Grundsatzprogramm Bildung
23.05.1998: beschlossen in Schwerin, Mai 1998
I. Non scholae, sed vitae discimus! - Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir
Unser Ziel ist eine Schule, die jedem Menschen das praktische und theoretische Werkzeug zur Lebensbewältigung gibt und zugleich den Raum läßt, eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und den persönlichen Lebensweg zu gestalten. SchülerInnen sollen exemplarisch lernen und sich wesentliche Schlüsselqualifikationen wie Konfliktfähigkeit, Problembewältigung, Team- und Kooperationsfähigkeit aneignen. Demokratie, Toleranz, Solidarität und ökologische Verantwortung werden gelebt und nicht nur gelernt.
Schule ist immer ein Spiegelbild der Gesellschaft. Unsere Vorstellungen von Schule basieren auf einer demokratischen, multikulturellen und gewaltfreien Gesellschaftsvorstellung - eine Gesellschaft, in der Solidarität und Toleranz den Alltag bestimmen und nicht Produktivität und wirtschaftliche Verwertbarkeit. Unsere Ideale mögen so schnell nicht erreichbar sein, doch sollen sie steter Ansporn für konkrete Veränderung sein. Den Föderalismus und die Länderhoheit im Bereich Schule halten wir für richtig und verteidigenswert.
1. Die Zukunft der Schule ist demokratisch, ...
... da alle SchülerInnen über die sie betreffenden Angelegenheiten wie z.B. Unterrichtsinhalte und -formen bestimmen und ihr Schulleben gestalten.
Das wichtigste Schulgremium ist die Schulkonferenz, in der die SchülerInnen gemeinsam und in gleicher Anzahl mit den LehrerInnen entscheiden. Eltern und das nicht-pädagogische Personal haben beratende Funktion. Die Schulkonferenz entscheidet u.a. über das pädagogisches Profil der Schule, über die bauliche Ausstattung und über die Einstellung von LehrerInnen. Die VertreterInnen in der Schulkonferenz sind an die Beschlüsse der SchülerInnen- und LehrerInnenkonferenzen gebunden.
Die Arbeit der SchülerInnenvertretung (SV) ist durch die Schule finanziell abzusichern. Ebenfalls erhält die SV en allgemeinpolitisches Mandat. SchülerInnenzeitungen unterliegen dem allgemeinen Presserecht, eine Zensur findet nicht statt. Die Meinungsfreiheit ist für alle SchülerInnen garantiert. Wesentliche Entscheidungen werden von allen SchülerInnen getroffen.
2. Die Schule der Zukunft bestimmt über ihre Mittel autonom!
Wir sehen in der Finanzautonomie eine Chance, demokratische Mitbestimmung und Interessenvertretung mit größerer Effizienz zu verbinden. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß Schulen ihr Budget unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Fremdinteressen treffen. Eine weitgehende Fremdfinanzierung lehnen wir ab, weil sie die Schulen in die Abhängigkeit der GeldgeberInnen drängt.
3. Die Schule der Zukunft kennt keinen (Leistungs)Zwang!
Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes Lernen und ein Recht auf Bildung. Dafür wollen wir schrittweise die bestehenden lernfeindlichen Restriktionen gegen SchülerInnen wie 45-Minuten-Takt, strengen Fächerkanon, Noten etc. abschaffen. Wir wollen SchülerInnen in ihrem Drang zu lernen ermutigen und unterstützen und nicht in starre Formen pressen.
Die Vorstellung, daß alle SchülerInnen zur gleichen Zeit auf die gleiche Art und Weise das gleiche lernen können, halten wir für absurd. Für die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse wollen wir dem starren dreigleidrigen Schulsystem eine Vielfalt von Schultypen entgegensetzen, die jeweils ein bestimmtes Profil aufweisen. Ziel ist es jedoch, die SchülerInnen räumlich möglichst lange zusammen lernen zu lassen, um sozialer Auslese und Ausgrenzung vorzubeugen.
Die SchülerInnen lernen in kleinen Kursen, möglichst projektorientiert. Bei Problemen erfahren sie solidarische Unterstützung und keine Ausgrenzung, Demütigung und Bestrafung mehr - etwa durch Noten. Diese wollen wir abschaffen und statt dessen Lernentwicklungsberichte einführen. Diese sollen über die individuellen Lernerfolge Auskunft geben und die Stärken eines jeden Schülers und einer jeden Schülerin beschreiben. Vor allem sollen sie Auskunft über Teamfähigkeit, besondere Interessen und Aktivitäten geben. Hier sollen - wenn es von der SchülerIn gewünscht wird - auch die Aktivitäten in Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Verbänden Platz finden. Eine größtmögliche Kooperation, z.B. in Form von Praktika, mit anderen Institutionen, Organisationen, Unternehmen etc. wird angestrebt, um größtmöglichen Praxisbezug zu gewährleisten.
