Offen und vielfältig - grüne Wege für die digitale Gesellschaft

08.07.2005: Beschluss des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu aufgerufen, einen Vorschlag für eine Position der Partei zum Thema "Digitale Gesellschaft" in einem Wiki mitzuschreiben. 479 Benutzer arbeiteten mit, insgesamt kam es zu 1.769 Bearbeitungen. In das Wahlprogramm der Grünen konnte nur ein kleiner Teil einfließen, weil der Platz dort sehr begrenzt ist. Daher fasste der Bundesvorstand der Grünen den nun folgenden ausführlichen Beschluss, dem das Ergebnis des Wiki-Prozesses zu Grunde liegt.


Vorwort

Unsere Gesellschaft muss Fragestellungen einer sich stetig entwickelnden Wissensgesellschaft mehr Beachtung schenken. Dafür werben wir Grüne seit langem. Neue Technologien und damit verbundene neue gemeinschaftliche Produktionsprozesse verändern die digitale Welt rasant - global wie lokal. Wir wollen diese Entwicklung nachhaltig begleiten, indem wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiter ausbauen und Unternehmen die notwendigen Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Innovationen zur Verfügung stellen. Damit allen der Zugang zu neuer und innovativer Technik offen steht, wollen und müssen wir die Medienkompetenz aller Bürger innen und Bürger durch mehr Aus- und Weiterbildung stärken. Nur so werden wir unser Ziel einer freien, offenen und nachhaltigen Wissensgesellschaft erreichen.

Mit Hilfe eines Wikis haben wir im Rahmen der Erstellung des Bundestagswahlprogramms an fünf Tagen im Juni 2005 allen Internetnutzerinnen und -nutzern die Möglichkeit gegeben, an der Erstellung des vorliegenden Textes mitzuwirken. Wir haben den Versuch gewagt, so viele Menschen wie möglich an der Erstellung dieses Textes zu beteiligen - und dieser Versuch ist geglückt!

Einzelne Teile des Textes wurden in das grüne Wahlprogramm aufgenommen. Besonders intensiv diskutiert wurden Fragen zu Open Source und Freier Software, Bildungspolitik und Neuen Medien, einem fairen Urheberrecht und zum Datenschutz bei der Gesundheitskarte und RFID-Chips. Der ursprünglich zur Diskussion vorgelegte Text wurde vielfach ergänzt, es flossen zahlreiche gute Ideen in ihn ein. Ein weiterer Beweis, dass eine offene Wissensgesellschaft besser funktioniert, je mehr Menschen daran teil- haben können. Und ein starkes Argument, dass Wissen frei sein muss: denn nur aus vorhandenem Wissen kann wieder neues Wissen entstehen.

Mehr Demokratie und weniger Bürokratie durch digitale Beteiligung

Die "digitale Revolution” hat nicht nur Erdteile miteinander vernetzt - das Internet ermöglicht auch den schnellen, unbürokratischen Dialog der Bürgerinnen und Bürger mit Politik und Verwaltung. Und zwar auf kommunaler Ebene genauso wie auf Landes-, Bundes- und auf globaler Ebene. Neue Medien ermöglichen mehr Transparenz. Menschen können sich über digitale Kanäle umfassend über Vorgänge in Politik und Verwaltung informieren.

Wir haben uns schon immer für mehr direkte Demokratie eingesetzt. Das Internet bietet hierfür neue Möglichkeiten - z.B. durch elektronische Abstimmungen. Bürgerinnen und Bürger diskutieren nicht nur mit, sondern können auch direkt mitbestimmen. Schließlich lassen sich interne Abläufe durch den Einsatz neuer Kommunikationstechniken effektiver gestalten, eGovernment und eDemocracy leisten so einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Digitale Rathäuser schaffen Bürgernähe und Transparenz und verbessern die Qualität öffentlicher Leistungen

Wir setzen uns für ein bürgerfreundliches eGovernment ein und streben mehr Mitbestimmung durch eDemocracy an. Diese Beteiligungsmöglichkeiten sehen wir GRÜNE als Chance für mehr direkte Demokratie. Wir wollen Verwaltungs- und Verfahrensabläufe vereinfachen und digitalisieren. Bürgerinnen und Bürger sollen das "Digitale Rathaus" künftig verstärkt per Internet nutzen und erreichen. Das verringert den Aufwand für administrative Arbeiten und stellt Zeit für Gestaltungsaufgaben sowie persönliche Kontakte zur Verfügung. Die Nutzung von elektronischen Verwaltungsdiensten muss auch für Blinde oder Menschen mit anderen Einschränkungen barrierefrei möglich sein.

