Zauberpilze in den Fachhandel!
15.11.2004: Beschluss der 23. Mitgliederversammlung vom 12. - 14. November in Köln.
Die GRÜNE JUGEND fordert:
Psilocybinhaltige Pilze sind wie in den Niederlanden als qualitätsüberwachte Genuss- bzw. als Lebensmittel zuzulassen.
Das Betäubungsmittelgesetz ist an das bestehende EU Recht, welches einen EU weiten legalen Handel erlaubt, anzupassen.
Konkret sollen psilocybinhaltige Pilze komplett aus dem BtMG gestrichen werden und stattdessen analog zu Tabak in das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz aufgenommen werden.
Alternativ könnte der Umgang mit Tabak, Alkohol, Zauberpilzen und auch allen anderen legalen Drogen in einem neu zu schaffenden Rausch- und Genussmittelgesetz geregelt werden.
Wichtig für den Verkauf von psilocybinhaltigen Pilze ist eine gesicherte Qualität (Verderblichkeit, Wirkstoffgehalt etc.) und die Möglichkeit für Konsumenten Beratung und Informationen über die Wirkung und Risiken zu erhalten. Zur Sicherstellung der zweiten Forderungen schlagen wir eine freiwillige Selbstverpflichtung und -kontrolle der Pilzhändler vor. Die Abgabe darf nur an KonsumentInnen ab 18 Jahren erfolgen.


