Freier Handel wichtiger als Gesundheit?
06.02.2006: Am Dienstag hat die Welthandelsorganisation WTO einen Vorentscheid getroffen: Die EU darf den die Einfuhr von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Saatgut nicht verbieten. Jan Philipp Albrecht beleutet die Hintergründe und erklärt, wie die WTO arbeitet.
Die Europäische Union hatte aus Angst vor einer Gesundheitsgefährdung den Import von gentechnisch veränderten Lebensmitteln verboten. Dagegen hatten die USA, Kanada und Argentinien geklagt - und sie haben erreicht, dass das Verbot jetzt wankt. Nach den WTO-Regeln ist ein Einfuhrverbot aus gesundheitlichen Gründen zwar erlaubt. Dies muss jedoch ausreichend untermauert werden, eine Einfuhrsperre als reine Vorsichtsmaßnahme ist jedoch verboten. Die jetzige Entscheidung ist dabei ein Zwischenbericht, der Schlussbericht wird erst in den kommenden Monaten vorliegen. Dennoch gibt die Vorentscheidung schon einen klaren Trend vor: Handel geht vor Gesundheit.
Gesundheitsvorsorge zählt nicht
Die WTO kämpft für die Freiheit des Marktes, sie ist durch Staatsverträge auf Regierungsebene legitimiert und ohne jeglichen direkten Einfluss der BürgerInnen. Zu den 149 Mitgliedsländern zählen alle Industrieländer. Das WTO-Gericht klärt seit 1995 die Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern. Dieses wendet zur Regelung des internationalen Handels das vertraglich festgelegte WTO-Recht an. Zentrales Ziel hierbei ist der Abbau von Zöllen und anderen so genannten nicht-tarifären Handelshemmnissen. Wer beispielsweise mengenmäßige Importbeschränkungen oder bestimmte technische Standartanforderungen erlässt, begibt sich auf schwierigen Boden. Gerade vorsorgliche Maßnahmen des Umwelt- und VerbraucherInnenschutzes werden bei der angestrebten Liberalisierung des Welthandels als störend empfunden und landen daher zunehmend vor dem WTO-Gericht.
So beispielsweise im Fall des Importverbots von Hormonfleisch aus den USA. Nachdem die EU 1996 das Verbot von Wachstumshormonen in der Tiermast und das Importverbot von hormonbehandelten Fleisch verabschiedete, zogen die USA vor das Genfer WTO-Gericht und klagten gegen die ihrer Meinung nach unfaire Handelsbeschränkung. Dieses entschied daraufhin 1998, dass das Importverbot gegen das WTO-Recht verstoße und somit bedingungslos zurückzunehmen sei. Dies hätte die EU bis 1999 tun müssen. Seitdem zahlt sie jährlich 117 Millionen Euro Strafzölle, weil sie sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes weigert, das Verbot aufzuheben. Begründung der WTO: Der rechtswidrige Zustand verhindere den freien Welthandel und beschränke das Grundrecht der Unternehmen auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Kein Wort ist die Rede von den Grundrechten anderer Menschen auf körperliche Unversehrtheit und gesundheitlichen Vorsorgeschutz durch den Staat. Nein, bei WTO-Recht hat der freie Handel absolute Priorität. Alles andere ist nachrangig und braucht schon gute Argumente, um überhaupt berücksichtigt zu werden.
Dies ist nun auch im Streit um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der EU deutlich geworden.1 Der Handel und Anbau solcher Pflanzen, wie etwa dem Genmais von Monsanto, wurde in der EU aus gesundheitlichen Gründen jahrelang verzögert. Daraufhin drohte die USA mit einem Streitschlichtungsverfahren, damit die Gentech-Industrie ihr GVO-Saatgut auch in Europa frei verscherbeln kann. In Folge dieser Drohung ließ sich die Europäische Kommission so weit einschüchtern, dass sie das Moratorium aufhob, vier Maissorten zuließ und die Zulassung von weiteren 20 beantragte. Oberösterreich und Griechenland verboten daraufhin gesetzlich den Anbau von GVO, um das Recht der eigenen BürgerInnen auf selbst bestimmtes Leben und Gesundheit zu schützen. Hiergegen zog die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof, um diese Länder zur Zulassung zu zwingen. Und gewann. Die WTO hatte sich gegen die überwältigende Mehrheit der Europäer durchgesetzt und die Wünsche der Gen-Industrie durchgesetzt - allein durch das Druckmittel WTO-Klage. Die endgültige Entscheidung des Streitschlichtungsgerichtes im Februar wird dies nur noch besiegeln. Der Handel für GVO ist frei. Allen wissenschaftlichen Warnungen bezüglich unabsehbarer Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit von Mensch und Tier zum Trotz. Eine unrückholbare Kontaminierung durch GVO steht uns bevor.
