A-01 Wahlalter Null- Für ein demokratisches Wahlrecht!
16.04.2008: Antragssteller: Maximilian Pichl (Sprecher Grüne Jugend Rheinland-Pfalz, KV Bad Kreuznach)
Antragstext:
Die GRÜNE JUGEND fordert die Abschaffung des Wahlalters. Alle Menschen sollen- unabhängig von Abstammung, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen - wählen dürfen. Hierzu soll jede/jeder eine Wahlbenachrichtigung beantragen und dann auf allen staatlichen Ebenen frei und geheim wählen dürfen. Das Wahlrecht ist dabei unabhängig von anderen Pflichten.
Das Wahlrecht ist nach Artikel 21 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 25 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ein demokratisch legitimiertes Menschenrecht. In Deutschland wird aber einer sehr großen Minderheit, die ihre ganz eigenen spezifischen Interessen hat, das Wahlrecht vorenthalten- über 10 Millionen unter 18jährigen. Das Wahlrecht und Wahlgrenzen waren historisch stets willkürlich. In den ersten parlamentarischen Demokratien der Neuzeit durften bspw. nur Menschen wählen, die über ein bestimmtes finanzielles Kapital verfügten- arme Menschen wurden von Wahlen ausgeschlossen. Erst ab 1919 durften Frauen in der Weimarer Republik wählen gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Frauen Unmündigkeit und Unreife vorgeworfen. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei die derzeitige Wahlgrenze "historisch erhärtet". Verwunderlich, denn erst 1972 wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt, obwohl Jugendliche bis 1975 erst mit 21 Jahren volljährig waren.
Kinder sind unreif, beeinflussbar und würden radikal wählen?
Das Wahlrecht wird in Deutschland de facto nicht an eine politische Reife gekoppelt. Viele Menschen, die bereits über ein Wahlrecht verfügen, haben von Politik keine Ahnung und nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr. Erwachsene sind genauso beeinflussbar wie Kinder. Wäre dem nicht so, könnte man Wahlkämpfe abschaffen, weil jeder Mensch bei der Wahl immer die gleiche Partei wählen würde. Die Wahlreife lässt sich also nicht an Alterskriterien messen. Unter 18jährige, die interessiert an Politik sind und sich ausreichend informieren, werden kategorisch von der Wahl augeschlossen, während manche Erwachsene, die sich nur über Polemik und Demagogie "informieren", ihr Kreuz machen dürfen. Die Gefahr bei so einem System besteht gerade darin, dass Jugendliche die politisiert sind aber nicht wählen können eine Systemverdrossenheit gegenüber der Demokratie entwickeln, da sie das berechtigte Gefühl haben, sie hätten sowieso keine Entscheidungsmacht und Politik würde von den Alten gemacht.
Jugendliche wählen auch nicht per se extremistische Parteien. Warum haben Parteien wie die NPD dennoch so große Erfolge, dass sie bei den Juniorwahlen des Öfteren die 5% Hürde überschreiten? Dies kann eben durch eine Systemverdrossenheit der Jugendlichen/Kinder im Zusammenhang mit der miserablen sozialen Situation von Kindern in Deutschland interpretiert werden. Die NPD versucht durch Kampagnen, wie die Schulhof CD und Nazi-Schülerzeitungen, um die Jugend zu buhlen und sich als einzige Partei darzustellen, die die Interessen der Jugend aufnimmt. Wenn das Wahlalter abgeschafft werden würde, müssten sich automatisch auch die anderen Parteien wieder Jugendlichen zuwenden und deren Interessen vertreten. Jugendliche/Kinder verfügen über keine politische Lobby, die Abschaffung des Wahlalters wäre deshalb auch eine erhebliche demokratische Errungenschaft für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Ob Babys jetzt auch wählen sollen ist nicht Kern der Debatte. Es handelt sich hier um ein Wahlrecht, nicht um eine Wahlpflicht. Jeder Mensch sollte selber entscheiden, wann er/sie zur Wahl geht- sei es mit 10 Jahren, 18 Jahren oder erst mit 80 Jahren.
