Debatte: Öffentlicher Rundfunk auf den Prüfstand
09.10.2006: Derzeit steht die Gebührenpolitik des öffentlichen Rundfunks von vielen Seiten unter Beschuss. Nach langem Zögern hat sich nun auch endlich und die Politik dazu entschlossen, die Gebührenpraxis unter die Lupe zu nehmen. Eine Anregung zur Debatte im OnlineSPUNK - von Tobias Eichelbrönner.
Wir Grünen haben uns bei der Debatte um die Öffentlich-rechtlichen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Die Gebührenpraxis ist seit Jahren ungerecht, unsozial, datenschutzrechtlich bedenklich und bürokratisch. Wir haben viele Jahre dazu geschwiegen. Noch im Jahre 2004 haben die Landtagsabgeordneten der Grünen in Schleswig-Holstein dem Rundfunkrahmenvertrag zugestimmt. Fast alle anderen aus den Reihen der Grünen waren stets mit bereit, den Status Quo aufrecht zu erhalten.
Öffentlicher Rundfunk heute so noch sinnvoll?
Der geräteabhängige Gebühreneinzug gehört ohne Frage abgeschafft. Er stammt aus einer andern Zeit. Aber sollten wir Grünen nicht auch mal ehrlich darüber diskutieren, welche Konzepte eines öffentlichen Rundfunks heute noch sinnvoll sind? Die Internetforen sind voll solcher Diskussionen. Warum haben diese kaum Platz in der hohen Politik? Die derzeitige Form des öffentlichen Rundfunks - Gebühreneinzug, Aufgabenstellungen, Umfang und demokratische Kontrollfunktionen - muss ja nicht für immer uns ewig unangreifbar und über jede Diskussion erhaben bleiben. Seit 1949 speisen sich die Argumente für einen unabhängigen Rundfunk aus dem Grundsatz der Meinungsfreiheit im Grundgesetz. Während sich in diese Diskussion am Anfang mehr um eine Unabhängigkeit von staatlichen Einrichtungen gedreht haben dürfte, steht heute häufig die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen im Mittelpunkt.
Aber was bedeutet das überhaupt noch in der heutigen Zeit? Welchen Stellenwert hat der öffentliche Rundfunk angesichts der modernen Medienlandschaft und Informationsgesellschaft noch? Es gibt alleine in Europa mehr als 200 Fernsehsender, es sind zur Zeit mehr als 10 Millionen ".de"-Adressen für das Internet registriert. Die Anzahl weltweiter Internetseiten wird auf mehr als 70 Millionen geschätzt. Alleine in Deutschland gibt es fast 300 Radiosender, fast 400 Tageszeitungen, fast 1.000 Publikumszeitschriften und fast 4.000 Fachzeitschriften. Im Unterhaltungsbereich konkurriert das Fernsehen mit neuen Medien - wie DVDs für das Heimkino und Computerspielen - die in jüngster Zeit nahezu überall verfügbar geworden sind.
Welche Rolle soll der öffentliche Rundfunk spielen?
Kann der öffentliche Rundfunk angesichts dieser Informationsvielfalt überhaupt noch einen Anspruch darauf haben, Garant einer freien und unabhängigen Medienlandschaft zu sein? Wenn ja, wie sollen sich die Öffentlich-rechtlichen diese Rolle in Zukunft sichern, wenn immer mehr Menschen Rundfunk nur noch als eine von vielen Quellen für Information und medialer Unterhaltung sehen? Ist in Zeiten, in denen die öffentliche Hand sogar Überlegungen anstellt, sich aus der grundsätzlichen Versorgung im Gesundheitswesen oder im Strafvollzug zurückzuziehen, ein verfassungsmäßiges Privileg für einen öffentlichen Rundfunk noch verhältnismäßig?
Kurzer Blick auf die Geschichte des Rundfunks
Um uns diesen Fragen zu stellen, sollten wir einen kurzen Blick auf die Geschichte des öffentlichen Rundfunks seit 1954 werfen. In diesem Jahr wurde mit der Einführung einer differenzierten Gebühr für den Radio- und Fernsehempfang die prinzipiell bis heute gültige Finanzierungsstruktur für den Rundfunk geschaffen. Bei der Einführung betrug die Gebühr für beide Medien zusammen umgerechnet 3,58 Euro. Bis zum Jahr 2005 stieg dieser Betrag in unterschiedlichen Schritten auf 17,03 Euro. Was erst einmal wie ein großer Zuwachs aussieht, entspricht einer jährlichen Steigerung von durchschnittlich 3,1% und dürfte damit zumindest in der Größenordnung der normalen Inflation liegen. Bei also ungefähr gleich gebliebenen finanziellen Möglichkeiten (ohne Werbeeinnahmen) steht der öffentlich rechtliche Rundfunk heute einer fundamental veränderten Medienwelt gegenüber als in den Anfangsjahren der Bundesrepublik, als die Idee unabhängiger Sendeanstalten geboren wurde.
