Recht auf Privatkopie
06.06.2002: Flyer zum Thema Urheberrecht (Juni 2002)
Jeder von uns kennt und nutzt das Recht auf Privatkopie. Beim Musik Aufnehmen aus dem Radio oder dem Kopieren von CDs des besten Freundes / der besten Freundin nutzen wir dieses Recht, welches seit Jahrzehnten gilt. Dies soll jetzt geändert werden. Gleiches gilt für Bücher, die bisher in der Bücherei auszuleihen sind oder Videoaufzeichnungen aus dem Fernsehen. Das Bundesjustizministerium plant, das geltende Urheberrecht für das digitale Zeitalter zu reformieren. Die Erlaubnis, im Internet und anderen digitalen Medien eine begrenzte Anzahl von Kopien für den privaten Gebrauch zu erstellen oder digitale Archive anzulegen, steht nach diesen Plänen vor dem Aus.
Digital Rights Management Zukünftig soll es nach Ansicht der großen Medienkonzerne andere Vertriebswege geben, als wir bisher gewöhnt sind. Im Musikbereich soll es dann so aussehen: Statt eine CD zu kaufen und diese immer zu hören, wenn Frau / Mann Lust dazu hat, sollen zukünftig Lieder einzeln über das Internet oder andere digitale Wege verschickt und bezahlt werden. "Digital Rights Management" heißt die Zaubertechnologie der Medienkonzerne. Dabei sind die digitalen Lieder so geschützt, dass ein Lied nur wenige Male gehört werden kann. Nach Ablauf einer kurzen Zeit, bzw. wenigen Malen Hörens muss das Lied neu bezahlt und geladen werden. Hierbei soll ausdrücklich das Kopieren vom Computer auf Geräte wie Walkman oder Minidisc verboten werden. Eine Privatkopie kann mit der rechtlich geschützten Kontrolltechnik faktisch unmöglich gemacht werden, womit Nutzungsfreiheiten beschnitten werden.
Urheberrecht Das Urheberrecht schützt sowohl die Interessen der Urheber (KünstlerInnen) und ihrer VerwerterInnen, (Medienkonzerne) wie die der Öffentlichkeit (VerbraucherInnen). Bei den Planungen für ein neues digitales Urheberrecht sind die VerbraucherInnen bisher kaum einbezogen worden. Medienkonzerne nutzten ihren Einfluss auf die Politik, um ihre Interessen einseitig in den Gesetzesentwurf einzubringen. Es ist skandalös, dass die Interessen der Urheber und Verwerter-Innen zu deren Gunsten an das digitale Zeitalter angepasst werden, während die Interessen der Öffentlichkeit immer weniger zur Geltung kommen.
Wir fordern daher:
- NutzerInnen sollen auch weiterhin für private Zwecke in beschränktem Maße Kopien erstellen dürfen. Dies muss für den analogen wie den digitalen Bereich gelten! Die Erlaubnis zum privaten Kopieren darf in der Wissensgesellschaft nicht durch juristische Tricks im Urheberrecht ausgehebelt werden!
- Die historischen Errungenschaften der Informationsfreiheit - wie der ungehinderte Zugang zu veröffentlichten Werken in Bibliotheken, das Verleihrecht und die Privatkopie - müssen auch in Zeiten der Digitalisierung erhalten bleiben. Ein rücksichtsloser maximaler Schutz der Interessen der Ver-wertungsindustrie schadet dem Wissensstandort Deutschland. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert den Schutz der Urheber, aber ebenso muss gewährleistet sein, dass deren Werke den BürgerInnen dieses Landes in Bildung und Lehre, in Berichterstattung und Kritik sowie für die Inspiration zur Schaffung neuer Werke zur Verfügung stehen.
- Ein modernes Urheberrecht, das eine demokratische Wissensgesellschaft ermöglicht und die Teilhabe aller am kulturellen Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.