Wir wollen die Fächergrenzen abschaffen und projektorientierten Unterricht. Wir wollen, daß ethische Fragen und Wertorientierungen Bestandteil jeglichen Unterrichts sind. Deshalb wollen wir den eligionsunterricht abschaffen und für die Übergangszeit bis zu unserer Idealschule eine freiwilliges Wahlfach "Philosophie / Ethik / Religionswissenschaften" einführen, das über verschiedenste philosophische und religiöse Richtungen informiert und viel Raum für Diskussion läßt. Weitere wichtige Themen des Unterrichts sehen wir in der sachlichen Aufklärung über den Gebrauch und die Gefahren verschiedener Drogen sowie in der Vermittlung eines kompetenten Umgangs mit Medien. Nach dem Erlernen elementarer Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Vermittlung eines Grundstockes an Allgemeinwissen ist für das Erreichen von Bildungsabschlüssen der Besuch und die Beteiligung an einer bestimmten Anzahl von Kursen bzw. Projekten verschiedener Themenbereiche nachzuweisen. Dazu gehören Praktika wie auch Rhetorik- und Selbstverteidigungskurse.
4. Die Schule der Zukunft ist integrativ und gewaltfrei!
Sie ist offen für alle und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten. Zum Beispiel sind die Schulgebäude behindertengerecht gestaltet. Durch das gemeinsame Lernen von nicht-deutschen und deutschen SchülerInnen wächst Toleranz und wird Diskriminierung vorgebeugt. Durch den Wegfall eurozentristischer Sichtweisen z.B. im Deutsch- oder Geschichtsunterricht gelingt es, alle Menschen als gleichwertig zu akzeptieren. Die Schule der Zukunft fördert antirassistische Projekte, Austauschprogramme und verhindert durch Aufklärung und gemeinsames Arbeiten das Wiederaufkommen von Fremdenhaß und Rassismus. Ein erweiterter SchülerInnenaustausch, der sich nicht nur auf Länder westeuropäischer Kulturen beschränkt, sondern auch in Staaten anderer Kulturkreise führt, unterstützt die kulturelle Verständigung. Muttersprachlicher Unterricht soll auf Wunsch und unabhängig von der SchülerInnenanzahl im Rahmen des schulischen Unterrichtes angeboten werden.
Es existieren keine Formen tätlicher, verbal attackierender und struktureller Gewaltanwendung. Gewaltfreie Konfliktlösungen werden im Unterricht behandelt und werden bei Konflikten zwischen am Schulleben beteiligten Menschen auch angewendet. Die Schule versucht, aus sich heraus Gewalt zu verhindern und in sie hineingetragene Gewalt aufzuarbeiten.
Die LehrerInnenausbildung wird diesen Aufgaben angepaßt. Sie muß die Pädagogik in den Vordergrund setzen und viel praxisorientierter erfolgen. LehrerInnen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, werden verpflichtet, sich fachlich, pädagogisch und technisch auf dem neuesten Stand zu halte. Dabei bleibt es ihnen freigestellt, wie sie das machen - sie müssen allerdings durch Unterrichtsentlastungen und entsprechende Weiterbildungsangebote auch die Möglichkeit dazu bekommen. Um diese Pflicht zu untermauern, können Kontrollen durchgeführt werden, bei denen SchülerInnen und Schulbehörden den Unterricht bewerten.
5. Die Schule der Zukunft ist feministisch!
Der Unterricht ist grundsätzlich koeduktiv, allerdings können auf speziellen Wunsch und nach Bedarf Freiräume für Mädchen geschaffen werden.
Die LehrerInnen sind dazu entsprechend qualifiziert, und das Kollegium und die Schulleitung ist quotiert zusammengesetzt. Frauenspezifische Themen sind fächerübergreifend integriert und werden ausführlich behandelt. Die Schule zeigt patriarchalische Strukturen auf und fördert das Verständnis für spezielle Bedürfnisse von Mädchen. Die Förderung und Stützung von Mädchen in allen Bereichen gewährleistet, daß Mädchen nicht benachteiligt werden und das Rüstzeug dafür erlernen, sich gegen Diskriminierung wehren zu können. Selbstverteidigungs- und Rhetorikkurse werden an allen Schulen angeboten. Klischeehafte Rollenverteilungen wie "The father is repairing the car and mother is cooking in the kitchen" gibt es in Lehrbüchern nicht mehr. Ebenso findet eine Jungenförderung statt, die Klischees und männliches Rollenverhalten abbauen.
