Für eine Schule ohne Rauch!
13.05.2005: Der Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg fordert ein Rauchverbot an Schulen, ein komplettes Werbeverbot für Zigaretten und den Abbau aller Zigaretten-Automaten in der Öffentlichkeit.
Die gesundheitlichen Schäden die durch direkten aber auch durch passiven Tabakkonsum entstehen, sind unbestritten. Das Einstiegsalter ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Fast jede dritte Schülerin und jeder vierte Schüler rauchen bereits im Alter von 15 Jahren. Die Schule ist neben der Familie das wichtigste soziale Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche bewegen. Es ist eine Tatsache, dass Jugendliche mit Vorliebe in der Schule rauchen und dort auch damit beginnen. Rauchen ist ja bekanntlich ”ansteckend”.
Diese Entwicklung halten wir vor allem aus gesundheitlichen Aspekten für verheerend. Aus diesem Grund spricht sich der Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg für ein umfassendes Rauchverbot an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg aus. Es ist klar, dass die mit Tabakkonsum verbundenen Probleme nicht alleine durch ein umfassendes Rauchverbot an Schulen gelöst werden können. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass ein Teil der Schülerschaft an andere Örtlichkeiten außerhalb des Schulgeländes ausweichen wird, um weiterhin Zigaretten konsumieren zu können.
Trotzdem sollte die Schule als öffentlicher Raum ein rauchfreier Bereich sein, an dem bewusst auf die Zigarette verzichtet wird. Denn auch wenn Jugendliche damit nicht generell am Rauchen gehindert werden, so halten wir es für wichtig, dass dies zumindest nicht in der Schule geschieht. Das Rauchverbot muss selbstverständlich auch für LehrerInnen und andere Personen, die an der Schule beruflich tätig sind oder sich dort aus sonstigen Gründen aufhalten, gelten.
Wie Verstöße gegen das Rauchverbot sanktioniert werden soll im Ermessen der einzelnen Schulen liegen um den unterschiedlichen Problemlagen und Situationen an den Schulen gerecht zu werden.
Wir fordern deshalb:
- 1. Die sofortige Einführung eines gesetzlichen Rauchverbotes an allen öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Dieses Rauchverbot muss für alle sich auf dem Schulgelände befindenden Personen gelten, also gleichermassen für SchülerInnen, LehrerInnen, HausmeisterInnen, sonstiges Personal und Gäste.
- 2. Den Ausbau von weiteren präventiven Maßnahmen zur Suchtvorbeugung, die schon in der Grundschule beginnen müssen. Dazu muss im Unterricht ausführlich über die Folgen des Rauchens aufgeklärt werden. Zusätzlich muss Hilfe für RaucherInnen angeboten werden (Entwöhnungskurse, Nikotin-Pflaster,...).
- 3. Keine Zigaretten-Automaten mehr in der Öffentlichkeit.
- 4. Keine Werbung für Tabak und Tabakprodukte.