Kinderwahlrecht als Generationengerechtigkeit
Bereits heute ist die Politik in Deutschland von den Interessen der älteren Generation dominiert. Denn die Zahl der Alten wird in den nächsten drei Jahrzehnten von heute 17 auf 27 Millionen steigen, die Zahl der Jungen von heute 20 auf 15 Millionen sinken. Im Jahr 2050 wird das Verhältnis der über 60jährigen zu den unter 20jährigen auf 74,7 hochschnellen, sagen uns die Modelle (laut des Instituts für Bevölkerung und Entwicklung Berlin). Heute liegt dieser Altenquotient noch bei 41,3. Gerade in Nachhaltigskeitsdebatten müssen aber auch Kinder/Jugendliche zu Wort kommen, da es um ihre Zukunft geht und sie bereits heute Einfluss auf die Politik haben müssen. Die demografische Entwicklung der BRD läuft darauf hinaus, dass unsere Gesellschaft altert. Gerade vor dem Hintergrund dieser Demografieentwicklung müssen auch neue demokratische Instrumente geschaffen werden, um die Interessen von Kindern/Jugendlichen weiterhin in der Politik zu repräsentieren. Unsere Gesellschaft muss kinderfreundlicher werden, Probleme wie der Klimawandel, neue kriegerische Konflikte etc. werden auf die heutige junge Generation zukommen. Es ist nur fair, dass sie jetzt die Möglichkeit haben darüber zu entscheiden, wie diese Probleme gelöst werden können. Der in Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes definierte Ausschluss der Kinder vom Wahlrecht vereitelt die Berücksichtung der jungen Generation in den politischen Willensbildungsprozess und widerspricht der Gesamtsystematik des demokratischen Systems. Bereits die UN Kinderkonvention fordert, dass junge Menschen direkt an ihrem Lebensumfeld und an der Gesellschaft partizipieren können.
Wahlaltergrenzen als Kinderschutz?
Auf die Frage, ob man das Wahlalter abschaffen könnte, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Antje Vollmer: "Das Wahlrecht völlig freizustellen von jeglicher Altersbeschränkung hieße nämlich, die Bildungsprozesse des Verstandes gänzlich unberücksichtigt zu lassen bei der Vergabe von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Auch in anderen Bereichen, etwa beim Abschluß von zivilrechtlichen Verträgen, beim Kündigungsschutz, im Arbeitsrecht und nicht zuletzt hinsichtlich der Strafbarkeit spielt das Lebensalter eine Rolle, nämlich zum Schutz der Jugendlichen und Kinder. Im Bereich des Strafrechts verfügen wir über ein eigenes Recht, welches die Jugendlichen vor Strafansprüchen schützen soll."[1] Hier wird die Verwehrung des direkten Ausübens des Wahlrechtes als Schutz der Kinder dargestellt. Antje Vollmer unterscheidet hier nicht zwischen BürgerInnenrechten und Menschenrechten. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und frei von Pflichten. Grundrechte sind eine Konkretisierung der Menschenwürde (Artikel 1 GG). Wir brauchen eine Chancengleichheit auch in der Generationendebatte. Schwächeren Menschen in der Gesellschaft (wie z.B. Kindern) dürfen Rechte nicht weggenommen werden, sondern sie müssen zum Schutz mehr Rechte bekommen.
Ergebnisse der World Vision Kinderstudie
Im Jahre 2007 veröffentlichte das überkonfessionelle Kinderhilfswerk World Vision die erste empirisch repräsentative Kinderstudie, die u.a von Prof. Dr. Klaus Hurrelmann und Prof. Dr. Sabine Andresen geleitet wurde. In der Kinderstudie wurden auch einige Aussagen über das Verhältnis von Kindern zur Politik getroffen. "Kinder sind in Bezug auf Politik und Gesellschaft keine unbeschriebenen Blätter. Es wäre völlig unplausibel anzunehmen, dass Kinder aktuelle politische Gegenwartsfragen nicht zur Kenntnis nehmen würden (Claußen/Geissler 1996). Sowohl im Elternhaus, als auch in der Schule, im Umgang mit anderen Kindern und vor allen Dingen über den Zugang zu den Medien erleben Kinder heute, dass gesellschaftliche Chancen und Ressourcen unterschiedlich verteilt sind und möglicherweise auch für sie selber Zugangsbarrieren bestehen. Politik sowie Politikerinnen und Politiker werden ebenfalls wahrgenommen und bewertet."[2]
Die Kinderstudie zeigt aber auch, dass Politik auch bei Kindern nicht "in" ist.
"So geben 67% der 8- bis 9-Jährigen an, dass sie an Politik gar nicht interessiert sind. Wenig interessiert sind 24% der 8- bis 9-Jährigen sowie 37% der 10-bis 11-Jährigen. Als interessiert bezeichnen sich 7% bzw. 9 % und stark interessiert jeweils 2%." [3]
Dies ist aber kein Argument für die GegnerInnen des Kinderwahlrechts, denn...
