Keine Kriminalisierung der Schulhöfe!

06.10.2003: Beschluss der 21. Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND am 05. Oktober 2003 in Leipzig

Die GRÜNE JUGEND ist besorgt über die Auswirkungen der gerade im Europaparlament beratenen "EU Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" auf Bürgerrechte, Innovation und Wettbewerb. Der Vorschlag gefährdet den freien Verkehr von Gütern und erlaubt es Medienkonzernen, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu beschränken und Preiskontrollen im europäischen Binnenmarkt durchzusetzen. Ursprünglich war die Absicht, mit Hilfe dieser Richtlinie gegen gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikeln vorzugehen. Die GRÜNE JUGEND verurteilt scharf, dass der ursprüngliche Zweck, mit Hilfe dieser Richtlinie vor allem gegen gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikeln vorzugehen, nun erheblich ausgeweitet werden soll. Einschränkende Formulierungen wie "Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken" wurden konsequent aus dem Text gestrichen.

Eine der einschneidendsten Bestimmungen des Richtlinienvorschlags, Artikel 9, schafft ein "Recht auf Auskunft", das Inhabern von geistigem Eigentum umfassende Möglichkeiten gewährt, die Herausgabe von Personendaten europäischer Bürger gerichtlich zu erzwingen. Diese Bestimmung verletzt nicht nur Datenschutzrechte von Verbrauchern, sie belastet auch auf unzumutbare Weise Universitäten, Internet Service Provider und andere unschuldige vermittelnde Dritte, die eine große Zahl von Auskunftsanordnungen befolgen und ihre Kunden der Strafverfolgung ausliefern müssten.

Vergleichbar breite Auskunftserzwingungrechte im umstrittenen US Digital Millennium Copyright Act (DMCA) werden regelmäßig von der amerikanischen Plattenindustrie missbraucht, um persönliche Informationen über Tausende von Nutzern von File-Sharing Software zu erlangen. Wir glauben nicht, dass Angstkampagnen gegen Filesharing-User, wie in den USA gerade zu sehen, den suggerierten Erfolg bringen werden. Die Musikindustrie sollte sich lieber mal um eine bessere Qualität kümmern und besser auf die Bedürfnisse der Konsumenten eingehen, statt sie zu kriminalisieren. Auch zweifeln wir, dass die französischen Abgeordneten Janelly Fortou, u.a. Ehefrau des Vorsitzenden vom Mediengiganten Vivendi Universal, objektiv und unbefangen die federführenden Berichterstatterin für diese Richtlinie sein kann.

Die GRÜNE JUGEND fordert das Europaparlament auf, Janelly Fortou wegen Befangenheit als federführende Berichterstatterin abzusetzen.

Die GRÜNE JUGEND fordert die EU-Kommission und das Europaparlament auf, die Richtlinie zu Gunsten von Maßnahmen zurückzuweisen, die den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums gewährleisten und gleichermaßen die Verbraucherrechte der europäischen Bürger schützen und den Wettbewerb unter europäischen Firmen fördern.

Die GRÜNE JUGEND fordert die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt des Rechtes auf Privatkopie in der digitalen Welt einzusetzen, damit keine Kriminalisierung der Schulhöfe entsteht!