Die Gesetzliche Rentenversicherung generationengerechter gestalten – Altersarmut vermeiden!

10.11.2008: Für einen Erhalt und die Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

1.      Die Mythen bekämpfen

Im Zuge der Reformdebatte, die in den Jahren der rot-grünen Bundesregierung geführt wurde, haben sich einige Mythen um die Gesetzliche Rentenversicherung gebildet, die in der Öffentlichkeit entschiedener angegangen werden müssen. Unter vielen jüngeren Leuten, aber nicht nur unter diesen, herrscht die Auffassung vor, dass die Gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der demographischen Probleme in Zukunft nicht mehr finanzierbar sein werde und dass es naiv sei, zu erwarten, später einmal Rente zu erhalten. Dem muss die GRÜNE JUGEND entgegentreten: Zweifelsohne bringt das in Zukunft zu erwartende Verhältnis von BeitragszahlerInnen und RenterInnen Probleme mit sich, die aber weitem nicht so dramatisch sind, wie oftmals dargestellt. In den vergangenen Jahren sind mit der Einführung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente), des teilweisen Bezugs der Renten auf den Beitragssatz, des Nachhaltigkeitsfaktors und der Rente mit 67 weitgehende Schritte gemacht worden, welche die Stabilisierung des Systems ermöglichen. So hat sogar der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, welcher nicht gerade für Optimismus in diesen Fragen bekannt ist, zugegeben, dass zur Vermeidung demographischer Probleme in der Gesetzlichen Rentenversicherung kein weiterer Reformbedarf besteht. Jedoch müssen wir auch die gegenteilige Ansicht angehen. Demnach gebe es in der Gesetzlichen Rentenversicherung keine demographischen Probleme, sondern nur Verteilungsprobleme: Aufgrund des in Zukunft zu erwartenden Produktivitätsfortschritts sei genug Geld für alle da, es müsse nur richtig verteilt werden. Reformen wie die oben genannten seien demnach nicht notwendig. Wer so argumentiert nimmt billigend in Kauf, dass der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft auf bis zu 35% ansteigt, was unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen ist.

2.      Künftige Altersarmut vermeiden

Neben den oft diskutierten Reformen hat die rot-grüne Bundesregierung auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt, eine Sozialleistung, die Rentnerinnen und Rentnern, die aus gesetzlicher und privater Altersvorsorge nicht genug Rente beziehen, ein menschenwürdiges Auskommen ermöglichen soll. Dies betrifft zur Zeit allerdings nur wenige: aktuell nehmen nicht einmal 3% der Rentnerinnen und Rentner diese Leistung in Anspruch. Auch weist der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung darauf hin, dass für die „über 65-jährige und Älteren im Vergleich zum Rest der Bevölkerung eine vergleichsweise geringe Betroffenheit“ von Armut vorliegt. Der Wandel, den wir derzeit am Arbeitsmarkt erleben, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass dies nicht immer so bleibt: In den vergangenen Jahren gab es beispielsweise einen bemerkenswerten Anstieg der Selbständigenquote. Was auf den ersten Blick kein Problem darstellt, birgt auf den zweiten Blick enormes Risiko, da dieser Anstieg ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass es heutzutage mehr EinzelunternehmerInnen gibt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Diese EinzelunternehmerInnen haben nicht nur ein geringeres Durchschnittseinkommen als UnternehmerInnen mit Beschäftigten, sondern verdienen im Mittel auch weniger als ArbeitnehmerInnen. Für diese Personengruppe besteht ein hohes Risiko zur Armut im Alter, welches eingedämmt werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Die Einbeziehung in die Gesetzliche Rentenversicherung oder Einführung einer Pflicht zur angemessenen Altersvorsorge. Eine Einbeziehung von UnternehmerInnen und/oder BeamtInnen hätte mehrere Effekte. Zum einen würde eine Umverteilung von neu einbezogenen Berufsgruppen zu den ArbeitnehmerInnen stattfinden, zum anderen käme es zu einer Umverteilung von künftigen auf heutige Generationen: Die Erweiterung der Gruppen, die in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, hätte in den kommenden Jahren einen beitragssatzsenkenden Effekt. Dadurch würden ArbeitnehmerInnen auf Kosten der neu einbezogenen Berufsgruppen entlastet. Auf dem Höhepunkt der Entlastung könnte der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung um bis zu 2,4 Prozentpunkte gesenkt werden. Gemäß der derzeit gültigen Rentenformel würden aufgrund der fallenden Beitragssätze und des günstigeren Verhältnisses von Äquivalenzrentnern zu ÄquivalenzbeitragszahlerInnen (RentnerInnenquotient) dementsprechend die heutigen Renten steigen. Gleichzeitig steigt aber auch das Volumen der Ansprüche gegenüber künftigen Generationen: Weil auf lange Sicht der Effekt einer Ausweitung der Versicherten in einem auf Umlage basierenden System 0 sein muss, heutige BeitragszahlerInnen und RentnerInnen aber besser dastehen, kann dies nur auf Kosten künftiger Generationen an BeitragszahlerInnen und RentnerInnen geschehen. Durch die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen werden andere Teile der heutigen Generation bessergestellt, weil die Gesetzliche Rentenversicherung aber auf dem Umlageprinzip basiert, müssen zukünftige Generationen mehr leisten. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zukunft drohenden Risikos der Altersarmut, kann eine Umverteilung von der Zukunft auf heute nicht die Position der GRÜNEN JUGEND sein. Die GRÜNE JUGEND erachtet es jedoch als notwendig, wohlhabende UnternehmerInnen und BeamtInnen stärker an der Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu beteiligen. Denn die Gesetzliche Rentenversicherung enthält einen impliziten Steueranteil: Dadurch, dass die zu erwartende Rendite in der Gesetzlichen Versicherung geringer ist als bei einer vergleichbaren privaten Altersvorsorge, können bis zu 45% der derzeitigen Beitragslast als implizite Steuer interpretiert werden. Anders ausgedrückt: Würden sich die derzeit gesetzlich Versicherten privat versichern, dann müssten sie für die gleiche Rente bis zu 45 Prozent weniger an Beiträgen leisten. Diese Last ist nicht auf die Ineffizienz der Gesetzlichen Rentenversicherung zurückzuführen (tatsächlich ist die Gesetzliche und Private Rentenversicherung ungefähr ähnlich effizient), sondern darauf dass die Gesetzliche Rentenversicherung durch die Finanzierung der RentnerInnengenerationen nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt. Die GRÜNE JUGEND möchte, dass sich die gesamte Bevölkerung an dieser sozialen Aufgabe beteiligt ohne dass es dabei zu einer Erhöhung der Nachhaltigkeitslücke kommt. Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Die zusätzlichen Beitragseinnahmen dürfen aber nicht voll für Beitragssenkungen verwendet werden, sondern müssen den verpflichtenden Aufbau eines Kapitalstocks finanzieren. Dieser sollte möglichst auf dezentraler Ebene stattfinden, um Begehrlichkeiten der Politik abzuwehren. Die derzeitige steuerliche Förderung für private Altervorsorge (Riester- und Rürup-Rente) könnte und sollte in diesem Modell auf die Unterstützung Bedürftiger, wie beispielsweise der oben angesprochenen EinzelunternehmerInnen, zurückgefahren werden. Gleichzeitig sollten zur Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung alle Einkommensarten berücksichtigt werden, nicht nur jene aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die GRÜNE JUGEND spricht sich außerdem für eine Erhöhung der (steuerfinanzierten) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus.