6. Die Schule der Zukunft ist ein kulturelles Zentrum!
Sie ist ganztägig für jeden Menschen offen. Das umschließt sowohl die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung als auch freiwillige Lernangebote für Kinder und Jugendliche. Eine Verpflichtung zum ganztägigen Aufenthalt in der Schule besteht jedoch nicht. Die Organisation dieser Angebote liegt in den Händen selbstverwalteter Schüler- und LehrerInnengruppen, die auch mit örtlichen Vereinen wie Sportvereinen, freien Jugend- und SeniorInnengruppen, Theatergruppen etc. zusammenarbeiten. Bautechnisch ist die Schule auf die Freizeitbedürfnisse der SchülerInnen abgestimmt.
Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen, daß die SchülerInnen in ihrer Bildungseinrichtung Kurse für Personen von außerhalb durchführen können (z.B. Internetseminar) unter Nutzung der schuleigenen Technik und materiellen Voraussetzungen.
7. Die Schule der Zukunft umfaßt alle Lebensformen
Ob Junge oder Mädchen, ob schwarz oder weiß, ob homo oder hetero - die Schule muß eine beispielhafte Funktion bei der Vermittlung der Vielfalt der Menschen einnehmen. Dabei gilt das Ziel, Kindern und Jugendlichen die Gleichwertigkeit aller Lebensformen zu verdeutlichen. Eine konsequente Aufklärung, gerade im Bereich der so oft tabuisierten Themen Sexualität und aller ihrer Formen, wie z.B. Homo- oder Heterosexualität ist die Grundlage für vorurteilsfreies und offenes Denken. Minderheiten müssen nicht nur toleriert, sondern akzeptiert werden.
Die Emanzipation junger Schwuler und Lesben ist in der Schule zu fördern. Ein Mittel dazu ist eine gestärkte und erweiterte Sexualerziehung in den Schulen. Schülerinnen und Schüler müssen vorurteilsfrei und ausführlich sowohl über hetero- als auch über homosexuelle Lebensentwürfe denken lernen. Vor allem darf Sexualität nicht auf die rein biologisch-technischen Ansätze beschränkt sein, sondern muß als Querschnittsthema in vielen Fächern Eingang finden. Hier müssen die Rahmenrichtlinien der Länder konsequent geändert werden. Sexualpädagogik ist als fester Bestandteil in die pädagogische LehrerInnenausbildung einzugliedern. Zur Unterstützung der Schulen müssen außerschulische Träger und Peer-Education-Gruppen eingebunden und finanziell unterstützt werden.
8. Die Schule der Zukunft ist stadtteilorientiert und überschaubar!
Sie ist auch räumlich ins direkte soziale Umfeld ihrer SchülerInnen eingebettet und nimmt so Anteil am Stadtteil- und Gemeindeleben. In der Orts- und Verkehrsplanung genießt sie einen hohen Stellenwert. Die Schule ist eine autonom verwaltete, aber keine gesellschaftlich isolierte Institution.
II. Bildung ist Zukunft: Grundsätze für eine alternative Ausbildungspolitik
1. Grundsätze
Jeder Mensch hat das Recht auf Ausbildung. An der Schwelle zur Informations- und Wissensgesellschaft ist ein qualifiziertes Ausbildungssystem wichtiger denn je. Insbesondere muß die berufliche Bildung soziale und ökologische Kompetenzen vermitteln und Jugendliche zukunftsfähig qualifizieren. Das europaweit einmalige duale System der Ausbildung, das eine Aufgabenteilung zwischen Unternehmen und Staat vorsieht, ist hierfür prinzipiell geeignet und deshalb erhaltenswert. Doch die Veränderungen einer immer schneller werdenden Gesellschaft und die damit verbundenen wirtschaftlichen Entwicklungen spiegeln sich längst nicht mehr darin wieder. Eine zukunftsfähige Ausbildungspolitik muß deshalb tiefgreifende Reformen durchführen.
Der Schritt in die Erwerbslosigkeit erfolgt für viele Jugendliche bereits nach dem Schulabschluß, da die Unternehmen immer mehr Ausbildungsplätze abbauen. Nach hunderten von Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen scheitern Jugendliche damit schon an der ersten Schwelle zum Arbeitsmarkt. Wer aber nach der Schule ohne Ausbildung bleibt, wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit für den Rest des Lebens mit schlecht bezahlten Hilfsarbeiten über Wasser halten müssen.
Jugenderwerbslosigkeit ist ein zynischer Bestandteil eines Politikkonzeptes, daß auf Regulierungsmaßnahmen verzichtet und statt dessen die Wirtschaftsbilanzen der Unternehmen über die Zahl der Ausbildungsplätze entscheiden läßt. Der heutigen elementaren Bedeutung der Ausbildung steht somit ein wachsender Mangel an Ausbildungsplätzen gegenüber, an dem das duale Ausbildungssystem zu zerbrechen droht.
