Vergessene Menschen im beliebigen System

14.04.2005: Menschenrechte und Rechtssicherheit sind in Afrika immer noch Fremdwörter. Die individuellen Rechte werden in den afrikanischen Staaten oft der Willkür und Beliebigkeit unterworfen. SPUNK-Redakteur Jan Philipp Albrecht erläutert die Hintergründe.

Rechtspluralismus in Afrika

Durch die Kolonialisierung Ende des 19. Jahrhunderts nahm der Eigentumsbegriff im europäischen Verständnis und das damit verbundene europäische Recht Einzug in die meisten afrikanischen Staaten. Viele traditionelle Normen haben aber trotzdem ihre Geltung nicht verloren. Dadurch entstand ein umfangreicher Rechtspluralismus, den wir Europäer oft als Rechtsunsicherheit wahrnehmen. Zahlreiche Vorschriften überschneiden sich, was aus den unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen ethnischen Gruppen resultiert. Häufig differieren auch staatliche und lokale Rechtssysteme, die ihre Legitimität aus verschiedenen Quellen schöpfen. Abgerundet wird dieser ganze Rechtswirrwar durch die Tatsache, dass sich ideale Rechtsvorgaben und tatsächliche Praktiken stark unterscheiden können. Insbesondere bei Rechten an natürlichen Ressourcen, gibt es selten allgemein anerkannte Rechtssysteme. Das führt zu verschiedenen Gerichtsbarkeiten, bei denen auf zum Teil unterschiedliche Weise geurteilt wird. Ungeklärte Autoritäten auf lokaler und staatlicher Ebene, sowie ein krasses Spannungsverhältnis zwischen individuellen und kollektiven Rechten in den nationalen und lokalen Rechtsordnungen führen zu vielen offenen Fragen.

Dazu kommt, dass im Afrika südlich der Sahara mehr als 200 Millionen Muslime leben. Im Gegensatz zum arabischen Islam, der relativ homogen ist, hat die zweitgrößte Weltreligion hier allerdings sehr unterschiedliche Gesichter: In Nigeria, wo sie einen immer größeren Zulauf verzeichnet, gibt es beispielsweise starke fundamentalistische Tendenzen. So wird in den nördlichen Provinzen des einwohnerInnenreichsten afrikanischen Landes immer häufiger das islamische Gesetz, die Scharia, angewandt. In Kenia und Somalia vermuten internationale Geheimdienste sogar zahlreiche Anhänger und Ausbildungslager islamistischer Terrornetzwerke. Ein ganz anderes Gesicht zeigt dagegen der Islam im Tschad. Hier gelten die Muslime als gemäßigt: Während sie früher beispielsweise die Christen bekämpften, weist die heutige, junge Generation immer öfter auf Verbindendes zwischen den Religionen hin. Dabei haben sie es allerdings schwer, den Rest der Bevölkerung zu überzeugen. Die aktiven PolitikerInnen im Tschad kämpfen derweil nur für ihre eigenen Interessen und gegen die politische Opposition.

Das Dilemma der Menschenrechte

Das Beispiel Tschad hat demnach auch andere Seiten. So werden in diesem, zu den ärmsten der Welt zählendem Land, tagtäglich die Menschenrechte verletzt. Besonders bedroht sind aktive BürgerrechtlerInnen und freie JournalistInnen. Sie sehen sich Misshandlungen ausgesetzt und werden nicht selten verhaftet oder ermordet. Die Regierung, der mehrfach Wahlmanipulation vorgeworfen wurde, schloss zudem mit einem knapp vier Milliarden Dollar schwerem Projekt mit dem Erdölkonsortiums Exxon-Mobil, Chevron und Petronas das größte Investitionsgeschäft im subsaharischen Afrika. 80 Prozent der Einnahmen sollten dabei in ein Armutsbekämpfungsprogramm fließen. Doch Menschenrechtsorganisationen zweifeln an der rechtmäßigen Umsetzung, denn die Republik Tschad gehört laut Transparency International zu den korruptesten Ländern der Welt. Die Beseitigung der durch die Pipelines erzeugten Umweltschäden und die Entschädigung der betroffenen Bevölkerung wird nachwievor missachtet. Gerade die rebellischen Menschen in den Ölfördergebieten leiden unter wiederholter brutaler Repression. Menschenrechtsverletzungen sind bei der stärksten Militärmacht Zentralafrikas an der Tagesordnung. 2003 waren laut Jahresbericht von Amnesty International mehrere MenschenrechtsaktivistInnen, kritische JournalistInnen oder andere gewaltlos agierende politische Gefangene kurzzeitig in Haft. Über 100 Menschen wurden willkürlich festgenommen. Viele wurden misshandelt, sogar gefoltert, Frauen vergewaltigt.