"...Dieses Ergebnis entspricht dem gesellschaftlichen Trend. Interesse an Politik ist zur Zeit weder "in" noch in irgendeiner anderen sonstigen Weise aus der Sicht der Bevölkerun ein Gewinnerthema (...) Aus unserer Sicht reproduzieren die befragten Kinder an dieser Stelle die vorhandene gesellschaftliche Mehrheitsmeinung. Man sollte dies allerdings (...) nicht damit gleichsetzen, dass Kinder entsprechenede Fragen grundsätzlich noch nicht verstehen würden oder dass ihnen die gesellschaftliche Umwelt egal wäre."[4]
World Vision zeigt also, dass Kinder genauso politisch interessiert oder eben uninteressiert sind wie Erwachsene auch. Kinder können sehr wohl ExpertInnen ihres eigenen Lebens sein und auch über gesellschaftliche Verhältnisse reflektieren. Von einem Wahlalter Null können auch sehr positive Effekte auf diese Politikverdrossenheit der Kinder ausgehen. Die Kinder wurden ja nie nach ihrer Meinung gefragt, wenn sie aber wissen, dass sie eine Stimme abgeben können, werden sie sich mit der Politik stärker auseinandersetzen. In einem Fazit verweisen Hurrelmann und Andres auf die UN-Kinderrechtskonvention und schließen auch ein Wahlalter Null nicht aus:
"Das Recht von Kindern auf freie Meinungsäußerun und Vertretung der eigenen Interessen wird ebenso wie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung am öffentlichen Leben eingefordert. Wie dies umzusetzen ist, ob in Form von punktueller Partizipation, Kinderparlamenten, einer Wahlberechtigung der Kinder oder einer stellvertretenden Wahlstimme der Eltern für ihre Kinder, liegt in der Entscheidung jedes einzelnen Landes."[5] (Hervorhebung seitens der AntragstellerInnen)
Wahlrecht ab 16 oder ein StellvertreterInnenwahlrecht?
Einige BefürworterInnen der Wahlaltersenkung sind für eine Senkung auf 16 Jahre oder dafür, dass Eltern quasi stellvertretend für ihre Kinder wählen können.Das StellvertreterInnenwahlrecht, oder auch Familienwahlrecht, ist absolut inakzeptabel. Die GRÜNE JUGEND will, dass Kinder selber wählen gehen und eben nicht, dass andere für sie dieses demokratische Grundrecht ausüben. Eltern haben oftmals andere politische Meinungen als ihre Kinder und durch das Familienwahlrecht würden sie einen höheren Machteinfluss auf die Kinder haben, als wenn diese am Ende selber das Kreuz in der Wahlkabine machen können. Zudem ist eine Stimmenübertragung auf andere Personen grundgesetzwidrig und demokratietheoretisch mehr als fragwürdig, da hierdurch das Prinzip "Ein Kopf, eine Stimme" über Bord geworfen wird.
Die GRÜNE JUGEND unterstützt Landesverbände, die eine Wahlaltersenkung anstreben. Grundsätzlich sind wir jedoch gegen ein Wahlalter 16 oder 14, da ja gerade das Alter keine Rolle mehr spielen soll. Auch solche Altersgrenzen sind willkürlich. Argumentationen, die zum Wahlalter 16 führen, können genausogut für die Wahlgrenze ab 15 Jahren, 12 Jahren oder eben ab Null Jahren vorgebracht werden. Eine Wahlaltersenkung bedeutet eine quantitative Veränderung, als GRÜNE JUGEND sind wir aber für eine qualitative Veränderung unseres Wahlsystems
Fazit
Das Wahlalter Null verspricht viele positive Effekte auf unsere Gesellschaft zu haben und wäre ein wichtiger Schritt zu einer wahrhaft demokratischen und emanzipierten Form der Demokratie. Alle Menschen müssen auch die gleichen unveräußerlichen Grundrechte haben, gerade Kinder brauchen ein Wahlrecht, um ihre Interessen in einer alternenden Gesellschaft kenntlich machen zu können. Die Mitbestimmung von jungen Menschen ist eine Bereicherung für jede Gesellschaft.
[1]
tinyurl.com/5u7uvp ^
[2] World Vision Kinderstudie, Fischer Taschenbuch Verlag 2007, S. 207 ^
[3] s.o. S. 208 ^
[4] s.o. S.209 ^
[5] s.o. S. 365 ^
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