2. Ausbildung ist Grundrecht
1980 hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, daß eine Grundlage der Aufgabenteilung durch das duale System darin besteht, daß allen Jugendlichen durch die bundesdeutschen Unternehmen ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden muß und zwar anteilig in den Berufen, die sie erlernen wollen.
Dieses Recht auf Ausbildung ist zugleich die Pflicht der Wirtschaft, genügend Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten. In Ihrer Vorbildfunktion sind dabei insbesondere öffentliche ArbeitgeberInnen wie Städte und Gemeinden gefragt.
3. Wer nicht ausbildet, wird umgelegt!
Für eine ausreichende Zahl von qualifizierten Ausbildungsplätzen zu sorgen, ist Aufgabe der gesamten Wirtschaft. Bedingt durch das duale System liegt die Bereitstellung und Besetzung von Ausbildungsplätzen allerdings fest in der Hand der Unternehmen. Unabdingbar für die Aufrechterhaltung des dualen Systems ist daher, daß die gesellschaftliche Gruppe der ArbeitgeberInnen die benötigten Ausbildungsplätze in den gewünschten Berufen zur Verfügung stellt. Da dies mit "freiwilligen" Vereinbarungen unmöglich scheint, muß diese Pflicht gesetzlich fest geschrieben werden. Die finanziellen Lasten der Ausbildung müssen zwischen allen Unternehmen gerecht verteilt werden, damit die Lücke zwischen Ausbildungsangebot und -bedarf geschlossen und das duale System gesichert werden kann.
Grundlage für einen Lastenausgleich ist eine gesetzlich geregelte Umlagefinanzierung der beruflichen Ausbildung. Alle Unternehmen werden dabei verpflichtet, die Kosten der Berufsausbildung anteilig zu tragen. Die Höhe der zu leistenden Abgaben hängt letzten Endes von der Anzahl der BewerberInnen und dem Umsatz (bzw. Haushaltsvolumen) der Unternehmen ab und wird jährlich ermittelt. Ausbildende Unternehmen können dann auf die Mittel aus dem so entstandenen Ausbildungsfond zurückgreifen und ihre Ausbildung finanzieren. Auf diese Weise wird das Interesse der Unternehmen an der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen erhöht und das Grundrecht auf Ausbildung realisiert.
4. Azubis sind keine Sparschweine
Auszubildende dürfen nicht in die Armut gedrängt werden. Während der Ausbildung müssen Jugendliche ihr Leben selbständig bestreiten können. Ein existenzsicherndes, dynamisches Ausbildungsgehalt ist dabei unabdingbar. Auszubildenden und ArbeitnehmerInnen müssen außerdem die gleichen Rechte zustehen. Erziehungs- und Bildungsurlaub sowie tariflich oder betrieblich vereinbarte Regelungen müssen selbstverständlich auch für Auszubildende gelten.
Die beste Ausbildung nützt jedoch nichts, wenn sie in Arbeitslosigkeit mündet. Langfristig muß die Wirtschaft in der Lage sein, jungen Menschen auch nach der Ausbildung Beschäftigunsperspektiven zu bieten. Junge Menschen, die nach der Ausbildung arbeitslos werden, müssen die gleichen Rechte auf Förderung und Unterstützung haben wie andere Arbeitssuchende. Außerdem muß eine abgeschlossene Berufsausbildung den Zugang zum Studium ermöglichen.
5. Das duale System muß renoviert werden
Selbst wenn in den Zeiten von Massenarbeitslosigkeit und sozialer Kälte existenzsichernde Kriterien im Vordergrund stehen, kränkelt das duale Ausbildungssystem noch an einigen anderen Stellen. So werden die Inhalte der Ausbildungsgänge vom Bundesinstitut für berufliche Bildung definiert, die Lehrpläne der Berufsschulen von den Schulministerien der jeweiligen Länder entwickelt und die Zwischen- und Abschlußprüfungen von den Kammern gestellt und abgenommen. Diese "Dreifaltigkeit" verhindert eine einheitliche Darstellung der Lernziele, prüfungsrelevante Themen, die nicht im Lehrplan enthalten sind und somit auch nicht in den Berufsschulen unterrichtet werden, fallen hinten rüber. Es ist daher dringend notwendig, das die Abstimmung der Prüfungsanforderungen optimiert wird. Es muß gewährleistet werden, das alle prüfungsrelevanten Themen in der Berufsschule behandelt werden.
