Wie politisch ist das Kopftuch?
08.11.2003: Zuspitzungen wie "Integration oder Assimilation" führen bei der aktuellen Kopftuchdebatte in die Irre - findet Katja Husen
Das Kopftuch ist nicht nur ein religiöses, sondern auch ein politisches Symbol. Deshalb reicht es nicht, die Frage der kopftuchtragenden Lehrerin oder Beamtin alleine unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit oder der Gleichbehandlung der Religionen zu betrachten. Die Frage muss immer auch sein, ob die politische Aussage des Kopftuchs sich mit der Neutralitätspflicht des Staates und den Grundwerten unserer Gesellschaft verträgt: Pluralismus, Demokratie, Akzeptanz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Trennung von Staat und Kirche. Dabei ist nicht so sehr entscheidend, wie die Trägerin die Bedeutung ihres Kopftuchs verstanden wissen will (nämlich zum Beispiel rein religiös), sondern vor allem, welche historische und internationale Bedeutung das islamische Kopftuch hat und wie es auf die Betrachterin und den Betrachter wirkt.
Gerade in Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung ist die politische Bedeutung des Kopftuchs unbestreitbar. Es wurde -teilweise- verboten, wenn der Bruch mit gottesstaatlicher Tradition demonstriert werden sollte, und als Bekleidungsvorschrift (wieder) eingeführt, wenn eben dieser "Gottesstaat" zum Leben erwachte. Das Kopftuch ist dabei, in der Form wie Ferestha Ludin es trägt, die mit westlichem Kleidungsverständnis noch am ehesten nachvollziehbare Verhüllung. Sie findet ihre ausgeprägteren Formen dort, wo außer den Haaren auch die Hände, der Mund oder eben das ganze Gesicht bedeckt werden müssen. Alle diese Bekleidungsvorschriften sind religiös begründet - und doch auch Zeichen der rechtlichen Stellung der Frau in der jeweiligen Gesellschaft. In dem Maße, in dem sich Frauen von (Religions-) Staats wegen verhüllen und damit unsichtbar machen müssen, wird ihnen oft auch das Recht auf freie Berufswahl, auf ungehinderten Zugang des öffentlichen Raumes, Bildung und politische Teilhabe genommen. Frauen wie Fereshta Ludin, die trotz Kopftuch all diese Rechte haben und nutzen, sind international die absolute Ausnahme - nicht die Regel. Sie alleine können also nicht die Symbolik des Kopftuchs begründen. So sehr sie sich im Einzelfall vielleicht sogar wünschen mögen, das Kopftuch nicht den Islamisten als Symbol zu überlassen, sondern es positiv zu besetzen. Im Privaten ist dieses Anliegen nicht nur legitim, sondern sogar begrüßenswert. Im sogenannten Kopftuchstreit geht es aber um eine Lehrerin, die als Beamtin den Staat verkörpern möchte. Dieser Staat muss von den aktuellen Bedeutungen des Kopftuchs ausgehen, nicht von denen, die vielleicht in Zukunft wünschenswert wären.
Wo Menschen dem Staat in Gestalt seiner BeamtInnen gegenübertreten, tun sie dies nicht immer freiwillig. Wenn sich SchülerInnen durch die allgemeine Schulpflicht ihren LehererInnen nicht entziehen können, ist die religiöse und politische Neutralitätspflicht oberstes Gebot des Staates. Das gilt nicht nur für Gebäude (das Kruzifix oder Wahlplakat an der Klassenzimmerwand), sondern eben auch für seine menschlichen VertreterInnen. Der Nachweis, ob ein Symbol dieser Neutralitätspflicht genüge tut, muss also nicht von den SchülerInnen oder Eltern erbracht werden und kann auch nicht aus der Eigendefinition der Trägerin geschlossen werden - diesen Nachweis muss schon der Staat als DienstherrIn selber führen. Besonders deutlich wird das wohl am Beispiel von Grundschulen. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass sechs- bis zehnjährige SchülerInnen das Verhalten ihrer Lehrerinnen unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue und der Anerkennung oben genannter Grundwerte der Gesellschaft bewerten.
