Schutz für Schaffende
13.11.2009: Pro Urheberrecht
Urheberrecht, das Wort sagt es eigentlich schon: Das Urheberrecht wurde eingeführt, um die Interessen des Urhebers/der Urheberin zu schützen. Sei es vor Veränderungen des Werkes durch Verlage, vor Veränderungen des Kontexts durch Publikationsorte, die vom/von der UrheberIn unerwünscht wären oder eben vor „Diebstahl“ seiner/ihrer Ideen durch andere.
Machen wir ein Gedankenspiel - das Urheberrecht wäre nicht existent, alles Geschaffene frei. So würde bspw. M., der gerne Künstler wäre, kein Bild mehr schaffen, da er keinen Anspruch mehr darauf hätte, dass es seins ist. Er könnte möglicherweise kein Geld dafür erheben. Folglich entsteht dieses Bild gar nicht, weil M. dies schon vorher weiß. Hinzu kommt, dass M. sich bewusst sein müsste, dass jedeR andereR KünstlerIn sein Bild abmalen und behaupten könnte, es sei seins/ihres. Im gewissen Sinne stimmte dies ja sogar, da Künstler B. es malte. Dennoch entsprang es nicht seinem Geist.
Im Urheberrecht ist ferner festgesetzt, dass der/die UrheberIn (ob aus Wissenschaft, Literatur, Kunst, Musik) das Recht hat, die Entstellung oder Beeinträchtigung seines/ihres Werkes zu verbieten, „die geeignet ist, seine[/ihre] berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden“. Gäbe es diese Paragraphen nicht, so könnte sich bspw. einE SchriftstellerIn nicht wehren, wenn ein Verlag seinen/ihren Text verändert. Dieser Gedanke ist durchaus nicht völlig abstrakt - denken wir an verfilmte Bücher, deren Drehbücher im Film drastisch umgeschrieben werden, damit sie mainstreamfähig sind. Was für eine Schmach für die Kultur, wenn schon die Bücher alle völlig romantisiert und ein Abklatsch für die Masse werden!
Weiter hat „der Urheber das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“ Auch dieses Recht ist für den/die UrheberIn sehr wichtig. So kann das Werk an einem falschen Platz völlig falsch zur Geltung kommen. Was „falsch“ ist, kann immer noch am besten der/die UrheberIn, der/die Schaffende selbst entscheiden. Und ist der/die Schaffende überzeugt, sein/ihr Werk sei „irgendwie falsch“, so muss er/sie auch das Recht haben, es der Öffentlichkeit vorzuenthalten.
Dem Argument, das Urheberrecht behindere neue UrheberInnen am Schaffen, ist entgegenzuhalten, dass dem/der neuen UrheberIn erlaubt ist, Elemente aus dem Werk eines anderen Urhebers/einer anderen Urheberin ohne dessen/deren Einverständnis zu benutzen, wenn sie in ein völlig neues Werk eingebettet sind.
Das Urheberrecht ist also unabdingbar, um den Schaffenden notwendige Rechte zuzugestehen, die die Einzigartigkeit und Existenz ihrer Produkte sichern.
Gwendolyn Buttersack