Diskriminierung von KifferInnen beenden!

26.06.2002: Die GRÜNE JUGEND lehnt Fahrverbote als Sanktionsmittel des Strafrechts ab

Zur Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung FeV, die heute im Verkehrsausschuss des Bundesrats beraten und am 12.07. abschliessend behandelt wird, erklärt Benjamin von der Ahe, Bundesvorstandssprecher der GRÜNEN JUGEND:

Die GRÜNE JUGEND fordert das Ende der Diskriminierung von Cannabis-konsumentInnen. Wer mit Alkohol gefüllte Pralinen in der Hosentasche mitführt, dem wird doch auch nicht der Führerschein entzogen. Der noch von der Kohl-Regierung erlassene §14 der FeV ermöglicht bereits aufgrund des bloßen Besitzes von Cannabis die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Gegen die Anordnung der MPU gibt es keine Rechtsmittel, die Kosten sind vom Betroffenen zu tragen und nicht selten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Fahrverbote als Sanktionsmittel sieht aber unser Strafrecht nicht vor. Die Strafverfolgung von CannabiskonsumentInnen widerspricht zudem dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1994.

Das Bundesverfassungsgericht legte 1994 in seinem Urteil fest, dass Ermittlungsverfahren aufgrund des Besitzes kleiner Mengen Cannabis zum Eigenkonsum, von den Staatsanwaltschaften grundsätzlich eingestellt werden sollen.

Übrigens, aus dem Regierungsprogramm 2002/2006 der CDU: Das Jugendstrafrecht muss differenziertere Sanktionen vorsehen, um noch besser auf den einzelnen Täter einwirken zu können: Warnschussarrest aus erzieherischen Gründen, Meldepflichten und Fahrverbote werden wir ermöglichen.