Die Berufswelt wird durch ständig neue Technologien immer anspruchsvoller und komplizierter. Die technischen und organisatorischen Rationalisierungsprozesse verlangen nicht ein Weniger sondern ein Mehr an theoretischen Kenntnissen und eine besondere Entwicklung von Schlüsselqualifikationen. Der Berufsschulunterricht gewinnt dadurch noch mehr an Bedeutung und ist nicht, wie die ArbeitgeberInnen glaubhaft machen wollen, überflüssig. Schließlich geht es den Unternehmen nicht um die Steigerung der betrieblichen Qualifizierung sondern um die Erhöhung des produktiven Einsatzes der Azubis. Eine gute Ausbildungsqualität ist aber nur dann gesichert, wenn theoretische und praktische Fertigkeiten weiterhin gleichwertig vermittelt werden. Der Berufsschulunterricht soll dabei durch eine lerngerechte Organisation eine kritische Distanz zu der im Unternehmen erfahrenen Praxis ermöglichen.
Da die Anforderungen an Auszubildende permanent steigen ist die Streichung des zweiten Berufsschultages völlig indiskutabel. Vielmehr müssen die verstaubten Vorgaben für die einzelnen Berufsbilder reformiert und der Entwicklung der betrieblichen Praxis angeglichen werden. Die Unternehmen müssen stärker auf die Einhaltung der betrieblichen Lernziele überprüft werden, denn nicht selten werden Azubis als billige Hilfskräfte eingesetzt.
6. Recht auf Selbstbestimmung - Demokratisierung der Ausbildung
Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes können seit 1989 alle Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen. Diese soll die Einhaltung der geltenden Bestimmungen überwachen und Anregungen der Auszubildenden aufnehmen. Um die Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen ist es unbedingt notwendig, daß diese in ausreichender Form in der Berufsschule vermittelt werden.
"Wir haben ein Ziel erreicht", wirbt der Deutsche Gewerkschaftsbund in einer Broschüre. Doch was da als Mitbestimmung verkauft wird, ist nichts anderes als ein Informationsrecht. Jugendvertretungen sind nicht handlungsfähig und können nur über den Betriebsrat aktiv werden. Anregungen werden an den Betriebsrat gerichtet, doch was dieser davon umsetzt bleibt Ihm überlassen. Lediglich bei Entscheidungen, die hauptsächlich die Wahlberechtigten der Jugendvertretungen betreffen ist die Jugendvertretung im Betriebsrat stimmberechtigt. Der Begriff "hauptsächlich" ist dabei quantitativ zu sehen und wird bei schwindenden Ausbildungszahlen kaum erreicht.
Jugendvertretungen müssen die rechtlichen Möglichkeiten haben, die Interessen ihrer Wahlberechtigten zu vertreten. Das bedeutet, daß sie mit der Geschäftsleitung anstelle des Betriebsrates über ausbildungsspezifische Themen verhandeln dürfen müssen und außerdem Sanktionen auszuüben können, wenn die Geschäftsleitung ihren Forderungen nicht nachkommt. Beispielsweise könnten in einem festgelegten Zeitraum Neueinstellungen und Beförderungen durch die Jugendvertretungen verhindert werden, wenn zuvor Azubis nicht übernommen wurden.
7. Emanzipationspotentiale der Ausbildung
Junge Frauen und Männer müssen die gleichen Berufschancen haben. Hierzu müssen die beruflichen Chancen von jungen Frauen konsequent verbessert werden. Eine geschlechtsneutrale Vermittlung der Berufsbilder in den Schulen und durch die Wirtschaft ist dabei unumgänglich. Der Zugang von jungen Frauen in bisher männlich dominierte Berufe muß ebenso wie der Zugang junger Männer in bisherige "Frauenberufe" gefördert werden.
8. Chancengleichheit in der Ausbildung
Die Förderung benachteiligter Jugendlicher ist eine zentrale Aufgabe des dualen Ausbildungssystems. Die ohnehin zu niedrige Strafabgabe für Betriebe die keine oder zu wenige behindertengerechte Arbeitsplätze einrichten, muß erhöht und auf die Ausbildung bezogen werden damit behinderte Menschen ihr Recht auf Ausbildung wahrnehmen können.
Beklagenswert ist, daß nur knapp dreißig Prozent aller Migrantinnen und Migranten eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Gemäß dem gesellschaftlichen Anteil der MigrantInnen müssen ausreichend viele Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die Einheitlichkeit der Berufsbildung garantiert zwar bisher, daß es keine Berufsabschlüsse erster und zweiter Klasse gibt, die auf dem Arbeitsmarkt gegeneinander ausgespielt werden können. Sie garantiert auch, daß die benachteiligte SchülerInnen einen Anspruch auf adäquate Förderung haben, um den Berufsabschluß zu erreichen. Das für solche Förderungsmaßnahmen in der Regel das Geld, fehlt ist kaum noch erwähnenswert.
