Datenschutz ist Grundrecht!
27.02.2008: Zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungs- gerichts über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen erklärt GRÜNE JUGEND-Sprecher Jan Philipp Albrecht:
"Die WiederholungstäterInnen der Sicherheitspolitik sind mal wieder durch die Justiz eingeholt worden. Jetzt hat es Wolfgang Schäuble schwarz auf weiß: Datenschutz ist Grundrecht! Nach langem Ringen um die heimliche Online-Durchsuchung ist klar, dass der Staat nicht nach Belieben in unseren Daten rumschnüffeln darf. Die Regelung im Verfassungsschutzgesetz NRW hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Schäuble muss das Urteil nun ernst nehmen und einsehen, dass sein geplantes BKA-Gesetz den neuen - sehr hohen - Anforderungen für die Online-Durchsuchung nicht entspricht. Im Namen der vermeintlichen Terrorismusbekämpfung ist aus gutem Grund nicht alles erlaubt.
Die GRÜNE JUGEND begrüßt die grundsätzliche Stärkung des Datenschutzes und die Anerkennung des Grundrechts auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen. Die Bundesregierung muss nun auf die neuen Herausforderungen reagieren und den Datenschutz positivrechtlich gegen Eingriffe von Wirtschaft und Behörden absichern. Zudem ist das Urteil eine klare Ansage hinsichtlich der jüngst in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung: In Anbetracht des neu geschaffenen Datenschutzgrundrechts bleibt kein Platz mehr für sie. Die Bundesregierung sollte es deshalb zurücknehmen, bevor sie erneut durch eine Verfassungsklage zurückgewiesen wird."