Arm trotz Arbeit

28.02.2007: Annelie Buntenbach erläutert, warum Menschen in Deutschland, trotz Arbeit, Arm sein können.

Mit Hartz IV ist der Schutz der Arbeitslosenversicherung vor Ausbeutung und Niedrigstlöhnen außer Kraft gesetzt worden. Hartz IV-Empfänger müssen praktisch jede Arbeit annehmen. So arbeiten rund 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. Sie erhalten für ihre Arbeit weniger als 50 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, beziehen also Armutslöhne nach der Standarddefinition der Armutsforschung. Dabei sind die meisten nicht gering qualifiziert und üben nicht nur einfache Tätigkeiten aus. Dennoch arbeiten viele Menschen inzwischen zu Löhnen, von denen sie nicht mehr leben können. Besonders in Ostdeutschland sind vier Euro pro Stunde keine Seltenheit. Die Folge ist: Fast eine Million Menschen müssen neben ihrem Einkommen Hartz IV beziehen. Davon haben 390.000 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 72 % dieser Personen arbeiten sogar in Vollzeit.

Der Niedriglohnsektor hat sich aber auch deshalb ausgebreitet, weil die Bindungswirkung von Tarifverträgen nachlässt. Speziell in Ostdeutschland entziehen sich immer mehr Betriebe den tariflichen Standards und setzen auf Dumpingkonkurrenz. Verschärft wird die Situation durch die so genannte prekäre Beschäftigung, also Menschen, die in Minijobbs, Leiharbeit, Praktika und Scheinselbstständigkeit gedrängt werden. Der Niedriglohnsektor wächst also seit Jahren, doch zusätzliche Beschäftigung hat es nicht gebracht. Im Gegenteil: Der Arbeitnehmeranteil am Volkseinkommen geht zurückt, die Ungleichheit wächst, die Binnenkonjunktur - und damit der Arbeitsmarkt - kommt nicht auf die Beine.

Es ist dringend an der Zeit diesen Trend zu stoppen - nicht nur aus sozialpolitischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen. Wir brauchen deshalb Mindestlöhne. Der DGB hat ein mehrstufiges Verfahren vorgeschlagen. Zunächst sollen in den Bereichen, in denen Tarifverträge existieren, branchenspezifische Mindestlöhne festgesetzt werden. In den Bereichen, in denen Tarifverträge nicht vereinbart werden können, muss ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gelten. Dieser sollte nach den Vorstellungen des DGB bei 7,50 Euro liegen. Das entspricht bei einer Vollzeittätigkeit einem Bruttolohn von 1.250 Euro im Monat bzw. 935,00 Euro netto für einen Alleinstehenden und liegt damit nah an der so genannten Pfändungsfreigrenze. Damit läge Deutschland auf dem Niveau vergleichbarer europäischer Länder mit ähnlicher Wirtschaftskraft. Einen Mindestlohn haben in der EU 18 von 25 EU-Staaten, in den anderen gibt es zum Teil sehr weitgehende tarifliche Mindestlöhne. So beträgt zum Beispiel der Mindestlohn in den Niederlanden 8,13 Euro, in Belgien 7,93 Euro, Frankreich 8,27 Euro, Irland 8,30 Euro und Großbritannien 7,96 Euro. Trotzdem ist der Anteil von Langzeitarbeitslosen in diesen Ländern geringer als in Deutschland und der Anteil der Geringqualifizierten unter den Beschäftigten höher.

Der gesetzliche Mindestlohn ist aber nicht nur ein Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmer, die vor existenzgefährdendem Lohndumping geschützt werden. Gerade Unternehmen, die regional verwurzelt sind und sich um anständige Beschäftigung bemühen, kommen durch unfaires Lohndumping von Konkurrenzunternehmen unter Druck. Der Mindestlohn würde auch den Staat entlasten, weil Sozialtransfers nicht mehr in dem Maße erforderlich sind. Die Zahl der Personen, die während einer Beschäftigung Hartz IV beziehen müssen, würde zurückgehen.

Darüber hinaus muss auch das Fördern für Arbeitslose endlich verbessert werden. Insbesondere berufliche Weiterbildung kann die Chancen erhöhen, Arbeitslosigkeit zu beenden und eine besser bezahlte Beschäftigung zu erreichen. Nur so können wir auch dem Fachkräftemangel begegnen. Damit würde auch der Druck auf den Niedriglohnsektor nachlassen. Die Bildungspotentiale, die vorhanden sind, müssen besser genutzt werden, das gilt vor allem für die Arbeitslosen. Darüber hinaus benötigen wir einen geförderten ‚ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt’. Durch langfristige und sozial abgsicherte Beschäftigung sollen insbesondere die Ein-Euro-Jobs abgelöst werden, die von vielen als unwürdig empfunden werden.

Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes, zuständig für Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik sowie Migrations- und Antirassismuspolitik. Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit.