben vorbereitet. Die durch die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes freiwerdenden Mittel sollten für eine angemessene Entlohnung des sozialen, einjährigen Dienstes, Unterkunft und breit gefächerte zusätzliche Bildungsmöglichkeiten, die zur Allgemeinbildung beitragen, genutzt werden. Selbstständigere, mit praktischen Tätigkeiten vertraute, umfassend gebildete junge Menschen würden zudem den Wünschen von Wirtschaft, Ausbildungsbetrieben und Universitäten entgegen kommen. Toleranz muss geübt werden und sich in unserer Gesellschaft immer wieder neu etablieren. Dies kann nur durch Einbindung in den Alltag derer erreicht werden, die allzu häufig an den Rand der Gesellschaft, in isolierte Wohneinrichtungen, Schulen und Werkstätten verbannt werden. Wir fordern daher eine gemeinsame Betreuung und Ausbildung von Kindern. Dabei sollen eventuell vorhandene Behinderungen, ein Migrationshintergrund oder das Elternhaus kein Grund zum Trennen sein. Damit erhalten alle die Chance auf die bestmögliche Ausbildung, um im späteren Leben selbstbestimmt und eigenständig wohnen, leben und arbeiten zu können und so ein tolerantes Miteinander entstehen kann. Nur auf diese Weise können Vorurteile, Berührungsängste und Intoleranz beseitigt werden.
Integration am Arbeitsplatz
Hier stehen auch ganz besonders die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Landesregierungen in der Verantwortung, die geforderte Toleranz zu fördern und die Teilnahme am Arbeitsleben, je nach individuellen Voraussetzungen im geschützten Rahmen von speziellen Einrichtungen oder in Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, um Selbstentfaltung und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Damit Arbeitgeber/innen ihren Beitrag hierzu leisten können, müssen sie stets aktuelle, umfangreiche Informationen über die Möglichkeiten Menschen mit Behinderung einzustellen bzw. Außenarbeitsgruppen von "Behindertenwerkstätten” zu engagieren, von Seiten der Behörden erhalten und darüber aufgeklärt werden, dass mögliche Leistungseinschränkungen durch ein körperliches Handicap durch eine von der Behörde finanzierte technische Ausrüstung kompensiert werden kann. Erst im Rahmen dieser Toleranz kann es gelingen zu der Einsicht zu gelangen, dass eine körperliche, geistige oder psychische Abweichung von der Norm nicht unbedingt die Behinderung ausmacht.
Es sind die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse sowie die Beschaffenheit des öffentlichen Raumes, die die Einschränkungen und Benachteiligung (eben Behinderungen dem eigentlichen Wortsinn nach) in der freien Selbstentfaltung und aktiven Selbstbestimmung bedingen.