Die Entmachtung der Parlamente
Letztendlich wird durch die WTO-Rechtsprechung der Spielraum für politische Lenkung des nationalen Gesetzgebers und des Europäischen Parlaments schleichend abgebaut. Egal welche politische Überlegung hinter einem Gesetz steckt - sei es aus Gründen des Arbeits-, Umwelt-, VerbraucherInnen- oder Gesundheitsschutzes - sobald diese Regelung auch nur annähernd Marktrelevanz hat, kann sie ohne weiteres wieder kassiert werden. Internationale Konzerne wie Monsanto oder Nestlé klagen ihren Regierungen, also meist der USA2, ihr Leid und brauchen nur auf das eingeleitete Streitschlichtungsverfahren zu warten, um ihre Bedürfnisse auf Vermarktung durchzusetzen.
Von über 300 Streitschlichtungsverfahren seit 1995 wurde gerade mal eines von den 31 ärmsten WTO-Mitgliedern gestellt. Es war Bangladesh, das sich gegen eine Anti-Dumping-Maßnahme Indiens bei Batterie-Importen wendete. Entwicklungslänger sind zudem bei der Zusammensetzung von Gremien benachteiligt und leiden durch Weltbank und IWF noch stärker unter der Einschränkung ihrer politischen Handlungsfreiheit.
Nur über viele Ecken demokratisch legitimierte und untransparente Strukturen, wie die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof erleichtern es den Unternehmen, die nationalen Gesetzgeber zu einer ihnen freundlicher gesinnten Entscheidung zu zwingen. Sowohl die WTO als auch die Europäische Kommission müssen sich nicht gegenüber dem Volk verantworten - sie zu überzeugen, ist für Monsanto & Co ein leichtes Spiel. Die demokratisch legitimierte VolksvertreterInnen werden machtlos.
Die Versuche, die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten zumindest marginal zu halten, sind zum scheitern verurteilt. So gestattet das WTO-Recht den Staaten beispielsweise, prinzipiell ihre Bevölkerung durch nationale Umweltstandarts zu schützen, solange diese Standarts nicht diskriminierend auf ausländische Produkte angewendet werden. Umgekehrt bedeutet das also, dass besonders nicht-produktbezogene Standarts nicht mit dem WTO-Recht vereinbar und somit rechtswidrig sind. Nicht-produktbezogene Standarts regeln Produktionsmethoden, die keine Auswirkung auf die physische Beschaffenheit des Endprodukts haben. Will der Gesetzgeber also beispielsweise Strom aus verschiedenen Energiequellen (also Solarenergie, Atomenergie) beim Import unterschiedlich behandelt, so würde dies gegen die WTO-Regeln verstoßen. Dies ist nur eines von vielen Beispielen, wo die politische Gestaltung der Lebensverhältnisse im Sinne der BürgerInnen schlicht und einfach nicht mehr möglich ist. Der Handel ist frei, die Politik ist gefangen.
Nach vielen Jahren der europäischen und globalen Bewegung in Richtung weniger Nationalstaat und mehr Weltoffenheit ist klar: Die WTO entwickelt sich, schleichend und ohne mit fehlender Legitimation durch die Menschen, zu einem völkerrechtlichen Konstrukt, dass einer Weltregierung gleichkommt. Zur Freude der großen Bosse internationaler Unternehmen, die diese mangels demokratischer Regelungen fest im Griff haben. Die EU und seine Mitgliedsstaaten müssen sich schleunigst etwas überlegen, um dieser Entwicklung ein jähes Ende zu setzen. Der aktuelle Fall um GVO-Pflanzen lässt jedoch nicht viel erhoffen: Entschieden wird nicht mehr auf Grundlage der demokratischen Gesetzgebung im Sinne der BürgerInnen, sondern nach den Wünschen der großen Unternehmen der Welt, die bloß den schnellen Profit im Kopf haben. Auch Europas demokratische Strukturen müssen endlich auf den Prüfstand. Immer mehr Gesetzgebungs- und Rechtsprechungskompetenzen wandern "nach oben" ab. Doch in welcher rechtlichen Hemisphäre sie sich dort bewegen und wer der eigentliche Souverän ist, bleibt dabei vollkommen ungeklärt. In Artikel 19 des Grundgesetzes steht als unveränderlicher Grundsatz geschrieben: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Aber was, wenn der Staat keine Macht mehr hat?
Jan Philipp Albrecht, 23, ist Koordinator des Fachforums Demokratie & Recht. Dieser Text basiert auf einem Artikel, den Jan für den Igel geschrieben hat, die Mitgliederzeitung der Grünen Jugend Niedersachsen. Hier gehts zur Ausgabe mit dem Originalartikel: DER IGEL 47