Unser Modell für einen Demokratieschub - europaweit!
16.04.2004: Das konkrete Modell Wir schlagen angelehnt an die Ideen von Mehr-Demokratie e.V. ein dreistufiges Initiativrecht vor, sowie obligatorische Referenden bei Verfassungs- und Vertragsänderungen und Souveränitätsabtretungen an internationale Organisationen.
Auf welche Gegenstände können sich EU-Bürgerinitiativen und Referenden beziehen?
- Verordnungen und Richtlinien
- Außerdem können Vertrags- oder Verfassungsänderungen durch eine Initiative vorgeschlagen werden.
- Souveränitätsabgaben (z.B. an die WTO oder UNO) und Vertrags- sowie Verfassungsänderungen werden obligatorisch abgestimmt.
- Kein Themenausschluss. EU-BürgerInneninitiative
- Unterschriftenquorum: 400.000 EU-BürgerInnen
- keine Frist für die Unterschriftensammlung
- keine regionale Verteilung der Unterschriften vorgeschrieben
- Anhörung der Initiatoren vor dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament
- Eine Initiative kann vor der Beantragung des EU-BürgerInnenbegehrens zurückgezogen oder geändert werden EU-BürgerInnenbegehren
- Unterschriftenquorum: 3.000.000 Stimmberechtigte, bei vertrags- oder verfassungsändernden EU-BürgerInnenbegehren sind 6.000.000 Stimmen erforderlich
- Sammelfrist: 1 Jahr
- Regionale Verteilung der Unterschriften soll vorgeschrieben werden.
Z.B. könnte die Anforderung gestellt werden, dass in min-destens drei Ländern je nach Einwohnerzahl 0,25 bis 1 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben müssen.
- Unterschriften können frei gesammelt werden, zusätzlich ist Amtseintragung möglich. EU-BürgerInnenentscheid
- Ein Gegenvorschlag zum EU-BürgerInnenbegehren durch die Institutionen ist möglich
- 9 - 18 Monate nach einem EU-BürgerInnenbegehren findet der EU-BürgerInnenentscheid statt
- bei unveränderter Übernahme des EU-BürgerInnenbegehrens entfällt der EU-BürgerInnenentscheid Informations- und Finanzregelungen
- Alle Haushalte erhalten ein Abstimmungsheft mit Pro- und Kontra-Argumenten.
- Eine gewählte Referendumskommission nach früherem irischem Vorbild sorgt für eine faire und ausgewogene Information der Öffentlichkeit.
- Die Initiatoren haben Anspruch auf eine Kostenerstattung von 10 Cent pro Stimme beim EU-BürgerInnenentscheid und 5 Cent beim EU-BürgerInnenbegehren. E-Democracy
- Bei allen Initiativen soll auch das Internet zum Sammeln von Unterschriften genutzt werden können. Mehrheiten
- Bei Vertrags- oder Verfassungsänderungen muss eine Mehrheit in jedem der Mitgliedsstaaten erreicht werden
- Bei allen sonstigen Themen ist neben der EU-weiten WählerInnenmehrheit eine Zustimmung von mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten nötig (so genannte "doppelte Mehrheit"). Damit werden auch die Rechte von kleinen Mitgliedsstaaten gewahrt.