Gläserne PatientInnen von heute
29.01.2009: Datenschutz im Gesundheitssystem
Mit Beginn des zweiten Quartals 2009 erhalten alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland die „elektronische Gesundheitskarte“. Angefangen mit Nordrhein-Westfalen startet dann ein staatliches Software-Großprojekt, dessen Nutzen laut Chaos Computer Club „in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Risiken und absehbaren Problemen steht“. Bedenken melden auch die großen Ärztevereinigungen an, die gleich in mehreren Bündnissen Widerstand gegen die neue Versichertenkarte formieren.
Nach langem Streit zwischen Ärzten, Kassen und IT-Industrie gibt es mittlerweile ernstzunehmende Anzeichen, daß die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in 2009 nun doch bevorsteht. Ungeklärte technische Fragen führten seit dem ursprünglich geplanten Einführungstermin am 01. Januar 2006 zu zahlreichen Verschiebungen. Zusätzliche Anwendungen, beispielsweise das sogenannte „eRezept“ und die elektronische Krankenakte, werden zwar zunächst nicht enthalten sein. Das Rollout beeinhaltet aber auch die Verteilung spezieller Lesegeräte, die von der mit der Einführung und Weiterentwicklung der eGK betrauten Gematik zugelassen sein müssen. Die Lesegeräte sind dann grundsätzlich aufwärtskompatibel zu den in einer späteren Ausbaustufe angedachten Online-Anwendungen.
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Die „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“, kurz Gematik, ist mit der Einführung und Pflege der elektronischen Gesundheitskarte betraut. Sie wurde auf Grundlage von §291b, SGB5 aus Organisationen des deutschen Gesundheitswesens zu diesem Zweck gegründet.
En Detail: Technische Einzelheiten
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Speicher-Chipkarte mit „Prozessorchip“, also mit eigener Rechenleistung und geschützten Datenbereichen durch die Anwendung kryptografischer Verfahren. Auf der Karte sollen auf bis zu 32 kBytes allgemeine Personendaten der Patienten sowie eRezepte, optional auch Notfalldaten und Arzneimitteldokumentation gespeichert werden. Alle anderen Daten, so etwa der elektronische Arztbrief oder die Krankenakte, werden auf zentralen Servern der Gematik abgelegt.
Schutz der PatientInnendaten?
Zugriff auf diese Informationen sollen nur Ärzte und Apotheker erhalten. Durch die gemeinsame Verwendung von Heilberufsausweis, Gesundheitskarte und PIN-Eingabe des Patienten sollen Unbefugte vom Einblick ausgeschlossen werden. Die Personendaten werden allerdings gänzlich unverschlüsselt auf der Karte gespeichert. Notfalldaten, wie Unverträglichkeitsreaktionen und ggfs. chronische Beschwerden und andauernde Medikationen, sind auch ohne PIN-Eingabe einsehbar.
Die Gesundheitskarte ist keine reine Speicher-Chipkarte, sondern vorwiegend Schlüssel zu einem neuen, zentralen und vernetzten Gesundheitssystem. Die Daten werden dann außerhalb der Arztpraxis aufbewahrt und stehen nicht mehr unter dem Schutz ärztlicher Schweigepflicht. Sensible und sehr intime Patientendaten würden auf Rechnern der Gematik gesammelt und den Ärzten per Online-Zugriff temporär zur Verfügung gestellt. In den Testregionen, darunter Zittau und Ingolstadt, wurden zwischen 30 und 75% der Karten durch falsche PIN-Eingaben gesperrt. Da die Informationen über das Internet abgerufen werden, sind wichtige Daten für die Behandlung der Patienten bei einem Verbindungsausfall nicht mehr verfügbar.
Das Für und Wider
Befürworter der eGK erhoffen sich Einsparungen durch die Einführung des elektronischen Rezeptes, immerhin würden bei 700 Millionen Rezepten im Jahr von den Kassen jeweils 0,40 – 0,50 EUR für die Bearbeitung berechnet. Die Aktualisierung administrativer Daten mache eine Neuausgabe der Karten unnötig und der Abgleich eingenommener Medikamente könne Falschmedikationen vorbeugen. Gleichzeitig gibt sie den Versicherungen Raum, die selbstverantwortliche Arbeit behandelnder Ärzte zu kontrollieren und in Frage zu stellen. Eine von der Booz-Allen-Hamilton im Auftrag der Gematik erstellte Kosten-Nutzen-Analyse ergibt enorme Ausgaben für die Einführung, Pflege und Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und der erforderlichen technischen Infrastruktur. Die Dokumentation ist im Rahmen einer „Dokumentenbefreiung“ des Chaos Computer Clubs im November 2006 publiziert worden und kann im Internet angesehen werden: www.ccc.de/updates/2006/krankheitskarte
Was wir daraus lernen
Die elektronische Gesundheitskarte ist in allen Kreisen hoch umstritten. Mit den gesetzlichen Grundlagen in §291 des fünften Sozialgesetzbuches wird eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitswesens zwar angestrebt. Dabei handelt es sich jedoch nach Jahren der Diskussion immernoch um ein Prestige-Projekt ohne Boden. Wo immer große Datensammlungen entstehen, werden Begehrlichkeiten an verschiedenen Stellen geweckt. Die elektronische Gesundheitskarte und die dahinter verborgene „Telematik-Infrastruktur“, birgt neben einem erhöhten Missbrauchspotenzial der Gesundheitsdaten von mindestens 70 Millionen Krankenversicherten auch vielseitige Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Das Verhältnis zwischen technischen Nutzen und Gefahr für die Privatsphäre der Patienten ist kurz vor dem Rollout noch nicht endgültig geklärt.
Suat Kasem ist Koordinatorin des Fachforum Medien & Kultur und engagiert sich auch außerhalb der Grünen Jugend in diesem Bereich