Her mit der Bagatellklausel!

05.10.2006: Mit einer Änderung des Urheberrechtes könnte die Kriminalisierung von Millionen Menschen beendet werden. Eine kleine Bagatellklausel, die zum Beispiel das Kopieren von Musik für den Privatgebrauch von den deftigen Strafen für Urherberrechtsverletzungen ausnimmt, würde dafür schon genügen.

Doch eine entsprechende Regelung wurde auf Druck der Unterhaltungsindustrie wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen, über den der Bundestag in wenigen Wochen entscheiden will. Die GRÜNE JUGEND unterstützt die Campact-Aktion "Privat kopieren ist kein Verbrechen!"

Wer einen Ausschnitt aus einem Stadtplan oder einen Songtext auf seine Webseite stellt, macht sich strafbar. Wer sich eine CD zusammenstellt und dazu Lieder von kopiergeschützten CDs benutzt, ebenfalls. Unter Umständen drohen dafür bei zu drei Jahre Gefängnis. Damit muss Schluss sein! Auf der Campact-Aktionshomepage können sich alle, die schon einmal etwas für den privaten Gebrauch illegal kopiert haben, in ein virtuelles Internet-Gefängnis einweisen lassen.

Industrie will Maximalstrafen statt Bagatellgrenzen

Urheberrechtsverletzungen sind, wenn sie im gewerblichen Umfang betrieben werden, kriminell und müssen entsprechend geahndet werden. Wer jedoch für den privaten Gebrauch und im geringen Umfang Inhalte aus dem Internet herunterlädt, darf nicht auf eine Stufe mit kommerziellen Produktpiraten gestellt werden. Genau das soll nach dem Gesetzesentwurf aber geschehen, da erstmals auch der Download von Inhalten aus dem Internet unter Strafe gestellt werden soll. Dabei ist eine strafrechtliche Verfolgung von Millionen BürgerInnen überhaupt nicht praktikabel: Schon jetzt wird nur in Einzelfällen ermittelt. Die Folge wäre ein Klima der Unsicherheit und der Willkür.

Bagatellklausel war im ersten Entwurf noch vorgesehen

Um die Kriminalisierung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu verhindern, sah der ursprüngliche Gesetzentwurf eine Bagatellklausel vor. Beim Herunterladen oder Kopieren von wenigen Dateien für den privaten Gebrauch sollte der Gesetzgeber angemessen reagieren und nicht mit hohen Strafen drohen. Doch auf Betreiben der Musik- und Medienkonzerne wurde die Klausel wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Zusätzliche Brisanz gewinnt der Entwurf zum neuen Urheberrecht mit einer weiteren Neuregelung: Musik- und Medienkonzerne sollen das Recht erhalten, Internetserviceprovider zur Herausgabe persönlicher Kundendaten zu zwingen, um diese mit Klagen überziehen zu können.

Ende Juni 2006 wurde der Entwurf für die Reform des Urheberrechts in den Bundestag eingebracht. Ende Oktober beginnen die Beratungen über den Gesetzentwurf im zuständigen Rechtsausschuss. Viele Abgeordnete haben bereits Änderungsbedarf angemeldet - viele wollen die Bagatellklausel wieder in das Gesetz aufnehmen, während andere eine weitere Verschärfung des Urheberrechts fordern.

Kämpfen für ein modernes Urheberrecht!

Es kommt auf uns an! Wir müssen Druck machen für ein modernes Urheberrecht und Verbraucherrechte schützen. Wir brauchen eine breite öffentliche Debatte darüber, wie die Vergütung von KünstlerInnen gewährleistet werden kann, ohne BürgerInnen zu kriminalisieren.

Links:

Campact-Aktionshomepage

www.copy4freedom.de/ - eine Kampagne der GRÜNEN JUGEND

Für eine freie europäische Digitalkultur - Beschluss des Bundeskongresses der GRÜNEN JUGEND (April 2004)

netzpolitik.org - Blog zu den sich aufwerfenden Fragen der Informations- und Wissensgesellschaft

Hintergrund-Infos zum Thema Privatkopie von Campact