Scheidender Sicherheit durch Telekommunikationsüberwachung politisch entgegentreten
09.09.2007: "Der Rechtsstaat ist mitten drin in der Auflösung, weil es eine Herstellung von Sicherheit in dem Maße, wie es der Politik vorschwebt, nicht gibt." Professor Peter-Alexis Albrecht (Strafrechtler). Ein Artikel von Jenna Kowalski über Telefonbespitzelung, Datenschutz und den Großen Bruder.
Klingling klinglang (frei ausgewählter Handyklingelton, der dem individuellen Musikgeschmack von Kalle entspricht) "Ja, hallo? Kalle hier." "Guten Tag Herr Knolle, ich teile Ihnen mit, dass Ihr Mobilanschluss seit dem 01. April 2007 der Maßnahme einer Telekommunikationsüberwachung unterlag. Sie stehen in Verdacht die Tatbestände der §§29, 29a Betäubungsmittelgesetz erfüllt zu haben. Die Maßnahme wurde gestern beendet." "ähm..?" "Sie haben die Möglichkeit eine Beschwerde einzulegen."
Bei Kalle wurde eine von jährlich ca. 45 000 Telefonüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Und er wurde darüber in Kenntnis gesetzt, was längst nicht immer der Fall ist! Was Kalle nicht wusste: Die Geschichte der Fernmeldeüberwachung beginnt 1968, seitdem hat es ca. 20 Änderungen gegeben. Das betroffene Grundrecht, Art. 10 des Grundgesetzes, wurde um Absatz 2 erweitert, staatliche Eingriffe wurden ermöglicht. Heute gibt es einen langen Katalog, der die Anordnung einer solchen Maßnahme möglich macht. Dabei handelt es sich in etwa 55-60% der Maßnahmen um aufzuklärende Drogendelikte bis auf die Ebene der einfachen Konsumentinnen.
Wann fing das Märchen von der Sicherheit eigentlich an? War es, als sich alle anfingen unsicher zu fühlen? Wann war das? Erklärungen für den sichernden Staat sind allgemeine Gefahren und terroristische Gefahren und Gefahren des demokratischen Rechtsstaats, pardon hier heißt es Gefährdungen. (Dabei kann man dem deutschen Sicherheitsbericht zwischen 1998 und 2005 entnehmen, dass wir das sicherste Land der Welt sind und die Kriminalität allgemein rückläufig ist.) Die Geschichte fängt vor dem 11. September an... Ein Beispiel: Als am 4.5.1998 der große Lauschangriff zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingeführt wurde, gab es viele Stimmen, die den Abwägungsprozess von Grundrechten und sicherheitsbehördlichen Maßnahmen zu Gunsten letzterer scharf kritisierten. Erinnerungen an staatliche Bespitzelung aus vergangenen Tagen kamen auf und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) trat von ihrem Amt zurück, nachdem sich ihre Partei pro Überwachungs- Grundgesetzänderung ausgesprochen hatte. Unveräußerliche Menschenwürde, Schutz von freier Kommunikation, Selbstbestimmungsrechte waren in der Debatte wichtige Eckpfeiler und sie sind es heute, wenn wir uns die Versteigerungsmentalität von Grundrechten durch einige PolitikerInnen anschauen. Den Zuschlag bekommt, wer am glaubhaftesten Ängste vor mangelnder Sicherheit aufgrund von Gefahren abstrakt beschreiben kann. Meistbietend im Moment unser Innenminister: "... Die internationale Rechtsordnung passt nicht mehr zu den neuen terroristischen Bedrohungen, innere und äußere Sicherheit greifen immer stärker ineinander, Onlinedurchsuchung ist nur die Anpassung an eine technologische Entwicklung..." Herr Schäuble ist fest entschlossen "viel für die Nachhaltigkeit unserer Freiheitsordnung zu tun". Vielen Dank!
Am 6.7.2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in den Bundestag eingebracht. In der Begründung heißt es, dass Änderungsbedarf aufgrund technischer Neuerungen und Schwierigkeiten in der Strafverfolgungspraxis bei der Anwendung der bisherigen gesetzlichen Regelungen bestehe. Kein Wunder- der bereits erwähnte Straftatenkatalog folgt nicht gerade einem schlüssigen Konzept, zu oft wurde er geändert und dabei immer weiter aufgebläht. Interessant ist, dass der Entwurf ebenso die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten umfasst. Diese Richtlinie ist allerdings höchst umstritten. Sie sieht eine Speicherung aller in Europa anfallenden Verkehrsdaten für 6-24 Monate vor. Es sollen also alle EuropäerInnen erstmal prinzipiell verdächtigt werden, möglicherweise Straftaten begehen zu wollen. Dazu soll festgehalten werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Mail Kontakt hatte und wo das passiert ist. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die klären soll, ob diese Richtlinie überhaupt erlassen werden durfte will die Bundesregierung nicht abwarten, sondern das Gesetz in Deutschland schon zum 1.1.2008 in Kraft treten lassen. Einmal angefallene Daten könnten auch zu anderen Zwecken benutzt werden. Das würde einen neuen Riss im rechtsstaatlichen Damm bedeuten, und lässt viele an den Großen Bruder denken. Aber wir schreiben das Jahr 2007, der internationale Terrorismus ist in aller Munde, wenige, viel zu wenige schreien und niemand tritt zurück. Wie haben unsere Eltern gegen den gläsernen Menschen gekämpft! Tja, schöne alte Welt. Ich habe auch so meinen Wunsch oder Traum: Lasst uns aufwachen und zurücktreten, nämlich die abstrusen Sicherheitsphantasien, die Wahnvorstellungen gleichen. Sicherheit ohne Freiheit ist sinnfrei.
Jenna Kowalski ist Koordinatorin des Fachforums Demokratie und Recht und Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Berlin, ab 2008 wird sie nicht mehr telefonieren.