Der endgültige Bruch mit diesem Prinzip wird durch die Einführung zielgruppenspeziefischer Berufe vollzogen. Damit wird auf der einen Seite die Tür zur Schmalspur - Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit und entsprechenden Niedriglöhnen aufgestoßen und auf der anderen Seite zertifizierte Zusatzqualifikationsmöglichkeiten für "HochleistungsschülerInnen" angeboten. Somit werden benachteiligte SchülerInnen werden auf diese Weise gleich doppelt benachteiligt. Anstatt mit der Reformierung der Ausbildung eine Zwei-Klassenausbildung anzustreben, muß das Prinzip der Einheitlichkeit aufrecht erhalten und ausgebaut werden.
III. Bildung für alle, sonst gibt's Krawalle - Neue Grundsteine für eine neue Hochschulpolitik
Hochschulpolitik wird von Bundes- und Landesregierungen als Steinbruch für fragwürdige bildungs- und sozialpolitische Maßnahmen mißbraucht. Der "Wirtschaftsstandort Deutschland" benötige angeblich immer schnellere und billigere Turbo-Universitäten, um im betonharten, weltweiten Konkurrenzkampf der nationalen Wettbewerbsstaaten zu bestehen. Bildung und Ausbildung werden zu bloßen "Standortfaktoren" umdefiniert. Diese Politik kann auf die vielfältigen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Studierenden nicht mehr eingehen. Sie ist damit zutiefst undemokratisch und unsozial. In dieser Situation reicht es nicht aus, sich defensiv auf die Verteidigung einer falschen Idylle elitärer Ordinarienuniversitäten zurückzuziehen, auf neoliberale Deregulierung auszuweichen oder sich krampfhaft am Füllstand "leerer Kassen" zu orientieren. Zukünftige hochschulpolitische Forderungen werden eine solidarische und nachhaltige Entwicklung für Studium und Wissenschaften aufzeigen müssen und Studierende wie Forschende endlich in die gesellschaftliche Verantwortung nehmen. Denn ein Studium ist mehr als bloße Ausbildung - ein Studium dient ebenso der Emanzipation und Weiterentwicklung der/des Einzelnen!
1. Die Hochschulen werden demokratisch
Die Hochschulen sind bei der gegenwärtigen inneren Machtverteilung und Entscheidungsstruktur nicht in der Lage, die notwendigen Entwicklungen für eine soziale, ökologische und demokratische Hochschulreform einzuleiten. Nach wie vor haben ProfessorInnen die absolute Mehrheit in allen Entscheidungsgremien. Die demokratische Teilhabe aller Hochschulmitglieder ist aber notwendig, um über die Inhalte von Forschung und Lehre selbst bestimmen zu können. Dies ist Voraussetzung für eine Hochschule in der Demokratie. Die Gruppenuniversität wird durch alternative Mitbestimmungsmodelle weiterentwickelt. Entscheidungen müssen transparent gemacht und Mitbestimmung garantiert werden. Die Stärkung der nichtprofessoralen Gruppen ist dafür unabdingbar. Die Hochschulleitungen sollen künftig durch alle Hochschulangehörigen gewählt werden. Das bedeutet auch, daß Mitglieder aller Statusgruppen für die Hochschulleitung kandidieren können. Die studentische Selbstverwaltung, die Verfaßte Studierendenschaft, wird bundesweit wieder eingeführt, mit finanzieller Absicherung und allgemeinpolitischem Mandat. Die Meinungsfreiheit ist damit für alle Studierenden garantiert. Um Hierarchien in der Hochschule weiter abzubauen, fordern wir außerdem die Abschaffung der Habilitation als Einstellungsvoraussetzung und ein wissenschaftliches Dienstrecht statt der Verbeamtung.