Die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen sind ein gesamtafrikanisches Problem. In fast allen afrikanischen Staaten werden die UNO-Konventionen für Menschenrechte, Rechte der Frauen und Kinderrechte gebrochen. Das schlimmste Beispiel ist die weit verbreitete weibliche Genitalverstümmelung. Neben Tschad wird sie in 28 weiteren afrikanischen Ländern praktiziert. Über 150 Millionen Mädchen und Frauen weltweit leben derzeit mit verstümmelten Genitalien. Jeden Tag werden 6.000 Frauen zu Opfern dieser grausamen Praktik. Dabei werden die Schamlippen teilweise oder vollständig herausgeschnitten und in 15 Prozent der Fällen sogar die äußeren Labien teilamputiert und miteinander vernäht. Die Begründungen sind vielfältig und widersprüchlich. Sie beruhen zumeist auf Mythen und Überlieferungen, der Unkenntnis biologischer und medizinischer Fakten oder einem missinterpretierten Islam. Tatsächlich geht es dabei um die Kontrolle weiblicher Sexualität und Fruchtbarkeit im Rahmen männlicher Machtansprüche.

Zukunft der Rechte im vergessenen Kontinent

Bis Ende der achtziger Jahre lagen die autoritären politischen Systeme der afrikanischen Staaten wie ein Schatten über dem dunklen Kontinent. Die 48 Staaten südlich der Sahara befanden sich fest im Griff der DiktatorInnen. Kein Wunder, dass Menschenrechte und Rechtssicherheit noch immer zu wünschen übrig lassen. Kleine Länder, wie Botswana oder Mauritius gestalteten zwar bald den Weg zur Demokratie, doch überwiegend diente die Politik in Afrika der Selbstbereicherung von MachthaberInnen. Die Unabhängigkeit Namibias und die Ablösung der autoritären Systeme in Benin und Sambia Anfang der neunziger Jahre löste eine Demokratisierungswelle aus. Mehrere Länder starteten Nationalkonferenzen, in denen verfassungsrechtliche Reformen beschlossen wurden. Dies war hauptsächlich auf das Ende des kalten Krieges und das massive volkswirtschaftliche Versagen der DiktatorInnen zurückzuführen. Doch die anfängliche Euphorie hatte ein baldiges Ende: Die meisten Wahlen galten als gefälscht oder manipuliert, die erhofften Machtwechsel traten oft nicht ein. Die Einnahmen der ölexportierenden MachthaberInnen ließen diese militärisch oft obsiegen. Dieser kurzfristige, wenig stabile politische Wandel führte zu vielen dauerhaften Bürgerkriegen.

Auf anderer Ebene haben die afrikanischen Staaten bereits gezeigt, dass sie auch Vorreiter bei der Anerkennung internationaler Normen und Einrichtungen sein können. So wird in vielen Grenzstreitigkeiten in Afrika mittlerweile der internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag angerufen und dessen Urteil akzeptiert. Die im März 1994 erfolgte Rückgabe des Hafens Walfischbai von Südafrika an Namibia ist ein vorbildliches Beispiel dafür, wie unsinnige Grenzziehungen und Gebietsverteilungen aus der Kolonialzeit auf dem Verhandlungswege konstruktiv beseitigt werden können. Ob auch die individuellen Freiheits- und Menschenrechte dauerhaft gesichert werden können, wird niemand abschätzen können. Allerdings sind anfängliche positive Entwicklungen in Ländern wie Ghana oder Tansania zu verzeichnen. Um dies zu unterstützen, ist es Aufgabe der westlichen Staaten, sich endlich für einen afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof einzusetzen, gegen die konfliktschürenden Ölkonzerne vorzugehen und sich in der WTO für eine bessere Umsetzung von Menschenrechten und Rechtssicherheit zu engagieren.

Jan Philipp Albrecht, ist 22 Jahre, studiert Jura an der Universität Bremen und hat das Fachforum Demokratie & Recht ins Leben gerufen.

Siehe auch

Fotogalerie Afrika

Gesellschaft für afrikanisches Recht

Terre des Femmes

Afrika-Schwerpunkt der Bundeszentrale für politische Bildung