Bei der Entwicklung von eGovernment-Lösungen sollte aus Gründen der Nachhaltigkeit, der Sicherheit und der Transparenz Freier Software der Vorzug gegeben werden. Für die Nutzung elektronischer Dienste und die dafür erforderliche Software sollten den Bürgern möglichst geringe Kosten entstehen.

Wir wollen behördliches und politisches Handeln mit Hilfe der Neuen Medien nachvollziehbar und begleitbar machen. Für die Öffentlichkeit relevante Informationen, wie z.B. Sitzungsprotokolle oder Haushalte, sollen im Netz veröffentlicht werden. In einem weiteren Schritt könnten auch öffentliche Sitzungen per Internetübertragung allen Interessierten zugänglich gemacht werden. Staatliche Vorgänge wie z.B. Anhörungen wollen wir dauerhaft digital speichern. Diese Archive sollen öffentlich zugänglich sein und nachhaltig politische Arbeit dokumentieren.

Informationsfreiheitsgesetz für mehr Transparenz

Ein von uns in den Deutschen Bundestag eingebrachtes Informationsfreiheitsgesetz ist ein weiterer Baustein, um Politik und Verwaltung transparenter zu machen. Behördliches Handeln muss durch ein grundsätzliches Auskunftsrecht aller Bürgerinnen und Bürger transparenter und nachvollziehbarer werden. Die Verfügbarkeit behördlicher Information wollen wir zur Selbstverständlichkeit machen - indem für die Öffentlichkeit relevante Informationen direkt im Netz veröffentlicht werden.

Verbraucherschutz auch digital denken

Digitaler Verbraucherschutz ist moderne aktive Wirtschaftspolitik, die Vertrauen schafft und damit den Weg für Innovation und Wachstum ebnet. Dafür braucht es klare Regelungen, Transparenz und Sicherheit. Mit einer stärkeren Verbraucherorientierung beim Telekommunikationsgesetz und beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb haben wir dazu erste Schritte unternommen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen gegen "Abzocke” durch 0190-Nummern, Internet-Dialer oder bei Klingeltönen.

Wir wollen den Datenschutz im digitalen Zeitalter neu denken. Wer im Netz surft, hinterlässt - zum größten Teil unwissentlich - zahlreiche Spuren. Diese sensiblen Daten können leicht missbraucht werden: Von Unternehmen zur Profilbildung, d.h. zum Ausspähen persönlicher Vorlieben; von Behörden zur Überwachung im Cyberspace. Um diesen gläsernen Bürger zu verhindern, müssen wir alles dafür tun, den Datenschutz auch in den Neuen Medien dauerhaft und effektiv zu gewährleisten.

Potential beim eCommerce ausschöpfen

Bei neuen elektronischen Geschäftsmodellen wollen wir bereits von Anfang an Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer etablieren. Datenschutz- Gütesiegel können das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher verstärken und gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen darstellen. Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst darüber entscheiden können, ob und welche Daten sie im Internet freigeben. Bei der Übermittlung persönlicher Daten muss als Grundregel das "Opt-In-Prinzip” gelten: Ohne die vorherige Willenserklärung des Nutzers dürfen personenbezogene Daten weder gespeichert und verarbeitet noch weitergegeben werden. Denn: Meine Daten gehören mir!

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind auch in Sorge, dass Probleme beim "Einkauf per Mausklick” zu ihren Lasten gehen. Diese Bedenken gilt es ernst zu nehmen. Wir setzen uns auch im wachsenden Markt der digitalen Dienstleistungen und des elektronischen Handels für eine konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips ein. Wir haben bereits Schäden im Falle des Mißbrauches von Daten bei Zahlungskarten klar zugunsten der Verbraucher geregelt und werden neue Formen, wie Phishing, Identitätsdiebstahl etc, konsequent so regeln, dass Bürgern keine Nachteile drohen.

Privatsphäre schützen - auch im Internet

Bewegungsfreiheit ohne ständige Beobachtung muss es auch im Netz geben: Eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten lehnen wir ab. Ein dermaßen starker und umfassender Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung wird von uns nicht mitgetragen. Darüber hinaus würde eine Vorratsdatenspeicherung die Wirtschaft, und damit letztlich die Verbraucher, mit erheblichen Kosten belasten. Verbindungsdaten dürfen nur gespeichert werden, solange dies für die Berechnung erbrachter Leistungen notwendig ist.

Wir wehren uns außerdem gegen Versuche im Zuge der Terrorismusbekämpfung Verschlüsselungsverbote und die Verpflichtung zur Hinterlegung von Kryptographie- Schlüsseln durchzusetzen. Kryptographie-Technik, insbesondere beim Schreiben von eMails, ist für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft vor Überwachung und Industriespionage von großer Bedeutung und damit ein wichtiger Standortfaktor.

Wir wollen auch der Belästigung durch unerwünschte Werbepost ("SPAM") konsequent entgegentreten. Dafür haben wir das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechend angepasstund uns an nationalen und internationalen Initiativen und Bündnissen gegen SPAM beteiligt, die wir weiter unterstützen wollen.

Keine Risikoklassifizierung ohne Transparenz

Datensammler ist heute weniger der Staat als Unternehmen. Nicht zuletzt leisten auch die Konsumentinnen und Konsumenten dazu einen Beitrag, indem sie - oftmals unwissend - Datenspuren im Internet, bei Geschäftsabschlüssen oder beim Telefonieren hinterlassen. Kundendaten und -profile werden zunehmend zu einem globalen Markt, auf den inzwischen Banken, Firmen und auch die Politik zugreifen.

Personenbezogene Daten dürfen im Rahmen von Scoring- und Rating-Verfahren jedoch niemanden benachteiligen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn es aufgrund bestimmter persönlicher Kriterien, wie z.B. Geschlecht oder Nationalität, zur Ablehnung eines Vertragsabschlusses oder zu deutlich schlechteren Konditionen käme, oder eine Person aufgrund eines nicht gerichtlich geklärten Vertragsstreits mit seinem Telefonanbieter einen Mietvertrag für eine Wohnung nicht erhält. Bonitätsprüfungen sollten individuell erfolgen.

Wir setzen uns für größtmögliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen ein. Die Speicherung von Scoring-Informationen darf nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erfolgen, Kriterien und Bewertungen sollten mitteilungspflichtig und einsehbar sein.

Mehr Transparenz bei Kundenbindungssystemen

Bei der Verwendung von Rabattsystemen besteht ein hohes Missbrauchspotential. So ist es in den letzten Jahren wiederholt zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen verantwortungsvollen und verbraucherfreundlichen Umgang mit Kundendaten ein. Kunden müssen über Verwendungszwecke konkret informiert sein und der Verwendung ihrer Daten vorab ausdrücklich zustimmen. Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für gewünschte Bonusprogramme tatsächlich notwendig sind. Zudem brauchen wir ein Recht auf Auskunft über persönliche gespeicherte Daten.

Faire Informationspraxis bei Radio-Frequency-Identification-Chips

So genannte RFID-Chips werden bereits seit Jahren im Logistikbereich erfolgreich eingesetzt. Im Handel werden sie zukünftig den Barcode ersetzen. Die Industrie verspricht sich von ihnen ein hohes Innovationspotenzial für das Waren- und Kundenmanagement. RFID-Chips sind ein weiterer Schritt in Richtung "Pervasive Computing”, einer Gesellschaft, in der "intelligente” Gegenstände selbst kleine Computer sind und überall miteinander vernetzt werden können.

Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in neue Techniken ist ein wichtiger Garant um neue Märkte zu erschließen. Wir fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht für RFID-Chips sowie RFID-Lese- und Schreibgeräte für den Endkundenbereich, verbunden mit einer Möglichkeit zur unwiderruflichen Deaktivierung und Löschung der Chips, sobald die Ware in den Besitz der Endverbraucher übergeht.

Die Verknüpfung von RFID-Chips mit persönlichen Daten, beispielsweise auf Eintrittskarten, darf nicht zur Erstellung von Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofilen führen. Kommunikationswege müssen kenntlich erfolgen und für alle nachzuvollziehen sein. Denn auch hier gilt: Meine Daten gehören mir!

Ein faires Urheberrecht für alle

Die Digitalisierung von Musik, Radio und Fernsehen darf nicht zu Einschränkungen von Nutzungsmöglichkeiten und Verbraucherrechten führen. So muss es weiterhin möglich sein, Musik für private Zwecke zu kopieren oder Filme aus dem Fernsehen aufzunehmen. Wir fordern eine durchsetzungsstarke digitale Kopie für private, schulische und wissenschaftliche Zwecke im Urheberrecht, die nicht durch Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden darf.

