Unser Modell für einen Demokratieschub - europaweit!

16.04.2004: Das konkrete Modell Wir schlagen angelehnt an die Ideen von Mehr-Demokratie e.V. ein dreistufiges Initiativrecht vor, sowie obligatorische Referenden bei Verfassungs- und Vertragsänderungen und Souveränitätsabtretungen an internationale Organisationen.

Auf welche Gegenstände können sich EU-Bürgerinitiativen und Referenden beziehen?

  • Verordnungen und Richtlinien
  • Außerdem können Vertrags- oder Verfassungsänderungen durch
  • eine Initiative vorgeschlagen werden.
  • Souveränitätsabgaben (z.B. an die WTO oder UNO) und Vertrags-
  • sowie Verfassungsänderungen werden obligatorisch abgestimmt.
  • Kein Themenausschluss.
  • EU-BürgerInneninitiative
  • Unterschriftenquorum: 400.000 EU-BürgerInnen
  • keine Frist für die Unterschriftensammlung
  • keine regionale Verteilung der Unterschriften vorgeschrieben
  • Anhörung der Initiatoren vor dem Ministerrat und dem Europäischen
  • Parlament
  • Eine Initiative kann vor der Beantragung des EU-BürgerInnenbegehrens
  • zurückgezogen oder geändert werden EU-BürgerInnenbegehren
  • Unterschriftenquorum: 3.000.000 Stimmberechtigte, bei
  • vertrags- oder verfassungsändernden EU-BürgerInnenbegehren sind 6.000.000 Stimmen erforderlich
  • Sammelfrist: 1 Jahr
  • Regionale Verteilung der Unterschriften soll vorgeschrieben werden.

Z.B. könnte die Anforderung gestellt werden, dass in min-destens drei Ländern je nach Einwohnerzahl 0,25 bis 1 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben müssen.

  • Unterschriften können frei gesammelt werden, zusätzlich ist
  • Amtseintragung möglich. EU-BürgerInnenentscheid
  • Ein Gegenvorschlag zum EU-BürgerInnenbegehren durch die Institutionen
  • ist möglich
  • 9 - 18 Monate nach einem EU-BürgerInnenbegehren findet der
  • EU-BürgerInnenentscheid statt
  • bei unveränderter Übernahme des EU-BürgerInnenbegehrens
  • entfällt der EU-BürgerInnenentscheid Informations- und Finanzregelungen
  • Alle Haushalte erhalten ein Abstimmungsheft mit Pro- und Kontra-Argumenten.
  • Eine gewählte Referendumskommission nach früherem irischem
  • Vorbild sorgt für eine faire und ausgewogene Information der Öffentlichkeit.
  • Die Initiatoren haben Anspruch auf eine Kostenerstattung von
  • 10 Cent pro Stimme beim EU-BürgerInnenentscheid und 5 Cent beim EU-BürgerInnenbegehren. E-Democracy
  • Bei allen Initiativen soll auch das Internet zum Sammeln von
  • Unterschriften genutzt werden können. Mehrheiten
  • Bei Vertrags- oder Verfassungsänderungen muss eine Mehrheit
  • in jedem der Mitgliedsstaaten erreicht werden
  • Bei allen sonstigen Themen ist neben der EU-weiten
  • WählerInnenmehrheit eine Zustimmung von mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten nötig (so genannte "doppelte Mehrheit"). Damit werden auch die Rechte von kleinen Mitgliedsstaaten gewahrt.

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