A-19 Jetzt erst recht: Her mit einem soliden Steikrecht!
14.10.2009: Antragssteller_innen: Tobias Edling, Sarah Benke, Johannes Möstl
Der Kapitalismus ist ein abstraktes wirtschaftliches System. Kapitalist_innen unterliegen bestimmten "systemischen Zwängen", weshalb moralische Bestrebungen zumeist völlig ins Leere laufen. Deswegen ist eine personalisierte Kapitalismuskritik nicht gewinnbringend. Andererseits können Lohnabhängige aber mit gutem Recht den Wert ihrer Arbeitskraft nach oben treiben, um eine Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse zu erreichen. Diese Möglichkeiten werden inzwischen aber angesichts der technischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung immer schwieriger: Bei Tarifverhandlungen und der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber_innen und Lohnabhängigen ziehen oft letztere den Kürzeren. Die letzten Tarifabschlüsse waren oftmals keine Lohnsteigerung, sondern, wenn überhaupt, eher ein Inflationsausgleich. Zur Zeit gibt es vor allem im Dienstleistungssektor ein Problem beim Streik: die Einsetzung von schnell anlernbaren Streikbrecher_innen und ein niedriger Organisationsgrad der zu einem großen Teil weiblichen Beschäftigten. Insbesondere die kaum wahrnehmbaren Einzelhandelsstreiks demonstrieren dieses Problem. Mit einem soliden Streikrecht könnte z.B. ein Vollstreik in der gesamten Dienstleistungsbranche den Druck erhöhen. Gerechte Löhne dürfen nicht ein Privileg von hochspezialisierten und männerdominierten Berufen wie Ärzt_innen, Pilot_innen oder Lokführer_innen und industriellen Branchen mit hohem Organisationsgrad bleiben! Deswegen ist es umso nötiger, dass Lokführer_innen auch für ihre Kolleg_innen am Ticketschalter in den Ausstand gehen können. Ein solides Streikrecht erhöht also auch die Solidarität innerhalb der Gruppe der Lohnabhängigen. Die GRÜNE JUGEND fordert deshalb: Generalstreiks, Vollstreiks, Solidaritätsstreiks, Prosteststreiks sowie politischen Streiks müssen legalisiert werden. Darüber hinaus sollen sogenannte Wilde Streiks (auch: Selbstständige Streiks), die nicht von Gewerkschaften organisiert sind, für die_den Lohnabhängige_n straffrei bleiben.
Begründung:
Erläuterungen zu den Begriffen: Bei Generalstreiks handelt es sich um einen Streik aller Branchen eines Landes. Vollstreiks hingegen ist der Ausstand einer gesamten Branche. Solidaritätsstreiks sind Streiks, die den Arbeitskampf eines anderen Betriebes oder einer anderen Branche unterstützen können. Streiks aus politischen Gründen richten sich gegen Regierungspolitik u.ä., während sich Proteststreiks gegen konkrete Vorfälle im Betrieb richten und zeitlich befristet sind. Weitere Begründung mündlich
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