Sicherheitsgesetzgebung gefährdet die Sicherheit

09.07.2007: Die Grüne Jugend Bayern kritisiert das vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedete 'Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität' - besser bekannt als 'Hackerparagraph'.

"Hinter diesem banalen Namen steckt der Albtraum eines jeden Netzwerkbeauftragten", so Stefan Christoph aus dem Landesvorstand der Grünen Jugend. Das Gesetz mache keinen Unterschied zwischen kriminellen Crackern und angestellten Sicherheitsbeauftragten. "Diese Sicherheitsgesetzgebung selbst gefährdet damit die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Bundesrepublik", erläutert Christoph weiter, denn nun mache sich jeder Systemadministrator, der lediglich einen Computer vor Außeneinflüssen sichern will, strafbar.

Um Sicherheitslücken in einem System zu schließen, müsse man nämlich erst diese Lücken finden. Dies jedoch ist ohne Zuhilfenahme dieser Programme äußerst zeitaufwändig bis gänzlich unmöglich. "Die Grüne Jugend Bayern fordert deshalb die Staatsregierung auf, zukünftig auch über die Folgen der Gesetze, denen sie im Bundesrat zustimmt, nachzudenken", so Christoph.