Briefvorschlag: An die Bundesministerin der Justiz

01.03.2004: 10 Jahre Urteil zu "geringer Menge" - 10 Jahre Stillstand. Einfach mal per Mail oder Post an die Bundesjustizministerin schreiben:

An die Bundesministerin der Justiz
- Frau Brigitte Zypries -
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
E-Mail: Brigitte.Zypries@bmj.bund.de

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 9.3.2004 jährte sich der sog. "Cannabis-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts zum zehnten Mal und noch immer ist dieser Beschluss nicht vollständig umgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass trotz der grundsätzlichen (nach dem damaligen Stand der wissenschaftlichen Einschätzung betreff Gefährlichkeit des Stoffes) Verfassungskonformität des Cannabisverbotes, das Übermaßverbot bei der Strafverfolgung einzuhalten ist. Leider sieht die Realität - wie wir alle wissen - anders aus. Die Umsetzung der "geringen Menge" Regelung sieht in den Ländern sehr unterschiedlich aus. Während einige der nördlicheren Bundesländer hier klare und großzügigere Regelungen getroffen haben, werden im Süden und Osten Cannabiskonsumenten auch wegen kleinen Mengen verurteilt und im Wiederholungsfall wegen einiger Gramm hart bestraft. Als Bundesjustizministerin trifft Sie die Aufgabe hier für eine bundeseinheitliche Rechtsprechung zu sorgen.

Welche enorme Belastung die bisherige Regelung für die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz bedeutet, wissen Sie sicherlich besser als ich. Angesichts der verbreiteten Überlastung der Gerichte ist es absurd, dass wir in Deutschland Horden an Richtern und Staatsanwälten damit beschäftigen, Verfahren erst zu eröffnen und dann entweder wieder zu schließen oder Bürger wegen einigen Gramm Cannabis zu verurteilen.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen wurde vereinbart, die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Damit ist auch die jüngere Entscheidung bezüglich des Führerscheinentzuges bei nicht-berauschten Cannabiskonsumenten gemeint. Ich hoffem, hier nicht zehn oder mehr Jahre warten zu müssen bis die entsprechenden Gesetze und Verordnungen geändert werden und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht berücksichtigt wird.

Mir ist auch bewusst, dass Ihre Länderkollegen aus dem Süden sowie Mitglieder der Koalition wie die Drogenbeauftragte Frau Caspers-Merk oder Ihr ehemaliger Vorgesetzter Otto Schily einer progressiveren Drogenpolitik ablehnend gegenüberstehen. Lassen Sie sich von ihnen nicht abschrecken, den Beschluß des obersten deutschen Gerichtes - soweit es in Ihrer Macht steht - umzusetzen. Ihre Kollegen im Berliner Landesparlament haben - nachdem sie von den Grünen und der FDP an ihre früheren Forderungen erinnert wurden - inzwischen eine grundsätzliche Bereitschaft gezeigt, Konsumenten (genauer: die Vorbereitungshandlungen zum unmittelbaren Konsum) zu entkriminalisieren, nehmen Sie sie als Vorbild !

Mit freundlichen Grüßen

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