Gedenken am 27. Januar

27.01.2012: Der 27. Januar ist in der Bundesrepublik ein vergleichsweise junger staatlicher Gedenktag. Erst seit 1996 dient er in der Bundesrepublik dem offiziellen Gedenken an alle Opfer des Nationalsozialismus, darunter Jüdinnen und Juden, politisch Andersdenkende, Menschen im Widerstand, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle und alle anderen aus politischen oder religiösen Gründen Verfolgten. Seit sieben Jahren finden am 27. Januar zahlreiche staatliche Gedenkveranstaltungen statt, in der Bevölkerung allerdings scheint dieser Tag relativ unbekannt zu sein.

Woran aber erinnern wir am 27. Januar?

Als eine Konstante des Gedenkens am 27. Januar zieht sich selbstverständlich der Anlass des Termins: der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee. Während jedoch in der DDR der 27. Januar ein festes Datum war, wurden in der BRD besonders am 9. November, dem Jahrestag der Novemberpogrome, Gedenkveranstaltungen abgehalten.

Im Jahr 2005 wurde dann der 27. Januar von der Vollversammlung der UN zum Internationalen Holocaustgedenktag erklärt. Sieben Jahre zuvor hatte der damalige schwedische Ministerpräsident Göran Persson die “Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance, and Research“ initiiert. Zwar finden seither zahlreiche internationale Gedenkveranstaltungen statt, doch schon die Titel der nationalen Gedenkveranstaltungen zeigen, dass sich die Formen der Erinnerung deutlich unterscheiden:

Während z. B. die zentrale Gedenkveranstaltung im Bundestag jährlich eine Opfergruppe des Nationalsozialismus in den Fokus nimmt, wird am 27. Januar in England ein allgemeinerer Ansatz gewählt, bei dem auch an andere Genozide erinnert wird. (1) Dies wirft die Frage auf, ob der 27. Januar als Gedenktag für Genozide, vielleicht gar für Kriege, Morde und Konflikte allgemein gelten soll.

Meiner Überzeugung nach dient dies weder der Erinnerung an den Holocaust, noch dem Gedenken an andere schrecklichen Ereignissen der Geschichte: Opfer von Genoziden sollten das Recht haben, differenziert in die Erinnerungskultur einer Gesellschaft integriert zu werden. Die Singularität eines jeden grausamen Ereignisses sollte hervorgehoben und ein respektvoller Umgang damit gefunden werden. Sonst besteht die Gefahr, so der Historiker Dan Diner, dass sich eine „zweifelhafte internationale Moralkultur“ (2) ausbildet. Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung jenes Konzentrationslagers, welches zum Symbol für die Massenvernichtung durch die Nationalsozialist/innen wurde.

Am 27. Januar sollte daher primär den Opfern des Nationalsozialismus gedacht werden. Dies bedeutet nicht, dass daraus nicht Schlüsse für die Gegenwart gezogen werden können: Der Holocaust bzw. die Shoa haben gezeigt, dass Menschen zu Schrecklichstem fähig sind. Dass Menschen auch heute noch aus menschenverachtenden Gründen morden, sollte am Holocaust-Gedenktag nicht verschwiegen werden. Den nationalsozialistischen Terror aber am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau als eines von vielen Exempeln zu betrachten, missachtet den Anlass dieses Gedenktages. Die Opfer des Nationalsozialismus sollten im Zentrum des Gedenkens am 27. Januar stehen.

Ausführliche Informationen zum 27. Januar:

„Aktueller Begriff: 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages) www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/opfer_des_nationalsozialismus.pdf

(1) About HMD [Holocaust Memorial Day], URL: hmd.org.uk/about/timeline/uk-event, zuletzt abgerufen am 19. Januar 2012

(2) Diner, Dan: Den Zivilisationsbruch erinnern. Über Entstehung und Geltung eines Begriffs, in: Uhl, Heidemarie (Hg.), Zivilisationsbruch und Gedächtniskultur. Das 20. Jahrhundert in der Erinnerung des beginnenden 21. Jahrhunderts, Innsbruck 2003, S. 28.