Im Unterhaltungsbereich kaum Unterschiede zu den Privaten
Zumindest im Unterhaltungsbereich ist die Eignung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, für Vielfalt und Unabhängigkeit in den dargestellten Inhalten zu sorgen, heute mehr als fraglich. Bei einer Sendung "Harald Schmidt" oder die Übertragung eines Fußballspiels dürfte der inhaltliche Unterschied zwischen einer öffentlich-rechtlichen Sendung oder einer privaten Übertragung kaum groß genug sein, um ein verfassungsmäßiges Privileg damit zu begründen. Spielfilme, die aufgrund finanzieller Unattraktivität nicht von privaten Sendeanstalten gezeigt werden, können heute auf vielen anderen Wegen zum Konsumenten gelangen. Erfolgereiche Internetplattformen mit unterschiedlichstem medialem Inhalt, wie Musik, Radioprogramm bis hin zu Videofilmen, zeigen deutlich, dass hier eine neu Vielfalt vollkommen unabhängig von den öffentlichen Rundfunkanstalten entstehen konnte. Im Radiobereich dürften die Unterschiede der großen Mainstreamprogramme im öffentlichen Angebot zu privaten Senden auch nicht all zu groß ausfallen. Einzig im Bereich der regionalen Kulturprogramme dürfte den Öffentlichen sowohl im Radio, als auch im Fernsehbereich auch in Zukunft eine bedeutende Rolle zukommen.
Sorgfältigere Recherchen bei den Öffentlich-rechtlichen
Bei der Versorgung mit Informationen, Wissen und Bildung ist die Rolle der Öffentlichen etwas schwerer einzuschätzen. Kritiker merken oft an, dass im Bereich gedruckter Medien auch ohne öffentlichen Akteure eine weit größere Vielfalt entstehen konnte, als dies jemals im Rundfunk der Fall war oder heute ist. Die absoluten Zahlen über die Vielfalt des Angebots lassen dabei kaum Spielraum für andere Interpretationen. Kaum zu messen dürfte jedoch die Unabhängigkeit von finanziellen Interessen unterschiedlichster Akteure sein. Vor allem von Bedeutung scheint hier weniger die Ausstrahlung und die Verbreitung von Informationen, als die Möglichkeiten der Recherche und der Nachforschungen von Hintergrundinformationen. Angesichts der vielfältigen und weit verbreiteten Konkurrenz durch andere Medien kann der öffentliche Rundfunk kaum noch für sich in Anspruch nehmen, für sich genommen eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft gewährleisten zu können. Ohne hier die Qualität des öffentlichen Rundfunkprogrammes anzweifeln zu wollen, liegt der Schluss nahe, dass sowohl im Unterhaltungs-, als auch im Informations- und Bildungsbereich die Bedeutung öffentlichen Rundfunkes mit den heutigen Mitteln und Strukturen weiterhin stark abnehmen dürfte.
Um die Bedeutung der Öffentlichen zu erhalten und eine Erfüllung der Kernaufgaben weiter sicherzustellen, muss sich die Struktur der öffentlich-rechtlichen an die veränderte Medienrealität anpassen.
Im Unterhaltungsbereich dürfte ein nennenswerter Beitrag zur Vielfalt des Angebotes zumindest im Mainstreambereich an der schier übermächtigen Konkurrenz durch andere Medien schon grundsätzlich scheitern (diese Überlegung bezieht sich auf die gesamte Medienlandschaft und nicht nur auf Quoten im Fernsehen oder Radio).
Der öffentliche Rundfunk sollte sich aus diesen Gründen auf bestimmte Kernaufgaben konzentrieren:
1) Informationsangebot
2) Bereitstellung von Möglichkeiten für investigativen Journalismus
3) Bildungs-, Kultur und Unterhaltungsprogramm mit regionalem Bezug
4) spezielles Augenmerk auf die medialen Bedürfnisse von Minderheiten
Die Mittel, die notwendig sind, dass der öffentliche Rundfunk in diesen Kernbereichen ein unabhängiges und vielfältiges Programmangebot sichern kann, müssen auf transparenterem Wege als heute neu ermittelt werden. Zumindest die abschließenden Verhandlungen müssen daher in einem öffentlichen Rahmen, ähnlich der Haushaltsdebatten in den Parlamenten stattfinden.