2. Die Hochschulen werden geöffnet
Solidarisch lernen und sinnvoll studieren heißt auch, daß die Hochschulen gesellschaftlich weiter geöffnet werden. Der Hochschulzugang darf nicht verengt werden, sondern wird verbreitert, vor allem für Menschen mit beruflichen Qualifikationen ohne Abitur. Es darf kein Abitur nach dem Abitur geben. Das Recht auf freie Studienplatzwahl darf nicht durch das Recht der Hochschulen ersetzt werden, sich ihre Studierenden (teilweise) selbst aussuchen zu dürfen. Studiengebühren und jede andere Selektion beim Zugang zur Hochschule (z.B. Numerus Clausus oder Zugangsprüfungen) lehnt das Grün-Alternative Jugendbündnis genauso ab wie auch indirekte Beiträge zur Hochschulfinanzierung z.B. durch Einschreibe- oder Prüfungsgebühren. Deshalb erfolgt eine belastungsorientierte und den Aufgaben entsprechende Finanzierung der Hochschulen durch den Staat. Die Inhalte von Forschung und Lehre dürfen nicht einseitigen, ökonomisch verkürzten Interessen ausgeliefert werden. Vielmehr ist eine völlige Neuordnung des Verhältnisses Staat - Hochschule - Gesellschaft erforderlich. Dafür ist ein umfassender und tiefgreifender Diskussionsprozeß aller gesellschaftlicher Gruppen notwendig. Der staatlich autoritäre Einfluß auf die Hochschulen wird zurückgedrängt. Das dadurch entstehende Mehr an Autonomie ist aber nur dann erstrebenswert, wenn es sowohl durch einen festgelegten finanziellen und rechtlichen Rahmen als auch durch eine Demokratisierung abgesichert wird, die Transparenz, Mitbestimmung aller Hochschulmitglieder und auch weiterreichenden gesellschaftlichen Einfluß gewährleistet. Ebenso schließt dies die Möglichkeit aus, daß Hochschulen zu Unternehmen werden. Bildung, Wissenschaft und Forschung müssen allen Menschen zugute kommen und dürfen nicht für die marginalen Interessen weniger mißbraucht werden.
3. Hochschulen in der Wissensgesellschaft
Studieren muß immer und jederzeit im Leben möglich sein. Es ist nicht verständlich, warum für das Studium lediglich ein kurzer Abschnitt im Leben eines Menschen vorgesehen ist. Wir fordern eine Hochschulbildung, die sich nicht auf ein "Berufsziel" fixiert. Unterbrechungen des Studiums müssen genauso möglich sein, wie die Aufnahme des Studiums im Alter. Dies muß auch mit einer gesellschaftlichen Umverteilung der notwendigen Arbeit und der Suche nach einem neuen Arbeitsbegriff verbunden werden. Nur so kann die Hochschule tatsächlich zu einem aktiven Teil der Gesellschaft werden und aktuelle gesellschaftlich notwendige Debatten reflektieren und vorantreiben.
4. Das Studium wird sozial abgesichert
Bildung ist ein Menschenrecht. Es besteht ein individuelles Recht auf Ausbildungsförderung. Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner sozialen Herkunft an der Aufnahme eines Studiums gehindert werden. deshalb wird die Öffnung der Hochschule sozialpolitisch ausgestaltet. Gefördert werden vor allem Frauen, MigrantInnen, StudentInnen mit Kind und Behinderte und alle anderen, die nicht über eine "normale" Bildungsbiographie verfügen. Deshalb ist eine grundlegende Strukturreform des Bafög unumgänglich und eine reformierte Studienfinanzierung wird entsprechend elternunabhängig und bedarfsdeckend sein müssen, damit Chancengleichheit tatsächlich sichergestellt wird. Das beste Mittel dafür sehen wir in einem Fondsmodell - einen Fond, aus dem Studierende nach Bedarf Mittel beanspruchen können, und in den sie nach Abschluß ihres Studiums je nach in Anspruch genommener Förderung für eine gewisse Zeit einen geringen Prozentsatz ihres Einkommens zurückzahlen. So würde gesellschaftliche Solidarität sich im akademischen Bereich praktisch realisieren lassen. Dabei sind SchülerInnen- und StudentInnenförderung nicht voneinander trennbar. Schon weit vor Aufnahme eines Studiums müssen Bildungsentscheidungen günstig beeinflußt werden.
5. Die Hochschulen werden feministisch
An deutschen Hochschulen studieren sehr wenig Frauen. So kamen 1996 auf 100 Studenten nur 72 Studentinnen. Kein anderes EU-Land erreicht annähernd diesen Tiefstwert. Wissenschaft als Beruf muß auch bei Lebenslagen und -planungen möglich sein, die nicht der männlichen Normalbiographie entsprechen. Heute sind jedoch noch nicht einmal 8% der Professuren von Frauen besetzt. Deshalb wird eine geeignete Berufspolitik solange greifen müssen, bis Frauen mindestens 50% aller Professuren innehaben. Das gilt natürlich auch für alle anderen und Gremien der Hochschule, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind. Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in den Wissenschaften bedeutet mehr als nur soziale Gerechtigkeit. Eine teilweise Aufhebung der Koedukation ist zu erproben. Neben der strukturellen Veränderung muß dem Bereich Feministische Wissenschaftskritik und Frauenforschung ein stärkeres Gewicht zukommen, die die männlich geprägten Wissenschafts- und Hochschulstrukturen hinterfragt und so zu einer nachhaltig gleichberechtigten Veränderung der Hochschule und der Gesellschaft beitragen kann. In diesem Zusammenhang befürworten wir Modellversuche für eine Frauenhochschule in Deutschland. Es ist jedoch darauf zu achten, daß dies nicht zu Lasten der Bestrebungen geht, die traditionellen patriarchalen Strukturen an den vorhandenen Hochschulen aufzubrechen.