Moderne Mediennutzungsformen wie Tauschbörsen sind Teil der heutigen Jugendkultur. Einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" und dem Abbau von Datenschutz durch ein Auskunftsrecht der Rechteinhaber gegenüber Internet-Providern erteilen wir eine klare Absage. Wir setzen uns vielmehr für eine gerechte Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und den Urhebern und Verwertern kultureller Güter ein.

Bei der Durchsetzung des Urheberrechts kommt es vor allem im Internet zunehmend zu Härtefällen, die wir nicht akzeptieren wollen. Das Inserieren einer alten Computerzeitschrift oder das ins Netz stellen eines Liedtextes auf einer Fan-Homepage kann bereits zu teueren Abmahnungen führen. Wir setzen uns dafür ein, dass - wie in anderen europäischen Ländern auch - zumindest erste Abmahnungen für Privatpersonen künftig kostenfrei sind.

Karten für alle und alles

Die Bundesregierung plant die Ausgabe gleich mehrerer digitaler Karten bzw. Ausweise, deren Funktionalitäten auf lange Sicht teilweise oder ganz zusammengeführt werden sollen. Hierzu zählen die elektronische Gesundheitskarte, die ab 2006 die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise ersetzen soll; der digitale Personalausweis, der höchstwahrscheinlich auch biometrische Daten enthalten wird sowie die so genannte JobCard. Alle Kartenarchitekturen sollen technisch so ausgestattet sein, dass sie auch für qualifizierte Signaturen - beispielsweise für elektronische Steuererklärungen - genutzt werden können.

Die zwangsweise Ausgabe von Universal-Karten, die zahlreiche Funktionalitäten auf sich vereinen, muss jedoch verhindert werden. Denn die Zusammenführung von sensiblen Gesundheits- oder Sozialdaten mit Zahlungs- oder Zugangsfunktionen birgt ein erhebliches Missbrauchspotential. Haftungsrisiken müssen grundsätzlich von Kartenausstellern getragen werden. Sicherheitstechnische Bedenken haben wir generell bei der Verwendung von auslesbaren RFID-Chips auf eCards.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben Sorgen und Ängste hinsichtlich des Schutzes ihrer Gesundheitsdaten bei der Einführung der Gesundheitskarte. Die Datenhoheit der Patienten muss auch bei der Entscheidung für ein technisches System maßgebend sein. Deswegen bevorzugen wir ein dezentrales System, bei dem die Daten, teilweise verschlüsselt, direkt auf der Chipkarte und nicht in leicht angreifbaren Zentralsystemen gespeichert werden. Unabhängig von der technischen Realisierung muss aber sichergestellt sein, dass die Speicherung von und der Zugriff auf Gesundheitsdaten nur freiwillig und mit der ausdrücklichen und nachweislichen Einwilligung des Karteninhabers erfolgen kann. Es muss jederzeit möglich sein, sich ohne Kosten über die auf eigenen Karten gespeicherten Inhalte informieren zu können.

Offene Innovationen für eine offene Informationsgesellschaft

Die Informationsgesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn sie auch wirklich alle Bürgerinnen und Bürger erreicht. Grundlegend hierfür sind die Vermittlung von Medienkompetenz und der Zugang zu allen relevanten Medien. Dies gilt vor allem für den Rundfunk und das Internet. Die Digitalisierung darf nicht zu unzumutbaren Kosten und technischen Hürden führen. Unser Ziel ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Möglichkeit des Zugangs zu schaffen, sondern sie auch unabhängig von ihren finanziellen und sozialen Möglichkeiten in den Stand zu versetzen, sich umfassend in der modernen Informationswelt zurecht zu finden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den hierfür nötigen rechtlichen und praktischen Rahmen schaffen.

Neue Medien für mehr Bildung

Neben dem Lesen, Schreiben und Rechnen wird der Umgang mit neuen Medien zur entscheidenden neuen Kulturtechnik. Eltern und Lehrer haben mit neuen Kommunikations- und Unterhaltungsformen oftmals weniger Erfahrung als Kinder und Jugendliche. Damit sie eine zeitgemäße Medienerziehung leisten können, brauchen wir auch für sie umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wir wollen in diesem Zusammenhang erreichen, dass das Urheberrecht den Bedürfnissen der Schulen, Universitäten und Bibliotheken stärker Rechnung trägt und setzen uns für den Aufbau von Bildungsservern und die Verankerung der Open Access-Idee auf allen Ebenen im Bildungsbereich ein. Der digitale Kopienversand, elektronische Leseplätze oder die Nutzung von Netzwerken und Servern für die Wissenschaft dürfen durch rechtliche Restriktionen nicht unnötig eingeschränkt werden.

