Praxis des Führerscheinentzugs verfassungswidrig!

12.07.2002: Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Praxis des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund blossen Besitzes oder des gelegentlichen Konsums von Cannabis verfassungswidrig ist

Zu dem Beschluss erklären Benjamin von der Ahe, Bundesvorstandssprecher der GRÜNEN JUGEND und Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Bundesverfassungsgericht macht endlich Schluss mit der verfassungswidrigen Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung. KonsumentInnen von Cannabis, die ihren Konsum von der Teilnahme am Strassenverkehr trennen können, brauchen nicht mehr den Entzug der Fahrerlaubis zu fürchten. Auch die Mär vom sogenannten Flash-Back-Phänomen ist damit endgültig ins Reich der Phantasie verbannt. Jetzt muss die Fahrerlaubnisverordnung in ihrer geltenden Fassung so novelliert werden, dass die Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Strassenverkehr gewärleistet ist. Bedauerlich ist, dass die heutige Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung im Bundesrat hierzu nicht genuzt wurde. Die Vorraussetzung für die Gleichbehandlung ist durch moderne Drogen-Schnelltests, wie sie gerade in Brandenburg eingeführt wurden, erfüllt: Die Fahrtüchtigkeit kann vor Ort wie bei Alkohol festgestellt und gegebenenfalls mit einem Bluttest abgesichert werden.“