6. Die Hochschulen werden multikulturell und international
Die Strukturen in Forschung und Lehre sind vielfach eindimensional an den Interessen des "Standort Deutschlands" ausgerichtet. Um eine multikulturelle und internationale Forschung und Lehre zu erreichen und auszubauen, muß dieser national-zentristische Ansatz überwunden werden. Dazu wird der Hochschulzugang für ausländische Studierende durch Abbau jeglicher bürokratischer und sozialer Hürden konsequent erleichtert. Ein mehrsprachiges Studium, Austauschprogramme und antirassistische Projekte bereichern die Hochschule der Zukunft. Über den westeuropäischen Kulturkreis hinaus werden mit Studierenden und WissenschaftlerInnen aus südlichen Ländern Kooperationen angestrebt. Das kritische Hinterfragen eigener Wertmaßstäbe, der Abbau des Protektionismus, die Öffnung von Wissenschaft und Gesellschaften, die Förderung und der Aufbau von internationalen Netzwerken sind dabei geeignete Mittel, um eine faire Zusammenarbeit zu erreichen.
7. Das Studium wird reformiert
Die Studiengänge und Forschungsbereiche sind vielfach in ihrer disziplinären Struktur erstarrt und müssen daher dringend reformiert werden. Eine individuelle Anpassung des Qualifizierungsprozesses, sowohl an die Entwicklung der Wissenschaften, als auch an geänderte, nicht mehr eindeutig zu definierende Berufsfelder, muß ermöglicht werden. Ein starrer und langwieriger Mechanismus zur Erstellung und Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen bewerkstelligt dies nicht. Statt Erstarrung muß durch eine kontinuierliche Evaluation– die Überprüfung der Lehr- und Forschungsleistungen– eine ständige Fortentwicklung und Veränderung gewährleistet werden. An diesem, ihrem eigenen Qualifikationsprozeß müssen Studierende beteiligt werden, was auch deren Studienmotivation steigert. Es darf keine Zweiteilung des Studiums in ein "berufsorientiertes" Studium für alle und in ein "wissenschaftsorientiertes" Studium für wenige geben. Statt dessen müssen neue selbstbestimmte Freiräume im Studium eröffnet werden. Regelstudienzeiten dürfen nicht zu Sanktionen wie Zwangsexmatrikulation oder Strafgebühren führen. Zu forden ist eine Garantiestudienzeit, innerhalb der die Angebote der Hochschulen tatsächlich studierbar sind. Die Qualität der Abschlüsse der Fachhochschul-, Gesamthochschul- und Universitätsstudiengänge soll schrittweise angeglichen werden. Die Transparenz und die Durchlässigkeit der Studiengänge zwischen den verschiedenen Hochschultypen wird dazu erhöht.
8. Die Hochschulen werden interdisziplinär und ökologisch
Die Hochschulen werden zur Gesellschaft hin in ein offenes, transparentes und problembezogenen System umgebaut. Die Universalität der Wissenschaften muß durch interdisziplinäre Ansätze im gesamten Bereich der Wissenschaften als Vorteil begriffen und ausgebaut werden, insbesondere zwischen Geistes- und Naturwissenschaften. Das Wissen um den Menschen und das Verhältnis menschlicher Gesellschaften zur Natur hat eine neue Qualität gewonnen. Problementstehung, Problemerkenntnis und die Entwicklung von Lösungsansätzen können nicht mehr alleine unter der Annahme einer wissenschaftlichen Selbststeuerung gesehen werden. Hauptaufgabe aller Wissenschaften ist es, den Prozeß der menschlichen Selbstvernichtung rückgängig zu machen. Wissenschaft ist eine öffentliche Angelegenheit. Die Hochschulen werden dazu beitragen, ökologische und soziale Leitlinien zu entwickeln und durchzusetzen, mit folgenden Zielen:
- Nachhaltige Sicherung des Überlebens für Mensch und Natur
- Internationale Zusammenarbeit zwischen allen Ländern, insbesondere zwischen denen des Nordens und des Südens
- Stärkung von Friedens- und Konfliktforschung, Migrationsforschung und Konversionsforschung
- Demokratisierung der gesamten Gesellschaft
- Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter
- Weiterentwicklung sozialer Sicherungssysteme
- Schutz von Minderheiten
- Sicherstellung des Zugangs zu Kultur und Bildung für alle Menschen.