Stoppt Deutschlands Abmahnwahn!

13.11.2005: Beschlossen auf dem Bundeskongress vom 11. bis 13. November in Koblenz

Seit Beginn des Internetbooms ist die Zahl der Abmahnungen sprunghaft angestiegen. Wie die Zahl von abmahnwelle.de zeigt, ist die Zahl der Abmahnungen von 179 im Jahr 1995 auf 1591 im Jahr 2004 sprunghaft angestiegen. Dabei betraf es insbesondere Kleinunternehmer und Privatpersonen, die wegen (geringer) Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht sowie gegen das Telekommunikationsrecht zu horrenden Gebühren von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro abgemahnt wurden.

Das Pikante im deutschen Abmahnwesen ist nämlich, dass die Gebühren nach der Höhe des Streitwertes erhoben und den Abgemahnten aufgebürdet werden. Da es für die Höhe des Streitwertes keine genauen Vorschriften gibt, darf der/die Abmahnende diesen selbst festlegen. Dabei belaufen sich diese nicht selten zwischen 50.000,- Euro und 150.000,- Euro und in Einzelfällen bis 250.000,- Euro und höher. Die Opfer sind meist finanzschwache natürliche und juristische Personen, die nicht die Kraft haben sich unter anderem auf langwierige und teure Prozesse einzulassen. Das Pikante hierbei ist noch, dass bei Internetstreitigkeiten kein Gerichtstand vorgeschrieben ist.

D.h.: Der Abmahnende kann, wenn der Abgemahnte widerspricht, das Landgericht, vor dem er den Prozess führen will, selbst aussuchen. Oft wird, um diesen Streit noch schikanöser zu gestalten, ein Gericht gewählt, das weit vom Wohnort des Abgemahnten entfernt liegt. Das führt zu hohen Reise- und Unterkunftskosten. Hinzu kommt dass nicht nur eine sondern gar hunderte oder tausende Personen durch ganze Abmahnwellen "abgezockt" werden. Häufig erfolgt, fast folgenlos für den Abmahnenden, die Abmahnung rechtswidrig. Man stelle sich vor, man stellt, zum Zwecke einer Wegbeschreibung, einen Kartenausschnitt ins Netz, ohne dessen Urheberrechtsinhaber zuvor um Genehmigung gebeten zu haben. Darauhin lässt dieser mit einer Gebühr von ca. 1.000,- Euro mit der Aufforderung zur Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung abmahnen. Das mag ein Verstoß gegen das UrhG sein, aber ist das gleich solch ein Verbrechen, dass ein solch hohes "Bußgeld" rechtfertigt?

Weiterhin stellt sich auch die Frage, wie der/die Abgemahnte feststellen und nachweisen soll, zu Unrecht und missbräuchlich abgemahnt worden zu sein. In keinem anderen Land besteht ein solch hohes Interesse zur Verfolgung geringster Verstöße wie in Deutschland. Daraus lässt sich sehr wohl der finanzielle Anreiz für diese Abmahnwut verantwortlich machen. In anderen Ländern dürfen gegenüber dem Abgemahnten keinen Kosten für die Abmahnung erhoben werden. Weiterhin ist in einigen Ländern, z.B. in UK, der Missbrauch des Abmahnwesens strafbar. Dies ist ein Zustand der nicht hinnehmbar ist. Daher fordert die Grüne Jugend:

  • 1. Abmahnungen müssen für den Abgemahnten kostenlos sein.
  • 2. Internetstreitigkeiten müssen zunächst vor dem Amtsgericht, das im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Beklagten liegt, ausgetragen werden, wo dann auch der endgültige Streitwert festgelegt wird.
  • 3. Missbrauch des Abmahnwesen muss strafrechtlich verfolgt werden.