Schutz auf digitale Privatkopie stärken

09.09.2004: In einer gemeinsamen kurzen Stellungnahme zur Präsentation der UrheberInnenrechtsnovellierung durch das Bundesjustizministerium begrüssen und kritisieren die GRÜNE JUGEND und das Netzwerk Neue Medien die vorgestellten Eckpunkte.

"Das Recht auf Privatkopie darf nicht von den Launen der UrheberInnen bzw. der Musikwirtschaft abhängen. Wir fordern daher ein durchsetzungsfähigen Schutz auf die digitale Privatkopie zur Stärkung der VerbraucherInnen.", so Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien. "Eine Privatkopie für den persönlichen privaten und unkommerziellen Gebrauch muss unter jedem Umstand erlaubt sein. Dass die Umgehung des Kopierschutzes beispielsweise zur Erstellung einer Privatkopie einer Musik-CD für den Gebrauch im Auto weiterhin unter Strafe gestellt wird, ist absurd. Die UrheberInnen werden dabei natürlich z.B. durch die bestehenden Verträge auf Leermedien vergütet. Hier ist unserer Meinung nach noch eine Korrektur notwendig, um den Schutz der Privatkopie in der digitalen Welt zu erhalten und auszubauen.", so Beckedahl weiter.

"Wir begrüssen die Entscheidung des Bundesjustizministeriums, auf ein Auskunftsrecht für RechteinhaberInnen zu verzichten. Damit bleibt die Verhältnismässigkeit gewahrt und Internetprovider müssen nicht als HilfspolizistInnen herhalten.", so Stephan Schilling, Sprecher der GRÜNEN JUGEND. "Die Tauschbörsen-Problematik wird mit dem vorgelegten Eckpunktepapier allerdings auch nicht gelöst. Um die von Millionen Deutschen genutzten Tauschbörsen im Internet für das unkommerzielle und private kopieren von Musik und Filmen zu legalisieren und die Künstler gleichzeitig zu kompensieren, schlagen wir eine Musik- und Filmflatrate vor. Dieses Konzept nennen wir auch Faires Filesharing.", so Stephan Schlling abschliessend.

Unsere Kampagne: www.copy4freedom.de