Nun ist eine Bekleidungsvorschrift, die nur für eines der beiden Geschlechter bindend ist, in ihrer Aussagekraft über die Gleichwertigkeit der Geschlechter zumindest fragwürdig. Auch haben Organisationen wie der Zentralrat der Muslime es nicht geschafft, mit ihrer Formulierung vom "Kernbestand der Menschenrechte" berechtigte Zweifel dahingehend auszuräumen, dass Frauenrechte und Gleichberechtigung vielleicht nicht zu diesem Kernbestand gehören. Die Anerkennung der Universalität von Menschenrechten darf aber nicht religiös-politschen Relativierungen zum Opfer fallen. Dass die Debatte um die Bedeutung des Kopftuchs nicht, wie gerne behauptet wird, alleine von Feministinnen und anti-islamischen Konservativen angefangen wurde, zeigen auch die unterschiedlichen Reaktionen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland. Nirgendwo scheint die Meinung darüber, ob das Kopftuch nun ein religiöses, ein politisches oder ein religiös-politisches Symbol ist, so weit auseinander zu gehen, wie dort. Es gibt Muslime, die das Kopftuch als Symbol des Islam ablehnen und es als kulturell-politisches Signal an Frauen begreifen, sich nicht auf eine Stufe mit Männern zu stellen. Auch sie haben ein Recht auf staatliche Schulen, die ihre Religiosität und ihr politisches Empfinden schützen, und zwar indem LehrerInnen in dieser Frage so neutral wie möglich bleiben.
Die Möglichkeit, unterschiedslos alle religiösen Symbole aus Schulen zu entfernen, trägt zumindest der Tatsache Rechnung, dass es schwierig bis nahezu unmöglich sein wird, die Frage "Wie politisch sind religiöse Symbole?" abschließend zu beantworten. Der Streit ums Kopftuch würde damit entscheidend zu einem weiteren Schritt in Richtung einer echten Trennung von Staat und Kirche beitragen. Während sich in einigen Landesteilen so gut wie nichts ändern würde, wäre dieser Schritt in anderen Teilen sicherlich ein sehr schmerzhafter für die ansässige christliche Bevölkerung. Religiöse Monopole wären an Schulen weitgehend zurückgedrängt - auch das kann ein großer Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensrichtungen sein.
Viel wichtiger für die Zukunft und für eine echte Einbürgerung des Islam wäre allerdings eine von allen Muslimen anerkannte islamische Dachorganisation, die als Verhandlungspartnerin des Staates Fragen des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Religiosität und Religionszugehörigkeiten, sowie die Rolle des Islam in Deutschland regelt. Dazu wäre ein Staatsvertrag ähnlich dem mit den Kirchen oder dem Zentralrat der Juden nötig. Einzelne Islamisten oder islamistische Gruppierungen wären dann nicht mehr in der Lage, ihre eigene Wertigkeit zu erhöhen, indem sie vorgeben für "die Muslime" zu sprechen. Ein klares Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte und der Anerkennung der Grundwerte der deutschen Verfassung würden vielen KritikerInnen der heutigen islamischen Strukturen in Deutschland den Wind aus den Segeln nehmen und sicherlich die Meinung der heute oft noch schweigenden Mehrheit von Muslimen entsprechen. Denn eins ist klar: Zu meinen, man könnte die demokratischen und menschenrechtlichen Defizite in Teilen der islamischen Gemeinschaft und ihre Symbole "zu Tode kuscheln" oder wegdialogisieren, ist nicht nur naiv, sondern auch unpolitisch. Die Grenzen der Religionsfreiheit müssen am Beispiel des Islams in unserer Gesellschaft neu austariert oder vielleicht auch einfach nur bestätigt werden. Nur so lässt sich ein multikulturelles Zusammenleben in Akzeptanz und Toleranz erreichen.