Selbstbestimmung statt Überwachung

07.06.2002: Flyer zum Thema Überwachung (Juni 2002)

Mehr informationelle Selbstbestimmung

Im sogenannten ?Volkszählungsurteil" von 1983 ist das Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung gekommen, dass jedeR BürgerIn ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat. Dies ist die Grundlage von Datenschutz und bedeutet, dass jede Person weitestgehend selbst bestimmen soll, welche Daten wo über sie verarbeitet werden. Leider sieht die Realität mittlerweile anders aus. Durch die neuen Technologien gibt es vielfältige Möglichkeiten, Daten schnell und einfach zu verarbeiten. Im staatlichen Bereich wird dies mit dem Schlagwort "Innere Sicherheit" legitimiert. Allerdings können wir Statistiken lesen und sehen trotz aller Verunsicherung einen Rückgang der Kriminalitätsraten. Neben dem Staat kommen noch viele Wirtschaftsunternehmen hinzu, die uns aus kommerziellen Gründen überwachen. Die Grüne Jugend stellt sich dem Überwachungswahn entgegen: Wir wollen Freiheit und Sicherheit!

Datenschutz als BürgerInnenrecht! Datenschutz ist ein BürgerInnenrecht. Es zwingt den Staat oder Wirtschaftsorgane bei der Verarbeitung personenbezogener Informationen bestimmte Regeln einzuhalten, zum Schutz der BürgerInnen. Datenschutz ist kein ?Täterschutz" und vor allem kein staatlicher Akt, der je nach gesellschaftlicher Stimmung beliebig widerrufen werden kann. Denn: Ohne Privatsphäre, ohne informationelle Selbstbestimmung würde dem Menschen die notwendige persönliche Freiheit und damit eine zentrale Lebensgrundlage in einer technisierten Welt genommen. Letztlich löst mehr Überwachung aber keine gesellschaftlichen Probleme.

Weniger Überwachung! Überwachung steht im Gegensatz zum Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Die Überwachung öffentlicher Plätze, das Abhören von Telefonaten und das Sammeln personenbezogener Daten ist aufwendig, verletzt Grundrechte und führt nicht zum gewünschten Erfolg der Kriminalitätsvereitelung. Deutschland ist statistisch gesehen schon Weltmeister im Abhören. Das muss anders werden, denn eine generelle Überwachung der elektronischen Kommunikationsstrukturen stellt alle BürgerInnen unter Generalverdacht!

Unsere Forderungen:

  • Datenschutz ins Grundgesetz.
  • Wir sind gegen die Videoüberwachung öffentlicher Plätze.
  • Wir wollen, dass das Post- und Fernmeldegeheimnis auch im Internet gilt. Wir sind gegen die Überwachung des Internets durch Geheimdienste und Sicherheitsbehörden.
  • Wir wollen die Weitergabe von Daten aus dem Asylverfahren heraus ausnahmslos verbieten. AsylantInnen brauchen Schutz vor Repression.
  • Wir wollen keinen gläsernen Menschen schaffen, auch beim Einkaufen im Netz muss der Datenschutz gewährleistet sein.
  • Wir wollen die Abschaffung der Rasterfahndung: diese ist ineffektiv, zu personalaufwendig und fördert Vorurteile.
  • Wir wollen sichere Infrastrukturen im Internet, keine unkontrollierbaren Überwachungsschnittstellen.
  • Bei gesetzlich begründeten Sondermaßnahmen, die Grundrechte abbauen - wie zur Zeit die Terrorismusbekämpfung - wollen wir prinzipiell eine zeitliche Befristung, damit diese auf ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit untersucht werden können.