Reisekosten
08.11.2011: Informationen zur Erstattung der Reisekosten beim Bundesverband.
Der Bundesverband der GRÜNEN JUGEND erstattet Reisekosten zu einem Seminar oder einer Veranstaltung des Bundesverbandes. Dafür muss sich i.d.R. die/der TeilnehmerIn auf der Teilnahmeliste der jeweiligen Veranstaltung eingetragen haben und an die Bundesgeschäftsstelle einen Antrag auf Reisekostenerstattung binnen 6 Wochen stellen. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Ist der Reisekostenantrag bei uns eingegangen, wird der Betrag zeitnah überwiesen.
Welche Kosten werden übernommen?
Es werden in der Regel die günstigsten Fahrtkosten mit der Bahn bis maximal 50% des Normalpreises erstattet. Außerdem werden die Kosten für öffentliche Verkehrmittel und Platzreservierungen übernommen.
Beim Ausfüllen des Formulars ist zu beachten, dass
- das Formular komplett ausgefüllt und unterschrieben ist,
- die original Tickets beigelegt sind (bitte auf die Rückseite des Formulars kleben),
- die günstigsten Fahrtkosten mit der Bahn bis maximal 50% des Normalpreises (Bahncard-50-Tarif) angegeben werden. Sollte keine Bahncard-50 verwendet worden sein, bitte einen Nachweis über den Bahncard-50 Preis beilegen (Ausdruck von der Seite der Bahn reicht aus).
Für Nachfragen steht Euch die Bundesgeschäftsstelle oder die jeweilige Seminarkoordination gern zur Verfügung.
Diese Informationen gelten nur für Veranstaltungen des Bundesverbandes, bei Terminen von Landesverbänden oder anderen Verbänden bitte bei denen nachfragen oder auf deren Seiten nachlesen.
Das angehängte Reisekostenformular gilt nur für Veranstaltungen des Bundesverbandes.
| Zugehörige Dateien: | |
| Reisekostenantrag 2012.pdf | Download (242 kb) |