Vorratdatenspeicherung endlich gekippt!
02.03.2010: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt Max Löffler, Bundessprecher der GRÜNEN JUGEND:
„Das Urteil des ersten Senats ist ein Riesenerfolg für die über 35.000 KlägerInnen und Wasser auf die Mühlen der BürgerInnenrechtspolitik in Deutschland. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie ist ein weiterer Meilenstein im Kampf für informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Ausgestaltung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die große Koalition ist verfassungswidrig. Selbst George Orwell hätte sich einen so unbestimmten Zugang zu praktisch kaum gesicherten Daten nicht träumen lassen.
Wir bedauern jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Datenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig erklärt, sondern nur die konkrete Ausgestaltung kritisiert. So wichtig die strengen Anforderungen und die hohen Hürden für die Speicherung und den Zugriff auf die Verbindungsdaten sind, werden die Daten einmal gesammelt, dann sind sie auch vor Missbrauch nicht sicher. Das Gericht selbst erkennt an, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Eingriff in Grundrechte von bisher unbekanntem Ausmaß ist. Wir hätten daher die Überweisung an den Europäischen Gerichtshof sehr begrüßt. Wir brauchen endlich Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher geht der weitere Weg im Kampf für den Erhalt der BürgerInnenrechte nun nach Straßbourg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof!"