3.      Die Beiträge risikoäquivalent gestalten

Eine der wichtigsten verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Gesetzliche Rentenversicherung ist das Prinzip der Beitragsäquivalenz. Diesem Prinzip zufolge muss die monatlich ausgezahlte Rente in einem direkten Verhältnis zu den erworbenen Beitragspunkten stehen, sprich in einem direkten Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Zu diesem Prinzip gibt es natürlich begründete Ausnahmen: 1.      Die Altersrente für langjährig Versicherte erlaubt es jenen, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge zu Gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, bereits im Alter von 63 Jahren in Rente zu gehen, dabei muss allerdings ein dauerhafter Abschlag von 0,3% pro früher in Rente gegangen Monat gegenüber der Regelaltersgrenze (von derzeit 65 und bald 67 Jahren) hingenommen werden. Dies entspricht einem Abschlag von 3,6% im Jahr. 2.      Umgekehrt ist auch möglich, nach der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. In diesem Falle gibt es einen Zuschlag von 0,5% pro später in gegangenen Monat, bzw. 6% im Jahr. Die genannten Zu- und Abschläge basieren auf Berechnungen zur allgemeinen Lebenserwartung und sind deswegen im Prinzip mit dem Grundsatz der Beitragsäquivalenz vereinbar. Einen Aspekt, der weder in der derzeitigen Debatte stattfindet, noch in vergangenen Debatten stattfand, möchte die GRÜNE JUGEND hervorheben: Wie beispielsweise eine Studie des sozialdemokratischen Gesundheitsexperten und Erfinders der Bürgerversicherung Prof. Karl Lauterbach nachweist, haben Berufsgruppen im niedrigeren Einkommenssegment eine signifikant geringere Lebenserwartung. Dies ist ein gesellschaftlicher Skandal, den anzugehen eine grundlegende Frage sozialer Gerechtigkeit sein muss! In der Gesetzlichen Rentenversicherung hat dies darüber hinaus perverse Folgen: Weil den oben genannten Zu- und Abschlägen die allgemeine Lebenserwartung zugrunde gelegt wird, findet derzeit eine Umverteilung von Ärmeren zu wohlhabenderen Berufsgruppen statt. Die GRÜNE JUGEND fordert: Solange das beschriebene Problem der unterschiedlichen Lebenserwartungen besteht, darf dies nicht auch noch dazu führen, dass die davon betroffenen Gruppen andere Teile der Bevölkerung finanziell unterstützen. Das Problem kann am Ehesten behoben werden, wenn es allgemeinen Bewusstsein verankert wird. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, die Zu- und Abschläge differenzierter zu berechnen, was konkret zur Folge hätte, dass Ärmere eine höhere Rente erhalten. Viele der beklagten sozialen Folgen der Rente mit 67 könnten so behoben werden. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Offenlegung dieser Informationen sozialen Sprengstoff in sich birgt. Durch ein Verheimlichen sozialer Missstände kommen wir jedoch nicht weiter. Klar muss sein: Risikoäquivalente Beiträge sollten nur übergangsweise existieren. Ziel der GRÜNEN JUGEND ist es, den sozialen Missstand unterschiedlicher Lebenserwartungen verschiedener sozialer Schichten zu beheben!

4.      Rentenpolitik mittelbar verstehen

Anfangs wurde darauf eingegangen, dass derzeitige Prognosen davon ausgehen, dass mit den Reformen der vergangenen Jahre die demographischen Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung weitestgehend behoben seien. Jedoch beruhen diese Prognosen auf gewissen Annahmen zur Erwerbstätigkeit und zum Produktivitätsfortschritt, die selbstverständlich nicht garantiert sind. Insbesondere bei den Annahmen zur Produktivitätsentwicklung gibt es begründeten Anlass zur Skepsis. Deswegen ist es notwendig, in Zukunft für einen hohen Beschäftigungsstand zu sorgen, gerade bei der Erwerbstätigkeit der Frauen gibt es noch erhebliches Potential. Wir müssen begreifen: Eine gute Rentenpolitik ist mehr, als dass was unmittelbar darunter verstanden wird, nur so kann in Zukunft die Rente nachhaltig gesichert werden.