Bürgermedien entwickeln und ausbauen

Eine offene Informationsgesellschaft lebt jedoch auch von ihren eigenen Medien. Dazu gehört eine vielfältige Medienlandschaft, in der auch für Nischen genügend Platz ist. Bürgermedien sind ein wichtiger Bestandteil einer freien und unabhängigen Rundfunklandschaft. Die unterschiedlichen Grundlagen für die Förderung von Bürgermedien durch die einzelnen Landesmedienanstalten wollen wir als gemeinschaftliche Pflichtaufgabe in einem breiten Kontext - auch unter Einbeziehung der Freien Radios - als so genannte 3. Säule im Rundfunkstaatsvertrag verbindlich festschreiben.

Doch viele Bürgermedien finden längst im Netz statt, in Form von Portalen, Weblogs, Wikis, Podcasts oder Foren. Diese Medien müssen sich so frei wie möglich entfalten. Sie können und sollten nicht mit herkömmlichen Medien, die einen viel größeren Verwaltungs- und Verbreitungsaufwand mit sich bringen, gleichgesetzt werden. Einer Überregulierung neuer Kommunikations- und Publikationsformen - insbesondere bei der Einführung eines Telemediengesetzes - werden wir entschieden entgegentreten.

Für eine nachhaltige Wissensgesellschaft

Auch in der Wissensgesellschaft spielt der Nachhaltigkeitsaspekt eine wesentliche Rolle. Nur aus vorhandenem Wissen lässt sich wieder neues Wissen schaffen. Nachhaltig ist Wissen dann, wenn viele Menschen davon profitieren können. Deshalb unterstützen wir neue Modelle und Initiativen zu einer möglichst weiten Verbreitung von Wissen und zur Schaffung kreativer Leistungen im digitalen Zeitalter wie Open Access, die Online- Enzyklopädie Wikipedia, Creative Commons oder Freie Software.

Freie Software für freies Wissen

Freie Software hat das Potential, gleiche Zugangsvoraussetzungen für alle zu schaffen. Wir wollen Freie Software stärker fördern. Freie Software bietet große Chancen für eine Wissensgesellschaft, die durch große Softwarevielfalt, Nachhaltigkeit und Sicherheit geprägt ist. Das System der "offenen Codes" und der "offenen Standards" ermöglicht einen fairen Wettbewerb, beugt Monopolen vor, verhindert Manipulation und sichert Innovation. Wir wollen, dass staatlich finanzierte Software von vorneherein als Freie Software veröffentlicht wird. Perspektivisch brauchen wir ein Gesamtkonzept für den vorwiegenden Einsatz von Freier Software in unseren Verwaltungen.

Die besonderen Anforderungen Freier Software - insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen- müssen bei Gesetzesvorhaben und Ausschreibungen umfassend berücksichtigt werden. Diese Vorhaben dürfen nicht durch rechtliche Restriktionen eingeschränkt werden. Wir GRÜNE setzen uns deshalb dafür ein, dass Software auch weiterhin durch das Urheberrecht geschützt bleibt und Ideen, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Software nicht patentierbar sind.

Freigabe von öffentlich geförderten Wissen und Innovationen

Öffentlich zur Verfügung gestellte Informationen müssen in offenen - d.h. frei nutzbaren- Formaten vorliegen, um jedem Bürger mit jeder technischen Ausstattung deren Verwendung zu ermöglichen.

Staatlich finanziertes Wissen sollte grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sein. Dabei handelt es sich um vielfältige Informationen wie Nachrichten, Gesetzestexte und öffentliche Studien, Geo- und Umweltdaten, amtliche Statistiken oder Forschungsergebnisse und Publikationen der Universitäten und Forschungseinrichtungen. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass die Archive der Rundfunkanstalten konsequent geöffnet und den Bürgern zugänglich gemacht werden. Wir wollen einer Kommerzialisierung des Wissens konsequent vorbeugen. Dies gilt auch für Suchmaschinen: Diese entscheiden als "Nadelöhr” über den Zugang zu Informationen - wichtig ist deshalb die Sicherung von Vielfalt auch auf dem Suchmaschinenmarkt. Eine vielfältige Medienlandschaft ist die Grundlage für eine offene und nachhaltige Wissensgesellschaft: Dies gilt für Rundfunk, Presse und die Neuen Medien gleichermaßen.